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Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895.

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Jch halte es für das nothwendige Korrelat der allgemeinen Wehr-
pflicht
, die ich anstrebe und deswegen ich allein in die Kammer gewählt
worden bin."

Jm Weiteren führte der General aus, daß zwar die Bourgeoisie Gegnerin
des allgemeinen Stimmrechts sei, daß er aber nicht glaube, daß man auf die Dauer
dasselbe den belgischen Arbeitern vorenthalten könne.

So sprach ein belgischer General, der genau wußte, daß die Agitation
für das allgemeine Stimmrecht von den Sozialisten ausging, die gerade im Früh-
jahr 1893 Demonstrationen zu Gunsten desselben in Szene setzten, die in Deutsch-
land, unter dem Beifall sämmtlicher Generale der deutschen Armee, den Belagerungs-
zustand zur Folge gehabt hätten.

Jn ganz Preußen, in ganz Deutschland giebt es keinen General,
der in ähnlich vorurtheilsfreier Weise wie Brialmont zu urtheilen
vermöchte
. Die deutschen Generale gehören sammt und sonders zu den
grimmigsten Gegnern des allgemeinen Stimmrechts
, und viele von ihnen
würden lieber heute als morgen den ganzen Parlamentarismus zum Teufel gehen
sehen, obgleich die allgemeine Wehrpflicht für Deutschland seit Jahrzehnten besteht.

Diese allgemeine Wehrpflicht ist durch die letzte Militärvorlage in einer
Weise ausgedehnt worden, daß der Stamm der wehrfähigen Männer nahezu auf-
gebraucht wird. Neben den persönlichen Opfern liegen die materiellen Opfer
hauptsächlich auf den arbeitenden Klassen.

Das System der indirekten Steuern ist sogar in Deutschland, gerade in den
letzten anderthalb Jahrzehnten, in einem früher nie gekannten Maßstab ausgebaut
worden, und unsere Regierungen, unterstützt von einem großen Theil der Bour-
geoisie, sind bestrebt, es noch zu erweitern.

Mit diesen steigenden Pflichten auch die Rechte in Einklang zu bringen,
liegt unseren maßgebenden Kreisen fern. Man sinnt vielmehr darauf, die Rechte
zu verkürzen, die knapp genug zugemessenen Freiheiten - wenn sie überhaupt
diese Bezeichnung verdienen - wie das Vereins- und Versammlungsrecht und die
Preßfreiheit zu beschneiden.*)

Und in diesem Ruf nach Rückwärtsrevidirung einer Gesetzgebung, die zum
Theil, wie das Gesetz über das Vereins- und Versammlungswesen, der schlimmsten
Reaktionsperiode Deutschlands erst entsprossen ist, steht die politische Vertretung
einer feigen und charakterlosen Bourgeoisie, die nationalliberale Partei, an
der Spitze
.

Dieselbe Partei, die, wir wiederholen es immer wieder, der Hauptträger
der Reaktion in Deutschland ist, schreit auch nach "Aenderung der bisherigen
Grundlagen" des Reichstages. Das allgemeine Wahlrecht ist ihr in tiefster Seele
verhaßt, und ginge es nach ihr, seine Tage wären gezählt.

Nun, die Feinde des allgemeinen Stimmrechts mögen sich zu Herzen nehmen,
was Robbertus bereits 1849 in den "Demokratischen Blättern" schrieb, als die
preußische Regierung durch einen Staatsstreich das allgemeine Stimmrecht auf-
gehoben und das Dreiklassenwahlsystem oktroirt hatte. Damals führte Robbertus
aus: das natürliche Ziel der gerichtlichen Entwicklung sei das all-
gemeine gleiche Wahlrecht
.

"Die Eigenthümlichkeit aller unserer gesellschaftlichen Verhältnisse drängt
unaufhaltsam zu ihm hin
, und alle Analogien aus dem antiken Staat reden
der Berechtignng dieses Dranges das Wort. Wenn die Neigung zum Freistaat
unabweislich vorhanden ist, wenn er vielleicht thatsächlich schon besteht, wenn die
Mitglieder desselben bereits eine bürgerlich gleichberechtigte Gesellschaft bilden,
so ist kein Zensus, keine Vermögenseintheilung mehr stark genug, auf die
Dauer dem Andrange auch zu voller politischer Gleichheit zu widerstehen.

*) Die dem Reichstage vorgelegte Umsturzvorlage zeigt noch deutlicher, wohin
der neueste Kurs geht.

