5)Testament politique de J. B. Colbert p. Courtiliz de sandras. La Haye 1694 et 1711. (de Bruny) Examen du ministere de Colbert. Paris 1774. (Necker) Eloge de Colbert. Paris 1773. Dresde 1780. (Pechmeja) Eloge de Colbert. Paris 1773. (Durhan) Eloge de Colbert. Paris 1773. Auch noch in andern Schriften.
6) M. s. die Definitionen-Sammlungen bei: Roßhirt, Ueber den Begriff der Staatspolizei (Bamberg 1817). S. 34-61. Butte, Versuch der Begründung eines Systems der P. W. S. 6-29 (Landshut 1807). v. Berg, Handb. des P. Rechts (Ausg. v. 1802). Bd. I. S. 1-12. Henrici, Grundzüge zu einer Theorie der P. W. (Lüneburg 1808). S. 1-68. v. Soden, die Staatspolizei (Bd. VII. seiner Nat. Oeconomie). S. 23.
7) Die Finanzwissenschaft ist ganz und gar ein Produkt dieses Jahrhunderts, und ihre wissenschaftliche Auffassung jenes der lezten 10 Jahre. Früher erschien sie als eine geheime Kunst.
8) M. s. darüber auch Rau, Grundriß der Kameralwissenschaft. Heidelb. 1823. §. 4. Vor ihm schon Weber Entwurf. S. 26. 148. Anmerk.*. Die Begrün- dung dieser Behauptung liegt in den in Anmerk. 1. angegebenen Schriften.
§. 30. Zweite Periode. Entwickelung der Kameralwissenschaft unter dem Einflusse des Systemes der Staatswissenschaft und der Theorie des Volksvermögens.
Es waren vier Hauptgründe, warum in der vorigen Periode das Vorschreiten der Kameralwissenschaft verhindert wurde, näm- lich 1) weil man eine zu beschränkte Ansicht von den ökonomischen Wissenschaften hatte, in sofern als man sie blos als Einzelnheiten von Einzelnen getrieben, nicht aber aus dem höheren Gesichtspunkte der ganzen bürgerlichen Gesellschaft betrachtet hatte; 2) weil man die Geschichte, Geographie und Völkerkunde noch nicht recht be- nutzt hatte, um aus ihnen den allgemeinen Gang der Völkerent- wickelung, das Verhältniß der Menschen unter sich, also zum Verkehre und zur Natur, und die geistige Thätigkeit des Menschen in allem Thun nebst seinen allgemeinen charakteristischen Eigen- thümlichkeiten darzustellen; 3) weil man gar keinen klaren Blick in das Gesammtgebiet der Polizei, und noch weniger über ihre Fähigkeit zu ächt wissenschaftlicher Bearbeitung Aufklärung hatte; und 4) weil folglich das Prinzip nicht entdeckt war, das die bis- herige Finanzkunst verallgemeinern und zu einer wissenschaftlichen Erkenntniß bringen konnte.
§. 31. A. Smith. A. Ferguson. A. L. v. Schlötzer. J. Kant. J. G. v. Herder.
Diese Uebelstände wurden aber gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts gelöst, durch Männer, deren Riesenkräfte wir nicht
5)Testament politique de J. B. Colbert p. Courtiliz de sandras. La Haye 1694 et 1711. (de Bruny) Examen du ministère de Colbert. Paris 1774. (Necker) Eloge de Colbert. Paris 1773. Dresde 1780. (Pechmeja) Eloge de Colbert. Paris 1773. (Durhan) Eloge de Colbert. Paris 1773. Auch noch in andern Schriften.
6) M. ſ. die Definitionen-Sammlungen bei: Roßhirt, Ueber den Begriff der Staatspolizei (Bamberg 1817). S. 34–61. Butte, Verſuch der Begründung eines Syſtems der P. W. S. 6–29 (Landshut 1807). v. Berg, Handb. des P. Rechts (Ausg. v. 1802). Bd. I. S. 1–12. Henrici, Grundzüge zu einer Theorie der P. W. (Lüneburg 1808). S. 1–68. v. Soden, die Staatspolizei (Bd. VII. ſeiner Nat. Oeconomie). S. 23.
7) Die Finanzwiſſenſchaft iſt ganz und gar ein Produkt dieſes Jahrhunderts, und ihre wiſſenſchaftliche Auffaſſung jenes der lezten 10 Jahre. Früher erſchien ſie als eine geheime Kunſt.
8) M. ſ. darüber auch Rau, Grundriß der Kameralwiſſenſchaft. Heidelb. 1823. §. 4. Vor ihm ſchon Weber Entwurf. S. 26. 148. Anmerk.*. Die Begrün- dung dieſer Behauptung liegt in den in Anmerk. 1. angegebenen Schriften.
§. 30. Zweite Periode. Entwickelung der Kameralwiſſenſchaft unter dem Einfluſſe des Syſtemes der Staatswiſſenſchaft und der Theorie des Volksvermögens.
