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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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wie im gemeinen Leben geschieht, dazu des Preises bedient5).
Weil nun aber der Preis, wie schon oben (§. 58. 59.) dargethan
ist, noch von anderen Umständen als vom Tauschwerthe abhängt,
so kann er auch nicht immer den Tauschwerth anzeigen und es
bleibt demnach dieser Leztere als der bessere Maaßstab zur Schätzung
des Vermögens übrig6).

1) Diesen Maaßstab vertheidigt Rau polit. Oeconom. I. §. 64. 65. Seine
Unbrauchbarkeit hierzu in der Privatwirthschaft ist klar, weil man von der Werth-
schätzung eines Anderen von seinem Vermögen keine Vorstellung hat und den Ge-
brauchswerth des eigenen Vermögens nicht bestimmen kann, da die Zwecke der
meisten Güter zugleich verschiedene sind, jeder Zweck von verschiedener Wichtigkeit
und jedes Gut zu verschiedenen Zwecken verschiedene Tauglichkeit hat. In der
Volkswirthschaft ist aber diese Schätzung ebenfalls unbrauchbar, -- wie Rau §. 65.
auch zugibt --, denn der notorische Grad des Gütergenusses der Bürgerklassen,
wonach geschätzt werden müßte, richtet sich selber nach dem zu Schätzenden, nach
der Art und nach der Menge des Vermögens, z. B. in ärmeren Ländern herrschen
weniger Bedürfnisse als in reicheren, und es müßte bei einer Abtheilung der Ver-
mögenstheile nach Menge und Einfluß auf die persönlichen Zustände der Gesellschaft,
auf den Gebrauchswerth der rohen und auf die Werthserhöhung der verarbeiteten
Rohproducte genaue Rücksicht genommen werden, eine Forderung, deren Erfüllung
unmöglich ist.
2) Schon nach Rau's Ansicht vom Werthe ist der Gebrauchswerth ein unvoll-
ständiger Maaßstab, weil schon der Quantitätswerth nach seiner eigenen Erklärung
verursacht, daß die Güterüberschüsse nur nach dem Preise zu schätzen sind. S. §. 402.
Note 1.
3) Es muß hier auch noch bemerkt werden, daß die Stelle aus Torrens On
the Production of Wealth p. 10. and 11.,
welche Rau in der Note a. des §. 64.
zum Beweise anführt, daß auch dieser Schriftsteller den Tauschwerth (wie Rau
zusetzt, den Preis) nicht für das Criterium des Wesens vom Vermögen annehme,
als aus dem Zusammenhange gerissen unrichtig aufgefaßt ist. Denn Torrens
spricht an dieser Stelle von den Wirthschaftsverhältnissen der Nationen vor dem
Begriffe und der Einführung von Eigenthum und Arbeitstheilung. In diesem
Zustande der Völker gilt jene Ansicht allerdings; allein pag. 17-25. zeigt Tor-
rens auch, daß jenes nicht der Fall und der Tauschwerth das Criterium des Ver-
mögens sei, sobald durch Eigenthum und Arbeitstheilung ein Jeder auf den Tausch
angewiesen sei. Zudem versteht Torrens unter Tauschwerth keineswegs den Preis.
Aber das Verständniß der englischen Autoren ist unmöglich, wenn man sie in der
Meinung liest, als ob sie Tauschwerth und Preis für gleichbedeutend hielten; denn
schon von A. Smith an ist dies nicht der Fall.
