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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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buch III. 175. Krause System. II. 319. v. Jacob §. 683. 1102. Fulda
§. 202. v. Malchus I. §. 60 u. 61. 66-75. Murhard, Politik des Han-
dels. S. 363. Th. u. P. der Besteur. S. 387. Eschenmayer, Ueber die Con-
sumtionssteuer. Heidelberg 1813.
2) S. Meine Versuche S. 201-204, wo der Beweis statistisch geführt ist.
§. 499.
Fortsetzung. b. Wahl der Verbrauchsartikel.

Es gibt absolute und relative Bedürfnißartikel und Luxus-
gegenstände, welche der Verbrauchssteuer unterworfen werden kön-
nen. Die Wahl muß auch auf alle drei zugleich fallen, weil es
nur auf diesem Wege möglich ist, die untere, mittlere und höhere
Klasse der Staatsangehörigen gleichmäßig zu besteuern. Allein die
Verbrauchssteuer von absoluten Bedürfnissen hat stets gegen sich,
daß von den Letztern nicht auf ein reines Einkommen geschlossen
werden kann, daß dieselben vielmehr als erste wirthschaftliche Aus-
lagen erscheinen, die im Preise der Producte, Nutzungen und Lei-
stungen nothwendig erstattet werden müssen, daß folglich eine solche
Steuer Alles andere vertheuert, von der Arbeiterklasse nur voraus-
bezahlt, später aber ihr von den Lohnherrn, periodische und locale
Ausnahmen abgerechnet, wieder erstattet wird, und daß sie die
Befriedigung der Bedürfnisse erschwert. Dies Alles findet bei der
Besteuerung der anderen Bedürfnisse und des Luxus nicht Statt,
sie beschränkt, wenn sie hoch gespannt ist, höchstens den Genuß.
Es ist daher Grundsatz, durch das Verbrauchsteuersystem sowohl
dies Letztere als auch die Erschwerung der Bedürfnißbefriedigung
zu verhüten. Dies ist aber nur möglich durch die kluge Auswahl
der Artikel1), durch Mäßigkeit der Steueransätze, dadurch, daß
man die Steuer möglichst kurz vor dem Verbrauche erhebt und
durch thunlichste Einfachheit und Wohlfeilheit der Erhebung2).
Allein dies Alles ist Sache der Finanzpolitik, welche sich zu diesem
Behufe streng an die Statistik des Landes halten muß.

1) Etwas Anderes ist die Menge, etwas Anderes die Gattung und Art
der Steuerartikel. Was die Erstere betrifft, so hat man sich jetzt in der Praxis
für eine Ermäßigung entschieden, weil mit der Anzahl der Artikel keineswegs, wie
man wähnte, die Gleichheit in der Vertheilung der Steuerlast, sondern vielmehr
die Ungleichheit derselben zunimmt, in der That keine größere Schonung der Be-
dürfnisse bewirkt wird, aber jedenfalls die Verwickelung und Kostspieligkeit der
Erhebung unverhältnißmäßig zunimmt. Was aber die Letzteren anbelangt, so hat
Canard (Principes p. 177.) die Meinung gehegt, blos die absoluten Bedürfnisse
sollten besteuert werden, weil die Steuer sonst ungleich würde. Allein, daß dadurch
eine absolute Gleichheit, also wahre Ungleichheit der Steuervertheilung, entstünde,
ist nicht im Geringsten zu bezweifeln. Der beste ist der gehörige Mittelweg zwischen
dem Entbehrlichen und Nothwendigen jeder Bürgerklasse, die Freilassung der Ge-
werbscapitalstoffe, und die Heraussuchung solcher Gegenstände, welche am meisten
buch III. 175. Krauſe Syſtem. II. 319. v. Jacob §. 683. 1102. Fulda
§. 202. v. Malchus I. §. 60 u. 61. 66–75. Murhard, Politik des Han-
dels. S. 363. Th. u. P. der Beſteur. S. 387. Eſchenmayer, Ueber die Con-
ſumtionsſteuer. Heidelberg 1813.
2) S. Meine Verſuche S. 201–204, wo der Beweis ſtatiſtiſch geführt iſt.
§. 499.
Fortſetzung. b. Wahl der Verbrauchsartikel.

Es gibt abſolute und relative Bedürfnißartikel und Luxus-
gegenſtände, welche der Verbrauchsſteuer unterworfen werden kön-
nen. Die Wahl muß auch auf alle drei zugleich fallen, weil es
nur auf dieſem Wege möglich iſt, die untere, mittlere und höhere
Klaſſe der Staatsangehörigen gleichmäßig zu beſteuern. Allein die
Verbrauchsſteuer von abſoluten Bedürfniſſen hat ſtets gegen ſich,
daß von den Letztern nicht auf ein reines Einkommen geſchloſſen
werden kann, daß dieſelben vielmehr als erſte wirthſchaftliche Aus-
lagen erſcheinen, die im Preiſe der Producte, Nutzungen und Lei-
ſtungen nothwendig erſtattet werden müſſen, daß folglich eine ſolche
Steuer Alles andere vertheuert, von der Arbeiterklaſſe nur voraus-
bezahlt, ſpäter aber ihr von den Lohnherrn, periodiſche und locale
Ausnahmen abgerechnet, wieder erſtattet wird, und daß ſie die
Befriedigung der Bedürfniſſe erſchwert. Dies Alles findet bei der
Beſteuerung der anderen Bedürfniſſe und des Luxus nicht Statt,
ſie beſchränkt, wenn ſie hoch geſpannt iſt, höchſtens den Genuß.
Es iſt daher Grundſatz, durch das Verbrauchſteuerſyſtem ſowohl
dies Letztere als auch die Erſchwerung der Bedürfnißbefriedigung
zu verhüten. Dies iſt aber nur möglich durch die kluge Auswahl
der Artikel1), durch Mäßigkeit der Steueranſätze, dadurch, daß
man die Steuer möglichſt kurz vor dem Verbrauche erhebt und
durch thunlichſte Einfachheit und Wohlfeilheit der Erhebung2).
Allein dies Alles iſt Sache der Finanzpolitik, welche ſich zu dieſem
Behufe ſtreng an die Statiſtik des Landes halten muß.