Es waren vier Hauptgründe, warum in der vorigen Periode das Vorſchreiten der Kameralwiſſenſchaft verhindert wurde, näm- lich 1) weil man eine zu beſchränkte Anſicht von den ökonomiſchen Wiſſenſchaften hatte, in ſofern als man ſie blos als Einzelnheiten von Einzelnen getrieben, nicht aber aus dem höheren Geſichtspunkte der ganzen bürgerlichen Geſellſchaft betrachtet hatte; 2) weil man die Geſchichte, Geographie und Völkerkunde noch nicht recht be- nutzt hatte, um aus ihnen den allgemeinen Gang der Völkerent- wickelung, das Verhältniß der Menſchen unter ſich, alſo zum Verkehre und zur Natur, und die geiſtige Thätigkeit des Menſchen in allem Thun nebſt ſeinen allgemeinen charakteriſtiſchen Eigen- thümlichkeiten darzuſtellen; 3) weil man gar keinen klaren Blick in das Geſammtgebiet der Polizei, und noch weniger über ihre Fähigkeit zu ächt wiſſenſchaftlicher Bearbeitung Aufklärung hatte; und 4) weil folglich das Prinzip nicht entdeckt war, das die bis- herige Finanzkunſt verallgemeinern und zu einer wiſſenſchaftlichen Erkenntniß bringen konnte.
§. 31. A. Smith. A. Ferguſon. A. L. v. Schlötzer. J. Kant. J. G. v. Herder.
Dieſe Uebelſtände wurden aber gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts gelöst, durch Männer, deren Rieſenkräfte wir nicht
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[39/0061]
⁵⁾ Testament politique de J. B. Colbert p. Courtiliz de sandras. La Haye
1694 et 1711. (de Bruny) Examen du ministère de Colbert. Paris 1774. (Necker)
Eloge de Colbert. Paris 1773. Dresde 1780. (Pechmeja) Eloge de Colbert.
Paris 1773. (Durhan) Eloge de Colbert. Paris 1773. Auch noch in andern
Schriften.
⁶⁾ M. ſ. die Definitionen-Sammlungen bei: Roßhirt, Ueber den Begriff der
Staatspolizei (Bamberg 1817). S. 34–61. Butte, Verſuch der Begründung
eines Syſtems der P. W. S. 6–29 (Landshut 1807). v. Berg, Handb. des
P. Rechts (Ausg. v. 1802). Bd. I. S. 1–12. Henrici, Grundzüge zu einer
Theorie der P. W. (Lüneburg 1808). S. 1–68. v. Soden, die Staatspolizei
(Bd. VII. ſeiner Nat. Oeconomie). S. 23.
⁷⁾ Die Finanzwiſſenſchaft iſt ganz und gar ein Produkt dieſes Jahrhunderts,
und ihre wiſſenſchaftliche Auffaſſung jenes der lezten 10 Jahre. Früher erſchien ſie
als eine geheime Kunſt.
⁸⁾ M. ſ. darüber auch Rau, Grundriß der Kameralwiſſenſchaft. Heidelb. 1823.
§. 4. Vor ihm ſchon Weber Entwurf. S. 26. 148. Anmerk.*. Die Begrün-
dung dieſer Behauptung liegt in den in Anmerk. 1. angegebenen Schriften.
§. 30.
Zweite Periode. Entwickelung der Kameralwiſſenſchaft
unter dem Einfluſſe des Syſtemes der Staatswiſſenſchaft
und der Theorie des Volksvermögens.
Es waren vier Hauptgründe, warum in der vorigen Periode
das Vorſchreiten der Kameralwiſſenſchaft verhindert wurde, näm-
lich 1) weil man eine zu beſchränkte Anſicht von den ökonomiſchen
Wiſſenſchaften hatte, in ſofern als man ſie blos als Einzelnheiten
von Einzelnen getrieben, nicht aber aus dem höheren Geſichtspunkte
der ganzen bürgerlichen Geſellſchaft betrachtet hatte; 2) weil man
die Geſchichte, Geographie und Völkerkunde noch nicht recht be-
nutzt hatte, um aus ihnen den allgemeinen Gang der Völkerent-
wickelung, das Verhältniß der Menſchen unter ſich, alſo zum
Verkehre und zur Natur, und die geiſtige Thätigkeit des Menſchen
in allem Thun nebſt ſeinen allgemeinen charakteriſtiſchen Eigen-
thümlichkeiten darzuſtellen; 3) weil man gar keinen klaren Blick
in das Geſammtgebiet der Polizei, und noch weniger über ihre
Fähigkeit zu ächt wiſſenſchaftlicher Bearbeitung Aufklärung hatte;
und 4) weil folglich das Prinzip nicht entdeckt war, das die bis-
herige Finanzkunſt verallgemeinern und zu einer wiſſenſchaftlichen
Erkenntniß bringen konnte.
§. 31.
A. Smith. A. Ferguſon. A. L. v. Schlötzer. J. Kant.
J. G. v. Herder.
Dieſe Uebelſtände wurden aber gegen das Ende des vorigen
Jahrhunderts gelöst, durch Männer, deren Rieſenkräfte wir nicht
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/61>, abgerufen am 03.03.2025.
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