schen Marche, sondern auch wegen der einlogierenden Völker vnd streifenden Parteien die Hütten Fuhrleute nebenst andern Einwohner des Ambtss Stauffenberg semplich ausgewichen vndt sich mit den Ihrigen an sicher Oerter begeben". Die Fuhrleute hätten nur unter starkem Convoi fahren können. Dies konnte das Gitteldesche Hütten- werk, "so allbereits sehr geschwecht vndt in abgangk gerathen" nicht ertragen. So konnten auch die Hämmer nur den Vorrat auf- arbeiten.
Die Preise wurden seit 1642 in Thaler und Groschen aus- gedrückt. Ob der Thaler drei Mark wert war, wie wir bei der Um- rechnung angenommen haben, oder mehr, lässt sich schwer bestimmen. Es scheint aber, dass der Wert des Marienguldens in jener Zeit so gesunken war, dass ein Mariengroschen gleich einem Thalergroschen war, so dass die in Groschen ausgedrückten Preise dieselben blieben. So hatte beispielsweise der Tagelohn des Massenbläsers und seiner Knechte früher einen Mariengulden betragen, in der Thalerrechnung dagegen 20 Gr. Der Mariengulden hatte aber im 16. Jahrhundert einen Wert von 2,60 Mark. Die Hüttenarbeiter würden also durch die neue Rech- nung plötzlich um sechs Groschen täglich geschädigt worden sein. Dies ist nicht wohl anzunehmen. Die Schädigung der Lohnarbeiter ist im Laufe des 17. Jahrhunderts allerdings eingetreten, aber allmählich durch die Entwertung des Silberguldens, der von 2,60 auf 2 Mark, ja bis auf 1,70 Mark sank. Aus demselben Grunde bleiben alle Groschenpreise bestehen. Hätte der Mariengroschen noch seinen alten Wert von 13 Pfennig behalten, so müsste der Thaler statt 36 nur 24 Groschen haben, 11/2 Thalergroschen = 1 Mariengroschen sein. Als eingebildete Münze bestand denn auch dieser schwere Groschen = 11/2 Thalergroschen unter der Bezeichnung guter Groschen (ggr.), während der Mariengroschen (mgr.) gleichwertig mit dem Thaler- groschen (gr.) ist. In der Rechnung von 1664 wird berechnet 1 Säge- blatt, 15 Pfd., zu 1 ggr. = 22 Gr. 6 Pf. Indes führt diese doppelte Groschenrechnung öfters zu Unklarheiten.
Die Preise von Roheisen, Gusseisen, Schmiedeeisen und Blech, sowie von Eisenstein und Kohle haben wir bereits oben in einer Tabelle mitgeteilt. Der Preis des Eisensteins setzt sich einfach zu- sammen aus dem Brecherlohn und dem Fuhrlohn. Letzterer betrug konstant 18 Gr. pro Fuder (1664: 16 Gr.), während der Brecherlohn von 30 Gr. bis 1 Thlr. 2 Gr. (1664: 15 Gr. bis 1 Thlr.) schwankte, wonach der Erzpreis 1 Thlr. 12 Gr. bis 1 Thlr. 20 Gr. (1664: 31 Gr. bis 1 Thlr. 16 Gr.) betrug.
73*
Der Harz im 17. Jahrhundert.
schen Marche, sondern auch wegen der einlogierenden Völker vnd streifenden Parteien die Hütten Fuhrleute nebenst andern Einwohner des Ambtſs Stauffenberg semplich ausgewichen vndt sich mit den Ihrigen an sicher Oerter begeben“. Die Fuhrleute hätten nur unter starkem Convoi fahren können. Dies konnte das Gitteldesche Hütten- werk, „so allbereits sehr geschwecht vndt in abgangk gerathen“ nicht ertragen. So konnten auch die Hämmer nur den Vorrat auf- arbeiten.
