den Gänge werden meist von Tag aus abgebaut. Man hat auch ein- fachen Stollenbetrieb, dagegen keine Schächte, also keinen Tiefbau.
In den ersten hundert Jahren, die der Entdeckung Japans durch die Portugiesen folgten, stand es mit Europa in unbeschränktem, lebhaftem Handelsverkehr. Die Ausfuhr an edlen Metallen war in diesem Zeitraume ganz enorm und Japan hiess bei den Europäern das goldreiche Zipanjo. Diese Ausfuhr, namentlich an Gold, soll in 80 Jahren den Wert von 9032592000 holländischen Gulden betragen haben. Dieser für die japanesische Regierung bedenkliche Umstand hat, zugleich mit den religiösen Streitigkeiten, zu der Vertreibung der Europäer im Jahre 1638 Veranlassung gegeben. Seit jener Zeit führte Japan ein System strengster Handelssperre, wie es dasselbe früher wiederholt gegen China in Anwendung gebracht hatte, auch den Europäern gegenüber ein. Nur den Holländern wurde nach demütigenden Zugeständnissen und unter strenger Kontrolle gestattet, einen beschränkten Handel mit Japan fortzubetreiben. Die ganze Ausfuhr wurde limitiert auf zwei Dschonken mit einer Ladung, die nicht 750000 Gulden an Wert über- steigen durfte.
Mit China hatte der offene Handelsverkehr zum Vorteil der Euro- päer während des vorhergehenden Jahrhunderts bereits ganz aufgehört, da die chinesische Dynastie der Ming alle Ausfuhr verboten hatte. Schmuggelhandel war freilich immer betrieben worden. Erst 1643 wurde diese Handelssperre in China aufgehoben und es nahm infolge- dessen der Handel von China mit Japan in dem Zeitraume von 1643 bis 1684 einen grossen Aufschwung, während der japanesisch-europäische Handel um so beschränkter blieb. Es liefen in jener Zeit durch- schnittlich in jedem Jahre 200 chinesische Dschonken mit mehr als 10000 Mann in Japan ein, während der europäische Handel auf zwei Dschonken reduziert blieb. Aber im Jahre 1685 wurde auch der Han- del mit China wieder gesetzlich eingeschränkt und zwar auf 70 Dschonken jährlich mit einer Fracht von höchstens 600000 Tail (= 3600000 Mark). Zugleich wurden strenge Gesetze gegen den Schmuggelhandel erlassen.
Von seiten Chinas wurde der Handel teils von Handelskompagnieen, teils von Privatpersonen betrieben, während von seiten Japans beinahe die ganze Ausfuhr von der Goldkammer, d. h. von der Regierung ge- liefert wurde. Zweidrittel der Fracht war stets Stabkupfer.
Seit jener Zeit hat sich nach und nach auch der europäische Handel wieder gesteigert, wenn er auch immer noch nach denselben Grundsätzen betrieben wurde. 1832 betrug der Wert der Ausfuhr auf zehn Dschonken 1800000 holländische Gulden. Die eingeführten
Beck, Geschichte des Eisens. 20
Japan.
den Gänge werden meist von Tag aus abgebaut. Man hat auch ein- fachen Stollenbetrieb, dagegen keine Schächte, also keinen Tiefbau.
In den ersten hundert Jahren, die der Entdeckung Japans durch die Portugiesen folgten, stand es mit Europa in unbeschränktem, lebhaftem Handelsverkehr. Die Ausfuhr an edlen Metallen war in diesem Zeitraume ganz enorm und Japan hieſs bei den Europäern das goldreiche Zipanjo. Diese Ausfuhr, namentlich an Gold, soll in 80 Jahren den Wert von 9032592000 holländischen Gulden betragen haben. Dieser für die japanesische Regierung bedenkliche Umstand hat, zugleich mit den religiösen Streitigkeiten, zu der Vertreibung der Europäer im Jahre 1638 Veranlassung gegeben. Seit jener Zeit führte Japan ein System strengster Handelssperre, wie es dasſelbe früher wiederholt gegen China in Anwendung gebracht hatte, auch den Europäern gegenüber ein. Nur den Holländern wurde nach demütigenden Zugeständnissen und unter strenger Kontrolle gestattet, einen beschränkten Handel mit Japan fortzubetreiben. Die ganze Ausfuhr wurde limitiert auf zwei Dschonken mit einer Ladung, die nicht 750000 Gulden an Wert über- steigen durfte.
