wohl als der ander seine Baukosten tragen muss, dass auch einer sowohl als der ander und solang und soviel als sein Gegentheil den Hammer braucht, also er auch denselben zu brauchen habe, damit eine Gleichheit gehalten werde und keiner über die Gebühr be- schweret und vervortheilt werde, ist derwegen der Schluss von ge- dachten Brüdern also gemacht, dass derjenige, so Stäbe macht, deren 6, 7 oder 8 uff ein Wag gehen, an jedem Stab vier heissen thun soll, damit das Eisen warm geschmit und gute Kaufmannswahr ge- macht, und derjenige, so Schien und Schaar macht, auch zu seiner Zeit gelangen mag, derjenige aber, der grobe Wahr, als schwere Stück zu Waffen oder uff Cölln und dergleichen, soll sich danach richten, dass er den Hammer auch länger nicht brauchen als der kleine Wahr macht, undt da sich dessen in der Güte nicht ver- gleichen können, so sollen diejenige, so die Uffsicht daruff haben, Sie unter einander vergleichen, oder die Sand Uhr soll sie scheiden, damit eine Gleichheit und gute Ordnung gehalten werden möge u. s. w.
Während des 30jährigen Krieges trat Graf Johann von Nassau- Siegen zur katholischen Religion über, mit ihm ein Teil seines Landes. In Folge dessen spaltete sich auch 1689 die Eisenmassenbläser-Zunft in eine katholische und eine evangelische (reformierte), die aber die- selben Einrichtungen hatten. Auch die Stahlschmiede der Ämter Hilchenbach und Krombach, sodann die im Amte Freudenberg wohnenden, hatten zwei besondere Zünfte, aber einerlei Einrichtung und Kurbrief. Die Regierung selbst war in eine evangelische und eine katholische Kanzley getrennt. 1677 wurde zu Siegen folgende Ver- ordnung über den Eisenzoll erlassen: "Evangelisches Kanzley-Edikt den zu Olpe im Chur-Cöllnischen neu eingeführten Zoll auf die aus dem Nassauischen gehenden Stahl- und Roheisenwaren und deshalb auf die Cöllnischen Karren im Nassauischen auf gleichem Fuss an- gelegten neuen Zoll betreffend. 17. November 1677." Darin wird ausgeführt, dass die Remonstrationen bei der churfürstlichen Kanzley zu Arnsberg gegen den neuen Zoll von "einem halben Reichsorth oder einem Blomeisser" vergeblich gewesen sei, indem sich dieselbe darauf beriefe, Nassau habe den Anfang mit solchem Zoll" vffen hohen Hän hindern Freudenberg" gemacht, was unwahr ist: "weil genug- sahm bekandt, dass der daselbstiche Zoll, so erhoben wird, ein ur- alter Zoll so von etlich hundert Jahren her von dem rohen Eysen, so im Saynischen oder Nassauischen Lande gemacht und durchgeführt, entrichtet wird und hergebracht ist." Deshalb wird gleicher Zoll auf alles Cöllnische Eisen gelegt.
Nassau im 17. Jahrhundert.
wohl als der ander seine Baukosten tragen muſs, daſs auch einer sowohl als der ander und solang und soviel als sein Gegentheil den Hammer braucht, also er auch denselben zu brauchen habe, damit eine Gleichheit gehalten werde und keiner über die Gebühr be- schweret und vervortheilt werde, ist derwegen der Schluſs von ge- dachten Brüdern also gemacht, daſs derjenige, so Stäbe macht, deren 6, 7 oder 8 uff ein Wag gehen, an jedem Stab vier heiſsen thun soll, damit das Eisen warm geschmit und gute Kaufmannswahr ge- macht, und derjenige, so Schien und Schaar macht, auch zu seiner Zeit gelangen mag, derjenige aber, der grobe Wahr, als schwere Stück zu Waffen oder uff Cölln und dergleichen, soll sich danach richten, daſs er den Hammer auch länger nicht brauchen als der kleine Wahr macht, undt da sich dessen in der Güte nicht ver- gleichen können, so sollen diejenige, so die Uffsicht daruff haben, Sie unter einander vergleichen, oder die Sand Uhr soll sie scheiden, damit eine Gleichheit und gute Ordnung gehalten werden möge u. s. w.
