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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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Es folgt hieraus, daß der Arbeitslohn in verschiedenen Ländern,
Gegenden und Zeiten verschieden ist; daß ein hoher Arbeitslohn
die wirthschaftlichen Zustände der arbeitenden Klasse verbessert,
und ein niederer verschlimmert, Letzteres um so mehr, je größer
das Mißverhältniß zwischen dem Lohne und dem Bedarfe der
Arbeiterklasse ist; daß ein hoher Arbeitslohn als ein Zeichen großen
Volkswohlstandes erscheint; und daß er auf den Preis der Dinge
einen entschiedenen Einfluß ausübt, und zum Gewinne der Ge-
werbsunternehmer in umgekehrtem Verhältnisse steht4).

1) Zur Literatur: A. smith Inquiry. I. 96-133. 151. say Cours. IV.
113-189.
Uebers. von v. Th. IV. 86-145. storch Cours, Uebers. von Rau.
I. 151. 187-217. III. 299 folg. Ganilh Des systemes. II. 245. simonde de
sismondi
Rich. Commerc. I. 88. Nouv. Principes. I. 353. L. say Considera-
tions. p. 71 (A. smith). p. 179 (Ricardo). p. 279 (Malthus). Ricardo Prin-
ciples. pag. 85. Mill Elements. pag. 40. Ravenstone A few doubts. pag. 260.
Mac-Culloch Principles. pag. 229. 292. 326.
Uebers. von v. Weber. S. 181.
234. 262. senior Three Lectures on the Rate of Wages. Oxford 1830. 2e Edit.
Gioja Nuovo Prospetto. III. 228.
Kraus Staatsw. I. 197-248. II. 6. Lotz
Revision. III. 128-190. §. 195-211. Handb. I. 468. §. 77. folg. Rau polit.
Oeconom. I. §. 187. der 2. oder §. 194. der 1. Ausg. Krause System. I. 369.
2) Es folgt aus diesen für sich leicht verständlichen Regulatoren der Arbeits-
rente, daß in der Gesellschaft der Stand des Arbeitslohns je nach der Stellung der
Klasse von Arbeitern im weiteren Sinne verschieden ist, und daß eine vorübergehende
Theuerung der Lebensmittel mehr oder weniger drückende Folgen für diese Klasse
hat, weil sich die Arbeitsrente nicht so schnell verändern kann. In diesem Sinne
allein ist es richtig, wenn Buchanan, in den Anmerkungen zu A. Smith, und
Gioja behaupten, die Arbeitsrente richte sich nicht nach den Preisen der Lebens-
mittel (s. dagegen Ricardo a. a. O. p. 259-268. und Ganilh a. a. O. p.
249-260.). Nur Besonnenheit und Sparsamkeit kann sie dann vor den schlimm-
sten Folgen bewahren (s. oben §. 374-377.).
3) Der Werth der Arbeit kommt als Gebrauchs- und Tauschwerth in Be-
tracht. Sowohl der Arbeiter als der Lohnherr macht sein Urtheil darüber geltend.
Jener wird nach dem Zwecke, wozu der Lohnherr die Arbeit haben will, und nach
der Tauglichkeit des Arbeiters bemessen. Je kunstvoller also unter gleichen Umständen
die Leistung, oder je höher die nöthigen Eigenschaften, oder je nöthiger fürs Leben
der Dienst, desto höher der Arbeitslohn oder das Honorar. Der Tauschwerth ent-
scheidet über den Lohn am meisten bei Arbeitern oder Diensten, wegen der größeren
oder geringeren Seltenheit einer betreffenden Arbeitsfähigkeit, einer gehörigen
Menge von Arbeitern für den betreffenden Dienst und wegen der Mühe für
Erlangung der erforderlichen Bildung und Geschicklichkeit. Wegen der Kosten als
Lohnregulatoren s. m. die Erörterung über die Regulatoren der Arbeitsrente unter a.