4) Da, wo Rau so meisterhaft darthut, daß der Preis als Schätzungsmittel
des Vermögens unvollständig sei, führt er auch als Grund an, daß es Güter gebe,
die gar nicht preisfähig seien (d. h., nach der natürlicheren Ausdrucksweise,
keinen Tauschwerth haben). Allein solche Güter gehören nicht in das Vermögen
und ihre Schätzung auch nicht in jene des Volksvermögens. Eis, Schnee, Wasser
u. dgl. können, so lange sie keinen Tauschwerth haben, eben so wenig als der
Sonnenschein mit in der Vermögensschätzung begriffen werden. Die Res sacrae der
Römer, die unveräußerlichen Grundstücke der Spartaner, welche Rau auch zum
Beweise anführt, und ebenso unveräußerliche Fideicommisse und Familienstücke
neuer Zeit, haben doch einen Tauschwerth und ihr Preis ist doch ohne Zweifel wie
der jedes andern Gutes zu bestimmen, das Tauschwerth hat. Die von Rau ange-
führten Straßen, deren Kosten so weit hinter ihrem Nutzen zurückbleiben, sind eben
ein rechter Beweis, wie unbrauchbar der Gebrauchswerth zur Vermögensschätzung ist.
5) Dies zeigt say Cours. I. pag. 145-162. Uebers. von v. Th. I. 107-120.
und Rau polit. Oeconom. I. §. 63-67., jener sehr anziehend, beide sehr klar
und vollständig. Doch möchte es nur vom Marktpreise gelten.

wie im gemeinen Leben geſchieht, dazu des Preiſes bedient5).
Weil nun aber der Preis, wie ſchon oben (§. 58. 59.) dargethan
iſt, noch von anderen Umſtänden als vom Tauſchwerthe abhängt,
ſo kann er auch nicht immer den Tauſchwerth anzeigen und es
bleibt demnach dieſer Leztere als der beſſere Maaßſtab zur Schätzung
des Vermögens übrig6).

1) Dieſen Maaßſtab vertheidigt Rau polit. Oeconom. I. §. 64. 65. Seine
Unbrauchbarkeit hierzu in der Privatwirthſchaft iſt klar, weil man von der Werth-
ſchätzung eines Anderen von ſeinem Vermögen keine Vorſtellung hat und den Ge-
brauchswerth des eigenen Vermögens nicht beſtimmen kann, da die Zwecke der
meiſten Güter zugleich verſchiedene ſind, jeder Zweck von verſchiedener Wichtigkeit
und jedes Gut zu verſchiedenen Zwecken verſchiedene Tauglichkeit hat. In der
Volkswirthſchaft iſt aber dieſe Schätzung ebenfalls unbrauchbar, — wie Rau §. 65.
auch zugibt —, denn der notoriſche Grad des Gütergenuſſes der Bürgerklaſſen,
wonach geſchätzt werden müßte, richtet ſich ſelber nach dem zu Schätzenden, nach
der Art und nach der Menge des Vermögens, z. B. in ärmeren Ländern herrſchen
weniger Bedürfniſſe als in reicheren, und es müßte bei einer Abtheilung der Ver-
mögenstheile nach Menge und Einfluß auf die perſönlichen Zuſtände der Geſellſchaft,
auf den Gebrauchswerth der rohen und auf die Werthserhöhung der verarbeiteten
Rohproducte genaue Rückſicht genommen werden, eine Forderung, deren Erfüllung
unmöglich iſt.
2) Schon nach Rau's Anſicht vom Werthe iſt der Gebrauchswerth ein unvoll-
ſtändiger Maaßſtab, weil ſchon der Quantitätswerth nach ſeiner eigenen Erklärung
verurſacht, daß die Güterüberſchüſſe nur nach dem Preiſe zu ſchätzen ſind. S. §. 402.
Note 1.