Während des 30jährigen Krieges trat Graf Johann von Nassau- Siegen zur katholischen Religion über, mit ihm ein Teil seines Landes. In Folge dessen spaltete sich auch 1689 die Eisenmassenbläser-Zunft in eine katholische und eine evangelische (reformierte), die aber die- selben Einrichtungen hatten. Auch die Stahlschmiede der Ämter Hilchenbach und Krombach, sodann die im Amte Freudenberg wohnenden, hatten zwei besondere Zünfte, aber einerlei Einrichtung und Kurbrief. Die Regierung selbst war in eine evangelische und eine katholische Kanzley getrennt. 1677 wurde zu Siegen folgende Ver- ordnung über den Eisenzoll erlassen: „Evangelisches Kanzley-Edikt den zu Olpe im Chur-Cöllnischen neu eingeführten Zoll auf die aus dem Nassauischen gehenden Stahl- und Roheisenwaren und deshalb auf die Cöllnischen Karren im Nassauischen auf gleichem Fuſs an- gelegten neuen Zoll betreffend. 17. November 1677.“ Darin wird ausgeführt, daſs die Remonstrationen bei der churfürstlichen Kanzley zu Arnsberg gegen den neuen Zoll von „einem halben Reichsorth oder einem Blomeiſser“ vergeblich gewesen sei, indem sich dieselbe darauf beriefe, Nassau habe den Anfang mit solchem Zoll„ vffen hohen Hän hindern Freudenberg“ gemacht, was unwahr ist: „weil genug- sahm bekandt, daſs der daselbstiche Zoll, so erhoben wird, ein ur- alter Zoll so von etlich hundert Jahren her von dem rohen Eysen, so im Saynischen oder Nassauischen Lande gemacht und durchgeführt, entrichtet wird und hergebracht ist.“ Deshalb wird gleicher Zoll auf alles Cöllnische Eisen gelegt.
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Nassau im 17. Jahrhundert.
wohl als der ander seine Baukosten tragen muſs, daſs auch einer
sowohl als der ander und solang und soviel als sein Gegentheil den
Hammer braucht, also er auch denselben zu brauchen habe, damit
eine Gleichheit gehalten werde und keiner über die Gebühr be-
schweret und vervortheilt werde, ist derwegen der Schluſs von ge-
dachten Brüdern also gemacht, daſs derjenige, so Stäbe macht, deren
6, 7 oder 8 uff ein Wag gehen, an jedem Stab vier heiſsen thun
soll, damit das Eisen warm geschmit und gute Kaufmannswahr ge-
macht, und derjenige, so Schien und Schaar macht, auch zu seiner
Zeit gelangen mag, derjenige aber, der grobe Wahr, als schwere
Stück zu Waffen oder uff Cölln und dergleichen, soll sich danach
richten, daſs er den Hammer auch länger nicht brauchen als der
kleine Wahr macht, undt da sich dessen in der Güte nicht ver-
gleichen können, so sollen diejenige, so die Uffsicht daruff haben,
Sie unter einander vergleichen, oder die Sand Uhr soll sie scheiden,
damit eine Gleichheit und gute Ordnung gehalten werden möge u. s. w.
Während des 30jährigen Krieges trat Graf Johann von Nassau-
Siegen zur katholischen Religion über, mit ihm ein Teil seines Landes.
In Folge dessen spaltete sich auch 1689 die Eisenmassenbläser-Zunft
in eine katholische und eine evangelische (reformierte), die aber die-
selben Einrichtungen hatten. Auch die Stahlschmiede der Ämter
Hilchenbach und Krombach, sodann die im Amte Freudenberg
wohnenden, hatten zwei besondere Zünfte, aber einerlei Einrichtung
und Kurbrief. Die Regierung selbst war in eine evangelische und eine
katholische Kanzley getrennt. 1677 wurde zu Siegen folgende Ver-
ordnung über den Eisenzoll erlassen: „Evangelisches Kanzley-Edikt
den zu Olpe im Chur-Cöllnischen neu eingeführten Zoll auf die aus
dem Nassauischen gehenden Stahl- und Roheisenwaren und deshalb
auf die Cöllnischen Karren im Nassauischen auf gleichem Fuſs an-
gelegten neuen Zoll betreffend. 17. November 1677.“ Darin wird
ausgeführt, daſs die Remonstrationen bei der churfürstlichen Kanzley
zu Arnsberg gegen den neuen Zoll von „einem halben Reichsorth
oder einem Blomeiſser“ vergeblich gewesen sei, indem sich dieselbe
darauf beriefe, Nassau habe den Anfang mit solchem Zoll„ vffen hohen
Hän hindern Freudenberg“ gemacht, was unwahr ist: „weil genug-
sahm bekandt, daſs der daselbstiche Zoll, so erhoben wird, ein ur-
alter Zoll so von etlich hundert Jahren her von dem rohen
Eysen, so im Saynischen oder Nassauischen Lande gemacht und
durchgeführt, entrichtet wird und hergebracht ist.“ Deshalb wird
gleicher Zoll auf alles Cöllnische Eisen gelegt.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1096. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1118>, abgerufen am 22.11.2024.
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