Beatus, Georg: Amphitheatrvm Naturae, Schawplatz Menschlicher Herzlichkeit. Frankfurt, 1614.Consiliarium. Entlichen sind von wegen der Reichsfürsten vnd Cräisse vnterschiedliche Consiliarij/ von jedes wegen einer / zween oder drey nach dem ein Ereyß groß ist: sämptliche der Göttlichen vnd Bürgerlichen Rechte verständig/ daß jhrer an der Zahl etwa 28. oder 30. sind/ außgenommen die Aduocaten/ Notarios vnnd Procuratores/ so bey dem Keys. Cammergericht zum Recht dienen. Es pflegen alsdann auch Reichstage gehalten werden/ Churfürstentage/ Fürstentage / Landtage/ sc. Darauff von deß Reichs Notturfft wird gerahtschlaget. Also wurde Anno Christi 1366. ein Reichstag gehalten zu Nürnberg/ da Aurea Bulla Caroli IV. geordnet worden. Anno 1400. einer zu Franckfurt. Anno 1426. einer zu Nürnberg. Anno 1436. zu Franckfurt. Anno 1460. zu Wien/ sc. Anno 1521. Der zu Wormbs/ das ist der 26. vom Wienischen/ da ist Lutherus erschienen. Anno 1530. der zu Augspurg/ der 5. vom Wormsischen/ da ist Confessio Euangelica, vbergeben/ sc. Anno 1555. der zu Augspurg/ da ist der Religionsfrieden bestättiget worden. Der Vornemmen Gymnasien/ Fürsten vnd anderer wolbestelten Schulen allhie zugeschweigen. Die Ertzbisthumb/ Bisthumben vnd Apteyen/ Praelaturen/ vnnd Commenthurn sind allbereit gemeldt. Der alten Teutschen Sitten. Der alten Teutschen sitten belangen/ waren dieselbig vor zeiten im Anfang deß streits frölich/ sungen dem Herculi / jhrem vornembsten Abgott einen Lobgesang mit lauterer vnerscher ockener Stimm/ hatten groß Gesicht/ gelb Haar/ geraden Leib/ waren im ersten Angriff gähe/ vnd standhafft / möchten die Költe sehr wol vertragen. Hatten weder Gold noch Silber im Brauch/ waren im Kriegen vnerschrocken/ behertzt/ vnd wird jhr Tapfferkeit von jhren Feinden/ den Römischen Seribenten selbst gerühmet/ auch haben dieselbe die Kömische Keyser/ vnd Obersten zu mehrmahlen dermassen mit grossem Schaden erfahren/ daß sie vber die zweyhundert Jahr zugebracht/ ehe vnd zuvor sie Teutschland bezwingen können/ Es ist auch daruor gehalten worden/ es habe das Erdreich in Teutschland kein Metallen oder Eysen. Daher haben sie vorzeiten fast alle vberall keine Schwerter gebraucht/ sondern nur lange Spieß/ daran hatten sie ein kleines Eyßlein/ vnd Pfeil/ mit welchen sie jhren Feinde von fern oder nahe angrieffen. Die Reutter führten ein Schild vnnd Hellparten. Das Fußvolck schoß mit Pfeilen. Sie giengen nackend in dem Streit/ oder trugen ein kurtz Kriegskleid ohn einigen Zierath/ die Schild wurden mit schönen Farben angestrichen / wenig vnder jnen trugen ledern Pantzer/ also hatten kaum einer oder zween Consiliarium. Entlichen sind von wegen der Reichsfürsten vñ Cräisse vnterschiedliche Consiliarij/ von jedes wegen einer / zween oder drey nach dem ein Ereyß groß ist: sämptliche der Göttlichen vnd Bürgerlichen Rechte verständig/ daß jhrer an der Zahl etwa 28. oder 30. sind/ außgenommen die Aduocaten/ Notarios vnnd Procuratores/ so bey dem Keys. Cammergericht zum Recht dienen. Es pflegen alsdañ auch Reichstage gehalten werden/ Churfürstentage/ Fürstentage / Landtage/ sc. Darauff von deß Reichs Notturfft wird gerahtschlaget. Also wurde Anno Christi 1366. ein Reichstag gehalten zu Nürnberg/ da Aurea Bulla Caroli IV. geordnet worden. Anno 1400. einer zu Franckfurt. Anno 1426. einer zu Nürnberg. Anno 1436. zu Franckfurt. Anno 1460. zu Wien/ sc. Anno 1521. Der zu Wormbs/ das ist der 26. vom Wienischen/ da ist Lutherus erschienen. Anno 1530. der