Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854.ihrer Familie allerdings herrührenden deutschen Güter, und die so oft von der Ersteren im Munde geführte Beraubung ist nichts, als die vom Reichshofrath in Anspruch genommene Hülfe Dänemarks zum Behufe der Wiedereinsetzung meines Vaters in seine wohlerworbenen Rechte. Daß Streitigkeiten zwischen der englischen Linie des Hauses und der niederländischen entstanden, hervorgerufen durch die verschiedenartigsten und ungeheuer verwickelten Rechtsansprüche an die so zerstreut und fern von einander liegenden Besitzungen, ist genugsam bekannt, doch auch erwiesen, daß sie in Güte und für ewige Zeiten feierlich vertragen wurden, und nur die Großmutter ist es, die unaufhörlich ihre an das Fabelhafte grenzenden Ansprüche immer auf's Neue erhebt, und wiederum auf neue sinnt, wenn man sich irgend geneigt zeigt, in einem und dem andern Punkte nachzugeben. Es ist vorauszusehen, daß nur ihr Tod diesen verwickelten Knoten lösen wird. Mein Gemüth kennt keinen Haß, keine Rache, auch keinen Neid -- nie habe ich gesucht, in ein Familiengeheimniß einzudringen und den Schlüssel einer dunkeln Abkunft zu finden, nie darnach gefragt, mit welchem Recht oder mit welchem Unrecht ein junger Mensch gleichsam als Sohn des Hauses im Hause und als der Großmutter bevorzugter Liebling auferzogen wurde, wenn auch oft durch Andere die Frage darnach an mich gethan ward. Gefällt es der Großmutter, die so gern verhüllt und verheimlicht, den Schleier zu heben, und finden sich dann Rechte an das Familiengut, so werde ich sie gewiß nicht antasten; finden sich aber keine rechtsbegründeten Ansprüche, und werden deren dennoch erhoben, so weiß ich, was ich mir und dem Namen, wie der makellosen Ehre meiner Familie schuldig bin. Damit wünsche ich dem Herrn Prätendenten Glück auf den Weg, und zeichne Wilhelm Gustav Friedrich, Schloß Varel, am 20. März 1794." Mit eigenthümlichen Gefühlen las Ludwig diesen Brief. Der Anfang hatte ihn versöhnt, der Schluß verletzte ihn wieder, das heiße Jugendblut kochte in ihm auf, und Glut trat auf seine Wangen. ihrer Familie allerdings herrührenden deutschen Güter, und die so oft von der Ersteren im Munde geführte Beraubung ist nichts, als die vom Reichshofrath in Anspruch genommene Hülfe Dänemarks zum Behufe der Wiedereinsetzung meines Vaters in seine wohlerworbenen Rechte. Daß Streitigkeiten zwischen der englischen Linie des Hauses und der niederländischen entstanden, hervorgerufen durch die verschiedenartigsten und ungeheuer verwickelten Rechtsansprüche an die so zerstreut und fern von einander liegenden Besitzungen, ist genugsam bekannt, doch auch erwiesen, daß sie in Güte und für ewige Zeiten feierlich vertragen wurden, und nur die Großmutter ist es, die unaufhörlich ihre an das Fabelhafte grenzenden Ansprüche immer auf’s Neue erhebt, und wiederum auf neue sinnt, wenn man sich irgend geneigt zeigt, in einem und dem andern Punkte nachzugeben. Es ist vorauszusehen, daß nur ihr Tod diesen verwickelten Knoten lösen wird. Mein Gemüth kennt keinen Haß, keine Rache, auch keinen Neid — nie habe ich gesucht, in ein Familiengeheimniß einzudringen und den Schlüssel einer dunkeln Abkunft zu finden, nie darnach gefragt, mit welchem Recht oder mit welchem Unrecht ein junger Mensch gleichsam als Sohn des Hauses im Hause und als der Großmutter bevorzugter Liebling auferzogen wurde, wenn auch oft durch Andere die Frage darnach an mich gethan ward. Gefällt es der Großmutter, die so gern verhüllt und verheimlicht, den Schleier zu heben, und finden sich dann Rechte an das Familiengut, so werde ich sie gewiß nicht antasten; finden sich aber keine rechtsbegründeten Ansprüche, und werden deren dennoch erhoben, so weiß ich, was ich mir und dem Namen, wie der makellosen Ehre meiner Familie schuldig bin. Damit wünsche ich dem Herrn Prätendenten Glück auf den Weg, und zeichne Wilhelm Gustav Friedrich, Schloß Varel, am 20. März 1794.