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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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Das Wesentliche ist also die Aufbewahrung und Unveränderlichkeit
der Geldmünzen und Barren. Obschon sie von den Zettelbanken
(§. 330.) wesentlich verschieden sind, so findet doch auf sie die
allgemeine Ansicht der Banken Anwendung. Die Entbehrlichkeit
der Baarzahlungen, die Sicherheit der Münzen gegen Verschlech-
terung, der höhere Werth des Bankgeldes2) gegen das Courant-
geld, und der aus diesen Umständen entstehende Gewinn3) für die
Bankglieder hat ihre Entstehung veranlaßt4). Sind sie nun
schon in allen bisher erwähnten Beziehungen ganz von den Zettel-
banken verschieden, so sind sie es nicht weniger in Bezug auf ihre
Verfassung. Denn jedes Mitglied bekommt für seine Einlage
(Mise) keine Actie, sondern in dem großen Bankbuche ein Folio
zur Aufzeichnung der Einlage, der Ab- und der Zuschreibungen
eröffnet; die Umschreibung, beziehungsweise die Zahlung, geschieht
nur auf persönlichen Consens des Eigenthümers; die Bankgesell-
schaft ist eine geschlossene, welche Gewinn und Verlust unter sich
theilt, während bei Zettelbanken die Actien- und Noteninhaber
verschiedene Interessen und Rechte haben5). Weil das Element
der Girobank die Unveränderlichkeit und Bereithaltung des Bank-
fonds ist, so entsprechen ihrem Wesen auch keine anderen Opera-
tionen, als das Umschreiben (Giriren) und das Deponiren und
Verwahren von Depositen, weßhalb sie auch Depositobanken heißen6).
Und die obersten Grundsätze ihrer Politik sind die Unverletzlichkeit
der Depositen, Bewahrung eines stetigen Werthes und Curses des
Bankgeldes und durchgreifende strenge Geschäftscontrole7).

1) S. oben §. 330. Note 1. Auch Galiani Della Moneta. II. 210. Es hat
früher solche zu Venedig, Amsterdam, Nürnberg, Rotterdam und Berlin gegeben.
Jetzt ist nur noch die Hamburger von Wichtigkeit. S. Büsch, Von den Banken.
S. 160 folg. Ganilh, Des systemes d'Economie politique. II. 158. storch,
Cours d'Economie politique.
Uebersetzt von Rau. III. 63. 463. Marverger,
Beschreibung der Banquen. Leipzig 1723. 4. Rau polit. Oekonom. I. §. 283. und
andere nationalökonomische Schriften.
2) Die Girobank nimmt nämlich das Courantgeld zu einem eigenen Werthe an.
Z. B. die Hamburger Bank rechnet das Silbergeld, welches sie acceptirt, so an,
daß 9 Rthlr. a 48 Schilling. lüb. Banco auf die feine köln. Mark gehen. Man
hat sich also hierher die Ausdrücke Banco und Courant zu erklären. (Buse Geld-
kunde. II. 149. Büsch Darstellung. I. 51.) Es wird daher auf das Courantgeld
ein Aufgeld (Agio) gegeben, oder vom Bankgelde ein Abgeld (Disconto) genommen.
3) Der Gewinn ergibt sich aus den Ersparnissen der Theilhaber und aus dem
(Note 2) Gesagten. Büsch, Ueber Banken. §. 8.
4) Meine Versuche. S. 129. Murhard Theorie des Handels. I. 361.
5) Büsch, Ueber Banken. §. 6. 10. 11. 16. 17.
6) Büsch a. a. O. §. 13. 14. 18. 21. 23. Doch findet man von ihnen auch
Darleihens- und Kaufgeschäfte, jedoch ohne Veräußerung von deponirten Fonds,
sondern auch blos durch Umschreibung vollführt.