zu Augspurg/ der 5. vom Wormsischen/ da ist Confessio Euangelica, vbergeben/ sc. Anno 1555. der zu Augspurg/ da ist der Religionsfrieden bestättiget worden. Der Vornemmen Gymnasien/ Fürsten vnd anderer wolbestelten Schulen allhie zugeschweigen. Die Ertzbisthumb/ Bisthumben vnd Apteyen/ Praelaturen/ vnnd Commenthurn sind allbereit gemeldt. Der alten Teutschen Sitten. Der alten Teutschen sitten belangen/ waren dieselbig vor zeiten im Anfang deß streits frölich/ sungen dem Herculi / jhrem vornembsten Abgott einen Lobgesang mit lauterer vnerscher ockener Stimm/ hatten groß Gesicht/ gelb Haar/ geraden Leib/ waren im ersten Angriff gähe/ vnd standhafft / möchten die Költe sehr wol vertragen. Hatten weder Gold noch Silber im Brauch/ waren im Kriegen vnerschrocken/ behertzt/ vnd wird jhr Tapfferkeit von jhren Feinden/ den Römischen Seribenten selbst gerühmet/ auch haben dieselbe die Kömische Keyser/ vnd Obersten zu mehrmahlen dermassen mit grossem Schaden erfahren/ daß sie vber die zweyhundert Jahr zugebracht/ ehe vnd zuvor sie Teutschland bezwingen können/ Es ist auch daruor gehalten wordẽ/ es habe das Erdreich in Teutschland kein Metallen oder Eysen. Daher haben sie vorzeiten fast alle vberall keine Schwerter gebraucht/ sondern nur lange Spieß/ daran hatten sie ein kleines Eyßlein/ vnd Pfeil/ mit welchen sie jhren Feinde von fern oder nahe angrieffen. Die Reutter führten ein Schild vnnd Hellparten. Das Fußvolck schoß mit Pfeilen. Sie giengen nackend in dem Streit/ oder trugen ein kurtz Kriegskleid ohn einigen Zierath/ die Schild wurden mit schönen Farben angestrichen / wenig vnder jnen trugen ledern Pantzer/ also hatten kaum einer oder zween <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0174" n="154"/> Consiliarium. Entlichen sind von wegen der Reichsfürsten vñ Cräisse vnterschiedliche Consiliarij/ von jedes wegen einer / zween oder drey nach dem ein Ereyß groß ist: sämptliche der Göttlichen vnd Bürgerlichen Rechte verständig/ daß jhrer an der Zahl etwa 28. oder 30. sind/ außgenommen die Aduocaten/ Notarios vnnd Procuratores/ so bey dem Keys. Cammergericht zum Recht dienen.</p> <p>Es pflegen alsdañ auch Reichstage gehalten werden/ Churfürstentage/ Fürstentage / Landtage/ sc. Darauff von deß Reichs Notturfft wird gerahtschlaget.</p> <p>Also wurde Anno Christi 1366.</p> <p>ein Reichstag gehalten zu Nürnberg/ da Aurea Bulla Caroli IV. geordnet worden. Anno 1400. einer zu Franckfurt. Anno 1426. einer zu Nürnberg. Anno 1436. zu Franckfurt. Anno 1460. zu Wien/ sc. Anno 1521. Der zu Wormbs/ das ist der 26. vom Wienischen/ da ist Lutherus erschienen. Anno 1530. der zu Augspurg/ der 5. vom Wormsischen/ da ist Confessio Euangelica, vbergeben/ sc. Anno 1555. der zu Augspurg/ da ist der Religionsfrieden bestättiget worden. Der Vornemmen Gymnasien/ Fürsten vnd anderer wolbestelten Schulen allhie zugeschweigen.</p> <p>Die Ertzbisthumb/ Bisthumben vnd Apteyen/ Praelaturen/ vnnd Commenthurn sind allbereit gemeldt.</p> <p><note place="right">Der alten Teutschen Sitten.