Jch halte es für das nothwendige Korrelat der allgemeinen Wehr-
pflicht
, die ich anstrebe und deswegen ich allein in die Kammer gewählt
worden bin.“

Jm Weiteren führte der General aus, daß zwar die Bourgeoisie Gegnerin
des allgemeinen Stimmrechts sei, daß er aber nicht glaube, daß man auf die Dauer
dasselbe den belgischen Arbeitern vorenthalten könne.

So sprach ein belgischer General, der genau wußte, daß die Agitation
für das allgemeine Stimmrecht von den Sozialisten ausging, die gerade im Früh-
jahr 1893 Demonstrationen zu Gunsten desselben in Szene setzten, die in Deutsch-
land, unter dem Beifall sämmtlicher Generale der deutschen Armee, den Belagerungs-
zustand zur Folge gehabt hätten.

Jn ganz Preußen, in ganz Deutschland giebt es keinen General,
der in ähnlich vorurtheilsfreier Weise wie Brialmont zu urtheilen
vermöchte
. Die deutschen Generale gehören sammt und sonders zu den
grimmigsten Gegnern des allgemeinen Stimmrechts
, und viele von ihnen
würden lieber heute als morgen den ganzen Parlamentarismus zum Teufel gehen
sehen, obgleich die allgemeine Wehrpflicht für Deutschland seit Jahrzehnten besteht.

Diese allgemeine Wehrpflicht ist durch die letzte Militärvorlage in einer
Weise ausgedehnt worden, daß der Stamm der wehrfähigen Männer nahezu auf-
gebraucht wird. Neben den persönlichen Opfern liegen die materiellen Opfer
hauptsächlich auf den arbeitenden Klassen.

Das System der indirekten Steuern ist sogar in Deutschland, gerade in den
letzten anderthalb Jahrzehnten, in einem früher nie gekannten Maßstab ausgebaut
worden, und unsere Regierungen, unterstützt von einem großen Theil der Bour-
geoisie, sind bestrebt, es noch zu erweitern.

Mit diesen steigenden Pflichten auch die Rechte in Einklang zu bringen,
liegt unseren maßgebenden Kreisen fern. Man sinnt vielmehr darauf, die Rechte
zu verkürzen, die knapp genug zugemessenen Freiheiten – wenn sie überhaupt
diese Bezeichnung verdienen – wie das Vereins- und Versammlungsrecht und die
Preßfreiheit zu beschneiden.*)

Und in diesem Ruf nach Rückwärtsrevidirung einer Gesetzgebung, die zum
Theil, wie das Gesetz über das Vereins- und Versammlungswesen, der schlimmsten
Reaktionsperiode Deutschlands erst entsprossen ist, steht die politische Vertretung
einer feigen und charakterlosen Bourgeoisie, die nationalliberale Partei, an
der Spitze
.

Dieselbe Partei, die, wir wiederholen es immer wieder, der Hauptträger
der Reaktion in Deutschland ist, schreit auch nach „Aenderung der bisherigen
Grundlagen“ des Reichstages. Das allgemeine Wahlrecht ist ihr in tiefster Seele
verhaßt, und ginge es nach ihr, seine Tage wären gezählt.

Nun, die Feinde des allgemeinen Stimmrechts mögen sich zu Herzen nehmen,
was Robbertus bereits 1849 in den „Demokratischen Blättern“ schrieb, als die
preußische Regierung durch einen Staatsstreich das allgemeine Stimmrecht auf-
gehoben und das Dreiklassenwahlsystem oktroirt hatte. Damals führte Robbertus
aus: das natürliche Ziel der gerichtlichen Entwicklung sei das all-
gemeine gleiche Wahlrecht
.

„Die Eigenthümlichkeit aller unserer gesellschaftlichen Verhältnisse drängt
unaufhaltsam zu ihm hin
, und alle Analogien aus dem antiken Staat reden
der Berechtignng dieses Dranges das Wort. Wenn die Neigung zum Freistaat
unabweislich vorhanden ist, wenn er vielleicht thatsächlich schon besteht, wenn die
Mitglieder desselben bereits eine bürgerlich gleichberechtigte Gesellschaft bilden,
so ist kein Zensus, keine Vermögenseintheilung mehr stark genug, auf die
Dauer dem Andrange auch zu voller politischer Gleichheit zu widerstehen.

