Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.sendung und den Uebertrag haben. Diese Arbeiten sind aber nicht 1) Schenck, das Bedürfniß der Volkswirthschaft. I. Vorrede S. VI. welcher dem Rau'schen Systeme der Volkswirthschaftslehre die Zersplitterung, ihm selbst aber vorwirft, er hänge zu sehr am Systeme von A. Smith. Lezteres ist Lob für Rau, denn er ist kein blinder Anhänger desselben. Ersteres ist so weit wahr, als er die Quellen des Vermögens von ihrem Ertrage, und diesen qualitativ an sich, von seiner Größe und deren Bedingungen trennt. Aber wie viel hat die Theorie des Volksvermögens dadurch nicht an Klarheit gewonnen? Zweifelsohne ist sie Herrn Schenck auch zu Gute gekommen. Eine andere Frage ist jetzt die, ob man nicht das von Rau nothwendig getrennte wieder verbinden solle. 2) Dies kann erst im nächsten Abschnitte klar werden, wenn die hierher ge- hörenden Begriffe entwickelt sind. 3) Rau, Ueber die Kameralwiss. §. 20. vrgl. mit §. 29. Schon Seeger hat die Kunstlehre als spekulativen, Schmalz die Gewerbslehre als merkan- tilischen Theil erkannt, Thaer und v. Crud haben die landwirthschaftliche, Geier aber die gewerkliche Gewerbslehre behandelt; Beckmann hat schon diese Unterscheidung in der Landwirthschaft, und nach ihm alle landwirthschaftlichen Schriftsteller benutzt. 4) Rau a. a. O. §. 23. nennt sie so, weil die Arbeiten an dem Stoffe des Vermögens vorgenommen werden. In soferne gehört der Handel und das Rent- geschäft hinzu. Aber es sind die andern Stoffarbeiten von diesen dadurch verschieden, daß sie zum speziellen Zwecke nicht blos, wie Rau meint, eine Vermehrung, son- dern auch eine Veredlung der Stoffe haben. 5) Rau a. a. O. §. 24. verwechselte hier offenbar das Nationalökonomische dieser Unterscheidung mit dem Privatwirthschaftlichen. Denn nur im ersteren Sinne spricht der von ihm citirte Torrens, On the production of wealth Lond. 1821. ſendung und den Uebertrag haben. Dieſe Arbeiten ſind aber nicht 1) Schenck, das Bedürfniß der Volkswirthſchaft. I. Vorrede S. VI. welcher dem Rau'ſchen Syſteme der Volkswirthſchaftslehre die Zerſplitterung, ihm ſelbſt aber vorwirft, er hänge zu ſehr am Syſteme von A. Smith. Lezteres iſt Lob für Rau, denn er iſt kein blinder Anhänger deſſelben. Erſteres iſt ſo weit wahr, als er die Quellen des Vermögens von ihrem Ertrage, und dieſen qualitativ an ſich, von ſeiner Größe und deren Bedingungen trennt. Aber wie viel hat die Theorie des Volksvermögens dadurch nicht an Klarheit gewonnen? Zweifelsohne iſt ſie Herrn Schenck auch zu Gute gekommen. Eine andere Frage iſt jetzt die, ob man nicht das von Rau nothwendig getrennte wieder verbinden ſolle. 2) Dies kann erſt im nächſten Abſchnitte klar werden, wenn die hierher ge- hörenden Begriffe entwickelt ſind. 3) Rau, Ueber die Kameralwiſſ. §. 20. vrgl. mit §. 29. Schon Seeger hat die Kunſtlehre als ſpekulativen, Schmalz die Gewerbslehre als merkan- tiliſchen Theil erkannt, Thaer und v. Crud haben die landwirthſchaftliche, Geier aber die gewerkliche Gewerbslehre behandelt; Beckmann hat ſchon dieſe Unterſcheidung in der Landwirthſchaft, und nach ihm alle landwirthſchaftlichen Schriftſteller benutzt. 4) Rau a. a. O. §. 23. nennt ſie ſo, weil die Arbeiten an dem Stoffe des Vermögens vorgenommen werden. In ſoferne gehört der Handel und das Rent- geſchäft hinzu. Aber es ſind die andern Stoffarbeiten von dieſen dadurch verſchieden, daß ſie zum ſpeziellen Zwecke nicht blos, wie Rau meint, eine Vermehrung, ſon- dern auch eine Veredlung der Stoffe haben. 5) Rau a. a. O. §. 24. verwechſelte hier offenbar das Nationalökonomiſche dieſer Unterſcheidung mit dem Privatwirthſchaftlichen. Denn nur im erſteren Sinne ſpricht der von ihm citirte Torrens, On the production of wealth Lond. 1821. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0074" n="52"/> ſendung und den Uebertrag haben. Dieſe Arbeiten ſind aber nicht<lb/> etwa techniſche, in Bezug auf welche der Handelsmann oder Rent-<lb/> ner ein Techniker, aber nicht mehr der Erſtere iſt, ſondern ſie ſind<lb/> ein weſentlicher Beſtandtheil der ganzen Wirthſchaft, und ſo am<lb/> beſten im Speditionsgeſchäfte, beim Leihgeſchäfte mit Meublen<lb/> u. dgl. erkennbar<hi rendition="#sup">4</hi>). 4) Daſſelbe führt das Sammeln wildwach-<lb/> ſender Pflanzen, das Fangen wilder Thiere und das Leſen ihrer<lb/> einzelnen brauchbaren Theile, als beſondere Wirthſchaften mit<lb/> Unrecht auf. Sie können zwar die beſondere wirthſchaftliche Be-<lb/> ſchäftigung einzelner Menſchen, Bürgersklaſſen und Volksſtämme<lb/> ſein und ſind es auch. Allein deshalb verdienen ſie eben ſo wenig<lb/> eine Stelle als beſondere Wirthſchaft im Syſteme, als die vielen<lb/> einzelnen Handelsgeſchäfte, einzelnen Zweige der Viehzucht u. dgl.,<lb/> die ausſchließlich betrieben vorkommen. Entweder iſt ihre Verein-<lb/> zelung Folge der geringen Civiliſation wie bei den Jäger- und<lb/> Hirtenvölkern, oder Folge der Arbeitstheilung in civiliſirten<lb/> Nationen. In beiden Beziehungen ſind ſie nationalökonomiſch wichtig,<lb/> aber darum noch kein beſonderer techniſcher oder wirthſchaftlicher<lb/> Zweig<hi rendition="#sup">5</hi>). Das Sammeln wildwachſender Pflanzen findet ſeinen<lb/> natürlichen Platz in der Lehre von der Ernte, und das Fangen<lb/> wilder Thiere in der Lehre von der Jagd und Fiſcherei. 5) End-<lb/> lich ſtellt es die Finanzwiſſenſchaft als einen Theil der angewandten<lb/> Volkswirthſchaftslehre auf, was ſie keineswegs ſein kann<hi rendition="#sup">6</hi>).</p><lb/> <note place="end" n="1)"><hi rendition="#g">Schenck</hi>, das Bedürfniß der Volkswirthſchaft. I. Vorrede S. VI. welcher<lb/> dem <hi rendition="#g">Rau</hi>'ſchen Syſteme der Volkswirthſchaftslehre die Zerſplitterung, ihm ſelbſt<lb/> aber vorwirft, er hänge zu ſehr am Syſteme von A. Smith. Lezteres iſt Lob für<lb/><hi rendition="#g">Rau</hi>, denn er iſt kein blinder Anhänger deſſelben. Erſteres iſt ſo weit wahr, als<lb/> er die Quellen des Vermögens von ihrem Ertrage, und dieſen qualitativ an ſich,<lb/> von ſeiner Größe und deren Bedingungen trennt. Aber wie viel hat die Theorie<lb/> des Volksvermögens dadurch nicht an Klarheit gewonnen? Zweifelsohne iſt ſie<lb/> Herrn <hi rendition="#g">Schenck</hi> auch zu Gute gekommen. Eine andere Frage iſt <hi rendition="#g">jetzt</hi><lb/> die, ob<lb/> man nicht das von <hi rendition="#g">Rau</hi> nothwendig getrennte wieder verbinden ſolle.</note><lb/> <note place="end" n="2)">Dies kann erſt im nächſten Abſchnitte klar werden, wenn die hierher ge-<lb/> hörenden Begriffe entwickelt ſind.</note><lb/> <note place="end" n="3)"><hi rendition="#g">Rau</hi>, Ueber die Kameralwiſſ. §. 20. vrgl. mit §. 29. Schon <hi rendition="#g">Seeger</hi><lb/> hat die Kunſtlehre als <hi rendition="#g">ſpekulativen</hi>, <hi rendition="#g">Schmalz</hi> die Gewerbslehre als <hi rendition="#g">merkan</hi>-<lb/><hi rendition="#g">tiliſchen</hi> Theil erkannt, <hi rendition="#g">Thaer</hi> und v. <hi rendition="#g">Crud</hi> haben die landwirthſchaftliche,<lb/><hi rendition="#g">Geier</hi> aber die gewerkliche Gewerbslehre behandelt; <hi rendition="#g">Beckmann</hi> hat ſchon dieſe<lb/> Unterſcheidung in der Landwirthſchaft, und nach ihm alle landwirthſchaftlichen<lb/> Schriftſteller benutzt.</note><lb/> <note place="end" n="4)"><hi rendition="#g">Rau</hi> a. a. O. §. 23. nennt ſie ſo, weil die Arbeiten an dem Stoffe des<lb/> Vermögens vorgenommen werden. In ſoferne gehört der Handel und das Rent-<lb/> geſchäft hinzu. Aber es ſind die andern Stoffarbeiten von dieſen dadurch verſchieden,<lb/> daß ſie zum ſpeziellen Zwecke nicht blos, wie <hi rendition="#g">Rau</hi> meint, eine Vermehrung, ſon-<lb/> dern auch eine Veredlung der Stoffe haben.</note><lb/> <note place="end" n="5)"><hi rendition="#g">Rau</hi> a. a. O. §. 24. verwechſelte hier offenbar das Nationalökonomiſche<lb/> dieſer Unterſcheidung mit dem Privatwirthſchaftlichen. Denn nur im erſteren Sinne<lb/> ſpricht der von ihm citirte <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">Torrens</hi>, On the production of wealth Lond. 1821.</hi><lb/></note> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [52/0074]