</note> Der alten Teutschen sitten belangen/ waren dieselbig vor zeiten im Anfang deß streits frölich/ sungen dem Herculi / jhrem vornembsten Abgott einen Lobgesang mit lauterer vnerscher ockener Stimm/ hatten groß Gesicht/ gelb Haar/ geraden Leib/ waren im ersten Angriff gähe/ vnd standhafft / möchten die Költe sehr wol vertragen. Hatten weder Gold noch Silber im Brauch/ waren im Kriegen vnerschrocken/ behertzt/ vnd wird jhr Tapfferkeit von jhren Feinden/ den Römischen Seribenten selbst gerühmet/ auch haben dieselbe die Kömische Keyser/ vnd Obersten zu mehrmahlen dermassen mit grossem Schaden erfahren/ daß sie vber die zweyhundert Jahr zugebracht/ ehe vnd zuvor sie Teutschland bezwingen können/ Es ist auch daruor gehalten wordẽ/ es habe das Erdreich in Teutschland kein Metallen oder Eysen. Daher haben sie vorzeiten fast alle vberall keine Schwerter gebraucht/ sondern nur lange Spieß/ daran hatten sie ein kleines Eyßlein/ vnd Pfeil/ mit welchen sie jhren Feinde von fern oder nahe angrieffen. Die Reutter führten ein Schild vnnd Hellparten. Das Fußvolck schoß mit Pfeilen. Sie giengen nackend in dem Streit/ oder trugen ein kurtz Kriegskleid ohn einigen Zierath/ die Schild wurden mit schönen Farben angestrichen / wenig vnder jnen trugen ledern Pantzer/ also hatten kaum einer oder zween </p> </div> </body> </text> </TEI> [154/0174]
Consiliarium. Entlichen sind von wegen der Reichsfürsten vñ Cräisse vnterschiedliche Consiliarij/ von jedes wegen einer / zween oder drey nach dem ein Ereyß groß ist: sämptliche der Göttlichen vnd Bürgerlichen Rechte verständig/ daß jhrer an der Zahl etwa 28. oder 30. sind/ außgenommen die Aduocaten/ Notarios vnnd Procuratores/ so bey dem Keys. Cammergericht zum Recht dienen.
Es pflegen alsdañ auch Reichstage gehalten werden/ Churfürstentage/ Fürstentage / Landtage/ sc. Darauff von deß Reichs Notturfft wird gerahtschlaget.
Also wurde Anno Christi 1366.
ein Reichstag gehalten zu Nürnberg/ da Aurea Bulla Caroli IV. geordnet worden. Anno 1400. einer zu Franckfurt. Anno 1426. einer zu Nürnberg. Anno 1436. zu Franckfurt. Anno 1460. zu Wien/ sc. Anno 1521. Der zu Wormbs/ das ist der 26. vom Wienischen/ da ist Lutherus erschienen. Anno 1530. der zu Augspurg/ der 5. vom Wormsischen/ da ist Confessio Euangelica, vbergeben/ sc. Anno 1555. der zu Augspurg/ da ist der Religionsfrieden bestättiget worden. Der Vornemmen Gymnasien/ Fürsten vnd anderer wolbestelten Schulen allhie zugeschweigen.
Die Ertzbisthumb/ Bisthumben vnd Apteyen/ Praelaturen/ vnnd Commenthurn sind allbereit gemeldt.
Der alten Teutschen sitten belangen/ waren dieselbig vor zeiten im Anfang deß streits frölich/ sungen dem Herculi / jhrem vornembsten Abgott einen Lobgesang mit lauterer vnerscher ockener Stimm/ hatten groß Gesicht/ gelb Haar/ geraden Leib/ waren im ersten Angriff gähe/ vnd standhafft / möchten die Költe sehr wol vertragen. Hatten weder Gold noch Silber im Brauch/ waren im Kriegen vnerschrocken/ behertzt/ vnd wird jhr Tapfferkeit von jhren Feinden/ den Römischen Seribenten selbst gerühmet/ auch haben dieselbe die Kömische Keyser/ vnd Obersten zu mehrmahlen dermassen mit grossem Schaden erfahren/ daß sie vber die zweyhundert Jahr zugebracht/ ehe vnd zuvor sie Teutschland bezwingen können/ Es ist auch daruor gehalten wordẽ/ es habe das Erdreich in Teutschland kein Metallen oder Eysen. Daher haben sie vorzeiten fast alle vberall keine Schwerter gebraucht/ sondern nur lange Spieß/ daran hatten sie ein kleines Eyßlein/ vnd Pfeil/ mit welchen sie jhren Feinde von fern oder nahe angrieffen. Die Reutter führten ein Schild vnnd Hellparten. Das Fußvolck schoß mit Pfeilen. Sie giengen nackend in dem Streit/ oder trugen ein kurtz Kriegskleid ohn einigen Zierath/ die Schild wurden mit schönen Farben angestrichen / wenig vnder jnen trugen ledern Pantzer/ also hatten kaum einer oder zween
Der alten Teutschen Sitten.
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