verlangt Abraham von Memmingen: "des ersten soll er Gott ehren, und vor allen Dingen vor Augen haben, und in Furcht gegen Gott stehen, denn wenn er mit den Büchsen und dem Pulver umgeht, hat er seinen grössten Feind unter der Hand. Des anderen soll der Meister auch können schreiben und lesen, denn anders kann er die Stück nicht be- halten in seinem Sinn, die zu der Kunst gehören, es sei mit destillieren, separieren, mit sublimieren und mit konfortieren. Er soll auch alle Stücke vom wilden Feuer und zahmen Werken bereiten können, er soll wissen von den Tragweiten und Mensuren, von Festigung der Mauern, Füttern der Gräben, vom Angriff mit Türmen, Katzen und Schirmen. Er soll auch freundlich sein mit Worten und Werken, dann allzeit bei Sinnen und sonderlich sich hüten vor Trunkenheit".
Über der Meister verschiedene Funktionen geben die Dienstbriefe Aufschluss. 1405 muss Meister Martin, dem, nachdem er Leib und Leben für das Gelingen des Gusses eingesetzt hatte, die Fertigung der Büch- sen gänzlich missglückt war, versprechen: "Niemand eine Büchse zu giessen, die schwerer als 50 Pfund sei, das Land Herzog Ludwigs nicht zu verlassen, mit dem Büchsenmeister, der jetzt angenommen wor- den, Friede zu halten, auf des Herzogs und dessen Bundesgenossen Schlössern alles, was nötig sei, zu besorgen".
1428 verspricht Hans Trost dem Pfalzgrafen Johann, der ihn zum Büchsenmeister angenommen: "So lange er lebe seine Schlösser zu rich- ten zu der Wehre, und sie zu bewahren mit Leib und Kunst, Rat und Hilfe, ihm auch giessen alles Zeug, was er bedürfe und haben wolle und ihm dienen und gewärtig sein wider jedermann. Er wolle niemand Geschütze giessen, noch geben, noch auch seine Kunst lehren. Für die Geschütze, die er in Städten, Märkten und der Landschaft giesse, will er nur nehmen, was recht und billig ist".
Dagegen verspricht der Herzog im Bestallungsbriefe: "Dem Meister für seine Dienste jährlich 100 Gulden Landwährung zu geben, ausser- dem jährlich ein Hofgewand, und wenn er Büchsen giesset, oder andere Arbeit thut, so sollen ihm die nötigen Gesellen gehalten und ausgerich- tet werden. Erleidet er Schaden bei Belagerungen oder anderswo, so sollen wir ihm für den Schaden stehen, Kost und Futter geben, wie den anderen, auch wenn er bei Hof ist, soll er haben Kost und Futter, wie das andere Hofgesind. Wir sollen auch keinem anderen Meister ver- gönnen, in unserem Lande weder Büchsen noch Glocken zu giessen, und was die Städte, Märkte und Landschaft davon gebrauchen, das sollen sie ihn giessen lassen und darum ihm geben was recht und billig ist".
Büchsenmeister.
verlangt Abraham von Memmingen: „des ersten soll er Gott ehren, und vor allen Dingen vor Augen haben, und in Furcht gegen Gott stehen, denn wenn er mit den Büchsen und dem Pulver umgeht, hat er seinen gröſsten Feind unter der Hand. Des anderen soll der Meister auch können schreiben und lesen, denn anders kann er die Stück nicht be- halten in seinem Sinn, die zu der Kunst gehören, es sei mit destillieren, separieren, mit sublimieren und mit konfortieren. Er soll auch alle Stücke vom wilden Feuer und zahmen Werken bereiten können, er soll wissen von den Tragweiten und Mensuren, von Festigung der Mauern, Füttern der Gräben, vom Angriff mit Türmen, Katzen und Schirmen. Er soll auch freundlich sein mit Worten und Werken, dann allzeit bei Sinnen und sonderlich sich hüten vor Trunkenheit“.
Über der Meister verschiedene Funktionen geben die Dienstbriefe Aufschluſs. 1405 muſs Meister Martin, dem, nachdem er Leib und Leben für das Gelingen des Gusses eingesetzt hatte, die Fertigung der Büch- sen gänzlich miſsglückt war, versprechen: „Niemand eine Büchse zu gieſsen, die schwerer als 50 Pfund sei, das Land Herzog Ludwigs nicht zu verlassen, mit dem Büchsenmeister, der jetzt angenommen wor- den, Friede zu halten, auf des Herzogs und dessen Bundesgenossen Schlössern alles, was nötig sei, zu besorgen“.