Am schwersten ist die Quote zu bestimmen, welche von den Bildungskosten im Lohne
oder Honorare enthalten ist, weil die Lebensdauer sehr verschieden ist, innerhalb
deren sie erstattet werden sollen, und weil die Größe des Bildungsaufwandes zu
sehr wechselt. Der marktübliche Arbeitslohn oder das gewöhnliche Honorar
hat deßhalb Einfluß auf den Lohnsatz, weil man sich einmal bei vielen Lohncontracten
und bei Forderung von Honorar an das Uebliche hält, und weil man sich beim
Dingen beiderseits darauf beruft, der Arbeiter, wenn ihm zu wenig geboten, der
Herr, wenn ihm zu viel gefordert wird. Was die Zahlfähigkeit der Lohn-
herrn anbelangt, so fällt sie hier ganz genau mit der einen Seite der Concur-
renz, nämlich mit dem Begehre nach Arbeit, zusammen. Denn nach den vorhan-
denen Mitteln zur Zahlung von Diensten richtet sich im Allgemeinen der Begehr
darnach. Man sagt nun gewöhnlich, der Begehr nach Arbeit richte sich nach der
Menge von disponiblem Capitale. Daß dies nicht vom Nationalcapitale und nicht

Es folgt hieraus, daß der Arbeitslohn in verſchiedenen Ländern,
Gegenden und Zeiten verſchieden iſt; daß ein hoher Arbeitslohn
die wirthſchaftlichen Zuſtände der arbeitenden Klaſſe verbeſſert,
und ein niederer verſchlimmert, Letzteres um ſo mehr, je größer
das Mißverhältniß zwiſchen dem Lohne und dem Bedarfe der
Arbeiterklaſſe iſt; daß ein hoher Arbeitslohn als ein Zeichen großen
Volkswohlſtandes erſcheint; und daß er auf den Preis der Dinge
einen entſchiedenen Einfluß ausübt, und zum Gewinne der Ge-
werbsunternehmer in umgekehrtem Verhältniſſe ſteht4).

1) Zur Literatur: A. smith Inquiry. I. 96–133. 151. say Cours. IV.
113–189.
Ueberſ. von v. Th. IV. 86–145. storch Cours, Ueberſ. von Rau.
I. 151. 187–217. III. 299 folg. Ganilh Des systemes. II. 245. simonde de
sismondi
Rich. Commerc. I. 88. Nouv. Principes. I. 353. L. say Considéra-
tions. p. 71 (A. smith). p. 179 (Ricardo). p. 279 (Malthus). Ricardo Prin-
ciples. pag. 85. Mill Elements. pag. 40. Ravenstone A few doubts. pag. 260.
Mac-Culloch Principles. pag. 229. 292. 326.
Ueberſ. von v. Weber. S. 181.
234. 262. senior Three Lectures on the Rate of Wages. Oxford 1830. 2e Edit.
Gioja Nuovo Prospetto. III. 228.
Kraus Staatsw. I. 197–248. II. 6. Lotz
Reviſion. III. 128–190. §. 195–211. Handb. I. 468. §. 77. folg. Rau polit.
Oeconom. I. §. 187. der 2. oder §. 194. der 1. Ausg. Krauſe Syſtem. I. 369.
2) Es folgt aus dieſen für ſich leicht verſtändlichen Regulatoren der Arbeits-
rente, daß in der Geſellſchaft der Stand des Arbeitslohns je nach der Stellung der
Klaſſe von Arbeitern im weiteren Sinne verſchieden iſt, und daß eine vorübergehende
Theuerung der Lebensmittel mehr oder weniger drückende Folgen für dieſe Klaſſe
hat, weil ſich die Arbeitsrente nicht ſo ſchnell verändern kann. In dieſem Sinne
allein iſt es richtig, wenn Buchanan, in den Anmerkungen zu A. Smith, und
Gioja behaupten, die Arbeitsrente richte ſich nicht nach den Preiſen der Lebens-
mittel (ſ. dagegen Ricardo a. a. O. p. 259–268. und Ganilh a. a. O. p.
