gingen und die St. Veiter, welche die Hypothekengläubiger waren, die Berg- und Hüttenwerke in ihren Besitz brachten. So wurden die St. Veiter Handelsherren, die Christallnike, Steinkeller, Pfeilheim, Secherau, Werthengreis, Ottenfels, Mayerhofer u. s. w. die bedeutendsten Radmeister und Bergwerksbesitzer zu Hüttenberg und Lölling. Nur die Gewerkenfamilie Rauscher konnte der Ungunst der Zeit trotzen und sich von einfachen Bauern-Gewerken zu reichen Radmeistern emporschwingen.
Erfolg hatte die Rechtfertigungsschrift augenscheinlich keinen, denn 1673 mussten die Gewerken bereits wieder eine neue Beschwerde- schrift gegen die St. Veiter bei der innerösterreichischen Regierung in Graz einreichen, in der sie auf das gänzliche Erliegen des Eisen- handels und den zu befürchtenden Untergang des Bergbaues mit allem Ernst hinwiesen. Daraufhin schrieb die Regierung eine Tagsatzung aus. Sie verlangte von den Gewerken genaue Angabe, wie viel die Eisenhändler den Gewerken schulden, wie viel Ware diese statt Geld und zu welchem Preise sie dieselben annehmen müssen, wieviel Verlag und Postgeld sie bekommen und wie hoch vor Jahren der Eisenver- kauf gewesen sei. Diese Untersuchung der Regierung führte zu einem zwischen den Radgewerken von Hüttenberg, den übrigen ober- und unterkärntnerischen Waldeisen-Gewerken und der Kammerstadt St. Veit am 15. Oktober 1675 abgeschlossenen auf 12 Jahre gültigen Vergleich 1) mit folgenden Bestimmungen:
1. Sollte dieser Vergleich der landesfürstlichen Jurisdiction, den Regalien-Rechten, Gerechtigkeiten, Maut, Aufschlag und Waggeld u. s. w. der Hüttenberger Bergordnung und den St. Veiter Niederlags-Frei- heiten unschädlich sein;
2. die von der Stadt St. Veit unbefugt einige Zeit mit einigen Verlegern gemachten Pakte und Sperrung der Abwage soll aufgehoben sein, und Jedem der Eisenhandel freistehen;
3. zur Bestreitung der Auslagen wird als Niederlagszins bestimmt für Steuer, Kontribution und Rüstgeld 33 Kreuzer. Es ist ferner zu entrichten für: Brescianstahl, Brescianeisen (Preschaneisen), Strockeisen,
Stückstahl, Zwizach vom Meiler (500 kg) 1 fl. -- kr.
1) Siehe Originaltext bei Münichsdorfer a. a. O. Anhang Urkunde No. 13.
Kärnten im 17. Jahrhundert.
gingen und die St. Veiter, welche die Hypothekengläubiger waren, die Berg- und Hüttenwerke in ihren Besitz brachten. So wurden die St. Veiter Handelsherren, die Christallnike, Steinkeller, Pfeilheim, Secherau, Werthengreis, Ottenfels, Mayerhofer u. s. w. die bedeutendsten Radmeister und Bergwerksbesitzer zu Hüttenberg und Lölling. Nur die Gewerkenfamilie Rauscher konnte der Ungunst der Zeit trotzen und sich von einfachen Bauern-Gewerken zu reichen Radmeistern emporschwingen.