1428 verspricht Hans Trost dem Pfalzgrafen Johann, der ihn zum Büchsenmeister angenommen: „So lange er lebe seine Schlösser zu rich- ten zu der Wehre, und sie zu bewahren mit Leib und Kunst, Rat und Hilfe, ihm auch gieſsen alles Zeug, was er bedürfe und haben wolle und ihm dienen und gewärtig sein wider jedermann. Er wolle niemand Geschütze gieſsen, noch geben, noch auch seine Kunst lehren. Für die Geschütze, die er in Städten, Märkten und der Landschaft gieſse, will er nur nehmen, was recht und billig ist“.
Dagegen verspricht der Herzog im Bestallungsbriefe: „Dem Meister für seine Dienste jährlich 100 Gulden Landwährung zu geben, auſser- dem jährlich ein Hofgewand, und wenn er Büchsen gieſset, oder andere Arbeit thut, so sollen ihm die nötigen Gesellen gehalten und ausgerich- tet werden. Erleidet er Schaden bei Belagerungen oder anderswo, so sollen wir ihm für den Schaden stehen, Kost und Futter geben, wie den anderen, auch wenn er bei Hof ist, soll er haben Kost und Futter, wie das andere Hofgesind. Wir sollen auch keinem anderen Meister ver- gönnen, in unserem Lande weder Büchsen noch Glocken zu gieſsen, und was die Städte, Märkte und Landschaft davon gebrauchen, das sollen sie ihn gieſsen lassen und darum ihm geben was recht und billig ist“.
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Büchsenmeister.
verlangt Abraham von Memmingen: „des ersten soll er Gott ehren, und
vor allen Dingen vor Augen haben, und in Furcht gegen Gott stehen,
denn wenn er mit den Büchsen und dem Pulver umgeht, hat er seinen
gröſsten Feind unter der Hand. Des anderen soll der Meister auch
können schreiben und lesen, denn anders kann er die Stück nicht be-
halten in seinem Sinn, die zu der Kunst gehören, es sei mit destillieren,
separieren, mit sublimieren und mit konfortieren. Er soll auch alle
Stücke vom wilden Feuer und zahmen Werken bereiten können, er soll
wissen von den Tragweiten und Mensuren, von Festigung der Mauern,
Füttern der Gräben, vom Angriff mit Türmen, Katzen und Schirmen.
Er soll auch freundlich sein mit Worten und Werken, dann allzeit bei
Sinnen und sonderlich sich hüten vor Trunkenheit“.
Über der Meister verschiedene Funktionen geben die Dienstbriefe
Aufschluſs. 1405 muſs Meister Martin, dem, nachdem er Leib und Leben
für das Gelingen des Gusses eingesetzt hatte, die Fertigung der Büch-
sen gänzlich miſsglückt war, versprechen: „Niemand eine Büchse zu
gieſsen, die schwerer als 50 Pfund sei, das Land Herzog Ludwigs
nicht zu verlassen, mit dem Büchsenmeister, der jetzt angenommen wor-
den, Friede zu halten, auf des Herzogs und dessen Bundesgenossen
Schlössern alles, was nötig sei, zu besorgen“.
1428 verspricht Hans Trost dem Pfalzgrafen Johann, der ihn zum
Büchsenmeister angenommen: „So lange er lebe seine Schlösser zu rich-
ten zu der Wehre, und sie zu bewahren mit Leib und Kunst, Rat und
Hilfe, ihm auch gieſsen alles Zeug, was er bedürfe und haben wolle und
ihm dienen und gewärtig sein wider jedermann. Er wolle niemand
Geschütze gieſsen, noch geben, noch auch seine Kunst lehren. Für die
Geschütze, die er in Städten, Märkten und der Landschaft gieſse, will
er nur nehmen, was recht und billig ist“.
Dagegen verspricht der Herzog im Bestallungsbriefe: „Dem Meister
für seine Dienste jährlich 100 Gulden Landwährung zu geben, auſser-
dem jährlich ein Hofgewand, und wenn er Büchsen gieſset, oder andere
Arbeit thut, so sollen ihm die nötigen Gesellen gehalten und ausgerich-
tet werden. Erleidet er Schaden bei Belagerungen oder anderswo, so
sollen wir ihm für den Schaden stehen, Kost und Futter geben, wie den
anderen, auch wenn er bei Hof ist, soll er haben Kost und Futter, wie
das andere Hofgesind. Wir sollen auch keinem anderen Meister ver-
gönnen, in unserem Lande weder Büchsen noch Glocken zu gieſsen,
und was die Städte, Märkte und Landschaft davon gebrauchen, das
sollen sie ihn gieſsen lassen und darum ihm geben was recht und
billig ist“.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884, S. 927. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen01_1884/949>, abgerufen am 26.11.2024.
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