Das Weſentliche iſt alſo die Aufbewahrung und Unveränderlichkeit
der Geldmünzen und Barren. Obſchon ſie von den Zettelbanken
(§. 330.) weſentlich verſchieden ſind, ſo findet doch auf ſie die
allgemeine Anſicht der Banken Anwendung. Die Entbehrlichkeit
der Baarzahlungen, die Sicherheit der Münzen gegen Verſchlech-
terung, der höhere Werth des Bankgeldes2) gegen das Courant-
geld, und der aus dieſen Umſtänden entſtehende Gewinn3) für die
Bankglieder hat ihre Entſtehung veranlaßt4). Sind ſie nun
ſchon in allen bisher erwähnten Beziehungen ganz von den Zettel-
banken verſchieden, ſo ſind ſie es nicht weniger in Bezug auf ihre
Verfaſſung. Denn jedes Mitglied bekommt für ſeine Einlage
(Mise) keine Actie, ſondern in dem großen Bankbuche ein Folio
zur Aufzeichnung der Einlage, der Ab- und der Zuſchreibungen
eröffnet; die Umſchreibung, beziehungsweiſe die Zahlung, geſchieht
nur auf perſönlichen Conſens des Eigenthümers; die Bankgeſell-
ſchaft iſt eine geſchloſſene, welche Gewinn und Verluſt unter ſich
theilt, während bei Zettelbanken die Actien- und Noteninhaber
verſchiedene Intereſſen und Rechte haben5). Weil das Element
der Girobank die Unveränderlichkeit und Bereithaltung des Bank-
fonds iſt, ſo entſprechen ihrem Weſen auch keine anderen Opera-
tionen, als das Umſchreiben (Giriren) und das Deponiren und
Verwahren von Depoſiten, weßhalb ſie auch Depoſitobanken heißen6).
Und die oberſten Grundſätze ihrer Politik ſind die Unverletzlichkeit
der Depoſiten, Bewahrung eines ſtetigen Werthes und Curſes des
Bankgeldes und durchgreifende ſtrenge Geſchäftscontrole7).

1) S. oben §. 330. Note 1. Auch Galiani Della Moneta. II. 210. Es hat
früher ſolche zu Venedig, Amſterdam, Nürnberg, Rotterdam und Berlin gegeben.
Jetzt iſt nur noch die Hamburger von Wichtigkeit. S. Büſch, Von den Banken.
S. 160 folg. Ganilh, Des systemes d'Economie politique. II. 158. storch,
Cours d'Economie politique.
Ueberſetzt von Rau. III. 63. 463. Marverger,
Beſchreibung der Banquen. Leipzig 1723. 4. Rau polit. Oekonom. I. §. 283. und
andere nationalökonomiſche Schriften.
2) Die Girobank nimmt nämlich das Courantgeld zu einem eigenen Werthe an.
Z. B. die Hamburger Bank rechnet das Silbergeld, welches ſie acceptirt, ſo an,
daß 9 Rthlr. à 48 Schilling. lüb. Banco auf die feine köln. Mark gehen. Man
hat ſich alſo hierher die Ausdrücke Banco und Courant zu erklären. (Buſe Geld-
kunde. II. 149. Büſch Darſtellung. I. 51.) Es wird daher auf das Courantgeld
ein Aufgeld (Agio) gegeben, oder vom Bankgelde ein Abgeld (Disconto) genommen.
3) Der Gewinn ergibt ſich aus den Erſparniſſen der Theilhaber und aus dem
(Note 2) Geſagten. Büſch, Ueber Banken. §. 8.
4) Meine Verſuche. S. 129. Murhard Theorie des Handels. I. 361.
5) Büſch, Ueber Banken. §. 6. 10. 11. 16. 17.
6) Büſch a. a. O. §. 13. 14. 18. 21. 23. Doch findet man von ihnen auch
Darleihens- und Kaufgeſchäfte, jedoch ohne Veräußerung von deponirten Fonds,
ſondern auch blos durch Umſchreibung vollführt.

