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Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895.

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Das Stimmrecht der Frauen.

Jst es dem deutschen Bourgeois und dem deutschen Philister ein ungeheuerlich
erscheinender Gedanke, die Altersgrenze für die Ausübung des allgemeinen gleichen
Wahlrechts auf das vollendete 20. oder 21. Lebensjahr herabzusetzen, so erscheint
ihm die Forderung, auch den Frauen das Stimmrecht zu gewähren, als Ausbund
der Tollheit, als Wahnsinn. Ueber die Berechtigung dieser Forderung haben wir
uns in unserem Buche "Die Frau und der Sozialismus"*) ausführlich ausgesprochen,
wir können hier uns kurz fassen.

Für die Gewährung des Stimmrechts an die Frauen sprechen alle Gründe,
mit Ausnahme der beiden ersten, die oben (Seile 48) für das Stimmrecht der
Männer angeführt wurden. Soldat brauchen die Frauen nicht zu werden, aber
die Frauen gebären und erziehen die künftigen Soldaten. Und dieses Geschäft
ist weit lebensgefährlicher als das, Soldat zu sein. Die Zahl der
Frauen, die im Laufe der Jahrzehnte in Folge von Geburten sterben
oder siech durchs Leben wandern, ist weit größer als die Zahl der
Soldaten, die im Kriege fallen oder verwundet werden
. So starben
in Preußen allein in dem Zeitraum von 1816-1876 321791 Frauen am Kind-
bettfieber. An dieser einzigen Krankheit starben also weit mehr Frauen, als in
demselben Zeitraum in Preußen Männer in Folge von Kriegen oder Revolutionen
starben. Und ebenso ist die Zahl der durch die Folgen des Wochenbetts siechen
Frauen, die meist frühzeitig sterben, eine vielfach größere, als die Zahl der im
Kriege oder bei Volksaufständen verwundeten Männer.

Ein weiterer Grund für das Stimmrecht der Frauen ist, daß viele Millionen
von ihnen heute produktiv thätig sind und den Lebensunterhalt für sich und
ihre Familien genau so verdienen wie die Männer. Jm Jahre 1892 betrug die
Zahl der in den der Gewerbe-Jnspektion unterstellten Betrieben beschäftigten
weiblichen Arbeitskräfte bereits nahe an 700000. Hierzu kommen die in den
Handels- und Verkehrsgewerben, im Kleingewerbe, in der Hausindustrie, in den
geistigen Berufen, in der Landwirthschaft und als Dienstboten beschäftigten weib-
lichen Arbeitskräfte, die sich in Summa aus mindestens 5 Millionen Köpfe belaufen.
Alle diese Frauen sind wesentlich interessirt an unserer Handels- und Zollgesetz-
gebung, an der Gewerbegesetzgebung mit speziellem Bezug auf den Arbeiterschutz,
an der Besteuerung, an dem Zustand des Erziehungswesens. Weiter sind sie
interessirt an all den gesetzlichen und öffentlichen Maßnahmen, von denen Krieg
oder Friede, Arbeit und Verdienst oder Arbeitsmangel und Verdienstlosigkeit abhängen.

Dieses Alles geht sogar die vielen Millionen Ehefrauen ebenso gut wie ihre
Männer an, die in der häuslichen Rolle als Erhalter und Verwalter des Verdienten
und Erworbenen und als die Erzieher der Kinder beschäftigt sind. Von der Natur
der öffentlichen Zustände hängt weit mehr als von dem guten Willen, der Jntelligenz
und Kraft der Einzelnen Wohl und Wehe der Familie ab.

Ferner giebt es Millionen Frauen, die den Kampf ums Dasein für sich
selbst und ihre Angehörigen zu führen haben, weil kein Mann, der diesen Kampf
übernimmt, an ihrer Seite steht. Die Leistung direkter und indirekter Steuern ist
für die Frauen eben so selbstverständlich wie für die Männer. Begeht die Frau
ein Vergehen oder Verbrechen, so wird ihre Verurtheilung und Strafe genau nach
demselben Gesetz bemessen, das für die Männer gilt. Sie hat also dieselben Pflichten
wie der Mann, warum nicht auch dieselben Rechte?

Der Einwand, sie verstehe nichts von öffentlichen Angelegenheiten trifft sie
nicht mehr als Millionen Männer, welche die vornehmste Pflicht eines Staats-
bürgers, sich um dieselben zu bekümmern, vernachlässigen. Mit der Gewährung
von Rechten kommt das Jnteresse, mit der Uebung der Rechte die Einsicht. Um
schwimmen zu lernen, muß ich ins Wasser gehen können, sonst lerne ich es nicht.

Jn der Vorzeit besaßen die Frauen die gleichen Rechte wie die Männer.

*) Verlag von J. H. W. Dietz, Stuttgart. 24. Auflage.
Das Stimmrecht der Frauen.