Mit China hatte der offene Handelsverkehr zum Vorteil der Euro- päer während des vorhergehenden Jahrhunderts bereits ganz aufgehört, da die chinesische Dynastie der Ming alle Ausfuhr verboten hatte. Schmuggelhandel war freilich immer betrieben worden. Erst 1643 wurde diese Handelssperre in China aufgehoben und es nahm infolge- dessen der Handel von China mit Japan in dem Zeitraume von 1643 bis 1684 einen groſsen Aufschwung, während der japanesisch-europäische Handel um so beschränkter blieb. Es liefen in jener Zeit durch- schnittlich in jedem Jahre 200 chinesische Dschonken mit mehr als 10000 Mann in Japan ein, während der europäische Handel auf zwei Dschonken reduziert blieb. Aber im Jahre 1685 wurde auch der Han- del mit China wieder gesetzlich eingeschränkt und zwar auf 70 Dschonken jährlich mit einer Fracht von höchstens 600000 Tail (= 3600000 Mark). Zugleich wurden strenge Gesetze gegen den Schmuggelhandel erlassen.
Von seiten Chinas wurde der Handel teils von Handelskompagnieen, teils von Privatpersonen betrieben, während von seiten Japans beinahe die ganze Ausfuhr von der Goldkammer, d. h. von der Regierung ge- liefert wurde. Zweidrittel der Fracht war stets Stabkupfer.
Seit jener Zeit hat sich nach und nach auch der europäische Handel wieder gesteigert, wenn er auch immer noch nach denselben Grundsätzen betrieben wurde. 1832 betrug der Wert der Ausfuhr auf zehn Dschonken 1800000 holländische Gulden. Die eingeführten
Beck, Geschichte des Eisens. 20
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Japan.
den Gänge werden meist von Tag aus abgebaut. Man hat auch ein-
fachen Stollenbetrieb, dagegen keine Schächte, also keinen Tiefbau.
In den ersten hundert Jahren, die der Entdeckung Japans durch die
Portugiesen folgten, stand es mit Europa in unbeschränktem, lebhaftem
Handelsverkehr. Die Ausfuhr an edlen Metallen war in diesem Zeitraume
ganz enorm und Japan hieſs bei den Europäern das goldreiche Zipanjo.
Diese Ausfuhr, namentlich an Gold, soll in 80 Jahren den Wert von
9032592000 holländischen Gulden betragen haben. Dieser für die
japanesische Regierung bedenkliche Umstand hat, zugleich mit den
religiösen Streitigkeiten, zu der Vertreibung der Europäer im Jahre
1638 Veranlassung gegeben. Seit jener Zeit führte Japan ein System
strengster Handelssperre, wie es dasſelbe früher wiederholt gegen
China in Anwendung gebracht hatte, auch den Europäern gegenüber
ein. Nur den Holländern wurde nach demütigenden Zugeständnissen
und unter strenger Kontrolle gestattet, einen beschränkten Handel mit
Japan fortzubetreiben. Die ganze Ausfuhr wurde limitiert auf zwei
Dschonken mit einer Ladung, die nicht 750000 Gulden an Wert über-
steigen durfte.
Mit China hatte der offene Handelsverkehr zum Vorteil der Euro-
päer während des vorhergehenden Jahrhunderts bereits ganz aufgehört,
da die chinesische Dynastie der Ming alle Ausfuhr verboten hatte.
Schmuggelhandel war freilich immer betrieben worden. Erst 1643
wurde diese Handelssperre in China aufgehoben und es nahm infolge-
dessen der Handel von China mit Japan in dem Zeitraume von 1643 bis
1684 einen groſsen Aufschwung, während der japanesisch-europäische
Handel um so beschränkter blieb. Es liefen in jener Zeit durch-
schnittlich in jedem Jahre 200 chinesische Dschonken mit mehr als
10000 Mann in Japan ein, während der europäische Handel auf zwei
Dschonken reduziert blieb. Aber im Jahre 1685 wurde auch der Han-
del mit China wieder gesetzlich eingeschränkt und zwar auf 70 Dschonken
jährlich mit einer Fracht von höchstens 600000 Tail (= 3600000 Mark).
Zugleich wurden strenge Gesetze gegen den Schmuggelhandel erlassen.
Von seiten Chinas wurde der Handel teils von Handelskompagnieen,
teils von Privatpersonen betrieben, während von seiten Japans beinahe
die ganze Ausfuhr von der Goldkammer, d. h. von der Regierung ge-
liefert wurde. Zweidrittel der Fracht war stets Stabkupfer.
Seit jener Zeit hat sich nach und nach auch der europäische
Handel wieder gesteigert, wenn er auch immer noch nach denselben
Grundsätzen betrieben wurde. 1832 betrug der Wert der Ausfuhr auf
zehn Dschonken 1800000 holländische Gulden. Die eingeführten
Beck, Geschichte des Eisens. 20
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen01_1884/327>, abgerufen am 22.11.2024.
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