Erfolg hatte die Rechtfertigungsschrift augenscheinlich keinen, denn 1673 muſsten die Gewerken bereits wieder eine neue Beschwerde- schrift gegen die St. Veiter bei der innerösterreichischen Regierung in Graz einreichen, in der sie auf das gänzliche Erliegen des Eisen- handels und den zu befürchtenden Untergang des Bergbaues mit allem Ernst hinwiesen. Daraufhin schrieb die Regierung eine Tagsatzung aus. Sie verlangte von den Gewerken genaue Angabe, wie viel die Eisenhändler den Gewerken schulden, wie viel Ware diese statt Geld und zu welchem Preise sie dieselben annehmen müssen, wieviel Verlag und Postgeld sie bekommen und wie hoch vor Jahren der Eisenver- kauf gewesen sei. Diese Untersuchung der Regierung führte zu einem zwischen den Radgewerken von Hüttenberg, den übrigen ober- und unterkärntnerischen Waldeisen-Gewerken und der Kammerstadt St. Veit am 15. Oktober 1675 abgeschlossenen auf 12 Jahre gültigen Vergleich 1) mit folgenden Bestimmungen:
1. Sollte dieser Vergleich der landesfürstlichen Jurisdiction, den Regalien-Rechten, Gerechtigkeiten, Maut, Aufschlag und Waggeld u. s. w. der Hüttenberger Bergordnung und den St. Veiter Niederlags-Frei- heiten unschädlich sein;
2. die von der Stadt St. Veit unbefugt einige Zeit mit einigen Verlegern gemachten Pakte und Sperrung der Abwage soll aufgehoben sein, und Jedem der Eisenhandel freistehen;
3. zur Bestreitung der Auslagen wird als Niederlagszins bestimmt für Steuer, Kontribution und Rüstgeld 33 Kreuzer. Es ist ferner zu entrichten für: Brescianstahl, Brescianeisen (Preschaneisen), Strockeisen,
Stückstahl, Zwizach vom Meiler (500 kg) 1 fl. — kr.
1) Siehe Originaltext bei Münichsdorfer a. a. O. Anhang Urkunde No. 13.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f1068"n="1046"/><fwplace="top"type="header">Kärnten im 17. Jahrhundert.</fw><lb/>
gingen und die St. Veiter, welche die Hypothekengläubiger waren,<lb/>
die Berg- und Hüttenwerke in ihren Besitz brachten. So wurden die<lb/>
St. Veiter Handelsherren, die Christallnike, Steinkeller, Pfeilheim,<lb/>
Secherau, Werthengreis, Ottenfels, Mayerhofer u. s. w. die bedeutendsten<lb/>
Radmeister und Bergwerksbesitzer zu Hüttenberg und Lölling. Nur<lb/>
die Gewerkenfamilie Rauscher konnte der Ungunst der Zeit trotzen<lb/>
und sich von einfachen Bauern-Gewerken zu reichen Radmeistern<lb/>
emporschwingen.</p><lb/><p>Erfolg hatte die Rechtfertigungsschrift augenscheinlich keinen,<lb/>
denn 1673 muſsten die Gewerken bereits wieder eine neue Beschwerde-<lb/>
schrift gegen die St. Veiter bei der innerösterreichischen Regierung<lb/>
in Graz einreichen, in der sie auf das gänzliche Erliegen des Eisen-<lb/>
handels und den zu befürchtenden Untergang des Bergbaues mit allem<lb/>
Ernst hinwiesen. Daraufhin schrieb die Regierung eine Tagsatzung<lb/>
aus. Sie verlangte von den Gewerken genaue Angabe, wie viel die<lb/>
Eisenhändler den Gewerken schulden, wie viel Ware diese statt Geld<lb/>
und zu welchem Preise sie dieselben annehmen müssen, wieviel Verlag<lb/>
und Postgeld sie bekommen und wie hoch vor Jahren der Eisenver-<lb/>
kauf gewesen sei. Diese Untersuchung der Regierung führte zu einem<lb/>
zwischen den Radgewerken von Hüttenberg, den übrigen ober- und<lb/>
unterkärntnerischen Waldeisen-Gewerken und der Kammerstadt<lb/>
St. Veit am 15. Oktober 1675 abgeschlossenen auf 12 Jahre gültigen<lb/>
Vergleich <noteplace="foot"n="1)">Siehe Originaltext bei <hirendition="#g">Münichsdorfer</hi> a. a. O. Anhang Urkunde No. 13.</note> mit folgenden Bestimmungen:</p><lb/><p>1. Sollte dieser Vergleich der landesfürstlichen Jurisdiction, den<lb/>
Regalien-Rechten, Gerechtigkeiten, Maut, Aufschlag und Waggeld u. s. w.<lb/>
der Hüttenberger Bergordnung und den St. Veiter Niederlags-Frei-<lb/>
heiten unschädlich sein;</p><lb/><p>2. die von der Stadt St. Veit unbefugt einige Zeit mit einigen<lb/>
Verlegern gemachten Pakte und Sperrung der Abwage soll aufgehoben<lb/>
sein, und Jedem der Eisenhandel freistehen;</p><lb/><p>3. zur Bestreitung der Auslagen wird als Niederlagszins bestimmt<lb/>
für Steuer, Kontribution und Rüstgeld 33 Kreuzer. Es ist ferner zu<lb/>
entrichten für: Brescianstahl, Brescianeisen (Preschaneisen), Strockeisen,</p><lb/><list><item>Stückstahl, Zwizach <spacedim="horizontal"/> vom Meiler (500 kg) 1 fl. — kr.</item><lb/><item>Splasy (Radreifen), Wallascheisen,<lb/>
geschlagen Eisen <spacedim="horizontal"/>„„—„ 45 „</item><lb/><item>Rauheisen, Flossen <spacedim="horizontal"/>„„—„ 30 „</item><lb/><item>Graglach (Gradlands) und Waschwerk „„—„ 15 „</item></list><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[1046/1068]
Kärnten im 17. Jahrhundert.
