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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Nassau im 17. Jahrhundert.

Bei diesen Konzessionen der Mariots war eine Bedingung, welche
späterhin bedeutsam wurde, sie sollten keinen Eisenstein ausser Landes
auf andere Hütten verkaufen.

Gegen Ende des Jahrhunderts (1695/96) wollten sie noch eine
Eisenhütte bei Katzenelnbogen erbauen, doch kam das Projekt nicht
zur Ausführung, weil das Gefälle zu schwach war.

Eine weitere Eisenhütte in der Niedergrafschaft Katzenelnbogen
erbaute Johann Mariot bei Görsdorf. Für diese erteilt Landgraf
Ernst im November 1686 der Wittib Frau Susanne Catharine de Gal
eine Konzession auf Erz, Holz und Kohlen in der Grafschaft. Sie
soll den Vorkauf haben vor allen andern, wogegen sie sich verpflich-
tet, Erz und Kohle nur mit eignem oder mit landesangehörigem Fuhr-
werk fahren zu lassen; auch wird das Vorkaufsrecht des Grafen für
das Hüttenwerk ausbedungen.

Eine ausserordentlich weitgehende Konzession, welche deshalb
auch späterhin zu Streitigkeiten Veranlassung gab, erteilte Landgraf
Ludwig 1662 dem Johannes Mariot von Lüttich und dessen beiden
Söhnen Walter und Jean Mariot für die Vogtei Ems, indem er
denselben die Nutzung aller Blei, Erz und Eisensteine, Metalle, Mine-
ralien, Steine, sie seien edel oder unedel, Steinkohlen, Vitriol, Alaun,
Salzbrunnen und alles andre darin ihnen und ihren Erben und sonst
Niemanden zuspricht. Der ältere Mariot muss sich besondere Ver-
dienste um Ems erworben haben. In späteren Akten heisst es: Jean
Mariot hat den ersten Fuss in den gemeinschaftlichen Flecken Ems
gesetzt und durch die durchlauchtigsten Häuser Hessen und Nassau
die Erbbestände über das dortige Bergwerk und neu aufgerichtete
Hüttenwerk erhalten.

Den Ahler Hammer bei Lahnstein hatten die Mariots 1668 ge-
kauft. Das angeblich hierdurch erworbene Recht auf Holzbezug führte
von 1686 ab zu weitläufigen Prozessen.

Die Hohenrheiner Hütte war ebenfalls von Johann Mariot erbaut.
Sie scheint später von der hessen-darmstädtischen Regierung über-
nommen worden zu sein. Wenigstens verpachtete diese zwischen 1690
und 1695 die Hütte an den Kriegs-Kommissar Koch auf drei Jahre
mit Vorkaufsrecht. Hierbei wird derselben der erstaunlich hohe
Schätzungswerth von 40000 Thaler beigelegt. Auch ist dem Pacht-
vertrag eine interessante Rentabilitätsberechnung beigefügt. -- Täg-
liche Erzeugung 3600 Pfd. zu 18 Rthl., diese als Giesswaaren, "Blatten,
Tackchen, Öffen, Kugell" zu 32 Rthl. verkauft, bleiben täglich 14 Rthl.
Nutzen. Als Windoffen, Bomben, Granaten, Kartätschen zu 60 Rthl.

Nassau im 17. Jahrhundert.

Bei diesen Konzessionen der Mariots war eine Bedingung, welche
späterhin bedeutsam wurde, sie sollten keinen Eisenstein auſser Landes
auf andere Hütten verkaufen.

Gegen Ende des Jahrhunderts (1695/96) wollten sie noch eine
Eisenhütte bei Katzenelnbogen erbauen, doch kam das Projekt nicht
zur Ausführung, weil das Gefälle zu schwach war.

Eine weitere Eisenhütte in der Niedergrafschaft Katzenelnbogen
erbaute Johann Mariot bei Görsdorf. Für diese erteilt Landgraf
Ernst im November 1686 der Wittib Frau Susanne Catharine de Gal
eine Konzession auf Erz, Holz und Kohlen in der Grafschaft. Sie
soll den Vorkauf haben vor allen andern, wogegen sie sich verpflich-
tet, Erz und Kohle nur mit eignem oder mit landesangehörigem Fuhr-
werk fahren zu lassen; auch wird das Vorkaufsrecht des Grafen für
das Hüttenwerk ausbedungen.

Eine auſserordentlich weitgehende Konzession, welche deshalb
auch späterhin zu Streitigkeiten Veranlassung gab, erteilte Landgraf
Ludwig 1662 dem Johannes Mariot von Lüttich und dessen beiden
Söhnen Walter und Jean Mariot für die Vogtei Ems, indem er
denselben die Nutzung aller Blei, Erz und Eisensteine, Metalle, Mine-
ralien, Steine, sie seien edel oder unedel, Steinkohlen, Vitriol, Alaun,
Salzbrunnen und alles andre darin ihnen und ihren Erben und sonst
Niemanden zuspricht. Der ältere Mariot muſs sich besondere Ver-
dienste um Ems erworben haben. In späteren Akten heiſst es: Jean
Mariot hat den ersten Fuſs in den gemeinschaftlichen Flecken Ems
gesetzt und durch die durchlauchtigsten Häuser Hessen und Nassau
die Erbbestände über das dortige Bergwerk und neu aufgerichtete
Hüttenwerk erhalten.

