an verschiedenen Stellen von der appropiate industry, was diese Arbeiten be- zeichnet.
6) Dies wird erst in dem nächsten Abschnitte darzuthun sein, wo der Gehalt beider näher bezeichnet wird.
IV. Philosophische Entwickelung des kamera- listischen Systemes.
§. 37. 1) Allgemeine Vorbegriffe.
Der Mensch ist ein körperlich geistiges Wesen und steht durch erstere Eigenschaft mit der Sinnenwelt in Verbindung und unter ihren Gesetzen. Er ist von ihr abhängig, in soferne er von ihr die körperlichen Mittel zur Erreichung seiner Zwecke erlangen muß. Er ist aber auch kraft seiner Vernunft und seines Geistes Herr über sie und sie nimmt von ihm Einwirkungen an. So einerseits im Verhältnisse mit der Sinnenwelt wird er durch das in ihm lebende Prinzip der Selbsterhaltung und der Liebe und des Hasses zur Geselligkeit gebracht. Der gesellschaftliche Verband der Men- schen geht nur aus diesen Gründen hervor, und wird durch das Prinzip des Eigennutzes und des Gemeinsinnes erhalten1). Hängt derselbe im Naturzustande2) von der Natur und von seiner Kraft und Einsicht, sie zu benutzen und ihr zu widerstehen, ab, so kommt im Stande der Civilisation zu dieser Abhängigkeit noch jene vom Menschenverbande durch Leistungen, d. h. vom Verkehre. Diese doppelte Abhängigkeit ist begründet, subjektiv durch seine wahren Bedürfnisse und seinen Hang zum Wohlleben, objektiv durch eine Menge von Dingen und Verhältnissen verschiedener Art, welche nach seinem Anerkenntnisse im Stande sind, ihm entweder unmit- telbar oder mittelbar jene subjektiven Gründe seiner Abhängig- keit von Natur und Verkehr zu heben. Diese Dinge und Verhält- nisse verschiedener Art, zur Befriedigung seiner Bedürfnisse und zur Erhöhung seines Lebensgenusses dienlich, nennt man Güter3).
1)Ferguson, History of the civil society. (Basil 1789.) p. 15. 24. 30.
2) Dieser Begriff hat drei Bedeutungen. Man bezeichnet damit den Zustand des Menschen vor der gesellschaftlichen Vereinigung, den Zustand desselben in der Rohheit als Gegensatz der Civilisation, und die Abhängigkeit des Menschen von der Natur. Ein rein außergesellschaftlicher Zustand des Menschen ist, weil er Mensch ist, nicht denkbar; jener Zustand ist also eine Fiktion, die nur Bedeutung hat, wenn man sich den Menschen als von der Natur abhängig denkt. Die dritte Be- deutung obigen Wortes fällt so mit der ersten zusammen. In soferne ist der Mensch immer im Naturzustande. Die zweite Bedeutung jenes Wortes kann aber auch keinen blos periodischen Zustand des Menschen im Leben bezeichnen. Der Mensch
an verſchiedenen Stellen von der appropiate industry, was dieſe Arbeiten be- zeichnet.
6) Dies wird erſt in dem nächſten Abſchnitte darzuthun ſein, wo der Gehalt beider näher bezeichnet wird.
IV. Philoſophiſche Entwickelung des kamera- liſtiſchen Syſtemes.
§. 37. 1) Allgemeine Vorbegriffe.
Der Menſch iſt ein körperlich geiſtiges Weſen und ſteht durch erſtere Eigenſchaft mit der Sinnenwelt in Verbindung und unter ihren Geſetzen. Er iſt von ihr abhängig, in ſoferne er von ihr die körperlichen Mittel zur Erreichung ſeiner Zwecke erlangen muß. Er iſt aber auch kraft ſeiner Vernunft und ſeines Geiſtes Herr über ſie und ſie nimmt von ihm Einwirkungen an. So einerſeits im Verhältniſſe mit der Sinnenwelt wird er durch das in ihm lebende Prinzip der Selbſterhaltung und der Liebe und des Haſſes zur Geſelligkeit gebracht. Der geſellſchaftliche Verband der Men- ſchen geht nur aus dieſen Gründen hervor, und wird durch das Prinzip des Eigennutzes und des Gemeinſinnes erhalten1). Hängt derſelbe im Naturzuſtande2) von der Natur und von ſeiner Kraft und Einſicht, ſie zu benutzen und ihr zu widerſtehen, ab, ſo kommt im Stande der Civiliſation zu dieſer Abhängigkeit noch jene vom Menſchenverbande durch Leiſtungen, d. h. vom Verkehre. Dieſe doppelte Abhängigkeit iſt begründet, ſubjektiv durch ſeine wahren Bedürfniſſe und ſeinen Hang zum Wohlleben, objektiv durch eine Menge von Dingen und Verhältniſſen verſchiedener Art, welche nach ſeinem Anerkenntniſſe im Stande ſind, ihm entweder unmit- telbar oder mittelbar jene ſubjektiven Gründe ſeiner Abhängig- keit von Natur und Verkehr zu heben. Dieſe Dinge und Verhält- niſſe verſchiedener Art, zur Befriedigung ſeiner Bedürfniſſe und zur Erhöhung ſeines Lebensgenuſſes dienlich, nennt man Güter3).