Die Preise wurden seit 1642 in Thaler und Groschen aus- gedrückt. Ob der Thaler drei Mark wert war, wie wir bei der Um- rechnung angenommen haben, oder mehr, läſst sich schwer bestimmen. Es scheint aber, daſs der Wert des Marienguldens in jener Zeit so gesunken war, daſs ein Mariengroschen gleich einem Thalergroschen war, so daſs die in Groschen ausgedrückten Preise dieselben blieben. So hatte beispielsweise der Tagelohn des Massenbläsers und seiner Knechte früher einen Mariengulden betragen, in der Thalerrechnung dagegen 20 Gr. Der Mariengulden hatte aber im 16. Jahrhundert einen Wert von 2,60 Mark. Die Hüttenarbeiter würden also durch die neue Rech- nung plötzlich um sechs Groschen täglich geschädigt worden sein. Dies ist nicht wohl anzunehmen. Die Schädigung der Lohnarbeiter ist im Laufe des 17. Jahrhunderts allerdings eingetreten, aber allmählich durch die Entwertung des Silberguldens, der von 2,60 auf 2 Mark, ja bis auf 1,70 Mark sank. Aus demselben Grunde bleiben alle Groschenpreise bestehen. Hätte der Mariengroschen noch seinen alten Wert von 13 Pfennig behalten, so müſste der Thaler statt 36 nur 24 Groschen haben, 1½ Thalergroschen = 1 Mariengroschen sein. Als eingebildete Münze bestand denn auch dieser schwere Groschen = 1½ Thalergroschen unter der Bezeichnung guter Groschen (ggr.), während der Mariengroschen (mgr.) gleichwertig mit dem Thaler- groschen (gr.) ist. In der Rechnung von 1664 wird berechnet 1 Säge- blatt, 15 Pfd., zu 1 ggr. = 22 Gr. 6 Pf. Indes führt diese doppelte Groschenrechnung öfters zu Unklarheiten.
Die Preise von Roheisen, Guſseisen, Schmiedeeisen und Blech, sowie von Eisenstein und Kohle haben wir bereits oben in einer Tabelle mitgeteilt. Der Preis des Eisensteins setzt sich einfach zu- sammen aus dem Brecherlohn und dem Fuhrlohn. Letzterer betrug konstant 18 Gr. pro Fuder (1664: 16 Gr.), während der Brecherlohn von 30 Gr. bis 1 Thlr. 2 Gr. (1664: 15 Gr. bis 1 Thlr.) schwankte, wonach der Erzpreis 1 Thlr. 12 Gr. bis 1 Thlr. 20 Gr. (1664: 31 Gr. bis 1 Thlr. 16 Gr.) betrug.
73*
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f1177"n="1155"/><fwplace="top"type="header">Der Harz im 17. Jahrhundert.</fw><lb/>
schen Marche, sondern auch wegen der einlogierenden Völker vnd<lb/>
streifenden Parteien die Hütten Fuhrleute nebenst andern Einwohner<lb/>
des Ambtſs Stauffenberg semplich ausgewichen vndt sich mit den<lb/>
Ihrigen an sicher Oerter begeben“. Die Fuhrleute hätten nur unter<lb/>
starkem Convoi fahren können. Dies konnte das Gitteldesche Hütten-<lb/>
werk, „so allbereits sehr geschwecht vndt in abgangk gerathen“<lb/>
nicht ertragen. So konnten auch die Hämmer nur den Vorrat auf-<lb/>
arbeiten.</p><lb/><p>Die <hirendition="#g">Preise</hi> wurden seit 1642 in Thaler und Groschen aus-<lb/>
gedrückt. Ob der Thaler drei Mark wert war, wie wir bei der Um-<lb/>
rechnung angenommen haben, oder mehr, läſst sich schwer bestimmen.<lb/>
Es scheint aber, daſs der Wert des Marienguldens in jener Zeit so<lb/>
gesunken war, daſs ein Mariengroschen gleich einem Thalergroschen<lb/>
war, so daſs die in Groschen ausgedrückten Preise dieselben blieben.<lb/>
So hatte beispielsweise der Tagelohn des Massenbläsers und seiner Knechte<lb/>
früher einen Mariengulden betragen, in der Thalerrechnung dagegen<lb/>
20 Gr. Der Mariengulden hatte aber im 16. Jahrhundert einen Wert<lb/>
von 2,60 Mark. Die Hüttenarbeiter würden also durch die neue Rech-<lb/>
nung plötzlich um sechs Groschen täglich geschädigt worden sein. Dies<lb/>
ist nicht wohl anzunehmen. Die Schädigung der Lohnarbeiter ist im<lb/>
Laufe des 17. Jahrhunderts allerdings eingetreten, aber allmählich<lb/>
durch die Entwertung des Silberguldens, der von 2,60 auf 2 Mark,<lb/>
ja bis auf 1,70 Mark sank. Aus demselben Grunde bleiben alle<lb/>
Groschenpreise bestehen. Hätte der Mariengroschen noch seinen alten<lb/>
Wert von 13 Pfennig behalten, so müſste der Thaler statt 36 nur<lb/>
24 Groschen haben, 1½ Thalergroschen = 1 Mariengroschen sein.<lb/>
Als eingebildete Münze bestand denn auch dieser schwere Groschen<lb/>
= 1½ Thalergroschen unter der Bezeichnung guter Groschen (ggr.),<lb/>
während der Mariengroschen (mgr.) gleichwertig mit dem Thaler-<lb/>
groschen (gr.) ist. In der Rechnung von 1664 wird berechnet 1 Säge-<lb/>
blatt, 15 Pfd., zu 1 ggr. = 22 Gr. 6 Pf. Indes führt diese doppelte<lb/>
Groschenrechnung öfters zu Unklarheiten.</p><lb/><p>Die Preise von Roheisen, Guſseisen, Schmiedeeisen und Blech,<lb/>
sowie von Eisenstein und Kohle haben wir bereits oben in einer<lb/>
Tabelle mitgeteilt. Der Preis des Eisensteins setzt sich einfach zu-<lb/>
sammen aus dem Brecherlohn und dem Fuhrlohn. Letzterer betrug<lb/>
konstant 18 Gr. pro Fuder (1664: 16 Gr.), während der Brecherlohn<lb/>
von 30 Gr. bis 1 Thlr. 2 Gr. (1664: 15 Gr. bis 1 Thlr.) schwankte,<lb/>
wonach der Erzpreis 1 Thlr. 12 Gr. bis 1 Thlr. 20 Gr. (1664: 31 Gr.<lb/>
bis 1 Thlr. 16 Gr.) betrug.</p><lb/><fwplace="bottom"type="sig">73*</fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[1155/1177]
Der Harz im 17. Jahrhundert.