3) Es muß hier auch noch bemerkt werden, daß die Stelle aus Torrens On
the Production of Wealth p. 10. and 11.,
welche Rau in der Note a. des §. 64.
zum Beweiſe anführt, daß auch dieſer Schriftſteller den Tauſchwerth (wie Rau
zuſetzt, den Preis) nicht für das Criterium des Weſens vom Vermögen annehme,
als aus dem Zuſammenhange geriſſen unrichtig aufgefaßt iſt. Denn Torrens
ſpricht an dieſer Stelle von den Wirthſchaftsverhältniſſen der Nationen vor dem
Begriffe und der Einführung von Eigenthum und Arbeitstheilung. In dieſem
Zuſtande der Völker gilt jene Anſicht allerdings; allein pag. 17–25. zeigt Tor-
rens auch, daß jenes nicht der Fall und der Tauſchwerth das Criterium des Ver-
mögens ſei, ſobald durch Eigenthum und Arbeitstheilung ein Jeder auf den Tauſch
angewieſen ſei. Zudem verſteht Torrens unter Tauſchwerth keineswegs den Preis.
Aber das Verſtändniß der engliſchen Autoren iſt unmöglich, wenn man ſie in der
Meinung liest, als ob ſie Tauſchwerth und Preis für gleichbedeutend hielten; denn
ſchon von A. Smith an iſt dies nicht der Fall.
4) Da, wo Rau ſo meiſterhaft darthut, daß der Preis als Schätzungsmittel
des Vermögens unvollſtändig ſei, führt er auch als Grund an, daß es Güter gebe,
die gar nicht preisfähig ſeien (d. h., nach der natürlicheren Ausdrucksweiſe,
keinen Tauſchwerth haben). Allein ſolche Güter gehören nicht in das Vermögen
und ihre Schätzung auch nicht in jene des Volksvermögens. Eis, Schnee, Waſſer
u. dgl. können, ſo lange ſie keinen Tauſchwerth haben, eben ſo wenig als der
Sonnenſchein mit in der Vermögensſchätzung begriffen werden. Die Res sacrae der
Römer, die unveräußerlichen Grundſtücke der Spartaner, welche Rau auch zum
Beweiſe anführt, und ebenſo unveräußerliche Fideicommiſſe und Familienſtücke
neuer Zeit, haben doch einen Tauſchwerth und ihr Preis iſt doch ohne Zweifel wie
der jedes andern Gutes zu beſtimmen, das Tauſchwerth hat. Die von Rau ange-
führten Straßen, deren Koſten ſo weit hinter ihrem Nutzen zurückbleiben, ſind eben
ein rechter Beweis, wie unbrauchbar der Gebrauchswerth zur Vermögensſchätzung iſt.
5) Dies zeigt say Cours. I. pag. 145–162. Ueberſ. von v. Th. I. 107–120.
und Rau polit. Oeconom. I. §. 63–67., jener ſehr anziehend, beide ſehr klar
und vollſtändig. Doch möchte es nur vom Marktpreiſe gelten.

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[552/0574] wie im gemeinen Leben geſchieht, dazu des Preiſes bedient5). Weil nun aber der Preis, wie ſchon oben (§. 58. 59.) dargethan iſt, noch von anderen Umſtänden als vom Tauſchwerthe abhängt, ſo kann er auch nicht immer den Tauſchwerth anzeigen und es bleibt demnach dieſer Leztere als der beſſere Maaßſtab zur Schätzung des Vermögens übrig6). ¹⁾ Dieſen Maaßſtab vertheidigt Rau polit. Oeconom. I. §. 64. 65. Seine Unbrauchbarkeit hierzu in der Privatwirthſchaft iſt klar, weil man von der Werth- ſchätzung eines Anderen von ſeinem Vermögen keine Vorſtellung hat und den Ge- brauchswerth des eigenen Vermögens nicht beſtimmen kann, da die Zwecke der meiſten Güter zugleich verſchiedene ſind, jeder Zweck von verſchiedener Wichtigkeit und jedes Gut zu verſchiedenen Zwecken verſchiedene Tauglichkeit hat. In der Volkswirthſchaft iſt aber dieſe Schätzung ebenfalls unbrauchbar, — wie Rau §. 