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[474/0496] Das Weſentliche iſt alſo die Aufbewahrung und Unveränderlichkeit der Geldmünzen und Barren. Obſchon ſie von den Zettelbanken (§. 330.) weſentlich verſchieden ſind, ſo findet doch auf ſie die allgemeine Anſicht der Banken Anwendung. Die Entbehrlichkeit der Baarzahlungen, die Sicherheit der Münzen gegen Verſchlech- terung, der höhere Werth des Bankgeldes2) gegen das Courant- geld, und der aus dieſen Umſtänden entſtehende Gewinn3) für die Bankglieder hat ihre Entſtehung veranlaßt4). Sind ſie nun ſchon in allen bisher erwähnten Beziehungen ganz von den Zettel- banken verſchieden, ſo ſind ſie es nicht weniger in Bezug auf ihre Verfaſſung. Denn jedes Mitglied bekommt für ſeine Einlage (Mise) keine Actie, ſondern in dem großen Bankbuche ein Folio zur Aufzeichnung der Einlage, der Ab- und der Zuſchreibungen eröffnet; die Umſchreibung, beziehungsweiſe die Zahlung, geſchieht nur auf perſönlichen Conſens des Eigenthümers; die Bankgeſell- ſchaft iſt eine geſchloſſene, welche Gewinn und Verluſt unter ſich theilt, während bei Zettelbanken die Actien- und Noteninhaber verſchiedene Intereſſen und Rechte haben5). Weil das Element der Girobank die Unveränderlichkeit und Bereithaltung des Bank- fonds iſt, ſo entſprechen ihrem Weſen auch keine anderen Opera- tionen, als das Umſchreiben (Giriren) und das Deponiren und Verwahren von Depoſiten, weßhalb ſie auch Depoſitobanken heißen6). Und die oberſten Grundſätze ihrer Politik ſind die Unverletzlichkeit der Depoſiten, Bewahrung eines ſtetigen Werthes und Curſes des Bankgeldes und durchgreifende ſtrenge Geſchäftscontrole7). ¹⁾ S. oben §. 330. Note 1. Auch Galiani Della Moneta. II. 210. Es hat früher ſolche zu Venedig, Amſterdam, Nürnberg, Rotterdam und Berlin gegeben. Jetzt iſt nur noch die Hamburger von Wichtigkeit. S. Büſch, Von den Banken. S. 160 folg. Ganilh, Des systemes d'Economie politique. II. 158. storch, Cours d'Economie politique. Ueberſetzt von Rau. III. 63. 463. Marverger, Beſchreibung der Banquen. Leipzig 1723. 4. Rau polit. Oekonom. I. §. 283. und andere nationalökonomiſche Schriften. ²⁾ Die Girobank nimmt nämlich das Courantgeld zu einem eigenen Werthe an. Z. B. die Hamburger Bank rechnet das Silbergeld, welches ſie acceptirt, ſo an, daß 9[FORMEL] Rthlr. à 48 Schilling. lüb. Banco auf die feine köln. Mark gehen. Man hat ſich alſo hierher die Ausdrücke Banco und Courant zu erklären. (Buſe Geld- kunde. II. 149. Büſch Darſtellung. I. 51.) Es wird daher auf das Courantgeld ein Aufgeld (Agio) gegeben, oder vom Bankgelde ein Abgeld (Disconto) genommen. ³⁾ Der Gewinn ergibt ſich aus den Erſparniſſen der Theilhaber und aus dem (Note 2) Geſagten. Büſch, Ueber Banken. §. 8. ⁴⁾ Meine Verſuche. S. 129. Murhard Theorie des Handels. I. 361. ⁵⁾ Büſch, Ueber Banken. §. 6. 10. 11. 16. 17. ⁶⁾ Büſch a. a. O. §. 13. 14. 18. 21. 23. Doch findet man von ihnen auch Darleihens- und Kaufgeſchäfte, jedoch ohne Veräußerung von deponirten Fonds, ſondern auch blos durch Umſchreibung vollführt.

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 474. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/496>, abgerufen am 03.07.2024.