schen Marche, sondern auch wegen der einlogierenden Völker vnd
streifenden Parteien die Hütten Fuhrleute nebenst andern Einwohner
des Ambtſs Stauffenberg semplich ausgewichen vndt sich mit den
Ihrigen an sicher Oerter begeben“. Die Fuhrleute hätten nur unter
starkem Convoi fahren können. Dies konnte das Gitteldesche Hütten-
werk, „so allbereits sehr geschwecht vndt in abgangk gerathen“
nicht ertragen. So konnten auch die Hämmer nur den Vorrat auf-
arbeiten.
Die Preise wurden seit 1642 in Thaler und Groschen aus-
gedrückt. Ob der Thaler drei Mark wert war, wie wir bei der Um-
rechnung angenommen haben, oder mehr, läſst sich schwer bestimmen.
Es scheint aber, daſs der Wert des Marienguldens in jener Zeit so
gesunken war, daſs ein Mariengroschen gleich einem Thalergroschen
war, so daſs die in Groschen ausgedrückten Preise dieselben blieben.
So hatte beispielsweise der Tagelohn des Massenbläsers und seiner Knechte
früher einen Mariengulden betragen, in der Thalerrechnung dagegen
20 Gr. Der Mariengulden hatte aber im 16. Jahrhundert einen Wert
von 2,60 Mark. Die Hüttenarbeiter würden also durch die neue Rech-
nung plötzlich um sechs Groschen täglich geschädigt worden sein. Dies
ist nicht wohl anzunehmen. Die Schädigung der Lohnarbeiter ist im
Laufe des 17. Jahrhunderts allerdings eingetreten, aber allmählich
durch die Entwertung des Silberguldens, der von 2,60 auf 2 Mark,
ja bis auf 1,70 Mark sank. Aus demselben Grunde bleiben alle
Groschenpreise bestehen. Hätte der Mariengroschen noch seinen alten
Wert von 13 Pfennig behalten, so müſste der Thaler statt 36 nur
24 Groschen haben, 1½ Thalergroschen = 1 Mariengroschen sein.
Als eingebildete Münze bestand denn auch dieser schwere Groschen
= 1½ Thalergroschen unter der Bezeichnung guter Groschen (ggr.),
während der Mariengroschen (mgr.) gleichwertig mit dem Thaler-
groschen (gr.) ist. In der Rechnung von 1664 wird berechnet 1 Säge-
blatt, 15 Pfd., zu 1 ggr. = 22 Gr. 6 Pf. Indes führt diese doppelte
Groschenrechnung öfters zu Unklarheiten.
Die Preise von Roheisen, Guſseisen, Schmiedeeisen und Blech,
sowie von Eisenstein und Kohle haben wir bereits oben in einer
Tabelle mitgeteilt. Der Preis des Eisensteins setzt sich einfach zu-
sammen aus dem Brecherlohn und dem Fuhrlohn. Letzterer betrug
konstant 18 Gr. pro Fuder (1664: 16 Gr.), während der Brecherlohn
von 30 Gr. bis 1 Thlr. 2 Gr. (1664: 15 Gr. bis 1 Thlr.) schwankte,
wonach der Erzpreis 1 Thlr. 12 Gr. bis 1 Thlr. 20 Gr. (1664: 31 Gr.
bis 1 Thlr. 16 Gr.) betrug.
73*
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1177>, abgerufen am 29.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.