gingen und die St. Veiter, welche die Hypothekengläubiger waren,
die Berg- und Hüttenwerke in ihren Besitz brachten. So wurden die
St. Veiter Handelsherren, die Christallnike, Steinkeller, Pfeilheim,
Secherau, Werthengreis, Ottenfels, Mayerhofer u. s. w. die bedeutendsten
Radmeister und Bergwerksbesitzer zu Hüttenberg und Lölling. Nur
die Gewerkenfamilie Rauscher konnte der Ungunst der Zeit trotzen
und sich von einfachen Bauern-Gewerken zu reichen Radmeistern
emporschwingen.
Erfolg hatte die Rechtfertigungsschrift augenscheinlich keinen,
denn 1673 muſsten die Gewerken bereits wieder eine neue Beschwerde-
schrift gegen die St. Veiter bei der innerösterreichischen Regierung
in Graz einreichen, in der sie auf das gänzliche Erliegen des Eisen-
handels und den zu befürchtenden Untergang des Bergbaues mit allem
Ernst hinwiesen. Daraufhin schrieb die Regierung eine Tagsatzung
aus. Sie verlangte von den Gewerken genaue Angabe, wie viel die
Eisenhändler den Gewerken schulden, wie viel Ware diese statt Geld
und zu welchem Preise sie dieselben annehmen müssen, wieviel Verlag
und Postgeld sie bekommen und wie hoch vor Jahren der Eisenver-
kauf gewesen sei. Diese Untersuchung der Regierung führte zu einem
zwischen den Radgewerken von Hüttenberg, den übrigen ober- und
unterkärntnerischen Waldeisen-Gewerken und der Kammerstadt
St. Veit am 15. Oktober 1675 abgeschlossenen auf 12 Jahre gültigen
Vergleich 1) mit folgenden Bestimmungen:
1. Sollte dieser Vergleich der landesfürstlichen Jurisdiction, den
Regalien-Rechten, Gerechtigkeiten, Maut, Aufschlag und Waggeld u. s. w.
der Hüttenberger Bergordnung und den St. Veiter Niederlags-Frei-
heiten unschädlich sein;
2. die von der Stadt St. Veit unbefugt einige Zeit mit einigen
Verlegern gemachten Pakte und Sperrung der Abwage soll aufgehoben
sein, und Jedem der Eisenhandel freistehen;
3. zur Bestreitung der Auslagen wird als Niederlagszins bestimmt
für Steuer, Kontribution und Rüstgeld 33 Kreuzer. Es ist ferner zu
entrichten für: Brescianstahl, Brescianeisen (Preschaneisen), Strockeisen,
Stückstahl, Zwizach vom Meiler (500 kg) 1 fl. — kr.
Splasy (Radreifen), Wallascheisen,
geschlagen Eisen „ „ — „ 45 „
Rauheisen, Flossen „ „ — „ 30 „
Graglach (Gradlands) und Waschwerk „ „ — „ 15 „
1) Siehe Originaltext bei Münichsdorfer a. a. O. Anhang Urkunde No. 13.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1046. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1068>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.