Ich N. schwöre zu GOtt einen leiblichen Eid, dass ich den Osemund nicht unter den gesetzten Preiss, biszu näherer Vereinbahrung, als die Karre Bergisch Osemund, zu Altena nicht unter 31 Rthlr. und in Lüdenscheid 30 Rthlr. auch in dem gesetzten Gewicht in Lüdenscheid, als 27 Pfund auf jedes Hundert und 5000 auf eine Karre verkauffen, und sonst dem Ver- gleich vom 2. April 1682, in allen übrigen ohnveränderten Punkten und Clauseln, wie auch dem heut aufgerichteten Recess auch bis zu anderwärter Vereinbarung gebührend nachleben, darauf steif und fest halten, und der darinn verleibter Straff mich unterwerffen wil. So wahr mir GOtt hilft und sein heilig Evangelium.
Nachdem man in Altena und Iserlohn mit der Herstellung von Stahldraht begonnen hatte, nahm auch die Stahlfrischerei einen grösseren Umfang an.
Im Sauerland machte man meist Stahl und Eisen auf denselben Hämmern. Zur Eisendarstellung bediente man sich der deutschen Aufbrechschmiede oder Zweimalschmelzerei, zur Stahldarstellung der märkischen Stahlschmiede. Die Stahlfabrikation war im Sauerland nicht sehr alt, sondern wurde erst im letzten Viertel des 17. Jahr- hunderts von Ibach und Clemens Bertram aus dem Bergischen in das Land gebracht. Ebenso wurden Stahlreck- oder Raffinierhämmer erst um diese Zeit eingeführt. Aus dem "Bördenstahl" wurde der Stahl- draht gemacht.
In der Herrschaft Sayn-Altenkirchen war zu Anfang des 17. Jahrhunderts der Rennwerksbetrieb noch im Gebrauch. Der Hoch- ofenbetrieb hatte aber bereits die Herrschaft erlangt. Um der fort- schreitenden Entwaldung Einhalt zu thun, wurde in der Hütten- ordnung von 1603 (publiziert Oktober 1605) bestimmt: "es sollen nunmehr keine Blas- und Hammerhütten von Neuem erbaut werden, es sei denn, dass der eine niedergerissen und an ein ander Statt oder Ort gesetzt werde." "Keine Blashütte soll länger als das Jahr acht Wochen, jede Woche 6 Tag vor eine Wochen gerechnet, sind 48 Tag und Nächte gangbar sein, und soviel Tag die Hütten über Zeit im Gang gelassen werden, soviel Zehn Gulden sollen sie verwaurkt haben 1)." "It., die Hammerschmiede sollen zwölf Wochen im Jahr zu zweyen Zeiten müssige Zeit haben von Christtag an bis auf Maria Lichtmess und von St. Jacobi an bis auf Maria Geburt." Auch in den grösseren Rennhütten (Blauöfen) wurde auch "Gosseisen" gemacht.
1) Siehe Cramer, Beschreibung des Berg-, Hütten- und Hammerwesens in den Nassau-Usingenschen Landen. Beilage II.
Westfalen im 17. Jahrhundert.
Form des Eides der Osemund Reidemeister.
Ich N. schwöre zu GOtt einen leiblichen Eid, daſs ich den Osemund nicht unter den gesetzten Preiſs, biszu näherer Vereinbahrung, als die Karre Bergisch Osemund, zu Altena nicht unter 31 Rthlr. und in Lüdenscheid 30 Rthlr. auch in dem gesetzten Gewicht in Lüdenscheid, als 27 Pfund auf jedes Hundert und 5000 auf eine Karre verkauffen, und sonst dem Ver- gleich vom 2. April 1682, in allen übrigen ohnveränderten Punkten und Clauseln, wie auch dem heut aufgerichteten Receſs auch bis zu anderwärter Vereinbarung gebührend nachleben, darauf steif und fest halten, und der darinn verleibter Straff mich unterwerffen wil. So wahr mir GOtt hilft und sein heilig Evangelium.
Nachdem man in Altena und Iserlohn mit der Herstellung von Stahldraht begonnen hatte, nahm auch die Stahlfrischerei einen gröſseren Umfang an.
Im Sauerland machte man meist Stahl und Eisen auf denselben Hämmern. Zur Eisendarstellung bediente man sich der deutschen Aufbrechschmiede oder Zweimalschmelzerei, zur Stahldarstellung der märkischen Stahlschmiede. Die Stahlfabrikation war im Sauerland nicht sehr alt, sondern wurde erst im letzten Viertel des 17. Jahr- hunderts von Ibach und Clemens Bertram aus dem Bergischen in das Land gebracht. Ebenso wurden Stahlreck- oder Raffinierhämmer erst um diese Zeit eingeführt. Aus dem „Bördenstahl“ wurde der Stahl- draht gemacht.
