durch Binnenzölle u. dgl., bedachtes Zurückhalten und Aufkaufen von großen Vorräthen durch Speculanten (Kornwucher), Un- sicherheit auf den Straßen, Marktzwangsrechte, Münzverschlech- terungen, Emission zu vielen Papiergeldes und Sinken desselben im Curse (künstliche Theurung). Der Hinblick auf diese Manchfal- tigkeit von Theurungsursachen zeigt, daß Menschlichkeit, Gerech- tigkeit, Sicherheit, ächte Wahrung der volkswirthschaftlichen Interessen der Nation und Förderung der Freiheit und inneren Entwickelung des Gewerbswesens die Vorbeugungsmittel der Re- girung gegen die Theuerung sind. Sie wirken zwar sicher, aber langsam und sind nicht geeignet, einer augenblicklichen Theuerung abzuhelfen2). Hierzu sind b)Abhilfsmittel nöthig. Sie sind meistens local und temporell verschieden. Allein als allgemeine Mittel sind anzuempfehlen: genaue statistische Sammlungen über den jährlichen Erwachs und sein Verhältniß zur Bevölkerung, Ermunterung der Gemeinden zu vorsorglichen geräuschlosen Auf- käufen und eigener Betrieb des Staats durch Agenten, Befreiung des Aus- und Einfuhrhandels mit Lebensmitteln, Aufbewahrung der eigenen Naturaleinnahmen des Staats. Zwangsmaaßregeln gegen Privatleute, sie mögen heißen wie sie wollen, sind nur bei Hungersnoth u. dgl. anwendbar; denn nur bei wahrer Gefährdung seiner Existenz hat der Staat das außerordentliche Recht und die Pflicht, die Rechte der Einzelnen bei Seite zu setzen, jedoch gegen spätere Entschädigung in bessern Zeiten. Die Errichtung von Sperren gegen Ausfuhr verursacht nur größere Theuerung, weil auch die Einfuhr dadurch gehemmt wird, insoferne andere Staaten Repressalien ergreifen.
1) Die Literatur ist hierüber außerordentlich groß. Es wird darum hier blos verwiesen auf Rössig Theuerungspolizei. Leipzig 1802. II Bde. Heinse, Geist und Kritik der neuesten Schriften über Theuerung. Zeitz 1806. Weber, Ueber Theuerung und Th. Polizei. Göttingen 1807. Mohl Polizeiwiss. I. 244. Rau polit. Oeconomie. II. §. 139. Lotz Revision. I. 172 folg. Handbuch. II. 300. say Cours. IV. 346. 426. 445. Uebers. von v. Th. IV. 265. 323. 338. v. Ja- cob Polizeigesetzgebung. II. 695.
2) Was den Getreidewucher und die Gerüchte über Aufkäuferei in solchen Zeiten anbelangt, so darf man in der Regel darüber Volksirrthum ver- muthen. Der Getreidewucher ist ungefähr wie der Geldwucher (§. 446.) zu be- trachten. Weder das Eine noch das Andere vermag im wahren Sinne des Wortes eine Theuerung zu verursachen, wenn nicht andere wichtigere Umstände daran Schuld sind, und selbst dann kann, im Falle daß die Aufhäufungen volkswirthschaftlich be- deutend wären, wegen der Concurrenz nicht anhaltend Theuerung bestehen. Wö- chentliche Getreidemärkte sind dagegen sehr wirksame Mittel. Man hat auch öffentliche Kornmagazine als Mittel gegen Theuerung empfohlen. Allein mit Recht wurde gegen sie ihre Kostspieligkeit, die Verluste an Material bei der Aufspeicherung, ihre Unzureichenheit in theuren Jahren und die große Verwaltungs- mühe eingewendet. Auf der andern Seite aber zeigt auch die Erfahrung, daß in Fällen der Noth freier Kornhandel nicht Alles leistet. Darum müssen solche Maga-
