mass für Steinkohlen" 1). Jedenfalls hatte die Stadtbehörde bei Streitigkeiten über richtige Lieferung zu entscheiden und war deshalb ein solches geaichtes Mass notwendig. Aus diesem Umstande geht aber ferner hervor, dass der Lütticher Steinkohlenbergbau noch älter und wichtiger war, als der im Wurmgebiete und dass die Aachener sich des Lütticher Kohlenmasses bedienten. Unter den Bediensteten der Stadt werden von 1373 an auch stets Kohlengräber angeführt, so 1373 fossores carbonum, 1384 kölere, 1385 kölgrevere, 1391 gesworen van den kölberge, 1394 meistern up den coilberg. Demnach hatte die Stadt in dieser Periode eigene Steinkohlengruben im Betrieb und übte ausserdem wahrscheinlich die bergpolizeiliche Aufsicht über die Berg- werke der übrigen Grundbesitzer. Von einer Verleihung solcher Gruben ist nirgends die Rede. Die Steinkohle gehörte nicht zu den Regalien.
Im Jahre 1487 gab bereits der Fürstbischof von Lüttich den Kohlenbergwerken eine eigene Bergordnung unter dem Titel "Paix de St. Jaques vom 5. April 1487" 2). Dieselbe will hauptsächlich die Rechte der Kohlenbergwerksunternehmer gegenüber den Grund- besitzern regeln. Auch nach diesem Berggesetz geschehen alle Ent- scheidungen durch Geschworene.
Die rechtliche und soziale Stellung der Bergleute.
Wir haben schon früher Veranlassung gehabt, auf die Verschieden- heit der Stellung der Arbeiter im Berg- und Hüttenfach bei den Ger- manen gegenüber dem analogen Verhältnis bei anderen Völkern des Altertums hinzuweisen.
Die Freiheit der Arbeit im Bergfach hat sich in der Zeit des Mittelalters in Deutschland noch viel schärfer ausgeprägt 3) und es verdient diese Entwickelung um so mehr Beachtung, weil sie durchaus originell ist und bereits schon damals alle Grenzstreitigkeiten zwischen Kapital und Arbeit, die in unseren Tagen, in denen die Ernährung durch die freie Arbeit ein so viel wichtigerer Faktor geworden ist, auf der Tagesordnung stehen, behandelt worden sind.
1) Lörsch will unter "unum panneil correctum" ein Nivellierinstrument ver- stehen, was wenig wahrscheinlich ist.
2) Abgedruckt in Wagner corp. jur. met. p. 1007 etc.
3) Achenbach, die deutschen Bergleute der Vergangenheit. Zeit- schrift für Bergrecht 1871, S. 80.
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Soziale Stellung der Arbeiter.
maſs für Steinkohlen“ 1). Jedenfalls hatte die Stadtbehörde bei Streitigkeiten über richtige Lieferung zu entscheiden und war deshalb ein solches geaichtes Maſs notwendig. Aus diesem Umstande geht aber ferner hervor, daſs der Lütticher Steinkohlenbergbau noch älter und wichtiger war, als der im Wurmgebiete und daſs die Aachener sich des Lütticher Kohlenmaſses bedienten. Unter den Bediensteten der Stadt werden von 1373 an auch stets Kohlengräber angeführt, so 1373 fossores carbonum, 1384 kölere, 1385 kölgrevere, 1391 gesworen van den kölberge, 1394 meistern up den coilberg. Demnach hatte die Stadt in dieser Periode eigene Steinkohlengruben im Betrieb und übte auſserdem wahrscheinlich die bergpolizeiliche Aufsicht über die Berg- werke der übrigen Grundbesitzer. Von einer Verleihung solcher Gruben ist nirgends die Rede. Die Steinkohle gehörte nicht zu den Regalien.
Im Jahre 1487 gab bereits der Fürstbischof von Lüttich den Kohlenbergwerken eine eigene Bergordnung unter dem Titel „Paix de St. Jaques vom 5. April 1487“ 2). Dieselbe will hauptsächlich die Rechte der Kohlenbergwerksunternehmer gegenüber den Grund- besitzern regeln. Auch nach diesem Berggesetz geschehen alle Ent- scheidungen durch Geschworene.