Jst es dem deutschen Bourgeois und dem deutschen Philister ein ungeheuerlich
erscheinender Gedanke, die Altersgrenze für die Ausübung des allgemeinen gleichen
Wahlrechts auf das vollendete 20. oder 21. Lebensjahr herabzusetzen, so erscheint
ihm die Forderung, auch den Frauen das Stimmrecht zu gewähren, als Ausbund
der Tollheit, als Wahnsinn. Ueber die Berechtigung dieser Forderung haben wir
uns in unserem Buche „Die Frau und der Sozialismus“*) ausführlich ausgesprochen,
wir können hier uns kurz fassen.

Für die Gewährung des Stimmrechts an die Frauen sprechen alle Gründe,
mit Ausnahme der beiden ersten, die oben (Seile 48) für das Stimmrecht der
Männer angeführt wurden. Soldat brauchen die Frauen nicht zu werden, aber
die Frauen gebären und erziehen die künftigen Soldaten. Und dieses Geschäft
ist weit lebensgefährlicher als das, Soldat zu sein. Die Zahl der
Frauen, die im Laufe der Jahrzehnte in Folge von Geburten sterben
oder siech durchs Leben wandern, ist weit größer als die Zahl der
Soldaten, die im Kriege fallen oder verwundet werden
. So starben
in Preußen allein in dem Zeitraum von 1816-1876 321791 Frauen am Kind-
bettfieber. An dieser einzigen Krankheit starben also weit mehr Frauen, als in
demselben Zeitraum in Preußen Männer in Folge von Kriegen oder Revolutionen
starben. Und ebenso ist die Zahl der durch die Folgen des Wochenbetts siechen
Frauen, die meist frühzeitig sterben, eine vielfach größere, als die Zahl der im
Kriege oder bei Volksaufständen verwundeten Männer.

Ein weiterer Grund für das Stimmrecht der Frauen ist, daß viele Millionen
von ihnen heute produktiv thätig sind und den Lebensunterhalt für sich und
ihre Familien genau so verdienen wie die Männer. Jm Jahre 1892 betrug die
Zahl der in den der Gewerbe-Jnspektion unterstellten Betrieben beschäftigten
weiblichen Arbeitskräfte bereits nahe an 700000. Hierzu kommen die in den
Handels- und Verkehrsgewerben, im Kleingewerbe, in der Hausindustrie, in den
geistigen Berufen, in der Landwirthschaft und als Dienstboten beschäftigten weib-
lichen Arbeitskräfte, die sich in Summa aus mindestens 5 Millionen Köpfe belaufen.
Alle diese Frauen sind wesentlich interessirt an unserer Handels- und Zollgesetz-
gebung, an der Gewerbegesetzgebung mit speziellem Bezug auf den Arbeiterschutz,
an der Besteuerung, an dem Zustand des Erziehungswesens. Weiter sind sie
interessirt an all den gesetzlichen und öffentlichen Maßnahmen, von denen Krieg
oder Friede, Arbeit und Verdienst oder Arbeitsmangel und Verdienstlosigkeit abhängen.

Dieses Alles geht sogar die vielen Millionen Ehefrauen ebenso gut wie ihre
Männer an, die in der häuslichen Rolle als Erhalter und Verwalter des Verdienten
und Erworbenen und als die Erzieher der Kinder beschäftigt sind. Von der Natur
der öffentlichen Zustände hängt weit mehr als von dem guten Willen, der Jntelligenz
und Kraft der Einzelnen Wohl und Wehe der Familie ab.

Ferner giebt es Millionen Frauen, die den Kampf ums Dasein für sich
selbst und ihre Angehörigen zu führen haben, weil kein Mann, der diesen Kampf
übernimmt, an ihrer Seite steht. Die Leistung direkter und indirekter Steuern ist
für die Frauen eben so selbstverständlich wie für die Männer. Begeht die Frau
ein Vergehen oder Verbrechen, so wird ihre Verurtheilung und Strafe genau nach
demselben Gesetz bemessen, das für die Männer gilt. Sie hat also dieselben Pflichten
wie der Mann, warum nicht auch dieselben Rechte?

Der Einwand, sie verstehe nichts von öffentlichen Angelegenheiten trifft sie
nicht mehr als Millionen Männer, welche die vornehmste Pflicht eines Staats-
bürgers, sich um dieselben zu bekümmern, vernachlässigen. Mit der Gewährung
von Rechten kommt das Jnteresse, mit der Uebung der Rechte die Einsicht. Um
schwimmen zu lernen, muß ich ins Wasser gehen können, sonst lerne ich es nicht.

Jn der Vorzeit besaßen die Frauen die gleichen Rechte wie die Männer.

