Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.Capital. Für die Volkswirthschaft hat es, als stets seiner Natur gemäß angelegt, auch die Eigenschaften des stehenden Capitals. Lauderdale (Inquiry chap. IV. oder S. 46. u. 47. der deutschen Bearbeitung) widerlegt diese Smith'sche Ansicht keineswegs damit, daß er zeigt, daß das Geld nützlich ist, indem es den Handel befördert. Das hat A. Smith nie geläugnet. S. auch Lotz Handbuch. I. 67. Wichtig ist aber das Verhältniß beider Capitalien gegen einander. S. Rau polit. Oeconom. I. §. 131. 2) Diese Begriffe werden in der Regel sehr schlecht aufgefaßt und unterschieden. Es ist aber kein Schriftsteller über diese Begriffe so verwirrt, als wie Krause Versuch eines Systems der National- und Staatsöconomie. I. §. 43. 44. 135. 136. 191. Diese Irrthümer rühren wohl ohne Zweifel von der Garve'schen Uebersetzung des Smith'schen Buches her (§. 31. N. 1). Er übersetzt z. B. die Stelle: As the accumulation of stock is previously necessary for carrying on this great im- provement in the productive powers of labor, so that accumulation naturally leads to this improvement (Inquiry II. 3.) ganz kurz und bündig: "Der gesam- melte und aufbewahrte Vorrath von Dingen, die einen Werth haben, ist, was ich Capital nenne." Dann die Stelle: The great stock of any country or society in the some with that of all its inhabitants or members (Inquiry II. 8.) mit fol- genden Worten: "Das Capital eines Landes oder einer bürgerlichen Gesellschaft ist nichts anders, als die Summe alle Capitalien der einzelnen Einwohner" (Garve II. 20.), obschon A. Smith (II. 5.) genau zwischen Stock (Vermögen) und Ca- pital unterscheidet. 3) Das Nationalcapital besteht also 1) aus den im §. 55. 4. genannten Be- standtheilen, ausgenommen die unter h genannten Privilegien u. dgl., weil diese blos dem Bürger gegen Bürger zustehen; 2) aus den Arbeitsthieren in den Ge- werben; 3) aus den Nutzthieren in der Viehzucht; 4) aus den Unterhaltungskosten dieser Capitalien und der wirthschaftlichen Arbeiter; 5) aus allem im Auslande angelegten Gelde in Anleihen; 6) aus allen vom Staate, Stiftungen, Gesellschaften und Gemeinden zur öffentlichen Benutzung im Gewerbswesen errichteten Anstalten und Gebäuden, nebst Unterhaltungskosten, z. B. Lagerhäuser, Häfen, Dotation von Industrievereinen u. dgl.; 7) aus dem auf Straßen-, Brücken-, Canalbau u. dgl. verwendeten Capitale in Geld oder Natura; 8) aus den Frachtgeräthen und deren Unterhaltungskosten, insoferne sie nicht schon unter einer von jenen Rubriken ent- halten sind. Hermann a. a. O. III §. 11. rechnet daher mit Unrecht die Kund- schaften und Dienstleistungen ohne weiteres zum Nationalcapitale. 4) Lauderdale (Inquiry chap. IV. oder S. 51 folg. der deutsch. Bearbeitung) sucht zu beweisen, daß die Sparsamkeit keine Güterquelle sei. Seine Durchführung, obschon ganz unrichtig, ist nicht ohne Scharfsinn. S. dagegen Lotz Handb. I. 210. Rau polit. Oeconom. I. §. 133. u. 134. 5) Jeder Erwerb ist eine Production für das Privatvermögen, aber noch kein Gewinn für das Volksvermögen, welches blos durch eigentliche Production vermehrt werden kann. 6) Also sind überhaupt Quellen der Entstehung des Capitals a) Natur, Arbeit und Capital; b) Ersparnisse an Capitalaufwand und Gebrauchsvorrath; c) Ent- wickelung neuer einträglicher Verkehrsverhältnisse im Naturgange des Verkehrs, durch Gewohnheit und Gesetz. Ob das Wachsen des Tauschwerthes der Capitalien zufolge der Erhöhung ihrer bisherigen oder zufolge der Erfindung einer neuen Nutzung eine Vermehrung der Capitalien sei, wie Hermann Unters. S. 295. §. 6. geradezu annimmt, das muß bezweifelt werden, weil nicht der wirkliche Ertrag nach seiner Größe, sondern blos die productive Verwendung überhaupt den Begriff von Capital bildet. 7) Die im Ackerbaue einerseits, und im Handel und Gewerkswesen anderseits angewendete Gesammtkraft, reducirt auf Menschenkräfte im Mannesalter, wurde für Frankreich und Großbrittannien folgendermaßen angeschlagen: Capital. Für die Volkswirthſchaft hat es, als ſtets ſeiner Natur gemäß angelegt, auch die Eigenſchaften des ſtehenden Capitals. Lauderdale (Inquiry chap. IV. oder S. 46. u. 47. der deutſchen Bearbeitung) widerlegt dieſe Smith'ſche Anſicht keineswegs damit, daß er zeigt, daß das Geld nützlich iſt, indem es den Handel befördert. Das hat A. Smith nie geläugnet. S. auch Lotz Handbuch. I. 67. Wichtig iſt aber das Verhältniß beider Capitalien gegen einander. S. Rau polit. Oeconom. I. §. 