ſendung und den Uebertrag haben. Dieſe Arbeiten ſind aber nicht
etwa techniſche, in Bezug auf welche der Handelsmann oder Rent-
ner ein Techniker, aber nicht mehr der Erſtere iſt, ſondern ſie ſind
ein weſentlicher Beſtandtheil der ganzen Wirthſchaft, und ſo am
beſten im Speditionsgeſchäfte, beim Leihgeſchäfte mit Meublen
u. dgl. erkennbar4). 4) Daſſelbe führt das Sammeln wildwach-
ſender Pflanzen, das Fangen wilder Thiere und das Leſen ihrer
einzelnen brauchbaren Theile, als beſondere Wirthſchaften mit
Unrecht auf. Sie können zwar die beſondere wirthſchaftliche Be-
ſchäftigung einzelner Menſchen, Bürgersklaſſen und Volksſtämme
ſein und ſind es auch. Allein deshalb verdienen ſie eben ſo wenig
eine Stelle als beſondere Wirthſchaft im Syſteme, als die vielen
einzelnen Handelsgeſchäfte, einzelnen Zweige der Viehzucht u. dgl.,
die ausſchließlich betrieben vorkommen. Entweder iſt ihre Verein-
zelung Folge der geringen Civiliſation wie bei den Jäger- und
Hirtenvölkern, oder Folge der Arbeitstheilung in civiliſirten
Nationen. In beiden Beziehungen ſind ſie nationalökonomiſch wichtig,
aber darum noch kein beſonderer techniſcher oder wirthſchaftlicher
Zweig5). Das Sammeln wildwachſender Pflanzen findet ſeinen
natürlichen Platz in der Lehre von der Ernte, und das Fangen
wilder Thiere in der Lehre von der Jagd und Fiſcherei. 5) End-
lich ſtellt es die Finanzwiſſenſchaft als einen Theil der angewandten
Volkswirthſchaftslehre auf, was ſie keineswegs ſein kann6).
¹⁾ Schenck, das Bedürfniß der Volkswirthſchaft. I. Vorrede S. VI. welcher
dem Rau'ſchen Syſteme der Volkswirthſchaftslehre die Zerſplitterung, ihm ſelbſt
aber vorwirft, er hänge zu ſehr am Syſteme von A. Smith. Lezteres iſt Lob für
Rau, denn er iſt kein blinder Anhänger deſſelben. Erſteres iſt ſo weit wahr, als
er die Quellen des Vermögens von ihrem Ertrage, und dieſen qualitativ an ſich,
von ſeiner Größe und deren Bedingungen trennt. Aber wie viel hat die Theorie
des Volksvermögens dadurch nicht an Klarheit gewonnen? Zweifelsohne iſt ſie
Herrn Schenck auch zu Gute gekommen. Eine andere Frage iſt jetzt
die, ob
man nicht das von Rau nothwendig getrennte wieder verbinden ſolle.
²⁾ Dies kann erſt im nächſten Abſchnitte klar werden, wenn die hierher ge-
hörenden Begriffe entwickelt ſind.
³⁾ Rau, Ueber die Kameralwiſſ. §. 20. vrgl. mit §. 29. Schon Seeger
hat die Kunſtlehre als ſpekulativen, Schmalz die Gewerbslehre als merkan-
tiliſchen Theil erkannt, Thaer und v. Crud haben die landwirthſchaftliche,
Geier aber die gewerkliche Gewerbslehre behandelt; Beckmann hat ſchon dieſe
Unterſcheidung in der Landwirthſchaft, und nach ihm alle landwirthſchaftlichen
Schriftſteller benutzt.
⁴⁾ Rau a. a. O. §. 23. nennt ſie ſo, weil die Arbeiten an dem Stoffe des
Vermögens vorgenommen werden. In ſoferne gehört der Handel und das Rent-
geſchäft hinzu. Aber es ſind die andern Stoffarbeiten von dieſen dadurch verſchieden,
daß ſie zum ſpeziellen Zwecke nicht blos, wie Rau meint, eine Vermehrung, ſon-
dern auch eine Veredlung der Stoffe haben.
⁵⁾ Rau a. a. O. §. 24. verwechſelte hier offenbar das Nationalökonomiſche
dieſer Unterſcheidung mit dem Privatwirthſchaftlichen. Denn nur im erſteren Sinne
ſpricht der von ihm citirte Torrens, On the production of wealth Lond. 1821.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |