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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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§. 418.
B. Regulatoren des Preises. 1) Im Allgemeinen.

Die Umstände, wonach sich die Preise gestalten, sind bereits
oben (§. 58. u. 59.) angegeben. Alle Veränderungen der Preise
haben in einem oder mehreren derselben zusammen genommen ihren
Grund. Die eigentlich nationalöconomischen Untersuchungen über
die Regulatoren der Preise gehen jedoch weiter, als dort geschehen
ist. Es sind daher hier noch folgende Betrachtungen nachzutragen:

1) In Betreff des Gebrauchswerthes als Preisregulators
ergeben sich aus jenen Vordersätzen noch verschiedene Folgerungen,
nämlich a) daß diejenigen Güter unter einer Klasse den ständigsten
Preis haben, deren Güte äußerlich zu erkennen ist oder welche gar
nicht verfälscht werden können; b) daß die Beglaubigung z. B.
durch Stempel, Fabrikzeichen u. dgl. auf den Preis großen Einfluß
äußert, weil man weniger Risico übernimmt und der Mühe oder
Kosten der Verbürgung überhoben ist; c) daß eine nicht leicht zu
entdeckende Verfälschung, Betrügerei u. dgl. die Preise der ächten
Güter vertheuert; d) daß zwar Gegenstände von sehr kurzer Dauer
bei sehr großer Nachfrage einen hohen Preis erlangen können,
aber selbst, wenn sie ein Einziger darbietet, deren Preis doch nicht
in allen Fällen frei in dem Willen des Anbietenden steht, weil er
durch jenen Umstand Verlusten ausgesetzt ist; e) daß Gegenstände
von langer Dauer und von solcher Beschaffenheit, daß sie nicht
wohl bald oder öfters Verbesserungen zu gewärtigen haben, den
constantesten Preis behalten1).

2) In Betreff des Kostensatzes und Mitbewerbes als
Preisregulatoren gilt als Hauptsatz, daß sich die Preise immer
mehr dem Kostensatze zu nähern suchen oder beständig um ihn
gravitiren. Denn je tiefer sie unter die Kosten fallen, desto mehr
nimmt das Angebot ab und zwar bis sie wieder einen höheren
Stand haben; und je höher dieselben über die Kosten steigen, also
je mehr sie Gewinnst gewähren, um so mehr steigt die Concurrenz
in einem solchen Gewerbe und um so größer wird das Angebot,
wodurch sich der Preis wieder senkt. Dies findet Statt in der
Voraussetzung, daß die Schaffungskosten und die Werthsschätzung
des Gutes gleich geblieben sind, aber es ist zu bedenken, daß die
Unternehmer darauf sinnen, die Güter um weniger Kosten schaffen
zu können. Wenn dies in vielen Fällen geht, so ist es aber in
manchen andern nicht möglich, das Angebot nach Belieben zu
stellen, weil die Productionsquellen und Verkehrsverhältnisse es
nicht gestatten2), und der Begehr so schwankend sein kann, daß

§. 418.
B. Regulatoren des Preiſes. 1) Im Allgemeinen.

Die Umſtände, wonach ſich die Preiſe geſtalten, ſind bereits
oben (§. 58. u. 59.) angegeben. Alle Veränderungen der Preiſe
haben in einem oder mehreren derſelben zuſammen genommen ihren
Grund. Die eigentlich nationalöconomiſchen Unterſuchungen über
die Regulatoren der Preiſe gehen jedoch weiter, als dort geſchehen
iſt. Es ſind daher hier noch folgende Betrachtungen nachzutragen:

1) In Betreff des Gebrauchswerthes als Preisregulators
ergeben ſich aus jenen Vorderſätzen noch verſchiedene Folgerungen,
nämlich a) daß diejenigen Güter unter einer Klaſſe den ſtändigſten
Preis haben, deren Güte äußerlich zu erkennen iſt oder welche gar
nicht verfälſcht werden können; b) daß die Beglaubigung z. B.
durch Stempel, Fabrikzeichen u. dgl. auf den Preis großen Einfluß
äußert, weil man weniger Riſico übernimmt und der Mühe oder
Koſten der Verbürgung überhoben iſt; c) daß eine nicht leicht zu
entdeckende Verfälſchung, Betrügerei u. dgl. die Preiſe der ächten
Güter vertheuert; d) daß zwar Gegenſtände von ſehr kurzer Dauer
bei ſehr großer Nachfrage einen hohen Preis erlangen können,
aber ſelbſt, wenn ſie ein Einziger darbietet, deren Preis doch nicht
in allen Fällen frei in dem Willen des Anbietenden ſteht, weil er
durch jenen Umſtand Verluſten ausgeſetzt iſt; e) daß Gegenſtände
von langer Dauer und von ſolcher Beſchaffenheit, daß ſie nicht
wohl bald oder öfters Verbeſſerungen zu gewärtigen haben, den
conſtanteſten Preis behalten1).