Die rechtliche und soziale Stellung der Bergleute.
Wir haben schon früher Veranlassung gehabt, auf die Verschieden- heit der Stellung der Arbeiter im Berg- und Hüttenfach bei den Ger- manen gegenüber dem analogen Verhältnis bei anderen Völkern des Altertums hinzuweisen.
Die Freiheit der Arbeit im Bergfach hat sich in der Zeit des Mittelalters in Deutschland noch viel schärfer ausgeprägt 3) und es verdient diese Entwickelung um so mehr Beachtung, weil sie durchaus originell ist und bereits schon damals alle Grenzstreitigkeiten zwischen Kapital und Arbeit, die in unseren Tagen, in denen die Ernährung durch die freie Arbeit ein so viel wichtigerer Faktor geworden ist, auf der Tagesordnung stehen, behandelt worden sind.
1) Lörsch will unter „unum panneil correctum“ ein Nivellierinstrument ver- stehen, was wenig wahrscheinlich ist.
2) Abgedruckt in Wagner corp. jur. met. p. 1007 etc.
3) Achenbach, die deutschen Bergleute der Vergangenheit. Zeit- schrift für Bergrecht 1871, S. 80.
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Soziale Stellung der Arbeiter.
maſs für Steinkohlen“ 1). Jedenfalls hatte die Stadtbehörde bei
Streitigkeiten über richtige Lieferung zu entscheiden und war deshalb
ein solches geaichtes Maſs notwendig. Aus diesem Umstande geht
aber ferner hervor, daſs der Lütticher Steinkohlenbergbau noch älter
und wichtiger war, als der im Wurmgebiete und daſs die Aachener
sich des Lütticher Kohlenmaſses bedienten. Unter den Bediensteten
der Stadt werden von 1373 an auch stets Kohlengräber angeführt, so
1373 fossores carbonum, 1384 kölere, 1385 kölgrevere, 1391 gesworen
van den kölberge, 1394 meistern up den coilberg. Demnach hatte die
Stadt in dieser Periode eigene Steinkohlengruben im Betrieb und übte
auſserdem wahrscheinlich die bergpolizeiliche Aufsicht über die Berg-
werke der übrigen Grundbesitzer. Von einer Verleihung solcher
Gruben ist nirgends die Rede. Die Steinkohle gehörte nicht zu den
Regalien.
Im Jahre 1487 gab bereits der Fürstbischof von Lüttich den
Kohlenbergwerken eine eigene Bergordnung unter dem Titel „Paix de
St. Jaques vom 5. April 1487“ 2). Dieselbe will hauptsächlich die
Rechte der Kohlenbergwerksunternehmer gegenüber den Grund-
besitzern regeln. Auch nach diesem Berggesetz geschehen alle Ent-
scheidungen durch Geschworene.
Die rechtliche und soziale Stellung der
Bergleute.
Wir haben schon früher Veranlassung gehabt, auf die Verschieden-
heit der Stellung der Arbeiter im Berg- und Hüttenfach bei den Ger-
manen gegenüber dem analogen Verhältnis bei anderen Völkern des
Altertums hinzuweisen.
Die Freiheit der Arbeit im Bergfach hat sich in der Zeit des
Mittelalters in Deutschland noch viel schärfer ausgeprägt 3) und es
verdient diese Entwickelung um so mehr Beachtung, weil sie durchaus
originell ist und bereits schon damals alle Grenzstreitigkeiten zwischen
Kapital und Arbeit, die in unseren Tagen, in denen die Ernährung
durch die freie Arbeit ein so viel wichtigerer Faktor geworden ist, auf
der Tagesordnung stehen, behandelt worden sind.
1) Lörsch will unter „unum panneil correctum“ ein Nivellierinstrument ver-
stehen, was wenig wahrscheinlich ist.
2) Abgedruckt in Wagner corp. jur. met.
p. 1007 etc.
3) Achenbach, die deutschen Bergleute der Vergangenheit. Zeit-
schrift für Bergrecht 1871, S. 80.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884, S. 771. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen01_1884/793>, abgerufen am 17.11.2024.
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