durch Binnenzölle u. dgl., bedachtes Zurückhalten und Aufkaufen von großen Vorräthen durch Speculanten (Kornwucher), Un- ſicherheit auf den Straßen, Marktzwangsrechte, Münzverſchlech- terungen, Emiſſion zu vielen Papiergeldes und Sinken deſſelben im Curſe (künſtliche Theurung). Der Hinblick auf dieſe Manchfal- tigkeit von Theurungsurſachen zeigt, daß Menſchlichkeit, Gerech- tigkeit, Sicherheit, ächte Wahrung der volkswirthſchaftlichen Intereſſen der Nation und Förderung der Freiheit und inneren Entwickelung des Gewerbsweſens die Vorbeugungsmittel der Re- girung gegen die Theuerung ſind. Sie wirken zwar ſicher, aber langſam und ſind nicht geeignet, einer augenblicklichen Theuerung abzuhelfen2). Hierzu ſind b)Abhilfsmittel nöthig. Sie ſind meiſtens local und temporell verſchieden. Allein als allgemeine Mittel ſind anzuempfehlen: genaue ſtatiſtiſche Sammlungen über den jährlichen Erwachs und ſein Verhältniß zur Bevölkerung, Ermunterung der Gemeinden zu vorſorglichen geräuſchloſen Auf- käufen und eigener Betrieb des Staats durch Agenten, Befreiung des Aus- und Einfuhrhandels mit Lebensmitteln, Aufbewahrung der eigenen Naturaleinnahmen des Staats. Zwangsmaaßregeln gegen Privatleute, ſie mögen heißen wie ſie wollen, ſind nur bei Hungersnoth u. dgl. anwendbar; denn nur bei wahrer Gefährdung ſeiner Exiſtenz hat der Staat das außerordentliche Recht und die Pflicht, die Rechte der Einzelnen bei Seite zu ſetzen, jedoch gegen ſpätere Entſchädigung in beſſern Zeiten. Die Errichtung von Sperren gegen Ausfuhr verurſacht nur größere Theuerung, weil auch die Einfuhr dadurch gehemmt wird, inſoferne andere Staaten Repreſſalien ergreifen.
1) Die Literatur iſt hierüber außerordentlich groß. Es wird darum hier blos verwieſen auf Röſſig Theuerungspolizei. Leipzig 1802. II Bde. Heinſe, Geiſt und Kritik der neueſten Schriften über Theuerung. Zeitz 1806. Weber, Ueber Theuerung und Th. Polizei. Göttingen 1807. Mohl Polizeiwiſſ. I. 244. Rau polit. Oeconomie. II. §. 139. Lotz Reviſion. I. 172 folg. Handbuch. II. 300. say Cours. IV. 346. 426. 445. Ueberſ. von v. Th. IV. 265. 323. 338. v. Ja- cob Polizeigeſetzgebung. II. 695.
2) Was den Getreidewucher und die Gerüchte über Aufkäuferei in ſolchen Zeiten anbelangt, ſo darf man in der Regel darüber Volksirrthum ver- muthen. Der Getreidewucher iſt ungefähr wie der Geldwucher (§. 446.) zu be- trachten. Weder das Eine noch das Andere vermag im wahren Sinne des Wortes eine Theuerung zu verurſachen, wenn nicht andere wichtigere Umſtände daran Schuld ſind, und ſelbſt dann kann, im Falle daß die Aufhäufungen volkswirthſchaftlich be- deutend wären, wegen der Concurrenz nicht anhaltend Theuerung beſtehen. Wö- chentliche Getreidemärkte ſind dagegen ſehr wirkſame Mittel. Man hat auch öffentliche Kornmagazine als Mittel gegen Theuerung empfohlen. Allein mit Recht wurde gegen ſie ihre Koſtſpieligkeit, die Verluſte an Material bei der Aufſpeicherung, ihre Unzureichenheit in theuren Jahren und die große Verwaltungs- mühe eingewendet. Auf der andern Seite aber zeigt auch die Erfahrung, daß in Fällen der Noth freier Kornhandel nicht Alles leiſtet. Darum müſſen ſolche Maga-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><divn="8"><divn="9"><p><pbfacs="#f0672"n="650"/>
durch Binnenzölle u. dgl., bedachtes Zurückhalten und Aufkaufen<lb/>
von großen Vorräthen durch Speculanten (<hirendition="#g">Kornwucher</hi>), Un-<lb/>ſicherheit auf den Straßen, Marktzwangsrechte, Münzverſchlech-<lb/>
terungen, Emiſſion zu vielen Papiergeldes und Sinken deſſelben im<lb/>
Curſe (<hirendition="#g">künſtliche</hi> Theurung). Der Hinblick auf dieſe Manchfal-<lb/>
tigkeit von Theurungsurſachen zeigt, daß Menſchlichkeit, Gerech-<lb/>
