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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Nassau im 17. Jahrhundert.
gesuchte "Gerechtigkeit". Mariot will die Steine zuvor zu Weienähr,
allwo er in Aufrichtung einer Eisenhütte begriffen sei, probieren. 1661
heisst es in einem Bericht an den Landgrafen, dass den beiden Mariots,
Johann und Walther, Muthung erteilt worden sei. Die Konzession
zum Hüttenbau ist datiert: Darmstadt, den 19. April 1661. Es wird
darin freies Bauholz und Kohlholz zu billigem Preise zugesagt. Dem
Amtmann wird am 22. April 1661 eingeschärft, "Sie darinnen im ge-
ringsten nicht verhindern lassen sollen".

Am 5. Juni 1662 erteilt Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt
"dem Johannes Marioth von Lück (auch Luyck), Hüttenmeister zu
Monthabauer und dessen beiden Söhnen, Walther und Jean Mariot",
eine ausführliche Konzession. Der Landgraf bedingt sich den Zehnten
und das Vorkaufsrecht, die Mariots erhalten das erste Recht auf den
Kohlenkauf nicht nur für Katzenelnbogen, sondern auch "in unsrer
Gemeinschaft und Vogtei Ems, wie auch in Dietz und Nassau". Sie
sollen gehalten sein, in Jahresfrist einen Eisenhammer und "einen
Schmelzenden hohen Ofen" aufzurichten. Sobald derselbe aufgerichtet,
haben sie für Wasserzins jährlich 24 Reichsthaler zu bezahlen, der
Hammer doppelt soviel und 9 Albus an das Amt Nassau-Dietz. --
Die Katzenelnbogener machten Schwierigkeiten wegen ihrer Forellen,
aber ohne Erfolg. Die Schmelzhütte war die frühere Weyermühle.
Ausserdem besassen die Mariots die Herrenmühle. 1677 erlangen
sie die Konzession zur Anlage eines Waschwerks am Forellenbach.
Die Gemeinde verlangt dafür Wasserzins, man vergleicht sich auf drei
Reichsthaler jährlich. Aus diesem Jahre datiert der erste bei den
Akten befindliche Erbleihbrief: Landgraf Ludwig VI. belehnt des
weyland Johann Mariot von Lüttich, Hüttenmeisters zu Montabauer
nachgelassene Wittib Susanne Catharine Gall und deren Söhne Johann,
Franz und Anton Mariot mit dem Eisenbergwerk auf dem soge-
nannten Mühlenfeld ohnfern Katzenelnbogen, sodann mit einem
Waschwerk auf der Bach zu gemeltem Katzenelnbogen. Diesem
folgte ein zweiter von 1679 "an die Mariottische Wittib Susanna
Catharina und ihre beiden Söhne Jean und Anton"; hier werden die
Söhne Walter und Franz nicht genannt, ebenso nicht in dem dritten
vom 27. September 1688. 1696 erlangen sie das Recht zur Anlage
einer Bäckerei, Bierbrauerei und Brennerei unter gewissen Befreiungen.
Es wird berichtet, "es habe Frantz Marioth von Weynär auf seiner
Eisenhütte der Herrnmühle zu vorgegebener Nothurft seiner arbeiter
eine Mahlmühle, Bierbrauerei, Brandweinbrennerei und Bäckerei an-
gelegt".


Nassau im 17. Jahrhundert.
gesuchte „Gerechtigkeit“. Mariot will die Steine zuvor zu Weienähr,
allwo er in Aufrichtung einer Eisenhütte begriffen sei, probieren. 1661
heiſst es in einem Bericht an den Landgrafen, daſs den beiden Mariots,
Johann und Walther, Muthung erteilt worden sei. Die Konzession
zum Hüttenbau ist datiert: Darmstadt, den 19. April 1661. Es wird
darin freies Bauholz und Kohlholz zu billigem Preise zugesagt. Dem
Amtmann wird am 22. April 1661 eingeschärft, „Sie darinnen im ge-
ringsten nicht verhindern lassen sollen“.

