Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.sondern das ganze Product der Gewerke mit einrechnet, so müssen außer den Hilfs- auch noch die Verwandlungsstoffe mit abgezogen werden. Genau wird die Berechnung nie werden, weil die Nationalindustrie keinen Halt macht, sondern be- ständig fortgeht. Die Berechnung Hermanns (Untersuch. VII. §. 5. 8. 10), welcher nach seinem Begriffe von Einkommen auch immaterielles mit einrechnet, leidet an Unrichtigkeiten. Er sieht das Volkseinkommen an als bestehend a) aus dem Einkommen sämmtlicher Privatwirthschaften aus wirthschaftlichen Quellen, b) aus dem Einkommen des Staats, der Gemeinden, Corporationen und Stiftungen aus eigenthümlichem Vermögen, nachdem er schon §. 8. S. 306. das Steuereinkommen des Staats, weil der Bürger dafür in den Staatsvortheilen Vergeltung erhalte, zum Volkseinkommen gerechnet hat, und c) aus unmittelbaren Nutzungen von Gütern. Es bleibt daher nach ihm außer Ansatz a) das Einkommen aus nicht öconomischen Quellen, b) der Schuldzins zwischen Privaten und c) der Schuldzins des Staats an Inländer. Allein von unkörperlichen Gütern können nur die imma- teriellen Producte des Capitals zum Einkommen gezählt werden, aber niemals die bloßen Genüsse, also z. B. die Nutzung der Wohn- und Werkhäuser, Maschinen u. dgl., aber nicht das verzehrte Fleisch, Brod, Bier u. dgl.; das Einkommen des Staats, der Gemeinden, Corporationen und Stiftungen aus Abgaben und Steuern ist blos Folge des Besitzwechsels, aber deßhalb kein Volkseinkommen, und der Um- stand der Vergeltung würde die zu zahlende Steuer eher noch zu einem Capitale (Auslage) als einer Einnahme stempeln, selbst wenn die Staatsvortheile wirth- schaftliche Güter wären, wie sie es nicht sind; Schuldzinsen zwischen Inländern sind nur dann Theil des Volkseinkommens, wenn die Capitalien productiv verwendet sind; die von Ausländern bezahlten gehören aber jedenfalls dazu. S. simonde de sismondi Nouveaux principes I. 86. 90. II. 376. 3) Es kommt vielmehr auf die Vertheilung desselben unter die Mitglieder der Nation an. Daher ist in der Volkswirthschaft das rohe Einkommen von großer Bedeutung, weil in ihm der Unterhalt der Arbeiter im Wirthschaftswesen enthalten ist. Rau a. a. O. §. 249. meint, es werde aus ihm der Unterhalt der ganzen arbeitenden Klasse bestritten. Allein dies ist irrig, wenn er es anders verstanden hat, als in dem Sinne, daß blos die Gewerbs- und hauswirthschaftlichen Arbeiter dadurch erhalten werden, dagegen alle anderen Dienstleistenden ihre Einnahmen aus dem reinen Volkseinkommen beziehen. Jedoch Rau beschuldigt daselbst auch Ricardo (Principles chap. 26), derselbe lege auf das rohe Volkseinkommen gar kein Gewicht und halte nur das reine für volkswirthschaftlich bedeutend. Allein was jener und simonde de sismondi (Nouveaux principes I. 153) gegen eine solche Ansicht ein- wenden, das trifft Ricardo gar nicht. Er ist mißverstanden. Er nimmt an, das rohe Volkseinkommen sei wegen der Menge beschäftigter Arbeit sehr wichtig, und fragt dann, welcher Vortheil denn entstehe aus der Anwendung einer großen Menge von productiver Arbeit, wenn, ein Land möge diese oder eine noch größere Menge anwenden, seine Rente und Gewinnste zusammen die nämlichen bleiben; da der Arbeitslohn eine Folge der Nothwendigkeit sei, so müsse es auch ganz einerlei sein, ob die Nation aus 10 oder 12 Mill. Menschen bestehe, denn ihre unproductive Arbeit müsse in Proportion zum reinen Einkommen stehen und wenn 5 Mill. Men- schen den Unterhalt für 10 Mill. producirten, so sei dies nicht anders, als wenn 7 Mill. denselben für 12 Mill. hervorbrächten. Ricardo erklärt also das rohe Volkseinkommen keineswegs für unwesentlich, sondern er sagt, dasselbe setze eine bestimmte Anzahl productiver Arbeiter schon voraus, die bezahlt werden müsse, um leben zu können, und die vorhandene Anzahl von Arbeitern in den productiven Beschäftigungen müsse als nothwendig angesehen werden, denn sonst wäre sie nicht beschäftigt; so sei die Ausgabe für diese eine nothwendige, jene für die unproduc- tiven Arbeiter richte sich nach dem reinen Einkommen. Ricardo kann dies nicht anders verstehen, weil er die Vortheile eines Geschäftes für die Nation in der Menge der in Bewegung gesetzten productiven Arbeit und in dem erfolgenden Rein- ertrage findet und diese Ansicht im a. Cap. gegen A. Smith geltend macht, gegen welchen er aber insoweit Unrecht hat, als er von ihm meint, er sei einer andern Ansicht (§. 