*) Die dem Reichstage vorgelegte Umsturzvorlage zeigt noch deutlicher, wohin
der neueste Kurs geht.
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[55/0059] Jch halte es für das nothwendige Korrelat der allgemeinen Wehr- pflicht, die ich anstrebe und deswegen ich allein in die Kammer gewählt worden bin.“ Jm Weiteren führte der General aus, daß zwar die Bourgeoisie Gegnerin des allgemeinen Stimmrechts sei, daß er aber nicht glaube, daß man auf die Dauer dasselbe den belgischen Arbeitern vorenthalten könne. So sprach ein belgischer General, der genau wußte, daß die Agitation für das allgemeine Stimmrecht von den Sozialisten ausging, die gerade im Früh- jahr 1893 Demonstrationen zu Gunsten desselben in Szene setzten, die in Deutsch- land, unter dem Beifall sämmtlicher Generale der deutschen Armee, den Belagerungs- zustand zur Folge gehabt hätten. Jn ganz Preußen, in ganz Deutschland giebt es keinen General, der in ähnlich vorurtheilsfreier Weise wie Brialmont zu urtheilen vermöchte. Die deutschen Generale gehören sammt und sonders zu den grimmigsten Gegnern des allgemeinen Stimmrechts, und viele von ihnen würden lieber heute als morgen den ganzen Parlamentarismus zum Teufel gehen sehen, obgleich die allgemeine Wehrpflicht für Deutschland seit Jahrzehnten besteht. Diese allgemeine Wehrpflicht ist durch die letzte Militärvorlage in einer Weise ausgedehnt worden, daß der Stamm der wehrfähigen Männer nahezu auf- gebraucht wird. Neben den persönlichen Opfern liegen die materiellen Opfer hauptsächlich auf den arbeitenden Klassen. Das System der indirekten Steuern ist sogar in Deutschland, gerade in den letzten anderthalb Jahrzehnten, in einem früher nie gekannten Maßstab ausgebaut worden, und unsere Regierungen, unterstützt von einem großen Theil der Bour- geoisie, sind bestrebt, es noch zu erweitern. Mit diesen steigenden Pflichten auch die Rechte in Einklang zu bringen, liegt unseren maßgebenden Kreisen fern. Man sinnt vielmehr darauf, die Rechte zu verkürzen, die knapp genug zugemessenen Freiheiten – wenn sie überhaupt diese Bezeichnung verdienen – wie das Vereins- und Versammlungsrecht und die Preßfreiheit zu beschneiden. *) Und in diesem Ruf nach Rückwärtsrevidirung einer Gesetzgebung, die zum Theil, wie das Gesetz über das Vereins- und Versammlungswesen, der schlimmsten Reaktionsperiode Deutschlands erst entsprossen ist, steht die politische Vertretung einer feigen und charakterlosen Bourgeoisie, die nationalliberale Partei, an der Spitze. Dieselbe Partei, die, wir wiederholen es immer wieder, der Hauptträger der Reaktion in Deutschland ist, schreit auch nach „Aenderung der bisherigen Grundlagen“ des Reichstages. Das allgemeine Wahlrecht ist ihr in tiefster Seele verhaßt, und ginge es nach ihr, seine Tage wären gezählt. Nun, die Feinde des allgemeinen Stimmrechts mögen sich zu Herzen nehmen, was Robbertus bereits 1849 in den „Demokratischen Blättern“ schrieb, als die preußische Regierung durch einen Staatsstreich das allgemeine Stimmrecht auf- gehoben und das Dreiklassenwahlsystem oktroirt hatte. Damals führte Robbertus aus: das natürliche Ziel der gerichtlichen Entwicklung sei das all- gemeine gleiche Wahlrecht. „Die Eigenthümlichkeit aller unserer gesellschaftlichen Verhältnisse drängt unaufhaltsam zu ihm hin, und alle Analogien aus dem antiken Staat reden der Berechtignng dieses Dranges das Wort. Wenn die Neigung zum Freistaat unabweislich vorhanden ist, wenn er vielleicht thatsächlich schon besteht, wenn die Mitglieder desselben bereits eine bürgerlich gleichberechtigte Gesellschaft bilden, so ist kein Zensus, keine Vermögenseintheilung mehr stark genug, auf die Dauer dem Andrange auch zu voller politischer Gleichheit zu widerstehen. *) Die dem Reichstage vorgelegte Umsturzvorlage zeigt noch deutlicher, wohin der neueste Kurs geht.

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-10-30T15:09:45Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bebel_sozialdemokratie_1895/59>, abgerufen am 28.11.2024.