laut Konzession gestattet, das für den Bedarf seines Hochofens be- nöthigte Bohnerz aus den bernischen Bergwerken im unteren Aargau und der Grafschaft Baden zu beziehen. Das Werk zu Wehr war da- gegen infolge seiner Zugehörigkeit zu dem Eisenbund gehalten, seinen Erzbedarf aus dem Frickthal zu beziehen.
Aus den vorhandenen Akten und Aufzeichnungen sind noch folgende Ereignisse aus dem 17. Jahrhundert hervorzuheben. Am 17. Dezember 1604 bestätigte Erzherzog Maximilian von Innsbruck aus das Privilegium des Eisenbundes, desgleichen Erzherzog Karl Ferdinand am 10. Juni 1655 und Kaiser Leopold I. am 16. Fe- bruar 1670.
Am 7. Februar 1627 wurde dem Eisenbund vom bischöflichen konstanzischen Generalvikariate "ex causa necessitatis" bewilligt, während 14 Tagen oder auch 3 Wochen an Sonn- und Feiertagen zu blasen. Das Grubgeld, welches für jeden Karreten Eisenerz an die Herrschaft zu zahlen war, betrug während des ganzen Jahrhunderts 8 Pfennige. Das Masselgeld hatte bis 1652 6 Kreuzer für jede Massel betragen, in diesem Jahre (oder 1656?) wurde es auf 3 Batzen erhöht, so dass von da ab 12 Kreuzer für jede Massel zu zahlen waren. Die Holzkohlen kamen aus dem Schwarzwald, wie sich aus dem am 31. Januar 1671 zu Waldshut auf 12 Jahre abgeschlossenen Lieferungs- vertrag ergiebt.
Nach Beendigung des 30jährigen Krieges kamen verschiedene Hammermeister, deren Hämmer während des Krieges zerstört worden waren, darum ein, ihre Hämmer wieder aufbauen zu dürfen; so ersucht am 30. Juni 1650 Melchior Bruder den Rat zu Laufenberg, sich bei seinen Gläubigern zu verwenden, damit er seinen abgebrannten Hammer wieder aufbauen könne. Am 23. April 1661 verleiht die Fürstäbtissin Franziska zu Säckingen dem Meister Andreas Jonen auf drei Jahre den anno 1636 von weiland Hans Joglin Hincken sel. in offener Gant angenommenen und während der vergangenen "leidigen Kriegszeiten" eingefallenen und bis dato öde gelegenen Hammer gegen einen jährlichen Zins von 125 Gulden und Ab- zahlung in drei Jahresterminen.
Dass in Laufenberg neben den Hammerschmieden auch die Hand- schmiede ein zahlreiches und angesehenes Gewerbe bildeten, geht da- raus hervor, dass die Huf- und Waffenschmiede daselbst am 27. Juli 1627 dem Rat ihre Statuten zur Genehmigung vorlegten. Den Hammerschmieden wurde aber am 27. Januar 1667 vom Untervogt, Bürgermeister und Rat der Stadt Laufenberg auf gestelltes Ansuchen
Baden im 17. Jahrhundert.
laut Konzession gestattet, das für den Bedarf seines Hochofens be- nöthigte Bohnerz aus den bernischen Bergwerken im unteren Aargau und der Grafschaft Baden zu beziehen. Das Werk zu Wehr war da- gegen infolge seiner Zugehörigkeit zu dem Eisenbund gehalten, seinen Erzbedarf aus dem Frickthal zu beziehen.
Aus den vorhandenen Akten und Aufzeichnungen sind noch folgende Ereignisse aus dem 17. Jahrhundert hervorzuheben. Am 17. Dezember 1604 bestätigte Erzherzog Maximilian von Innsbruck aus das Privilegium des Eisenbundes, desgleichen Erzherzog Karl Ferdinand am 10. Juni 1655 und Kaiser Leopold I. am 16. Fe- bruar 1670.
Am 7. Februar 1627 wurde dem Eisenbund vom bischöflichen konstanzischen Generalvikariate „ex causa necessitatis“ bewilligt, während 14 Tagen oder auch 3 Wochen an Sonn- und Feiertagen zu blasen. Das Grubgeld, welches für jeden Karreten Eisenerz an die Herrschaft zu zahlen war, betrug während des ganzen Jahrhunderts 8 Pfennige. Das Masselgeld hatte bis 1652 6 Kreuzer für jede Massel betragen, in diesem Jahre (oder 1656?) wurde es auf 3 Batzen erhöht, so daſs von da ab 12 Kreuzer für jede Massel zu zahlen waren. Die Holzkohlen kamen aus dem Schwarzwald, wie sich aus dem am 31. Januar 1671 zu Waldshut auf 12 Jahre abgeschlossenen Lieferungs- vertrag ergiebt.
