Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

Bild:
<< vorherige Seite

Sachsen im 17. Jahrhundert.
wurden verzeichnet und in Fässchen geschlagen. Gingen sie in das
Reich, so wurden in ein Fässchen 300, nach Holland 450 und nach
Italien auch wohl 600 Blatt eingeschlagen.

Von 1 Ctr. gefrischtem Eisen musste der Blechmeister andert-
halb Schock Dünneisen verfertigen.

Ein Schock Dünneisen sollte 120 Blatt oder anderthalb Schock
Bodeneisen haben und 48 Pfund wiegen. Alles Eisen hatte Waggeld
zu bezahlen, und zwar:

1 Schock Bleche, 1 Wag Eisen und 1 Ctr. gegossenes Eisen je 1 Gr. 6 Pf.
1 Ctr. Sturzbleche     3 " -- "

An Zoll (Geleitsgeld) wurde nach der "Gleitsordnung" vom
15. März 1660 entrichtet:

Für 1 Ctr. inländische schwarze Bleche     1 Gr. -- Pf.
" 1 " " weisse Bleche     2 " -- "
" 1 " ausländische schwarze Bleche     2 " -- "
" 1 " " weisse Bleche     4 " -- "
" 1 Wag ausländisches Eisen     6 " -- "
" 1 " inländisch Eisen, so ausser Land geführt wird     -- " 3 "
" 1 Ctr. gegossenes Eisen, wie Öfen, Kessel, Blasen und dergl. -- " 8 "
" 1 " Stahl     -- " 8 "
" 1 " Draht     -- " 8 "

und nach der "Vermehrten Gleits-Rolle von 1678":

Für 1 Ctr. Steyermärkisch geschmiedete Eisenwaren, als Beile,
Meissel u. s. w.     1 " -- "
" 1 " Sensen, Sichel oder Futterklingen     1 " -- "

Ferner war Land- und Waren-Accis an die kurfürstliche Rent-
kammer zu zahlen, worüber bereits am 1. Oktober 1615 eine Ordnung
erlassen worden war.

Hiernach war zu zahlen: Für 1 Ctr. inländisches Blech     -- Gr. 3 Pf.
" 1 " ausländisches Blech     -- " 6 "
" 1 " inländischen Stahl     -- " 4 "
" 1 " ausländischen Stahl     -- " 8 "

In einer neuen Accisordnung vom 18. Januar 1641 wurden statt
der Gewichtszölle Wertzölle eingeführt, und zwar für Eisen, Draht,
Blech von 1 Thlr. Wert 3 Pf. Diejenigen, welche schon den Zehnten
zu entrichten hatten und das Eisen für ihren Gebrauch kaufen
mussten, waren von Accis befreit.

In der Taxordnung vom 31. Juli 1623 wurden folgende Preise
festgesetzt1):


1) Siehe Codex Augusteus, S. 783, 834 etc.

Sachsen im 17. Jahrhundert.
wurden verzeichnet und in Fäſschen geschlagen. Gingen sie in das
Reich, so wurden in ein Fäſschen 300, nach Holland 450 und nach
Italien auch wohl 600 Blatt eingeschlagen.

Von 1 Ctr. gefrischtem Eisen muſste der Blechmeister andert-
halb Schock Dünneisen verfertigen.

Ein Schock Dünneisen sollte 120 Blatt oder anderthalb Schock
Bodeneisen haben und 48 Pfund wiegen. Alles Eisen hatte Waggeld
zu bezahlen, und zwar:

1 Schock Bleche, 1 Wag Eisen und 1 Ctr. gegossenes Eisen je 1 Gr. 6 Pf.
1 Ctr. Sturzbleche     3 „ — „

An Zoll (Geleitsgeld) wurde nach der „Gleitsordnung“ vom
15. März 1660 entrichtet:

Für 1 Ctr. inländische schwarze Bleche     1 Gr. — Pf.
„ 1 „ „ weiſse Bleche     2 „ — „
„ 1 „ ausländische schwarze Bleche     2 „ — „
„ 1 „ „ weiſse Bleche     4 „ — „
„ 1 Wag ausländisches Eisen     6 „ — „
„ 1 „ inländisch Eisen, so auſser Land geführt wird     — „ 3 „
„ 1 Ctr. gegossenes Eisen, wie Öfen, Kessel, Blasen und dergl. — „ 8 „
„ 1 „ Stahl     — „ 8 „
„ 1 „ Draht     — „ 8 „

und nach der „Vermehrten Gleits-Rolle von 1678“:

Für 1 Ctr. Steyermärkisch geschmiedete Eisenwaren, als Beile,
Meiſsel u. s. w.     1 „ — „
„ 1 „ Sensen, Sichel oder Futterklingen     1 „ — „

Ferner war Land- und Waren-Accis an die kurfürstliche Rent-
kammer zu zahlen, worüber bereits am 1. Oktober 1615 eine Ordnung
erlassen worden war.