406. N. 3.). Vergl. aber auch Ganilh Des systemes. I. 213., der die Anmerkung von say zu Ricardo in der französischen Uebersetzung angreift, um Letzteren zu vertheidigen. ſondern das ganze Product der Gewerke mit einrechnet, ſo müſſen außer den Hilfs- auch noch die Verwandlungsſtoffe mit abgezogen werden. Genau wird die Berechnung nie werden, weil die Nationalinduſtrie keinen Halt macht, ſondern be- ſtändig fortgeht. Die Berechnung Hermanns (Unterſuch. VII. §. 5. 8. 10), welcher nach ſeinem Begriffe von Einkommen auch immaterielles mit einrechnet, leidet an Unrichtigkeiten. Er ſieht das Volkseinkommen an als beſtehend a) aus dem Einkommen ſämmtlicher Privatwirthſchaften aus wirthſchaftlichen Quellen, b) aus dem Einkommen des Staats, der Gemeinden, Corporationen und Stiftungen aus eigenthümlichem Vermögen, nachdem er ſchon §. 8. S. 306. das Steuereinkommen des Staats, weil der Bürger dafür in den Staatsvortheilen Vergeltung erhalte, zum Volkseinkommen gerechnet hat, und c) aus unmittelbaren Nutzungen von Gütern. Es bleibt daher nach ihm außer Anſatz a) das Einkommen aus nicht öconomiſchen Quellen, b) der Schuldzins zwiſchen Privaten und c) der Schuldzins des Staats an Inländer. Allein von unkörperlichen Gütern können nur die imma- teriellen Producte des Capitals zum Einkommen gezählt werden, aber niemals die bloßen Genüſſe, alſo z. B. die Nutzung der Wohn- und Werkhäuſer, Maſchinen u. dgl., aber nicht das verzehrte Fleiſch, Brod, Bier u. dgl.; das Einkommen des Staats, der Gemeinden, Corporationen und Stiftungen aus Abgaben und Steuern iſt blos Folge des Beſitzwechſels, aber deßhalb kein Volkseinkommen, und der Um- ſtand der Vergeltung würde die zu zahlende Steuer eher noch zu einem Capitale (Auslage) als einer Einnahme ſtempeln, ſelbſt wenn die Staatsvortheile wirth- ſchaftliche Güter wären, wie ſie es nicht ſind; Schuldzinſen zwiſchen Inländern ſind nur dann Theil des Volkseinkommens, wenn die Capitalien productiv verwendet ſind; die von Ausländern bezahlten gehören aber jedenfalls dazu. S. simonde de sismondi Nouveaux principes I. 86. 90. II. 376. 3) Es kommt vielmehr auf die Vertheilung deſſelben unter die Mitglieder der Nation an. Daher iſt in der Volkswirthſchaft das rohe Einkommen von großer Bedeutung, weil in ihm der Unterhalt der Arbeiter im Wirthſchaftsweſen enthalten iſt. Rau a. a. O. §. 249. meint, es werde aus ihm der Unterhalt der ganzen arbeitenden Klaſſe beſtritten. Allein dies iſt irrig, wenn er es anders verſtanden hat, als in dem Sinne, daß blos die Gewerbs- und hauswirthſchaftlichen Arbeiter dadurch erhalten werden, dagegen alle anderen Dienſtleiſtenden ihre Einnahmen aus dem reinen Volkseinkommen beziehen. Jedoch Rau beſchuldigt daſelbſt auch Ricardo (Principles chap. 26), derſelbe lege auf das rohe Volkseinkommen gar kein Gewicht und halte nur das reine für volkswirthſchaftlich bedeutend. Allein was jener und simonde de sismondi (Nouveaux principes I. 153) gegen eine ſolche Anſicht ein- wenden, das trifft Ricardo gar nicht. Er iſt mißverſtanden. Er nimmt an, das rohe Volkseinkommen ſei wegen der Menge beſchäftigter Arbeit ſehr wichtig, und fragt dann, welcher Vortheil denn entſtehe aus der Anwendung einer großen Menge von productiver Arbeit, wenn, ein Land möge dieſe oder eine noch größere Menge anwenden, ſeine Rente und Gewinnſte zuſammen die nämlichen bleiben; da der Arbeitslohn eine Folge der Nothwendigkeit ſei, ſo müſſe es auch ganz einerlei ſein, ob die Nation aus 10 oder 12 Mill. Menſchen beſtehe, denn ihre unproductive Arbeit müſſe in Proportion zum reinen Einkommen ſtehen und wenn 5 Mill. Men- ſchen den Unterhalt für 10 Mill. producirten, ſo ſei dies nicht anders, als wenn 7 Mill. denſelben für 12 Mill. hervorbrächten. Ricardo erklärt alſo das rohe Volkseinkommen keineswegs für unweſentlich, ſondern er ſagt, daſſelbe ſetze eine beſtimmte Anzahl productiver Arbeiter ſchon voraus, die bezahlt werden müſſe, um leben zu können, und die vorhandene Anzahl von Arbeitern in den productiven Beſchäftigungen müſſe als nothwendig angeſehen werden, denn ſonſt wäre ſie nicht beſchäftigt; ſo ſei die Ausgabe für dieſe eine nothwendige, jene für die unproduc- tiven Arbeiter richte ſich nach dem reinen Einkommen. Ricardo kann dies nicht anders verſtehen, weil er die Vortheile eines Geſchäftes für die Nation in der Menge der in Bewegung geſetzten productiven Arbeit und in dem erfolgenden Rein- ertrage findet und dieſe Anſicht im a. Cap. gegen A. Smith geltend macht, gegen welchen er aber inſoweit Unrecht hat, als er von ihm meint, er ſei einer andern Anſicht (§. 406. N. 3.). Vergl. aber auch Ganilh Des systemes. I. 213., der die Anmerkung von say zu Ricardo in der französischen Uebersetzung angreift, um Letzteren zu vertheidigen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <div n="10"> <note place="end" n="2)"><pb facs="#f0589" n="567"/> ſondern das ganze Product der Gewerke mit einrechnet, ſo müſſen außer den<lb/> Hilfs- auch noch die Verwandlungsſtoffe mit abgezogen werden. Genau wird die<lb/> Berechnung nie werden, weil die Nationalinduſtrie keinen Halt macht, ſondern be-<lb/> ſtändig fortgeht. Die Berechnung <hi rendition="#g">Hermanns</hi> (Unterſuch. VII. §. 5. 8. 10),<lb/> welcher nach ſeinem Begriffe von Einkommen auch immaterielles mit einrechnet,<lb/> leidet an Unrichtigkeiten. 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²⁾ ſondern das ganze Product der Gewerke mit einrechnet, ſo müſſen außer den
Hilfs- auch noch die Verwandlungsſtoffe mit abgezogen werden. Genau wird die
Berechnung nie werden, weil die Nationalinduſtrie keinen Halt macht, ſondern be-
ſtändig fortgeht. Die Berechnung Hermanns (Unterſuch. VII. §. 5. 8. 10),
welcher nach ſeinem Begriffe von Einkommen auch immaterielles mit einrechnet,
leidet an Unrichtigkeiten. Er ſieht das Volkseinkommen an als beſtehend a) aus
dem Einkommen ſämmtlicher Privatwirthſchaften aus wirthſchaftlichen Quellen, b) aus
dem Einkommen des Staats, der Gemeinden, Corporationen und Stiftungen aus
eigenthümlichem Vermögen, nachdem er ſchon §. 8. S. 306. das Steuereinkommen
des Staats, weil der Bürger dafür in den Staatsvortheilen Vergeltung erhalte,
zum Volkseinkommen gerechnet hat, und c) aus unmittelbaren Nutzungen von
Gütern. Es bleibt daher nach ihm außer Anſatz a) das Einkommen aus nicht
öconomiſchen Quellen, b) der Schuldzins zwiſchen Privaten und c) der Schuldzins
des Staats an Inländer. Allein von unkörperlichen Gütern können nur die imma-
teriellen Producte des Capitals zum Einkommen gezählt werden, aber niemals die
bloßen Genüſſe, alſo z. B. die Nutzung der Wohn- und Werkhäuſer, Maſchinen
u. dgl., aber nicht das verzehrte Fleiſch, Brod, Bier u. dgl.; das Einkommen des
Staats, der Gemeinden, Corporationen und Stiftungen aus Abgaben und Steuern
iſt blos Folge des Beſitzwechſels, aber deßhalb kein Volkseinkommen, und der Um-
ſtand der Vergeltung würde die zu zahlende Steuer eher noch zu einem Capitale
(Auslage) als einer Einnahme ſtempeln, ſelbſt wenn die Staatsvortheile wirth-
ſchaftliche Güter wären, wie ſie es nicht ſind; Schuldzinſen zwiſchen Inländern ſind
nur dann Theil des Volkseinkommens, wenn die Capitalien productiv verwendet
ſind; die von Ausländern bezahlten gehören aber jedenfalls dazu. S. simonde de
sismondi Nouveaux principes I. 86. 90. II. 376.