131. 2) Dieſe Begriffe werden in der Regel ſehr ſchlecht aufgefaßt und unterſchieden. Es iſt aber kein Schriftſteller über dieſe Begriffe ſo verwirrt, als wie Krauſe Verſuch eines Syſtems der National- und Staatsöconomie. I. §. 43. 44. 135. 136. 191. Dieſe Irrthümer rühren wohl ohne Zweifel von der Garve'ſchen Ueberſetzung des Smith'ſchen Buches her (§. 31. N. 1). Er überſetzt z. B. die Stelle: As the accumulation of stock is previously necessary for carrying on this great im- provement in the productive powers of labor, so that accumulation naturally leads to this improvement (Inquiry II. 3.) ganz kurz und bündig: „Der geſam- melte und aufbewahrte Vorrath von Dingen, die einen Werth haben, iſt, was ich Capital nenne.“ Dann die Stelle: The great stock of any country or society in the some with that of all its inhabitants or members (Inquiry II. 8.) mit fol- genden Worten: „Das Capital eines Landes oder einer bürgerlichen Geſellſchaft iſt nichts anders, als die Summe alle Capitalien der einzelnen Einwohner“ (Garve II. 20.), obſchon A. Smith (II. 5.) genau zwiſchen Stock (Vermögen) und Ca- pital unterſcheidet. 3) Das Nationalcapital beſteht alſo 1) aus den im §. 55. 4. genannten Be- ſtandtheilen, ausgenommen die unter h genannten Privilegien u. dgl., weil dieſe blos dem Bürger gegen Bürger zuſtehen; 2) aus den Arbeitsthieren in den Ge- werben; 3) aus den Nutzthieren in der Viehzucht; 4) aus den Unterhaltungskoſten dieſer Capitalien und der wirthſchaftlichen Arbeiter; 5) aus allem im Auslande angelegten Gelde in Anleihen; 6) aus allen vom Staate, Stiftungen, Geſellſchaften und Gemeinden zur öffentlichen Benutzung im Gewerbsweſen errichteten Anſtalten und Gebäuden, nebſt Unterhaltungskoſten, z. B. Lagerhäuſer, Häfen, Dotation von Induſtrievereinen u. dgl.; 7) aus dem auf Straßen-, Brücken-, Canalbau u. dgl. verwendeten Capitale in Geld oder Natura; 8) aus den Frachtgeräthen und deren Unterhaltungskoſten, inſoferne ſie nicht ſchon unter einer von jenen Rubriken ent- halten ſind. Hermann a. a. O. III §. 11. rechnet daher mit Unrecht die Kund- ſchaften und Dienſtleiſtungen ohne weiteres zum Nationalcapitale. 4) Lauderdale (Inquiry chap. IV. oder S. 51 folg. der deutſch. Bearbeitung) ſucht zu beweiſen, daß die Sparſamkeit keine Güterquelle ſei. Seine Durchführung, obſchon ganz unrichtig, iſt nicht ohne Scharfſinn. S. dagegen Lotz Handb. I. 210. Rau polit. Oeconom. I. §. 133. u. 134. 5) Jeder Erwerb iſt eine Production für das Privatvermögen, aber noch kein Gewinn für das Volksvermögen, welches blos durch eigentliche Production vermehrt werden kann. 6) Alſo ſind überhaupt Quellen der Entſtehung des Capitals a) Natur, Arbeit und Capital; b) Erſparniſſe an Capitalaufwand und Gebrauchsvorrath; c) Ent- wickelung neuer einträglicher Verkehrsverhältniſſe im Naturgange des Verkehrs, durch Gewohnheit und Geſetz. Ob das Wachſen des Tauſchwerthes der Capitalien zufolge der Erhöhung ihrer bisherigen oder zufolge der Erfindung einer neuen Nutzung eine Vermehrung der Capitalien ſei, wie Hermann Unterſ. S. 295. §. 6. geradezu annimmt, das muß bezweifelt werden, weil nicht der wirkliche Ertrag nach ſeiner Größe, ſondern blos die productive Verwendung überhaupt den Begriff von Capital bildet. 7) Die im Ackerbaue einerſeits, und im Handel und Gewerksweſen anderſeits angewendete Geſammtkraft, reducirt auf Menſchenkräfte im Mannesalter, wurde für Frankreich und Großbrittannien folgendermaßen angeſchlagen: <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <div n="10"> <note place="end" n="1)"><pb facs="#f0586" n="564"/> Capital. Für die Volkswirthſchaft hat es, als ſtets ſeiner Natur gemäß angelegt,<lb/> auch die Eigenſchaften des ſtehenden Capitals. <hi rendition="#g">Lauderdale</hi> <hi rendition="#aq">(Inquiry chap. 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¹⁾ Capital. Für die Volkswirthſchaft hat es, als ſtets ſeiner Natur gemäß angelegt,
auch die Eigenſchaften des ſtehenden Capitals. Lauderdale (Inquiry chap. IV.
oder S. 46. u. 47. der deutſchen Bearbeitung) widerlegt dieſe Smith'ſche Anſicht
keineswegs damit, daß er zeigt, daß das Geld nützlich iſt, indem es den Handel
befördert. Das hat A. Smith nie geläugnet. S. auch Lotz Handbuch. I. 67.