Den Ahler Hammer bei Lahnstein hatten die Mariots 1668 ge-
kauft. Das angeblich hierdurch erworbene Recht auf Holzbezug führte
von 1686 ab zu weitläufigen Prozessen.

Die Hohenrheiner Hütte war ebenfalls von Johann Mariot erbaut.
Sie scheint später von der hessen-darmstädtischen Regierung über-
nommen worden zu sein. Wenigstens verpachtete diese zwischen 1690
und 1695 die Hütte an den Kriegs-Kommissar Koch auf drei Jahre
mit Vorkaufsrecht. Hierbei wird derselben der erstaunlich hohe
Schätzungswerth von 40000 Thaler beigelegt. Auch ist dem Pacht-
vertrag eine interessante Rentabilitätsberechnung beigefügt. — Täg-
liche Erzeugung 3600 Pfd. zu 18 Rthl., diese als Gieſswaaren, „Blatten,
Tackchen, Öffen, Kugell“ zu 32 Rthl. verkauft, bleiben täglich 14 Rthl.
Nutzen. Als Windoffen, Bomben, Granaten, Kartätschen zu 60 Rthl.

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[1087/1109] Nassau im 17. Jahrhundert. Bei diesen Konzessionen der Mariots war eine Bedingung, welche späterhin bedeutsam wurde, sie sollten keinen Eisenstein auſser Landes auf andere Hütten verkaufen. Gegen Ende des Jahrhunderts (1695/96) wollten sie noch eine Eisenhütte bei Katzenelnbogen erbauen, doch kam das Projekt nicht zur Ausführung, weil das Gefälle zu schwach war. Eine weitere Eisenhütte in der Niedergrafschaft Katzenelnbogen erbaute Johann Mariot bei Görsdorf. Für diese erteilt Landgraf Ernst im November 1686 der Wittib Frau Susanne Catharine de Gal eine Konzession auf Erz, Holz und Kohlen in der Grafschaft. Sie soll den Vorkauf haben vor allen andern, wogegen sie sich verpflich- tet, Erz und Kohle nur mit eignem oder mit landesangehörigem Fuhr- werk fahren zu lassen; auch wird das Vorkaufsrecht des Grafen für das Hüttenwerk ausbedungen. Eine auſserordentlich weitgehende Konzession, welche deshalb auch späterhin zu Streitigkeiten Veranlassung gab, erteilte Landgraf Ludwig 1662 dem Johannes Mariot von Lüttich und dessen beiden Söhnen Walter und Jean Mariot für die Vogtei Ems, indem er denselben die Nutzung aller Blei, Erz und Eisensteine, Metalle, Mine- ralien, Steine, sie seien edel oder unedel, Steinkohlen, Vitriol, Alaun, Salzbrunnen und alles andre darin ihnen und ihren Erben und sonst Niemanden zuspricht. Der ältere Mariot muſs sich besondere Ver- dienste um Ems erworben haben. In späteren Akten heiſst es: Jean Mariot hat den ersten Fuſs in den gemeinschaftlichen Flecken Ems gesetzt und durch die durchlauchtigsten Häuser Hessen und Nassau die Erbbestände über das dortige Bergwerk und neu aufgerichtete Hüttenwerk erhalten. Den Ahler Hammer bei Lahnstein hatten die Mariots 1668 ge- kauft. Das angeblich hierdurch erworbene Recht auf Holzbezug führte von 1686 ab zu weitläufigen Prozessen. Die Hohenrheiner Hütte war ebenfalls von Johann Mariot erbaut. Sie scheint später von der hessen-darmstädtischen Regierung über- nommen worden zu sein. Wenigstens verpachtete diese zwischen 1690 und 1695 die Hütte an den Kriegs-Kommissar Koch auf drei Jahre mit Vorkaufsrecht. Hierbei wird derselben der erstaunlich hohe Schätzungswerth von 40000 Thaler beigelegt. Auch ist dem Pacht- vertrag eine interessante Rentabilitätsberechnung beigefügt. — Täg- liche Erzeugung 3600 Pfd. zu 18 Rthl., diese als Gieſswaaren, „Blatten, Tackchen, Öffen, Kugell“ zu 32 Rthl. verkauft, bleiben täglich 14 Rthl. Nutzen. Als Windoffen, Bomben, Granaten, Kartätschen zu 60 Rthl.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1087. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1109>, abgerufen am 22.11.2024.