“ Mit eigenthümlichen Gefühlen las Ludwig diesen Brief. Der Anfang hatte ihn versöhnt, der Schluß verletzte ihn wieder, das heiße Jugendblut kochte in ihm auf, und Glut trat auf seine Wangen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0051" n="47"/> ihrer Familie allerdings herrührenden deutschen Güter, und die so oft von der Ersteren im Munde geführte Beraubung ist nichts, als die vom Reichshofrath in Anspruch genommene Hülfe Dänemarks zum Behufe der Wiedereinsetzung meines Vaters in seine wohlerworbenen Rechte. Daß Streitigkeiten zwischen der englischen Linie des Hauses und der niederländischen entstanden, hervorgerufen durch die verschiedenartigsten und ungeheuer verwickelten Rechtsansprüche an die so zerstreut und fern von einander liegenden Besitzungen, ist genugsam bekannt, doch auch erwiesen, daß sie in Güte und für ewige Zeiten feierlich vertragen wurden, und nur die Großmutter ist es, die unaufhörlich ihre an das Fabelhafte grenzenden Ansprüche immer auf’s Neue erhebt, und wiederum auf neue sinnt, wenn man sich irgend geneigt zeigt, in einem und dem andern Punkte nachzugeben. Es ist vorauszusehen, daß nur ihr Tod diesen verwickelten Knoten lösen wird.</p> <p>Mein Gemüth kennt keinen Haß, keine Rache, auch keinen Neid — nie habe ich gesucht, in ein Familiengeheimniß einzudringen und den Schlüssel einer dunkeln Abkunft zu finden, nie darnach gefragt, mit welchem Recht oder mit welchem Unrecht ein junger Mensch gleichsam als <hi rendition="#g">Sohn</hi> des Hauses im Hause und als der Großmutter bevorzugter Liebling auferzogen wurde, wenn auch oft durch Andere die Frage darnach an mich gethan ward. Gefällt es der Großmutter, die so gern verhüllt und verheimlicht, den Schleier zu heben, und finden sich dann Rechte an das Familiengut, so werde ich sie gewiß nicht antasten; finden sich aber keine rechtsbegründeten Ansprüche, und werden deren dennoch erhoben, so weiß ich, was ich mir und dem Namen, wie der makellosen Ehre meiner Familie schuldig bin. Damit wünsche ich dem Herrn Prätendenten Glück auf den Weg, und zeichne</p> <p> <hi rendition="#c"><hi rendition="#g">Wilhelm Gustav Friedrich,</hi><lb/> des heiligen römischen Reiches Graf und regierender Souverain<lb/> von In- und Kniphausen etc. </hi> </p> <p>Schloß Varel, am 20. März 1794.“<lb/></p> <p>Mit eigenthümlichen Gefühlen las Ludwig diesen Brief. Der Anfang hatte ihn versöhnt, der Schluß verletzte ihn wieder, das heiße Jugendblut kochte in ihm auf, und Glut trat auf seine Wangen.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [47/0051]
ihrer Familie allerdings herrührenden deutschen Güter, und die so oft von der Ersteren im Munde geführte Beraubung ist nichts, als die vom Reichshofrath in Anspruch genommene Hülfe Dänemarks zum Behufe der Wiedereinsetzung meines Vaters in seine wohlerworbenen Rechte. Daß Streitigkeiten zwischen der englischen Linie des Hauses und der niederländischen entstanden, hervorgerufen durch die verschiedenartigsten und ungeheuer verwickelten Rechtsansprüche an die so zerstreut und fern von einander liegenden Besitzungen, ist genugsam bekannt, doch auch erwiesen, daß sie in Güte und für ewige Zeiten feierlich vertragen wurden, und nur die Großmutter ist es, die unaufhörlich ihre an das Fabelhafte grenzenden Ansprüche immer auf’s Neue erhebt, und wiederum auf neue sinnt, wenn man sich irgend geneigt zeigt, in einem und dem andern Punkte nachzugeben. Es ist vorauszusehen, daß nur ihr Tod diesen verwickelten Knoten lösen wird.
Mein Gemüth kennt keinen Haß, keine Rache, auch keinen Neid — nie habe ich gesucht, in ein Familiengeheimniß einzudringen und den Schlüssel einer dunkeln Abkunft zu finden, nie darnach gefragt, mit welchem Recht oder mit welchem Unrecht ein junger Mensch gleichsam als Sohn des Hauses im Hause und als der Großmutter bevorzugter Liebling auferzogen wurde, wenn auch oft durch Andere die Frage darnach an mich gethan ward. Gefällt es der Großmutter, die so gern verhüllt und verheimlicht, den Schleier zu heben, und finden sich dann Rechte an das Familiengut, so werde ich sie gewiß nicht antasten; finden sich aber keine rechtsbegründeten Ansprüche, und werden deren dennoch erhoben, so weiß ich, was ich mir und dem Namen, wie der makellosen Ehre meiner Familie schuldig bin. Damit wünsche ich dem Herrn Prätendenten Glück auf den Weg, und zeichne
Wilhelm Gustav Friedrich,
des heiligen römischen Reiches Graf und regierender Souverain
von In- und Kniphausen etc.
Schloß Varel, am 20. März 1794.“
Mit eigenthümlichen Gefühlen las Ludwig diesen Brief. Der Anfang hatte ihn versöhnt, der Schluß verletzte ihn wieder, das heiße Jugendblut kochte in ihm auf, und Glut trat auf seine Wangen.
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