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Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854.

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Nicht anders, und ich lobe ihn auch drum, versetzte Ludwig. Er folgt der Eingebung seines Gemüthes und verachtet die Formen des alten Herkommens.

Wird aber diese Ehe nicht angefochten werden von den Agnaten des Hauses? Werden diese ihr volle Gültigkeit zugestehen? fragte Sophie weiter.

Angefochten? Ganz sicher; denn der Streit darf ja nicht enden, der Hader nicht schweigen, ich habe ja diesen furchtbaren Fluch ausgesprochen, aber ein hoher Trost ist im Buche aller Bücher enthalten, welcher lautet: "Selig ist der Mann, der die Anfechtung erduldet, denn nachdem er bewähret ist, wird er die Krone des Lebens empfahen." Mein Vetter ist treu und beharrlich, das freut mich wahrhaft, er setzt seinen Willen durch trotz aller widrigen Schicksale, die ihn betroffen, und Niemand hat ein Recht, ihn zu tadeln, daß er seinem Herzen folgt, daß er der Frau, die er wahrhaft liebt, daß er der Mutter seiner Söhne, und dadurch den letzteren selbst die Rechte gibt, die ihnen gebühren, die aber ganz sicherlich auf das Heftigste werden angefochten und bestritten werden.

Ich verstehe Nichts von dem Recht und den Rechten solcher alten deutschen Familien, sprach Sophie. Ich glaube auch nicht, daß in allen Ländern so strenge und peinliche Ansichten und Gesetze herrschen. Du selbst hast mir früher einmal erzählt, daß man hierüber in England ungleich vernünftiger denke, wie in Deutschland. Auch in Frankreich herrscht für die Herzen mehr edle Freiheit.

Unsere deutschen Gesetzgeber sind sammt und sonders Juristen, deren Zöpfe so lang und unförmlich sind, wie das weiland römische Reich selber. Da darfst du nicht nach Gefühl und nach dem Herzen fragen, sondern nur nach Pergament und Schweinsleder. Es ist ein Jammer damit und wird es ewig bleiben, wenn nicht einmal am guten Tag ein reformatorischer Titane von Gott berufen den ganzer Plunder des alten sogenannten römischen Rechts mit all' seinen Pandekten, Institutionen, Digesten, Glossen und wie das Zeug weiter heißt, aus Deutschland hinausfegt, und an die Stelle der Verdrehung, der wälschen Wortklauberei, Spitzfindigkeit, Lüge und Fälschung den Altar des einfachen urheiligen Naturrechts und der ewigen Wahrheit errichtet. So lange wir Deutsche noch berechtigt sind, mit Goethe zu klagen:

Nicht anders, und ich lobe ihn auch drum, versetzte Ludwig. Er folgt der Eingebung seines Gemüthes und verachtet die Formen des alten Herkommens.

Wird aber diese Ehe nicht angefochten werden von den Agnaten des Hauses? Werden diese ihr volle Gültigkeit zugestehen? fragte Sophie weiter.

Angefochten? Ganz sicher; denn der Streit darf ja nicht enden, der Hader nicht schweigen, ich habe ja diesen furchtbaren Fluch ausgesprochen, aber ein hoher Trost ist im Buche aller Bücher enthalten, welcher lautet: „Selig ist der Mann, der die Anfechtung erduldet, denn nachdem er bewähret ist, wird er die Krone des Lebens empfahen.“ Mein Vetter ist treu und beharrlich, das freut mich wahrhaft, er setzt seinen Willen durch trotz aller widrigen Schicksale, die ihn betroffen, und Niemand hat ein Recht, ihn zu tadeln, daß er seinem Herzen folgt, daß er der Frau, die er wahrhaft liebt, daß er der Mutter seiner Söhne, und dadurch den letzteren selbst die Rechte gibt, die ihnen gebühren, die aber ganz sicherlich auf das Heftigste werden angefochten und bestritten werden.

Ich verstehe Nichts von dem Recht und den Rechten solcher alten deutschen Familien, sprach Sophie. Ich glaube auch nicht, daß in allen Ländern so strenge und peinliche Ansichten und Gesetze herrschen. Du selbst hast mir früher einmal erzählt, daß man hierüber in England ungleich vernünftiger denke, wie in Deutschland. Auch in Frankreich herrscht für die Herzen mehr edle Freiheit.