1) Etwas Anderes iſt die Menge, etwas Anderes die Gattung und Art
der Steuerartikel. Was die Erſtere betrifft, ſo hat man ſich jetzt in der Praxis
für eine Ermäßigung entſchieden, weil mit der Anzahl der Artikel keineswegs, wie
man wähnte, die Gleichheit in der Vertheilung der Steuerlaſt, ſondern vielmehr
die Ungleichheit derſelben zunimmt, in der That keine größere Schonung der Be-
dürfniſſe bewirkt wird, aber jedenfalls die Verwickelung und Koſtſpieligkeit der
Erhebung unverhältnißmäßig zunimmt. Was aber die Letzteren anbelangt, ſo hat
Canard (Principes p. 177.) die Meinung gehegt, blos die abſoluten Bedürfniſſe
ſollten beſteuert werden, weil die Steuer ſonſt ungleich würde. Allein, daß dadurch
eine abſolute Gleichheit, alſo wahre Ungleichheit der Steuervertheilung, entſtünde,
iſt nicht im Geringſten zu bezweifeln. Der beſte iſt der gehörige Mittelweg zwiſchen
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werbscapitalſtoffe, und die Herausſuchung ſolcher Gegenſtände, welche am meiſten
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[748/0770] ¹⁾ buch III. 175. Krauſe Syſtem. II. 319. v. Jacob §. 683. 1102. Fulda §. 202. v. Malchus I. §. 60 u. 61. 66–75. Murhard, Politik des Han- dels. S. 363. Th. u. P. der Beſteur. S. 387. Eſchenmayer, Ueber die Con- ſumtionsſteuer. Heidelberg 1813. ²⁾ S. Meine Verſuche S. 201–204, wo der Beweis ſtatiſtiſch geführt iſt. §. 499. Fortſetzung. b. Wahl der Verbrauchsartikel. Es gibt abſolute und relative Bedürfnißartikel und Luxus- gegenſtände, welche der Verbrauchsſteuer unterworfen werden kön- nen. Die Wahl muß auch auf alle drei zugleich fallen, weil es nur auf dieſem Wege möglich iſt, die untere, mittlere und höhere Klaſſe der Staatsangehörigen gleichmäßig zu beſteuern. Allein die Verbrauchsſteuer von abſoluten Bedürfniſſen hat ſtets gegen ſich, daß von den Letztern nicht auf ein reines Einkommen geſchloſſen werden kann, daß dieſelben vielmehr als erſte wirthſchaftliche Aus- lagen erſcheinen, die im Preiſe der Producte, Nutzungen und Lei- ſtungen nothwendig erſtattet werden müſſen, daß folglich eine ſolche Steuer Alles andere vertheuert, von der Arbeiterklaſſe nur voraus- bezahlt, ſpäter aber ihr von den Lohnherrn, periodiſche und locale Ausnahmen abgerechnet, wieder erſtattet wird, und daß ſie die Befriedigung der Bedürfniſſe erſchwert. Dies Alles findet bei der Beſteuerung der anderen Bedürfniſſe und des Luxus nicht Statt, ſie beſchränkt, wenn ſie hoch geſpannt iſt, höchſtens den Genuß. Es iſt daher Grundſatz, durch das Verbrauchſteuerſyſtem ſowohl dies Letztere als auch die Erſchwerung der Bedürfnißbefriedigung zu verhüten. Dies iſt aber nur möglich durch die kluge Auswahl der Artikel1), durch Mäßigkeit der Steueranſätze, dadurch, daß man die Steuer möglichſt kurz vor dem Verbrauche erhebt und durch thunlichſte Einfachheit und Wohlfeilheit der Erhebung2). Allein dies Alles iſt Sache der Finanzpolitik, welche ſich zu dieſem Behufe ſtreng an die Statiſtik des Landes halten muß. ¹⁾ Etwas Anderes iſt die Menge, etwas Anderes die Gattung und Art der Steuerartikel. Was die Erſtere betrifft, ſo hat man ſich jetzt in der Praxis für eine Ermäßigung entſchieden, weil mit der Anzahl der Artikel keineswegs, wie man wähnte, die Gleichheit in der Vertheilung der Steuerlaſt, ſondern vielmehr die Ungleichheit derſelben zunimmt, in der That keine größere Schonung der Be- dürfniſſe bewirkt wird, aber jedenfalls die Verwickelung und Koſtſpieligkeit der Erhebung unverhältnißmäßig zunimmt. Was aber die Letzteren anbelangt, ſo hat Canard (Principes p. 177.) die Meinung gehegt, blos die abſoluten Bedürfniſſe ſollten beſteuert werden, weil die Steuer ſonſt ungleich würde. Allein, daß dadurch eine abſolute Gleichheit, alſo wahre Ungleichheit der Steuervertheilung, entſtünde, iſt nicht im Geringſten zu bezweifeln. Der beſte iſt der gehörige Mittelweg zwiſchen dem Entbehrlichen und Nothwendigen jeder Bürgerklaſſe, die Freilaſſung der Ge- werbscapitalſtoffe, und die Herausſuchung ſolcher Gegenſtände, welche am meiſten

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 748. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/770>, abgerufen am 22.12.2024.