Hiernach war zu zahlen: Für 1 Ctr. inländisches Blech     — Gr. 3 Pf.
„ 1 „ ausländisches Blech     — „ 6 „
„ 1 „ inländischen Stahl     — „ 4 „
„ 1 „ ausländischen Stahl     — „ 8 „

In einer neuen Accisordnung vom 18. Januar 1641 wurden statt
der Gewichtszölle Wertzölle eingeführt, und zwar für Eisen, Draht,
Blech von 1 Thlr. Wert 3 Pf. Diejenigen, welche schon den Zehnten
zu entrichten hatten und das Eisen für ihren Gebrauch kaufen
muſsten, waren von Accis befreit.

In der Taxordnung vom 31. Juli 1623 wurden folgende Preise
festgesetzt1):


1) Siehe Codex Augusteus, S. 783, 834 etc.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f1226" n="1204"/><fw place="top" type="header">Sachsen im 17. Jahrhundert.</fw><lb/>
wurden verzeichnet und in Fä&#x017F;schen geschlagen. Gingen sie in das<lb/>
Reich, so wurden in ein Fä&#x017F;schen 300, nach Holland 450 und nach<lb/>
Italien auch wohl 600 Blatt eingeschlagen.</p><lb/>
              <p>Von 1 Ctr. gefrischtem Eisen mu&#x017F;ste der Blechmeister andert-<lb/>
halb Schock Dünneisen verfertigen.</p><lb/>
              <p>Ein Schock Dünneisen sollte 120 Blatt oder anderthalb Schock<lb/>
Bodeneisen haben und 48 Pfund wiegen. Alles Eisen hatte Waggeld<lb/>
zu bezahlen, und zwar:</p><lb/>
              <list>
                <item>1 Schock Bleche, 1 Wag Eisen und 1 Ctr. gegossenes Eisen je 1 Gr. 6 Pf.</item><lb/>
                <item>1 Ctr. Sturzbleche <space dim="horizontal"/> 3 &#x201E; &#x2014; &#x201E;</item>
              </list><lb/>
              <p>An Zoll (Geleitsgeld) wurde nach der &#x201E;Gleitsordnung&#x201C; vom<lb/>
15. März 1660 entrichtet:</p><lb/>
              <list>
                <item>Für 1 Ctr. inländische schwarze Bleche <space dim="horizontal"/> 1 Gr. &#x2014; Pf.</item><lb/>
                <item>&#x201E; 1 &#x201E; &#x201E; wei&#x017F;se Bleche <space dim="horizontal"/> 2 &#x201E; &#x2014; &#x201E;</item><lb/>
                <item>&#x201E; 1 &#x201E; ausländische schwarze Bleche <space dim="horizontal"/> 2 &#x201E; &#x2014; &#x201E;</item><lb/>
                <item>&#x201E; 1 &#x201E; &#x201E; wei&#x017F;se Bleche <space dim="horizontal"/> 4 &#x201E; &#x2014; &#x201E;</item><lb/>
                <item>&#x201E; 1 Wag ausländisches Eisen <space dim="horizontal"/> 6 &#x201E; &#x2014; &#x201E;</item><lb/>
                <item>&#x201E; 1 &#x201E; inländisch Eisen, so au&#x017F;ser Land geführt wird <space dim="horizontal"/> &#x2014; &#x201E; 3 &#x201E;</item><lb/>
                <item>&#x201E; 1 Ctr. gegossenes Eisen, wie Öfen, Kessel, Blasen und dergl. &#x2014; &#x201E; 8 &#x201E;</item><lb/>
                <item>&#x201E; 1 &#x201E; Stahl <space dim="horizontal"/> &#x2014; &#x201E; 8 &#x201E;</item><lb/>
                <item>&#x201E; 1 &#x201E; Draht <space dim="horizontal"/> &#x2014; &#x201E; 8 &#x201E;</item>
              </list><lb/>
              <p>und nach der &#x201E;Vermehrten Gleits-Rolle von 1678&#x201C;:</p><lb/>
              <list>
                <item>Für 1 Ctr. Steyermärkisch geschmiedete Eisenwaren, als Beile,<lb/>
Mei&#x017F;sel u. s. w. <space dim="horizontal"/> 1 &#x201E; &#x2014; &#x201E;</item><lb/>
                <item>&#x201E; 1 &#x201E; Sensen, Sichel oder Futterklingen <space dim="horizontal"/> 1 &#x201E; &#x2014; &#x201E;</item>
              </list><lb/>
              <p>Ferner war Land- und Waren-Accis an die kurfürstliche Rent-<lb/>