tigkeit, Sicherheit, ächte Wahrung der volkswirthſchaftlichen<lb/>
Intereſſen der Nation und Förderung der Freiheit und inneren<lb/>
Entwickelung des Gewerbsweſens die Vorbeugungsmittel der Re-<lb/>
girung gegen die Theuerung ſind. Sie wirken zwar ſicher, aber<lb/>
langſam und ſind nicht geeignet, einer augenblicklichen Theuerung<lb/>
abzuhelfen<hirendition="#sup">2</hi>). Hierzu ſind <hirendition="#aq">b)</hi><hirendition="#g">Abhilfsmittel</hi> nöthig. Sie ſind<lb/>
meiſtens local und temporell verſchieden. Allein als allgemeine<lb/>
Mittel ſind anzuempfehlen: genaue ſtatiſtiſche Sammlungen über<lb/>
den jährlichen Erwachs und ſein Verhältniß zur Bevölkerung,<lb/>
Ermunterung der Gemeinden zu vorſorglichen geräuſchloſen Auf-<lb/>
käufen und eigener Betrieb des Staats durch Agenten, Befreiung<lb/>
des Aus- und Einfuhrhandels mit Lebensmitteln, Aufbewahrung<lb/>
der eigenen Naturaleinnahmen des Staats. Zwangsmaaßregeln<lb/>
gegen Privatleute, ſie mögen heißen wie ſie wollen, ſind nur bei<lb/>
Hungersnoth u. dgl. anwendbar; denn nur bei wahrer Gefährdung<lb/>ſeiner Exiſtenz hat der Staat das außerordentliche Recht und die<lb/>
Pflicht, die Rechte der Einzelnen bei Seite zu ſetzen, jedoch gegen<lb/>ſpätere Entſchädigung in beſſern Zeiten. Die Errichtung von<lb/><hirendition="#g">Sperren</hi> gegen Ausfuhr verurſacht nur größere Theuerung, weil<lb/>
auch die Einfuhr dadurch gehemmt wird, inſoferne andere Staaten<lb/>
Repreſſalien ergreifen.</p><lb/><noteplace="end"n="1)">Die Literatur iſt hierüber außerordentlich groß. Es wird darum hier blos<lb/>
verwieſen auf <hirendition="#g">Röſſig</hi> Theuerungspolizei. Leipzig 1802. II Bde. <hirendition="#g">Heinſe</hi>, Geiſt<lb/>
und Kritik der neueſten Schriften über Theuerung. Zeitz 1806. <hirendition="#g">Weber</hi>, Ueber<lb/>
Theuerung und Th. Polizei. Göttingen 1807. <hirendition="#g">Mohl</hi> Polizeiwiſſ. I. 244. <hirendition="#g">Rau</hi><lb/>
polit. Oeconomie. II. §. 139. <hirendition="#g">Lotz</hi> Reviſion. I. 172 folg. Handbuch. II. 300.<lb/><hirendition="#aq"><hirendition="#i">say</hi> Cours. IV. 346. 426. 445.</hi> Ueberſ. von v. Th. IV. 265. 323. 338. v. <hirendition="#g">Ja</hi>-<lb/><hirendition="#g">cob</hi> Polizeigeſetzgebung. II. 695.</note><lb/><noteplace="end"n="2)">Was den <hirendition="#g">Getreidewucher</hi> und die Gerüchte über <hirendition="#g">Aufkäuferei</hi> in<lb/>ſolchen Zeiten anbelangt, ſo darf man in der Regel darüber Volksirrthum ver-<lb/>
muthen. Der Getreidewucher iſt ungefähr wie der Geldwucher (§. 446.) zu be-<lb/>
trachten. Weder das Eine noch das Andere vermag im wahren Sinne des Wortes<lb/>
eine Theuerung zu verurſachen, wenn nicht andere wichtigere Umſtände daran Schuld<lb/>ſind, und ſelbſt dann kann, im Falle daß die Aufhäufungen volkswirthſchaftlich be-<lb/>
deutend wären, wegen der Concurrenz nicht anhaltend Theuerung beſtehen. <hirendition="#g">Wö</hi>-<lb/><hirendition="#g">chentliche Getreidemärkte</hi>ſind dagegen ſehr wirkſame Mittel. Man hat auch<lb/><hirendition="#g">öffentliche Kornmagazine</hi> als Mittel gegen Theuerung empfohlen. Allein<lb/>
mit Recht wurde gegen ſie ihre Koſtſpieligkeit, die Verluſte an Material bei der<lb/>
Aufſpeicherung, ihre Unzureichenheit in theuren Jahren und die große Verwaltungs-<lb/>
mühe eingewendet. Auf der andern Seite aber zeigt auch die Erfahrung, daß in<lb/>
Fällen der Noth freier Kornhandel nicht Alles leiſtet. Darum müſſen ſolche Maga-