*) Verlag von J. H. W. Dietz, Stuttgart. 24. Auflage.
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[50/0054] Das Stimmrecht der Frauen. Jst es dem deutschen Bourgeois und dem deutschen Philister ein ungeheuerlich erscheinender Gedanke, die Altersgrenze für die Ausübung des allgemeinen gleichen Wahlrechts auf das vollendete 20. oder 21. Lebensjahr herabzusetzen, so erscheint ihm die Forderung, auch den Frauen das Stimmrecht zu gewähren, als Ausbund der Tollheit, als Wahnsinn. Ueber die Berechtigung dieser Forderung haben wir uns in unserem Buche „Die Frau und der Sozialismus“ *) ausführlich ausgesprochen, wir können hier uns kurz fassen. Für die Gewährung des Stimmrechts an die Frauen sprechen alle Gründe, mit Ausnahme der beiden ersten, die oben (Seile 48) für das Stimmrecht der Männer angeführt wurden. Soldat brauchen die Frauen nicht zu werden, aber die Frauen gebären und erziehen die künftigen Soldaten. Und dieses Geschäft ist weit lebensgefährlicher als das, Soldat zu sein. Die Zahl der Frauen, die im Laufe der Jahrzehnte in Folge von Geburten sterben oder siech durchs Leben wandern, ist weit größer als die Zahl der Soldaten, die im Kriege fallen oder verwundet werden. So starben in Preußen allein in dem Zeitraum von 1816-1876 321791 Frauen am Kind- bettfieber. An dieser einzigen Krankheit starben also weit mehr Frauen, als in demselben Zeitraum in Preußen Männer in Folge von Kriegen oder Revolutionen starben. Und ebenso ist die Zahl der durch die Folgen des Wochenbetts siechen Frauen, die meist frühzeitig sterben, eine vielfach größere, als die Zahl der im Kriege oder bei Volksaufständen verwundeten Männer. Ein weiterer Grund für das Stimmrecht der Frauen ist, daß viele Millionen von ihnen heute produktiv thätig sind und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien genau so verdienen wie die Männer. Jm Jahre 1892 betrug die Zahl der in den der Gewerbe-Jnspektion unterstellten Betrieben beschäftigten weiblichen Arbeitskräfte bereits nahe an 700000. Hierzu kommen die in den Handels- und Verkehrsgewerben, im Kleingewerbe, in der Hausindustrie, in den geistigen Berufen, in der Landwirthschaft und als Dienstboten beschäftigten weib- lichen Arbeitskräfte, die sich in Summa aus mindestens 5 Millionen Köpfe belaufen. Alle diese Frauen sind wesentlich interessirt an unserer Handels- und Zollgesetz- gebung, an der Gewerbegesetzgebung mit speziellem Bezug auf den Arbeiterschutz, an der Besteuerung, an dem Zustand des Erziehungswesens. Weiter sind sie interessirt an all den gesetzlichen und öffentlichen Maßnahmen, von denen Krieg oder Friede, Arbeit und Verdienst oder Arbeitsmangel und Verdienstlosigkeit abhängen. Dieses Alles geht sogar die vielen Millionen Ehefrauen ebenso gut wie ihre Männer an, die in der häuslichen Rolle als Erhalter und Verwalter des Verdienten und Erworbenen und als die Erzieher der Kinder beschäftigt sind. Von der Natur der öffentlichen Zustände hängt weit mehr als von dem guten Willen, der Jntelligenz und Kraft der Einzelnen Wohl und Wehe der Familie ab. Ferner giebt es Millionen Frauen, die den Kampf ums Dasein für sich selbst und ihre Angehörigen zu führen haben, weil kein Mann, der diesen Kampf übernimmt, an ihrer Seite steht. Die Leistung direkter und indirekter Steuern ist für die Frauen eben so selbstverständlich wie für die Männer. Begeht die Frau ein Vergehen oder Verbrechen, so wird ihre Verurtheilung und Strafe genau nach demselben Gesetz bemessen, das für die Männer gilt. Sie hat also dieselben Pflichten wie der Mann, warum nicht auch dieselben Rechte? Der Einwand, sie verstehe nichts von öffentlichen Angelegenheiten trifft sie nicht mehr als Millionen Männer, welche die vornehmste Pflicht eines Staats- bürgers, sich um dieselben zu bekümmern, vernachlässigen. Mit der Gewährung von Rechten kommt das Jnteresse, mit der Uebung der Rechte die Einsicht. Um schwimmen zu lernen, muß ich ins Wasser gehen können, sonst lerne ich es nicht. Jn der Vorzeit besaßen die Frauen die gleichen Rechte wie die Männer. *) Verlag von J. H. W. Dietz, Stuttgart. 24. Auflage.

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-10-30T15:09:45Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-10-30T15:09:45Z)

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Zitationshilfe: Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bebel_sozialdemokratie_1895/54>, abgerufen am 03.12.2024.