Am 5. Juni 1662 erteilt Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt
„dem Johannes Marioth von Lück (auch Luyck), Hüttenmeister zu
Monthabauer und dessen beiden Söhnen, Walther und Jean Mariot“,
eine ausführliche Konzession. Der Landgraf bedingt sich den Zehnten
und das Vorkaufsrecht, die Mariots erhalten das erste Recht auf den
Kohlenkauf nicht nur für Katzenelnbogen, sondern auch „in unsrer
Gemeinschaft und Vogtei Ems, wie auch in Dietz und Nassau“. Sie
sollen gehalten sein, in Jahresfrist einen Eisenhammer und „einen
Schmelzenden hohen Ofen“ aufzurichten. Sobald derselbe aufgerichtet,
haben sie für Wasserzins jährlich 24 Reichsthaler zu bezahlen, der
Hammer doppelt soviel und 9 Albus an das Amt Nassau-Dietz. —
Die Katzenelnbogener machten Schwierigkeiten wegen ihrer Forellen,
aber ohne Erfolg. Die Schmelzhütte war die frühere Weyermühle.
Auſserdem besaſsen die Mariots die Herrenmühle. 1677 erlangen
sie die Konzession zur Anlage eines Waschwerks am Forellenbach.
Die Gemeinde verlangt dafür Wasserzins, man vergleicht sich auf drei
Reichsthaler jährlich. Aus diesem Jahre datiert der erste bei den
Akten befindliche Erbleihbrief: Landgraf Ludwig VI. belehnt des
weyland Johann Mariot von Lüttich, Hüttenmeisters zu Montabauer
nachgelassene Wittib Susanne Catharine Gall und deren Söhne Johann,
Franz und Anton Mariot mit dem Eisenbergwerk auf dem soge-
nannten Mühlenfeld ohnfern Katzenelnbogen, sodann mit einem
Waschwerk auf der Bach zu gemeltem Katzenelnbogen. Diesem
folgte ein zweiter von 1679 „an die Mariottische Wittib Susanna
Catharina und ihre beiden Söhne Jean und Anton“; hier werden die
Söhne Walter und Franz nicht genannt, ebenso nicht in dem dritten
vom 27. September 1688. 1696 erlangen sie das Recht zur Anlage
einer Bäckerei, Bierbrauerei und Brennerei unter gewissen Befreiungen.
Es wird berichtet, „es habe Frantz Marioth von Weynär auf seiner
Eisenhütte der Herrnmühle zu vorgegebener Nothurft seiner arbeiter
eine Mahlmühle, Bierbrauerei, Brandweinbrennerei und Bäckerei an-
gelegt“.


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[1086/1108] Nassau im 17. Jahrhundert. gesuchte „Gerechtigkeit“. Mariot will die Steine zuvor zu Weienähr, allwo er in Aufrichtung einer Eisenhütte begriffen sei, probieren. 1661 heiſst es in einem Bericht an den Landgrafen, daſs den beiden Mariots, Johann und Walther, Muthung erteilt worden sei. Die Konzession zum Hüttenbau ist datiert: Darmstadt, den 19. April 1661. Es wird darin freies Bauholz und Kohlholz zu billigem Preise zugesagt. Dem Amtmann wird am 22. April 1661 eingeschärft, „Sie darinnen im ge- ringsten nicht verhindern lassen sollen“. Am 5. Juni 1662 erteilt Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt „dem Johannes Marioth von Lück (auch Luyck), Hüttenmeister zu Monthabauer und dessen beiden Söhnen, Walther und Jean Mariot“, eine ausführliche Konzession. Der Landgraf bedingt sich den Zehnten und das Vorkaufsrecht, die Mariots erhalten das erste Recht auf den Kohlenkauf nicht nur für Katzenelnbogen, sondern auch „in unsrer Gemeinschaft und Vogtei Ems, wie auch in Dietz und Nassau“. Sie sollen gehalten sein, in Jahresfrist einen Eisenhammer und „einen Schmelzenden hohen Ofen“ aufzurichten. Sobald derselbe aufgerichtet, haben sie für Wasserzins jährlich 24 Reichsthaler zu bezahlen, der Hammer doppelt soviel und 9 Albus an das Amt Nassau-Dietz. — Die Katzenelnbogener machten Schwierigkeiten wegen ihrer Forellen, aber ohne Erfolg. Die Schmelzhütte war die frühere Weyermühle. Auſserdem besaſsen die Mariots die Herrenmühle. 1677 erlangen sie die Konzession zur Anlage eines Waschwerks am Forellenbach. Die Gemeinde verlangt dafür Wasserzins, man vergleicht sich auf drei Reichsthaler jährlich. Aus diesem Jahre datiert der erste bei den Akten befindliche Erbleihbrief: Landgraf Ludwig VI. belehnt des weyland Johann Mariot von Lüttich, Hüttenmeisters zu Montabauer nachgelassene Wittib Susanne Catharine Gall und deren Söhne Johann, Franz und Anton Mariot mit dem Eisenbergwerk auf dem soge- nannten Mühlenfeld ohnfern Katzenelnbogen, sodann mit einem Waschwerk auf der Bach zu gemeltem Katzenelnbogen. Diesem folgte ein zweiter von 1679 „an die Mariottische Wittib Susanna Catharina und ihre beiden Söhne Jean und Anton“; hier werden die Söhne Walter und Franz nicht genannt, ebenso nicht in dem dritten vom 27. September 1688. 1696 erlangen sie das Recht zur Anlage einer Bäckerei, Bierbrauerei und Brennerei unter gewissen Befreiungen. Es wird berichtet, „es habe Frantz Marioth von Weynär auf seiner Eisenhütte der Herrnmühle zu vorgegebener Nothurft seiner arbeiter eine Mahlmühle, Bierbrauerei, Brandweinbrennerei und Bäckerei an- gelegt“.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1086. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1108>, abgerufen am 22.11.2024.