1)Ferguson, History of the civil society. (Basil 1789.) p. 15. 24. 30.
2) Dieſer Begriff hat drei Bedeutungen. Man bezeichnet damit den Zuſtand des Menſchen vor der geſellſchaftlichen Vereinigung, den Zuſtand deſſelben in der Rohheit als Gegenſatz der Civiliſation, und die Abhängigkeit des Menſchen von der Natur. Ein rein außergeſellſchaftlicher Zuſtand des Menſchen iſt, weil er Menſch iſt, nicht denkbar; jener Zuſtand iſt alſo eine Fiktion, die nur Bedeutung hat, wenn man ſich den Menſchen als von der Natur abhängig denkt. Die dritte Be- deutung obigen Wortes fällt ſo mit der erſten zuſammen. In ſoferne iſt der Menſch immer im Naturzuſtande. Die zweite Bedeutung jenes Wortes kann aber auch keinen blos periodiſchen Zuſtand des Menſchen im Leben bezeichnen. Der Menſch
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⁵⁾ an verſchiedenen Stellen von der appropiate industry, was dieſe Arbeiten be-
zeichnet.
⁶⁾ Dies wird erſt in dem nächſten Abſchnitte darzuthun ſein, wo der Gehalt
beider näher bezeichnet wird.
IV. Philoſophiſche Entwickelung des kamera-
liſtiſchen Syſtemes.
§. 37.
1) Allgemeine Vorbegriffe.
Der Menſch iſt ein körperlich geiſtiges Weſen und ſteht durch
erſtere Eigenſchaft mit der Sinnenwelt in Verbindung und unter
ihren Geſetzen. Er iſt von ihr abhängig, in ſoferne er von ihr die
körperlichen Mittel zur Erreichung ſeiner Zwecke erlangen muß.
Er iſt aber auch kraft ſeiner Vernunft und ſeines Geiſtes Herr
über ſie und ſie nimmt von ihm Einwirkungen an. So einerſeits
im Verhältniſſe mit der Sinnenwelt wird er durch das in ihm
lebende Prinzip der Selbſterhaltung und der Liebe und des Haſſes
zur Geſelligkeit gebracht. Der geſellſchaftliche Verband der Men-
ſchen geht nur aus dieſen Gründen hervor, und wird durch das
Prinzip des Eigennutzes und des Gemeinſinnes erhalten1). Hängt
derſelbe im Naturzuſtande2) von der Natur und von ſeiner Kraft
und Einſicht, ſie zu benutzen und ihr zu widerſtehen, ab, ſo kommt
im Stande der Civiliſation zu dieſer Abhängigkeit noch jene vom
Menſchenverbande durch Leiſtungen, d. h. vom Verkehre. Dieſe
doppelte Abhängigkeit iſt begründet, ſubjektiv durch ſeine wahren
Bedürfniſſe und ſeinen Hang zum Wohlleben, objektiv durch eine
Menge von Dingen und Verhältniſſen verſchiedener Art, welche
nach ſeinem Anerkenntniſſe im Stande ſind, ihm entweder unmit-
telbar oder mittelbar jene ſubjektiven Gründe ſeiner Abhängig-
keit von Natur und Verkehr zu heben. Dieſe Dinge und Verhält-
niſſe verſchiedener Art, zur Befriedigung ſeiner Bedürfniſſe und
zur Erhöhung ſeines Lebensgenuſſes dienlich, nennt man Güter3).
¹⁾ Ferguson, History of the civil society. (Basil 1789.) p. 15. 24. 30.
²⁾ Dieſer Begriff hat drei Bedeutungen. Man bezeichnet damit den Zuſtand
des Menſchen vor der geſellſchaftlichen Vereinigung, den Zuſtand deſſelben in der
Rohheit als Gegenſatz der Civiliſation, und die Abhängigkeit des Menſchen von der
Natur. Ein rein außergeſellſchaftlicher Zuſtand des Menſchen iſt, weil er Menſch
iſt, nicht denkbar; jener Zuſtand iſt alſo eine Fiktion, die nur Bedeutung hat,
wenn man ſich den Menſchen als von der Natur abhängig denkt. Die dritte Be-
deutung obigen Wortes fällt ſo mit der erſten zuſammen. In ſoferne iſt der Menſch
immer im Naturzuſtande. Die zweite Bedeutung jenes Wortes kann aber auch
keinen blos periodiſchen Zuſtand des Menſchen im Leben bezeichnen. Der Menſch
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/75>, abgerufen am 23.11.2024.
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