65. auch zugibt —, denn der notoriſche Grad des Gütergenuſſes der Bürgerklaſſen, wonach geſchätzt werden müßte, richtet ſich ſelber nach dem zu Schätzenden, nach der Art und nach der Menge des Vermögens, z. B. in ärmeren Ländern herrſchen weniger Bedürfniſſe als in reicheren, und es müßte bei einer Abtheilung der Ver- mögenstheile nach Menge und Einfluß auf die perſönlichen Zuſtände der Geſellſchaft, auf den Gebrauchswerth der rohen und auf die Werthserhöhung der verarbeiteten Rohproducte genaue Rückſicht genommen werden, eine Forderung, deren Erfüllung unmöglich iſt. ²⁾ Schon nach Rau's Anſicht vom Werthe iſt der Gebrauchswerth ein unvoll- ſtändiger Maaßſtab, weil ſchon der Quantitätswerth nach ſeiner eigenen Erklärung verurſacht, daß die Güterüberſchüſſe nur nach dem Preiſe zu ſchätzen ſind. S. §. 402. Note 1. ³⁾ Es muß hier auch noch bemerkt werden, daß die Stelle aus Torrens On the Production of Wealth p. 10. and 11., welche Rau in der Note a. des §. 64. zum Beweiſe anführt, daß auch dieſer Schriftſteller den Tauſchwerth (wie Rau zuſetzt, den Preis) nicht für das Criterium des Weſens vom Vermögen annehme, als aus dem Zuſammenhange geriſſen unrichtig aufgefaßt iſt. Denn Torrens ſpricht an dieſer Stelle von den Wirthſchaftsverhältniſſen der Nationen vor dem Begriffe und der Einführung von Eigenthum und Arbeitstheilung. In dieſem Zuſtande der Völker gilt jene Anſicht allerdings; allein pag. 17–25. zeigt Tor- rens auch, daß jenes nicht der Fall und der Tauſchwerth das Criterium des Ver- mögens ſei, ſobald durch Eigenthum und Arbeitstheilung ein Jeder auf den Tauſch angewieſen ſei. Zudem verſteht Torrens unter Tauſchwerth keineswegs den Preis. Aber das Verſtändniß der engliſchen Autoren iſt unmöglich, wenn man ſie in der Meinung liest, als ob ſie Tauſchwerth und Preis für gleichbedeutend hielten; denn ſchon von A. Smith an iſt dies nicht der Fall. ⁴⁾ Da, wo Rau ſo meiſterhaft darthut, daß der Preis als Schätzungsmittel des Vermögens unvollſtändig ſei, führt er auch als Grund an, daß es Güter gebe, die gar nicht preisfähig ſeien (d. h., nach der natürlicheren Ausdrucksweiſe, keinen Tauſchwerth haben). Allein ſolche Güter gehören nicht in das Vermögen und ihre Schätzung auch nicht in jene des Volksvermögens. Eis, Schnee, Waſſer u. dgl. können, ſo lange ſie keinen Tauſchwerth haben, eben ſo wenig als der Sonnenſchein mit in der Vermögensſchätzung begriffen werden. Die Res sacrae der Römer, die unveräußerlichen Grundſtücke der Spartaner, welche Rau auch zum Beweiſe anführt, und ebenſo unveräußerliche Fideicommiſſe und Familienſtücke neuer Zeit, haben doch einen Tauſchwerth und ihr Preis iſt doch ohne Zweifel wie der jedes andern Gutes zu beſtimmen, das Tauſchwerth hat. Die von Rau ange- führten Straßen, deren Koſten ſo weit hinter ihrem Nutzen zurückbleiben, ſind eben ein rechter Beweis, wie unbrauchbar der Gebrauchswerth zur Vermögensſchätzung iſt. ⁵⁾ Dies zeigt say Cours. I. pag. 145–162. Ueberſ. von v. Th. I. 107–120. und Rau polit. Oeconom. I. §. 63–67., jener ſehr anziehend, beide ſehr klar und vollſtändig. Doch möchte es nur vom Marktpreiſe gelten.

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 552. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/574>, abgerufen am 25.11.2024.