kammer zu zahlen, worüber bereits am 1. Oktober 1615 eine Ordnung<lb/>
erlassen worden war.</p><lb/>
              <list>
                <item>Hiernach war zu zahlen: Für 1 Ctr. inländisches Blech <space dim="horizontal"/> &#x2014; Gr. 3 Pf.</item><lb/>
                <item> <hi rendition="#et">&#x201E; 1 &#x201E; ausländisches Blech <space dim="horizontal"/> &#x2014; &#x201E; 6 &#x201E;</hi> </item><lb/>
                <item> <hi rendition="#et">&#x201E; 1 &#x201E; inländischen Stahl <space dim="horizontal"/> &#x2014; &#x201E; 4 &#x201E;</hi> </item><lb/>
                <item> <hi rendition="#et">&#x201E; 1 &#x201E; ausländischen Stahl <space dim="horizontal"/> &#x2014; &#x201E; 8 &#x201E;</hi> </item>
              </list><lb/>
              <p>In einer neuen Accisordnung vom 18. Januar 1641 wurden statt<lb/>
der Gewichtszölle Wertzölle eingeführt, und zwar für Eisen, Draht,<lb/>
Blech von 1 Thlr. Wert 3 Pf. Diejenigen, welche schon den Zehnten<lb/>
zu entrichten hatten und das Eisen für ihren Gebrauch kaufen<lb/>
mu&#x017F;sten, waren von Accis befreit.</p><lb/>
              <p>In der Taxordnung vom 31. Juli 1623 wurden folgende Preise<lb/>
festgesetzt<note place="foot" n="1)">Siehe <hi rendition="#g">Codex Augusteus</hi>, S. 783, 834 etc.</note>:</p><lb/>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1204/1226] Sachsen im 17. Jahrhundert. wurden verzeichnet und in Fäſschen geschlagen. Gingen sie in das Reich, so wurden in ein Fäſschen 300, nach Holland 450 und nach Italien auch wohl 600 Blatt eingeschlagen. Von 1 Ctr. gefrischtem Eisen muſste der Blechmeister andert- halb Schock Dünneisen verfertigen. Ein Schock Dünneisen sollte 120 Blatt oder anderthalb Schock Bodeneisen haben und 48 Pfund wiegen. Alles Eisen hatte Waggeld zu bezahlen, und zwar: 1 Schock Bleche, 1 Wag Eisen und 1 Ctr. gegossenes Eisen je 1 Gr. 6 Pf. 1 Ctr. Sturzbleche 3 „ — „ An Zoll (Geleitsgeld) wurde nach der „Gleitsordnung“ vom 15. März 1660 entrichtet: Für 1 Ctr. inländische schwarze Bleche 1 Gr. — Pf. „ 1 „ „ weiſse Bleche 2 „ — „ „ 1 „ ausländische schwarze Bleche 2 „ — „ „ 1 „ „ weiſse Bleche 4 „ — „ „ 1 Wag ausländisches Eisen 6 „ — „ „ 1 „ inländisch Eisen, so auſser Land geführt wird — „ 3 „ „ 1 Ctr. gegossenes Eisen, wie Öfen, Kessel, Blasen und dergl. — „ 8 „ „ 1 „ Stahl — „ 8 „ „ 1 „ Draht — „ 8 „ und nach der „Vermehrten Gleits-Rolle von 1678“: Für 1 Ctr. Steyermärkisch geschmiedete Eisenwaren, als Beile, Meiſsel u. s. w. 1 „ — „ „ 1 „ Sensen, Sichel oder Futterklingen 1 „ — „ Ferner war Land- und Waren-Accis an die kurfürstliche Rent- kammer zu zahlen, worüber bereits am 1. Oktober 1615 eine Ordnung erlassen worden war. Hiernach war zu zahlen: Für 1 Ctr. inländisches Blech — Gr. 3 Pf. „ 1 „ ausländisches Blech — „ 6 „ „ 1 „ inländischen Stahl — „ 4 „ „ 1 „ ausländischen Stahl — „ 8 „ In einer neuen Accisordnung vom 18. Januar 1641 wurden statt der Gewichtszölle Wertzölle eingeführt, und zwar für Eisen, Draht, Blech von 1 Thlr. Wert 3 Pf. Diejenigen, welche schon den Zehnten zu entrichten hatten und das Eisen für ihren Gebrauch kaufen muſsten, waren von Accis befreit. In der Taxordnung vom 31. Juli 1623 wurden folgende Preise festgesetzt 1): 1) Siehe Codex Augusteus, S. 783, 834 etc.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1226
Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1226>, abgerufen am 30.11.2024.