249–260.). Nur Beſonnenheit und Sparſamkeit kann ſie dann vor den ſchlimm-
ſten Folgen bewahren (ſ. oben §. 374–377.).
3) Der Werth der Arbeit kommt als Gebrauchs- und Tauſchwerth in Be-
tracht. Sowohl der Arbeiter als der Lohnherr macht ſein Urtheil darüber geltend.
Jener wird nach dem Zwecke, wozu der Lohnherr die Arbeit haben will, und nach
der Tauglichkeit des Arbeiters bemeſſen. Je kunſtvoller alſo unter gleichen Umſtänden
die Leiſtung, oder je höher die nöthigen Eigenſchaften, oder je nöthiger fürs Leben
der Dienſt, deſto höher der Arbeitslohn oder das Honorar. Der Tauſchwerth ent-
ſcheidet über den Lohn am meiſten bei Arbeitern oder Dienſten, wegen der größeren
oder geringeren Seltenheit einer betreffenden Arbeitsfähigkeit, einer gehörigen
Menge von Arbeitern für den betreffenden Dienſt und wegen der Mühe für
Erlangung der erforderlichen Bildung und Geſchicklichkeit. Wegen der Koſten als
Lohnregulatoren ſ. m. die Erörterung über die Regulatoren der Arbeitsrente unter a.
Am ſchwerſten iſt die Quote zu beſtimmen, welche von den Bildungskoſten im Lohne
oder Honorare enthalten iſt, weil die Lebensdauer ſehr verſchieden iſt, innerhalb
deren ſie erſtattet werden ſollen, und weil die Größe des Bildungsaufwandes zu
ſehr wechſelt. Der marktübliche Arbeitslohn oder das gewöhnliche Honorar
hat deßhalb Einfluß auf den Lohnſatz, weil man ſich einmal bei vielen Lohncontracten
und bei Forderung von Honorar an das Uebliche hält, und weil man ſich beim
Dingen beiderſeits darauf beruft, der Arbeiter, wenn ihm zu wenig geboten, der
Herr, wenn ihm zu viel gefordert wird. Was die Zahlfähigkeit der Lohn-
herrn anbelangt, ſo fällt ſie hier ganz genau mit der einen Seite der Concur-
renz, nämlich mit dem Begehre nach Arbeit, zuſammen. Denn nach den vorhan-
denen Mitteln zur Zahlung von Dienſten richtet ſich im Allgemeinen der Begehr
darnach. Man ſagt nun gewöhnlich, der Begehr nach Arbeit richte ſich nach der
Menge von disponiblem Capitale. Daß dies nicht vom Nationalcapitale und nicht
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[597/0619] Es folgt hieraus, daß der Arbeitslohn in verſchiedenen Ländern, Gegenden und Zeiten verſchieden iſt; daß ein hoher Arbeitslohn die wirthſchaftlichen Zuſtände der arbeitenden Klaſſe verbeſſert, und ein niederer verſchlimmert, Letzteres um ſo mehr, je größer das Mißverhältniß zwiſchen dem Lohne und dem Bedarfe der Arbeiterklaſſe iſt; daß ein hoher Arbeitslohn als ein Zeichen großen Volkswohlſtandes erſcheint; und daß er auf den Preis der Dinge einen entſchiedenen Einfluß ausübt, und zum Gewinne der Ge- werbsunternehmer in umgekehrtem Verhältniſſe ſteht4). ¹⁾ Zur Literatur: A. smith Inquiry. I. 96–133. 151. say Cours. IV. 113–189. Ueberſ. von v. Th. IV. 86–145. storch Cours, Ueberſ. von Rau. I. 151. 187–217. III. 299 folg. Ganilh Des systemes. II. 245. simonde de sismondi Rich. Commerc. I. 88. Nouv. Principes. I. 353. L. say Considéra- tions. p. 71 (A. smith). p. 179 (Ricardo). p. 279 (Malthus). Ricardo Prin- ciples. pag. 85. Mill Elements. pag. 40. Ravenstone A few doubts. pag. 260. Mac-Culloch Principles. pag. 229. 292. 