Nach Beendigung des 30jährigen Krieges kamen verschiedene Hammermeister, deren Hämmer während des Krieges zerstört worden waren, darum ein, ihre Hämmer wieder aufbauen zu dürfen; so ersucht am 30. Juni 1650 Melchior Bruder den Rat zu Laufenberg, sich bei seinen Gläubigern zu verwenden, damit er seinen abgebrannten Hammer wieder aufbauen könne. Am 23. April 1661 verleiht die Fürstäbtissin Franziska zu Säckingen dem Meister Andreas Jonen auf drei Jahre den anno 1636 von weiland Hans Joglin Hincken sel. in offener Gant angenommenen und während der vergangenen „leidigen Kriegszeiten“ eingefallenen und bis dato öde gelegenen Hammer gegen einen jährlichen Zins von 125 Gulden und Ab- zahlung in drei Jahresterminen.
Daſs in Laufenberg neben den Hammerschmieden auch die Hand- schmiede ein zahlreiches und angesehenes Gewerbe bildeten, geht da- raus hervor, daſs die Huf- und Waffenschmiede daselbst am 27. Juli 1627 dem Rat ihre Statuten zur Genehmigung vorlegten. Den Hammerschmieden wurde aber am 27. Januar 1667 vom Untervogt, Bürgermeister und Rat der Stadt Laufenberg auf gestelltes Ansuchen
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Baden im 17. Jahrhundert.
laut Konzession gestattet, das für den Bedarf seines Hochofens be-
nöthigte Bohnerz aus den bernischen Bergwerken im unteren Aargau
und der Grafschaft Baden zu beziehen. Das Werk zu Wehr war da-
gegen infolge seiner Zugehörigkeit zu dem Eisenbund gehalten, seinen
Erzbedarf aus dem Frickthal zu beziehen.
Aus den vorhandenen Akten und Aufzeichnungen sind noch
folgende Ereignisse aus dem 17. Jahrhundert hervorzuheben. Am
17. Dezember 1604 bestätigte Erzherzog Maximilian von Innsbruck
aus das Privilegium des Eisenbundes, desgleichen Erzherzog Karl
Ferdinand am 10. Juni 1655 und Kaiser Leopold I. am 16. Fe-
bruar 1670.
Am 7. Februar 1627 wurde dem Eisenbund vom bischöflichen
konstanzischen Generalvikariate „ex causa necessitatis“ bewilligt,
während 14 Tagen oder auch 3 Wochen an Sonn- und Feiertagen zu
blasen. Das Grubgeld, welches für jeden Karreten Eisenerz an die
Herrschaft zu zahlen war, betrug während des ganzen Jahrhunderts
8 Pfennige. Das Masselgeld hatte bis 1652 6 Kreuzer für jede Massel
betragen, in diesem Jahre (oder 1656?) wurde es auf 3 Batzen erhöht,
so daſs von da ab 12 Kreuzer für jede Massel zu zahlen waren. Die
Holzkohlen kamen aus dem Schwarzwald, wie sich aus dem am
31. Januar 1671 zu Waldshut auf 12 Jahre abgeschlossenen Lieferungs-
vertrag ergiebt.
Nach Beendigung des 30jährigen Krieges kamen verschiedene
Hammermeister, deren Hämmer während des Krieges zerstört worden
waren, darum ein, ihre Hämmer wieder aufbauen zu dürfen; so ersucht
am 30. Juni 1650 Melchior Bruder den Rat zu Laufenberg, sich bei
seinen Gläubigern zu verwenden, damit er seinen abgebrannten
Hammer wieder aufbauen könne. Am 23. April 1661 verleiht die
Fürstäbtissin Franziska zu Säckingen dem Meister Andreas Jonen
auf drei Jahre den anno 1636 von weiland Hans Joglin Hincken
sel. in offener Gant angenommenen und während der vergangenen
„leidigen Kriegszeiten“ eingefallenen und bis dato öde gelegenen
Hammer gegen einen jährlichen Zins von 125 Gulden und Ab-
zahlung in drei Jahresterminen.
Daſs in Laufenberg neben den Hammerschmieden auch die Hand-
schmiede ein zahlreiches und angesehenes Gewerbe bildeten, geht da-
raus hervor, daſs die Huf- und Waffenschmiede daselbst am 27. Juli
1627 dem Rat ihre Statuten zur Genehmigung vorlegten. Den
Hammerschmieden wurde aber am 27. Januar 1667 vom Untervogt,
Bürgermeister und Rat der Stadt Laufenberg auf gestelltes Ansuchen
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1069. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1091>, abgerufen am 22.11.2024.
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