Zweites Hauptstück. Vom Betriebe der volkswirthschaftlichen Hauswirthschaft.
Erstes Stück. Sorge für die Erhaltung des Volksvermögens und Einkommens.
Erster Absatz. Vorbeugungsmittel.
§. 447. 1) Gegen Gewitter-, Erdbeben- und Hagelschaden.
Zur Verhütung solcher zerstörender Naturgewalten ist nichts zu thun möglich, aber zur Entkräftung oder Verhütung ihrer schädlichen Wirkungen. 1) Zur Sicherung gegen Gewitterschaden dienen die Blitzableiter1), deren Anlage jedoch nicht erzwungen werden kann, weßhalb Ermahnung, Unterricht und gutes Beispiel an Staats- und Gemeindegebäuden die wirksamsten gerechten Mittel sind, sie zu verbreiten; ferner das Unterlassen aller Gebräuche und Bauten, welche das Einschlagen des Blitzes möglich machen2). 2) Bei Erdbeben kann man blos durch schleunige Versuche zur Rettung des beweglichen Eigenthumes und das Gebot des schnellen Auslöschens der Hausfeuer, um bei etwaigen Einstürzen den Feuer- ausbruch zu verhüten, sichernd wirken. Das Verbot hoher Gebäude in Gegenden, die einem solchen Unglücke ausgesetzt sind, ist leicht ein zu großer Eingriff in die Privatrechte. 3) Um gegen Hagel zu sichern, ist es noch nicht mit der Erfindung von Hagelablei- tern3) gelungen. Das Eigenthum ist daher der Zerstörung durch diese Naturerscheinung immer noch sehr ausgesetzt.
1)Gilly Anleitung, Blitzableiter anzubringen. Berlin 1798. Achard Anl., Gebäude etc. vor Gewitterschaden sicher zu stellen. Berlin 1798. Hehl Anleit. zur Errichtung und Erhaltung von Blitzableitern. Stuttg. 1827. Dingler polytechn. Journal. Bd. XVI. 145 (vorzügl. Anleitung nach dem Unterrichte der französischen Academie). Gehler Physical. Wörterbuch. 2te Auflage. Art. Blitzableiter. Prechtl Technolog. Encyclopädie. Art. Blitzableiter. Busch, Handbuch der Erfindungen. 4te Aufl. Bd. II. Abthl. 2. S. 69. Frank medizin. Polizei. IV. 168. v. Berg, Handbuch des teutschen Polizeirechts. III. 32.
2) Z. B. das Läuten auf Thürmen, Verbrennen geweihter Kräuter auf den Heerden, Wetterfahnen mit Metallspitzen, Wetterdächer etc.
3)Riecke, Ueber Errichtung von Hagelableitern im Correspondenz-Blatte des würtemb. landw. Vereins. Bd. VII. (1825) S. 225. Lapostolle, Ueber Blitz- und Hagel-Ableiter aus Strohseilen. Aus d. Franz. Weimar 1821. Bernoulli, Schweitzerisches Archiv. III. 56.
Zweites Hauptſtück. Vom Betriebe der volkswirthſchaftlichen Hauswirthſchaft.
Erſtes Stück. Sorge für die Erhaltung des Volksvermögens und Einkommens.
Erſter Abſatz. Vorbeugungsmittel.
§. 447. 1) Gegen Gewitter-, Erdbeben- und Hagelſchaden.
Zur Verhütung ſolcher zerſtörender Naturgewalten iſt nichts zu thun möglich, aber zur Entkräftung oder Verhütung ihrer ſchädlichen Wirkungen. 1) Zur Sicherung gegen Gewitterſchaden dienen die Blitzableiter1), deren Anlage jedoch nicht erzwungen werden kann, weßhalb Ermahnung, Unterricht und gutes Beiſpiel an Staats- und Gemeindegebäuden die wirkſamſten gerechten Mittel ſind, ſie zu verbreiten; ferner das Unterlaſſen aller Gebräuche und Bauten, welche das Einſchlagen des Blitzes möglich machen2). 2) Bei Erdbeben kann man blos durch ſchleunige Verſuche zur Rettung des beweglichen Eigenthumes und das Gebot des ſchnellen Auslöſchens der Hausfeuer, um bei etwaigen Einſtürzen den Feuer- ausbruch zu verhüten, ſichernd wirken. Das Verbot hoher Gebäude in Gegenden, die einem ſolchen Unglücke ausgeſetzt ſind, iſt leicht ein zu großer Eingriff in die Privatrechte. 3) Um gegen Hagel zu ſichern, iſt es noch nicht mit der Erfindung von Hagelablei- tern3) gelungen. Das Eigenthum iſt daher der Zerſtörung durch dieſe Naturerſcheinung immer noch ſehr ausgeſetzt.