Unsere deutschen Gesetzgeber sind sammt und sonders Juristen, deren Zöpfe so lang und unförmlich sind, wie das weiland römische Reich selber. Da darfst du nicht nach Gefühl und nach dem Herzen fragen, sondern nur nach Pergament und Schweinsleder. Es ist ein Jammer damit und wird es ewig bleiben, wenn nicht einmal am guten Tag ein reformatorischer Titane von Gott berufen den ganzer Plunder des alten sogenannten römischen Rechts mit all’ seinen Pandekten, Institutionen, Digesten, Glossen und wie das Zeug weiter heißt, aus Deutschland hinausfegt, und an die Stelle der Verdrehung, der wälschen Wortklauberei, Spitzfindigkeit, Lüge und Fälschung den Altar des einfachen urheiligen Naturrechts und der ewigen Wahrheit errichtet. So lange wir Deutsche noch berechtigt sind, mit Goethe zu klagen:

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          <p>Ich verstehe Nichts von dem Recht und den Rechten solcher alten deutschen Familien, sprach Sophie. Ich glaube auch nicht, daß in allen Ländern so strenge und peinliche Ansichten und Gesetze herrschen. Du selbst hast mir früher einmal erzählt, daß man hierüber in England ungleich vernünftiger denke, wie in Deutschland. Auch in Frankreich herrscht für die Herzen mehr edle Freiheit.</p>
          <p>Unsere deutschen Gesetzgeber sind sammt und sonders Juristen, deren Zöpfe so lang und unförmlich sind, wie das weiland römische Reich selber. Da darfst du nicht nach Gefühl und nach dem Herzen fragen, sondern nur nach Pergament und Schweinsleder. Es ist ein Jammer damit und wird es ewig bleiben, wenn nicht einmal am guten Tag ein reformatorischer Titane von Gott berufen den ganzer Plunder des alten sogenannten römischen Rechts mit all&#x2019; seinen Pandekten, Institutionen, Digesten, Glossen und wie das Zeug weiter heißt, aus Deutschland hinausfegt, und an die Stelle der Verdrehung, der wälschen Wortklauberei, Spitzfindigkeit, Lüge und Fälschung den Altar des einfachen urheiligen Naturrechts und der ewigen Wahrheit errichtet. So lange wir Deutsche noch berechtigt sind, mit Goethe zu klagen:
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[435/0439] Nicht anders, und ich lobe ihn auch drum, versetzte Ludwig. Er folgt der Eingebung seines Gemüthes und verachtet die Formen des alten Herkommens. Wird aber diese Ehe nicht angefochten werden von den Agnaten des Hauses? Werden diese ihr volle Gültigkeit zugestehen? fragte Sophie weiter. Angefochten? Ganz sicher; denn der Streit darf ja nicht enden, der Hader nicht schweigen, ich habe ja diesen furchtbaren Fluch ausgesprochen, aber ein hoher Trost ist im Buche aller Bücher enthalten, welcher lautet: „Selig ist der Mann, der die Anfechtung erduldet, denn nachdem er bewähret ist, wird er die Krone des Lebens empfahen.“ Mein Vetter ist treu und beharrlich, das freut mich wahrhaft, er setzt seinen Willen durch trotz aller widrigen Schicksale, die ihn betroffen, und Niemand hat ein Recht, ihn zu tadeln, daß er seinem Herzen folgt, daß er der Frau, die er wahrhaft liebt, daß er der Mutter seiner Söhne, und dadurch den letzteren selbst die Rechte gibt, die ihnen gebühren, die aber ganz sicherlich auf das Heftigste werden angefochten und bestritten werden. Ich verstehe Nichts von dem Recht und den Rechten solcher alten deutschen Familien, sprach Sophie. Ich glaube auch nicht, daß in allen Ländern so strenge und peinliche Ansichten und Gesetze herrschen. Du selbst hast mir früher einmal erzählt, daß man hierüber in England ungleich vernünftiger denke, wie in Deutschland. Auch in Frankreich herrscht für die Herzen mehr edle Freiheit. Unsere deutschen Gesetzgeber sind sammt und sonders Juristen, deren Zöpfe so lang und unförmlich sind, wie das weiland römische Reich selber. Da darfst du nicht nach Gefühl und nach dem Herzen fragen, sondern nur nach Pergament und Schweinsleder. Es ist ein Jammer damit und wird es ewig bleiben, wenn nicht einmal am guten Tag ein reformatorischer Titane von Gott berufen den ganzer Plunder des alten sogenannten römischen Rechts mit all’ seinen Pandekten, Institutionen, Digesten, Glossen und wie das Zeug weiter heißt, aus Deutschland hinausfegt, und an die Stelle der Verdrehung, der wälschen Wortklauberei, Spitzfindigkeit, Lüge und Fälschung den Altar des einfachen urheiligen Naturrechts und der ewigen Wahrheit errichtet. So lange wir Deutsche noch berechtigt sind, mit Goethe zu klagen:

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Zitationshilfe: Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854, S. 435. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bechstein_dunkelgraf_1854/439>, abgerufen am 25.11.2024.