326. Ueberſ. von v. Weber. S. 181. 234. 262. senior Three Lectures on the Rate of Wages. Oxford 1830. 2e Edit. Gioja Nuovo Prospetto. III. 228. Kraus Staatsw. I. 197–248. II. 6. Lotz Reviſion. III. 128–190. §. 195–211. Handb. I. 468. §. 77. folg. Rau polit. Oeconom. I. §. 187. der 2. oder §. 194. der 1. Ausg. Krauſe Syſtem. I. 369. ²⁾ Es folgt aus dieſen für ſich leicht verſtändlichen Regulatoren der Arbeits- rente, daß in der Geſellſchaft der Stand des Arbeitslohns je nach der Stellung der Klaſſe von Arbeitern im weiteren Sinne verſchieden iſt, und daß eine vorübergehende Theuerung der Lebensmittel mehr oder weniger drückende Folgen für dieſe Klaſſe hat, weil ſich die Arbeitsrente nicht ſo ſchnell verändern kann. In dieſem Sinne allein iſt es richtig, wenn Buchanan, in den Anmerkungen zu A. Smith, und Gioja behaupten, die Arbeitsrente richte ſich nicht nach den Preiſen der Lebens- mittel (ſ. dagegen Ricardo a. a. O. p. 259–268. und Ganilh a. a. O. p. 249–260.). Nur Beſonnenheit und Sparſamkeit kann ſie dann vor den ſchlimm- ſten Folgen bewahren (ſ. oben §. 374–377.). ³⁾ Der Werth der Arbeit kommt als Gebrauchs- und Tauſchwerth in Be- tracht. Sowohl der Arbeiter als der Lohnherr macht ſein Urtheil darüber geltend. Jener wird nach dem Zwecke, wozu der Lohnherr die Arbeit haben will, und nach der Tauglichkeit des Arbeiters bemeſſen. Je kunſtvoller alſo unter gleichen Umſtänden die Leiſtung, oder je höher die nöthigen Eigenſchaften, oder je nöthiger fürs Leben der Dienſt, deſto höher der Arbeitslohn oder das Honorar. Der Tauſchwerth ent- ſcheidet über den Lohn am meiſten bei Arbeitern oder Dienſten, wegen der größeren oder geringeren Seltenheit einer betreffenden Arbeitsfähigkeit, einer gehörigen Menge von Arbeitern für den betreffenden Dienſt und wegen der Mühe für Erlangung der erforderlichen Bildung und Geſchicklichkeit. Wegen der Koſten als Lohnregulatoren ſ. m. die Erörterung über die Regulatoren der Arbeitsrente unter a. Am ſchwerſten iſt die Quote zu beſtimmen, welche von den Bildungskoſten im Lohne oder Honorare enthalten iſt, weil die Lebensdauer ſehr verſchieden iſt, innerhalb deren ſie erſtattet werden ſollen, und weil die Größe des Bildungsaufwandes zu ſehr wechſelt. Der marktübliche Arbeitslohn oder das gewöhnliche Honorar hat deßhalb Einfluß auf den Lohnſatz, weil man ſich einmal bei vielen Lohncontracten und bei Forderung von Honorar an das Uebliche hält, und weil man ſich beim Dingen beiderſeits darauf beruft, der Arbeiter, wenn ihm zu wenig geboten, der Herr, wenn ihm zu viel gefordert wird. Was die Zahlfähigkeit der Lohn- herrn anbelangt, ſo fällt ſie hier ganz genau mit der einen Seite der Concur- renz, nämlich mit dem Begehre nach Arbeit, zuſammen. Denn nach den vorhan- denen Mitteln zur Zahlung von Dienſten richtet ſich im Allgemeinen der Begehr darnach. Man ſagt nun gewöhnlich, der Begehr nach Arbeit richte ſich nach der Menge von disponiblem Capitale. Daß dies nicht vom Nationalcapitale und nicht

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 597. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/619>, abgerufen am 27.09.2024.