In der Herrschaft Sayn-Altenkirchen war zu Anfang des 17. Jahrhunderts der Rennwerksbetrieb noch im Gebrauch. Der Hoch- ofenbetrieb hatte aber bereits die Herrschaft erlangt. Um der fort- schreitenden Entwaldung Einhalt zu thun, wurde in der Hütten- ordnung von 1603 (publiziert Oktober 1605) bestimmt: „es sollen nunmehr keine Blas- und Hammerhütten von Neuem erbaut werden, es sei denn, daſs der eine niedergerissen und an ein ander Statt oder Ort gesetzt werde.“ „Keine Blashütte soll länger als das Jahr acht Wochen, jede Woche 6 Tag vor eine Wochen gerechnet, sind 48 Tag und Nächte gangbar sein, und soviel Tag die Hütten über Zeit im Gang gelassen werden, soviel Zehn Gulden sollen sie verwûrkt haben 1).“ „It., die Hammerschmiede sollen zwölf Wochen im Jahr zu zweyen Zeiten müſsige Zeit haben von Christtag an bis auf Maria Lichtmeſs und von St. Jacobi an bis auf Maria Geburt.“ Auch in den gröſseren Rennhütten (Blauöfen) wurde auch „Goſseisen“ gemacht.
1) Siehe Cramer, Beschreibung des Berg-, Hütten- und Hammerwesens in den Nassau-Usingenschen Landen. Beilage II.
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Westfalen im 17. Jahrhundert.
Form des Eides der Osemund Reidemeister.
Ich N. schwöre zu GOtt einen leiblichen Eid, daſs ich den Osemund
nicht unter den gesetzten Preiſs, biszu näherer Vereinbahrung, als die Karre
Bergisch Osemund, zu Altena nicht unter 31 Rthlr. und in Lüdenscheid
30 Rthlr. auch in dem gesetzten Gewicht in Lüdenscheid, als 27 Pfund auf
jedes Hundert und 5000 auf eine Karre verkauffen, und sonst dem Ver-
gleich vom 2. April 1682, in allen übrigen ohnveränderten Punkten und
Clauseln, wie auch dem heut aufgerichteten Receſs auch bis zu anderwärter
Vereinbarung gebührend nachleben, darauf steif und fest halten, und der
darinn verleibter Straff mich unterwerffen wil. So wahr mir GOtt hilft
und sein heilig Evangelium.
Nachdem man in Altena und Iserlohn mit der Herstellung von
Stahldraht begonnen hatte, nahm auch die Stahlfrischerei einen
gröſseren Umfang an.
Im Sauerland machte man meist Stahl und Eisen auf denselben
Hämmern. Zur Eisendarstellung bediente man sich der deutschen
Aufbrechschmiede oder Zweimalschmelzerei, zur Stahldarstellung der
märkischen Stahlschmiede. Die Stahlfabrikation war im Sauerland
nicht sehr alt, sondern wurde erst im letzten Viertel des 17. Jahr-
hunderts von Ibach und Clemens Bertram aus dem Bergischen in das
Land gebracht. Ebenso wurden Stahlreck- oder Raffinierhämmer erst
um diese Zeit eingeführt. Aus dem „Bördenstahl“ wurde der Stahl-
draht gemacht.
In der Herrschaft Sayn-Altenkirchen war zu Anfang des
17. Jahrhunderts der Rennwerksbetrieb noch im Gebrauch. Der Hoch-
ofenbetrieb hatte aber bereits die Herrschaft erlangt. Um der fort-
schreitenden Entwaldung Einhalt zu thun, wurde in der Hütten-
ordnung von 1603 (publiziert Oktober 1605) bestimmt: „es sollen
nunmehr keine Blas- und Hammerhütten von Neuem erbaut werden,
es sei denn, daſs der eine niedergerissen und an ein ander Statt oder
Ort gesetzt werde.“ „Keine Blashütte soll länger als das Jahr acht
Wochen, jede Woche 6 Tag vor eine Wochen gerechnet, sind 48 Tag
und Nächte gangbar sein, und soviel Tag die Hütten über Zeit im
Gang gelassen werden, soviel Zehn Gulden sollen sie verwûrkt
haben 1).“ „It., die Hammerschmiede sollen zwölf Wochen im Jahr zu
zweyen Zeiten müſsige Zeit haben von Christtag an bis auf Maria
Lichtmeſs und von St. Jacobi an bis auf Maria Geburt.“ Auch in
den gröſseren Rennhütten (Blauöfen) wurde auch „Goſseisen“ gemacht.
1) Siehe Cramer, Beschreibung des Berg-, Hütten- und Hammerwesens in
den Nassau-Usingenschen Landen. Beilage II.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1208>, abgerufen am 10.01.2025.
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