</note></div></div></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[650/0672]
durch Binnenzölle u. dgl., bedachtes Zurückhalten und Aufkaufen
von großen Vorräthen durch Speculanten (Kornwucher), Un-
ſicherheit auf den Straßen, Marktzwangsrechte, Münzverſchlech-
terungen, Emiſſion zu vielen Papiergeldes und Sinken deſſelben im
Curſe (künſtliche Theurung). Der Hinblick auf dieſe Manchfal-
tigkeit von Theurungsurſachen zeigt, daß Menſchlichkeit, Gerech-
tigkeit, Sicherheit, ächte Wahrung der volkswirthſchaftlichen
Intereſſen der Nation und Förderung der Freiheit und inneren
Entwickelung des Gewerbsweſens die Vorbeugungsmittel der Re-
girung gegen die Theuerung ſind. Sie wirken zwar ſicher, aber
langſam und ſind nicht geeignet, einer augenblicklichen Theuerung
abzuhelfen2). Hierzu ſind b) Abhilfsmittel nöthig. Sie ſind
meiſtens local und temporell verſchieden. Allein als allgemeine
Mittel ſind anzuempfehlen: genaue ſtatiſtiſche Sammlungen über
den jährlichen Erwachs und ſein Verhältniß zur Bevölkerung,
Ermunterung der Gemeinden zu vorſorglichen geräuſchloſen Auf-
käufen und eigener Betrieb des Staats durch Agenten, Befreiung
des Aus- und Einfuhrhandels mit Lebensmitteln, Aufbewahrung
der eigenen Naturaleinnahmen des Staats. Zwangsmaaßregeln
gegen Privatleute, ſie mögen heißen wie ſie wollen, ſind nur bei
Hungersnoth u. dgl. anwendbar; denn nur bei wahrer Gefährdung
ſeiner Exiſtenz hat der Staat das außerordentliche Recht und die
Pflicht, die Rechte der Einzelnen bei Seite zu ſetzen, jedoch gegen
ſpätere Entſchädigung in beſſern Zeiten. Die Errichtung von
Sperren gegen Ausfuhr verurſacht nur größere Theuerung, weil
auch die Einfuhr dadurch gehemmt wird, inſoferne andere Staaten
Repreſſalien ergreifen.
¹⁾ Die Literatur iſt hierüber außerordentlich groß. Es wird darum hier blos
verwieſen auf Röſſig Theuerungspolizei. Leipzig 1802. II Bde. Heinſe, Geiſt
und Kritik der neueſten Schriften über Theuerung. Zeitz 1806. Weber, Ueber
Theuerung und Th. Polizei. Göttingen 1807. Mohl Polizeiwiſſ. I. 244. Rau
polit. Oeconomie. II. §. 139. Lotz Reviſion. I. 172 folg. Handbuch. II. 300.
say Cours. IV. 346. 426. 445. Ueberſ. von v. Th. IV. 265. 323. 338. v. Ja-
cob Polizeigeſetzgebung. II. 695.
²⁾ Was den Getreidewucher und die Gerüchte über Aufkäuferei in
ſolchen Zeiten anbelangt, ſo darf man in der Regel darüber Volksirrthum ver-
muthen. Der Getreidewucher iſt ungefähr wie der Geldwucher (§. 446.) zu be-
trachten. Weder das Eine noch das Andere vermag im wahren Sinne des Wortes
eine Theuerung zu verurſachen, wenn nicht andere wichtigere Umſtände daran Schuld
ſind, und ſelbſt dann kann, im Falle daß die Aufhäufungen volkswirthſchaftlich be-
deutend wären, wegen der Concurrenz nicht anhaltend Theuerung beſtehen. Wö-
chentliche Getreidemärkte ſind dagegen ſehr wirkſame Mittel. Man hat auch
öffentliche Kornmagazine als Mittel gegen Theuerung empfohlen. Allein
mit Recht wurde gegen ſie ihre Koſtſpieligkeit, die Verluſte an Material bei der
Aufſpeicherung, ihre Unzureichenheit in theuren Jahren und die große Verwaltungs-
mühe eingewendet. Auf der andern Seite aber zeigt auch die Erfahrung, daß in
Fällen der Noth freier Kornhandel nicht Alles leiſtet. Darum müſſen ſolche Maga-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 650. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/672>, abgerufen am 03.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.