³⁾ Es kommt vielmehr auf die Vertheilung deſſelben unter die Mitglieder der
Nation an. Daher iſt in der Volkswirthſchaft das rohe Einkommen von großer
Bedeutung, weil in ihm der Unterhalt der Arbeiter im Wirthſchaftsweſen enthalten
iſt. Rau a. a. O. §. 249. meint, es werde aus ihm der Unterhalt der ganzen
arbeitenden Klaſſe beſtritten. Allein dies iſt irrig, wenn er es anders verſtanden
hat, als in dem Sinne, daß blos die Gewerbs- und hauswirthſchaftlichen Arbeiter
dadurch erhalten werden, dagegen alle anderen Dienſtleiſtenden ihre Einnahmen aus
dem reinen Volkseinkommen beziehen. Jedoch Rau beſchuldigt daſelbſt auch Ricardo
(Principles chap. 26), derſelbe lege auf das rohe Volkseinkommen gar kein Gewicht
und halte nur das reine für volkswirthſchaftlich bedeutend. Allein was jener und
simonde de sismondi (Nouveaux principes I. 153) gegen eine ſolche Anſicht ein-
wenden, das trifft Ricardo gar nicht. Er iſt mißverſtanden. Er nimmt an, das
rohe Volkseinkommen ſei wegen der Menge beſchäftigter Arbeit ſehr wichtig, und
fragt dann, welcher Vortheil denn entſtehe aus der Anwendung einer großen Menge
von productiver Arbeit, wenn, ein Land möge dieſe oder eine noch größere Menge
anwenden, ſeine Rente und Gewinnſte zuſammen die nämlichen bleiben; da der
Arbeitslohn eine Folge der Nothwendigkeit ſei, ſo müſſe es auch ganz einerlei ſein,
ob die Nation aus 10 oder 12 Mill. Menſchen beſtehe, denn ihre unproductive
Arbeit müſſe in Proportion zum reinen Einkommen ſtehen und wenn 5 Mill. Men-
ſchen den Unterhalt für 10 Mill. producirten, ſo ſei dies nicht anders, als wenn
7 Mill. denſelben für 12 Mill. hervorbrächten. Ricardo erklärt alſo das rohe
Volkseinkommen keineswegs für unweſentlich, ſondern er ſagt, daſſelbe ſetze eine
beſtimmte Anzahl productiver Arbeiter ſchon voraus, die bezahlt werden müſſe,
um leben zu können, und die vorhandene Anzahl von Arbeitern in den productiven
Beſchäftigungen müſſe als nothwendig angeſehen werden, denn ſonſt wäre ſie nicht
beſchäftigt; ſo ſei die Ausgabe für dieſe eine nothwendige, jene für die unproduc-
tiven Arbeiter richte ſich nach dem reinen Einkommen. Ricardo kann dies nicht
anders verſtehen, weil er die Vortheile eines Geſchäftes für die Nation in der
Menge der in Bewegung geſetzten productiven Arbeit und in dem erfolgenden Rein-
ertrage findet und dieſe Anſicht im a. Cap. gegen A. Smith geltend macht, gegen
welchen er aber inſoweit Unrecht hat, als er von ihm meint, er ſei einer andern
Anſicht (§. 406. N. 3.). Vergl. aber auch Ganilh Des systemes. I. 213., der die
Anmerkung von say zu Ricardo in der französischen Uebersetzung angreift, um
Letzteren zu vertheidigen.
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