1)Gilly Anleitung, Blitzableiter anzubringen. Berlin 1798. Achard Anl., Gebäude ꝛc. vor Gewitterſchaden ſicher zu ſtellen. Berlin 1798. Hehl Anleit. zur Errichtung und Erhaltung von Blitzableitern. Stuttg. 1827. Dingler polytechn. Journal. Bd. XVI. 145 (vorzügl. Anleitung nach dem Unterrichte der franzöſiſchen Academie). Gehler Phyſical. Wörterbuch. 2te Auflage. Art. Blitzableiter. Prechtl Technolog. Encyclopädie. Art. Blitzableiter. Buſch, Handbuch der Erfindungen. 4te Aufl. Bd. II. Abthl. 2. S. 69. Frank medizin. Polizei. IV. 168. v. Berg, Handbuch des teutſchen Polizeirechts. III. 32.
2) Z. B. das Läuten auf Thürmen, Verbrennen geweihter Kräuter auf den Heerden, Wetterfahnen mit Metallſpitzen, Wetterdächer ꝛc.
3)Riecke, Ueber Errichtung von Hagelableitern im Correſpondenz-Blatte des würtemb. landw. Vereins. Bd. VII. (1825) S. 225. Lapoſtolle, Ueber Blitz- und Hagel-Ableiter aus Strohſeilen. Aus d. Franz. Weimar 1821. Bernoulli, Schweitzeriſches Archiv. III. 56.
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Zweites Hauptſtück.
Vom Betriebe der volkswirthſchaftlichen
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Erſtes Stück.
Sorge für die Erhaltung des Volksvermögens
und Einkommens.
Erſter Abſatz.
Vorbeugungsmittel.
§. 447.
1) Gegen Gewitter-, Erdbeben- und Hagelſchaden.
Zur Verhütung ſolcher zerſtörender Naturgewalten iſt nichts
zu thun möglich, aber zur Entkräftung oder Verhütung ihrer
ſchädlichen Wirkungen. 1) Zur Sicherung gegen Gewitterſchaden
dienen die Blitzableiter1), deren Anlage jedoch nicht erzwungen
werden kann, weßhalb Ermahnung, Unterricht und gutes Beiſpiel
an Staats- und Gemeindegebäuden die wirkſamſten gerechten Mittel
ſind, ſie zu verbreiten; ferner das Unterlaſſen aller Gebräuche und
Bauten, welche das Einſchlagen des Blitzes möglich machen2).
2) Bei Erdbeben kann man blos durch ſchleunige Verſuche zur
Rettung des beweglichen Eigenthumes und das Gebot des ſchnellen
Auslöſchens der Hausfeuer, um bei etwaigen Einſtürzen den Feuer-
ausbruch zu verhüten, ſichernd wirken. Das Verbot hoher Gebäude
in Gegenden, die einem ſolchen Unglücke ausgeſetzt ſind, iſt leicht
ein zu großer Eingriff in die Privatrechte. 3) Um gegen Hagel
zu ſichern, iſt es noch nicht mit der Erfindung von Hagelablei-
tern3) gelungen. Das Eigenthum iſt daher der Zerſtörung durch
dieſe Naturerſcheinung immer noch ſehr ausgeſetzt.
¹⁾ Gilly Anleitung, Blitzableiter anzubringen. Berlin 1798. Achard Anl.,
Gebäude ꝛc. vor Gewitterſchaden ſicher zu ſtellen. Berlin 1798. Hehl Anleit. zur
Errichtung und Erhaltung von Blitzableitern. Stuttg. 1827. Dingler polytechn.
Journal. Bd. XVI. 145 (vorzügl. Anleitung nach dem Unterrichte der franzöſiſchen
Academie). Gehler Phyſical. Wörterbuch. 2te Auflage. Art. Blitzableiter.
Prechtl Technolog. Encyclopädie. Art. Blitzableiter. Buſch, Handbuch der
Erfindungen. 4te Aufl. Bd. II. Abthl. 2. S. 69. Frank medizin. Polizei. IV. 168.
v. Berg, Handbuch des teutſchen Polizeirechts. III. 32.
²⁾ Z. B. das Läuten auf Thürmen, Verbrennen geweihter Kräuter auf den
Heerden, Wetterfahnen mit Metallſpitzen, Wetterdächer ꝛc.
³⁾ Riecke, Ueber Errichtung von Hagelableitern im Correſpondenz-Blatte des
würtemb. landw. Vereins. Bd. VII. (1825) S. 225. Lapoſtolle, Ueber Blitz-
und Hagel-Ableiter aus Strohſeilen. Aus d. Franz. Weimar 1821. Bernoulli,
Schweitzeriſches Archiv. III. 56.
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 635. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/657>, abgerufen am 03.03.2025.
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