Wichtig iſt aber das Verhältniß beider Capitalien gegen einander. S. Rau polit.
Oeconom. I. §. 131.
²⁾ Dieſe Begriffe werden in der Regel ſehr ſchlecht aufgefaßt und unterſchieden.
Es iſt aber kein Schriftſteller über dieſe Begriffe ſo verwirrt, als wie Krauſe
Verſuch eines Syſtems der National- und Staatsöconomie. I. §. 43. 44. 135. 136.
191. Dieſe Irrthümer rühren wohl ohne Zweifel von der Garve'ſchen Ueberſetzung
des Smith'ſchen Buches her (§. 31. N. 1). Er überſetzt z. B. die Stelle: As
the accumulation of stock is previously necessary for carrying on this great im-
provement in the productive powers of labor, so that accumulation naturally
leads to this improvement (Inquiry II. 3.) ganz kurz und bündig: „Der geſam-
melte und aufbewahrte Vorrath von Dingen, die einen Werth haben, iſt, was ich
Capital nenne.“ Dann die Stelle: The great stock of any country or society in
the some with that of all its inhabitants or members (Inquiry II. 8.) mit fol-
genden Worten: „Das Capital eines Landes oder einer bürgerlichen Geſellſchaft iſt
nichts anders, als die Summe alle Capitalien der einzelnen Einwohner“ (Garve
II. 20.), obſchon A. Smith (II. 5.) genau zwiſchen Stock (Vermögen) und Ca-
pital unterſcheidet.
³⁾ Das Nationalcapital beſteht alſo 1) aus den im §. 55. 4. genannten Be-
ſtandtheilen, ausgenommen die unter h genannten Privilegien u. dgl., weil dieſe
blos dem Bürger gegen Bürger zuſtehen; 2) aus den Arbeitsthieren in den Ge-
werben; 3) aus den Nutzthieren in der Viehzucht; 4) aus den Unterhaltungskoſten
dieſer Capitalien und der wirthſchaftlichen Arbeiter; 5) aus allem im Auslande
angelegten Gelde in Anleihen; 6) aus allen vom Staate, Stiftungen, Geſellſchaften
und Gemeinden zur öffentlichen Benutzung im Gewerbsweſen errichteten Anſtalten
und Gebäuden, nebſt Unterhaltungskoſten, z. B. Lagerhäuſer, Häfen, Dotation von
Induſtrievereinen u. dgl.; 7) aus dem auf Straßen-, Brücken-, Canalbau u. dgl.
verwendeten Capitale in Geld oder Natura; 8) aus den Frachtgeräthen und deren
Unterhaltungskoſten, inſoferne ſie nicht ſchon unter einer von jenen Rubriken ent-
halten ſind. Hermann a. a. O. III §. 11. rechnet daher mit Unrecht die Kund-
ſchaften und Dienſtleiſtungen ohne weiteres zum Nationalcapitale.
⁴⁾ Lauderdale (Inquiry chap. IV. oder S. 51 folg. der deutſch. Bearbeitung)
ſucht zu beweiſen, daß die Sparſamkeit keine Güterquelle ſei. Seine Durchführung,
obſchon ganz unrichtig, iſt nicht ohne Scharfſinn. S. dagegen Lotz Handb. I. 210.
Rau polit. Oeconom. I. §. 133. u. 134.
⁵⁾ Jeder Erwerb iſt eine Production für das Privatvermögen, aber noch
kein Gewinn für das Volksvermögen, welches blos durch eigentliche Production
vermehrt werden kann.
⁶⁾ Alſo ſind überhaupt Quellen der Entſtehung des Capitals a) Natur, Arbeit
und Capital; b) Erſparniſſe an Capitalaufwand und Gebrauchsvorrath; c) Ent-
wickelung neuer einträglicher Verkehrsverhältniſſe im Naturgange des Verkehrs,
durch Gewohnheit und Geſetz. Ob das Wachſen des Tauſchwerthes der Capitalien
zufolge der Erhöhung ihrer bisherigen oder zufolge der Erfindung einer neuen
Nutzung eine Vermehrung der Capitalien ſei, wie Hermann Unterſ. S. 295. §. 6.
geradezu annimmt, das muß bezweifelt werden, weil nicht der wirkliche Ertrag
nach ſeiner Größe, ſondern blos die productive Verwendung überhaupt den Begriff
von Capital bildet.
⁷⁾ Die im Ackerbaue einerſeits, und im Handel und Gewerksweſen anderſeits
angewendete Geſammtkraft, reducirt auf Menſchenkräfte im Mannesalter, wurde
für Frankreich und Großbrittannien folgendermaßen angeſchlagen:
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