2) In Betreff des Koſtenſatzes und Mitbewerbes als
Preisregulatoren gilt als Hauptſatz, daß ſich die Preiſe immer
mehr dem Koſtenſatze zu nähern ſuchen oder beſtändig um ihn
gravitiren. Denn je tiefer ſie unter die Koſten fallen, deſto mehr
nimmt das Angebot ab und zwar bis ſie wieder einen höheren
Stand haben; und je höher dieſelben über die Koſten ſteigen, alſo
je mehr ſie Gewinnſt gewähren, um ſo mehr ſteigt die Concurrenz
in einem ſolchen Gewerbe und um ſo größer wird das Angebot,
wodurch ſich der Preis wieder ſenkt. Dies findet Statt in der
Vorausſetzung, daß die Schaffungskoſten und die Werthsſchätzung
des Gutes gleich geblieben ſind, aber es iſt zu bedenken, daß die
Unternehmer darauf ſinnen, die Güter um weniger Koſten ſchaffen
zu können. Wenn dies in vielen Fällen geht, ſo iſt es aber in
manchen andern nicht möglich, das Angebot nach Belieben zu
ſtellen, weil die Productionsquellen und Verkehrsverhältniſſe es
nicht geſtatten2), und der Begehr ſo ſchwankend ſein kann, daß

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[585/0607] §. 418. B. Regulatoren des Preiſes. 1) Im Allgemeinen. Die Umſtände, wonach ſich die Preiſe geſtalten, ſind bereits oben (§. 58. u. 59.) angegeben. Alle Veränderungen der Preiſe haben in einem oder mehreren derſelben zuſammen genommen ihren Grund. Die eigentlich nationalöconomiſchen Unterſuchungen über die Regulatoren der Preiſe gehen jedoch weiter, als dort geſchehen iſt. Es ſind daher hier noch folgende Betrachtungen nachzutragen: 1) In Betreff des Gebrauchswerthes als Preisregulators ergeben ſich aus jenen Vorderſätzen noch verſchiedene Folgerungen, nämlich a) daß diejenigen Güter unter einer Klaſſe den ſtändigſten Preis haben, deren Güte äußerlich zu erkennen iſt oder welche gar nicht verfälſcht werden können; b) daß die Beglaubigung z. B. durch Stempel, Fabrikzeichen u. dgl. auf den Preis großen Einfluß äußert, weil man weniger Riſico übernimmt und der Mühe oder Koſten der Verbürgung überhoben iſt; c) daß eine nicht leicht zu entdeckende Verfälſchung, Betrügerei u. dgl. die Preiſe der ächten Güter vertheuert; d) daß zwar Gegenſtände von ſehr kurzer Dauer bei ſehr großer Nachfrage einen hohen Preis erlangen können, aber ſelbſt, wenn ſie ein Einziger darbietet, deren Preis doch nicht in allen Fällen frei in dem Willen des Anbietenden ſteht, weil er durch jenen Umſtand Verluſten ausgeſetzt iſt; e) daß Gegenſtände von langer Dauer und von ſolcher Beſchaffenheit, daß ſie nicht wohl bald oder öfters Verbeſſerungen zu gewärtigen haben, den conſtanteſten Preis behalten1). 2) In Betreff des Koſtenſatzes und Mitbewerbes als Preisregulatoren gilt als Hauptſatz, daß ſich die Preiſe immer mehr dem Koſtenſatze zu nähern ſuchen oder beſtändig um ihn gravitiren. Denn je tiefer ſie unter die Koſten fallen, deſto mehr nimmt das Angebot ab und zwar bis ſie wieder einen höheren Stand haben; und je höher dieſelben über die Koſten ſteigen, alſo je mehr ſie Gewinnſt gewähren, um ſo mehr ſteigt die Concurrenz in einem ſolchen Gewerbe und um ſo größer wird das Angebot, wodurch ſich der Preis wieder ſenkt. Dies findet Statt in der Vorausſetzung, daß die Schaffungskoſten und die Werthsſchätzung des Gutes gleich geblieben ſind, aber es iſt zu bedenken, daß die Unternehmer darauf ſinnen, die Güter um weniger Koſten ſchaffen zu können. Wenn dies in vielen Fällen geht, ſo iſt es aber in manchen andern nicht möglich, das Angebot nach Belieben zu ſtellen, weil die Productionsquellen und Verkehrsverhältniſſe es nicht geſtatten2), und der Begehr ſo ſchwankend ſein kann, daß

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 585. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/607>, abgerufen am 22.12.2024.