ben, aber doch als feste Stelle, auf welcher das Gewerk betrieben werden kann. Es gibt Gewerke, welche mehr als andere an Grund und Boden gebunden sind, zum Theile, weil die größere Ausdeh- nung der Gewerksanstalten es verlangt, zum Theile, weil er an sich in manchen Gewerken unumgänglich nothwendig ist2). Es ist daher leicht begreiflich, daß seine Eigenschaften nicht blos für die zu errichtenden Bauten, sondern auch zur Unterstützung des Betriebes von größter Wichtigkeit sind, und zwar sowohl in Betreff seiner physischen Beschaffenheit als auch seiner klimatischen Lage. Dies Lezte zeigt sich schon in dem zweiten hierher gehörenden Naturmittel, nämlich in der b)Luft, von welcher einerseits der Gesundheitszustand der beschäftigten Arbeiter um so mehr abhängt, in je größerer Anzahl sie zugegen und bei einander sind, -- von welcher aber anderseits der Gewerbsbetrieb wesentlich insoweit unterstützt wird, als das Gewerk ihrer zur Bewegung der Maschi- nerie (mechanisch) und zu chemischen Stoffveränderungen bedarf3). In lezteren beiden Eigenschaften wird sie daher dort entbehrlich sein, wo die Bewegung auf andere Weise bewirkt und chemische Stoffveränderung durch künstliche Mittel hervorgebracht wird oder aber in dem Gewerke gar nicht vorkommt4). Als bewegende Kraft ist sie entbehrlich, wo man das dritte Naturmittel, nämlich c) das Wasser in hinreichender Menge, gehöriger Lage und erforderlichem Gefälle hat. Aber die Gewerke, welche der größten mechanischen Kraft bedürfen, sind in einem, früher nicht geahnten, Stand der Ungebundenheit durch die Erfindung der Dampfmaschinen gesetzt worden. Ist durch diese übrigens auch Luft und Wasser an sich als bewegendes Moment entbehrlich geworden, so bedürfen dennoch viele Gewerke des Lezteren zu chemischen Zwecken, und es ist durch- aus in dieser Hinsicht nicht gleichgiltig, welche Eigenschaften das Wasser besitzt5). Bei der Anlage eines Gewerkes ist also, je nach seiner chemischen oder mechanischen Natur, die Untersuchung der Gegend nach diesen Punkten vorauszuschicken.
1) Zur Literatur: Geyer, über den Haushalt in der Technik. Würzburg 1820. Ch. Babbage, On the Economy of Machinery and Manufactures. London 1832. IIIte Aufl. 1833. Uebersetzung nach der IIten und IIIten vermehrten Auf- lage, unter dem Titel: Ueber Maschinen- und Fabrikenwesen von Ch. Babbage, aus dem Engl. übersetzt von Dr. G. Friedenberg. Berlin 1833.
2) Zu einem Fabriksgebäude, zum Hüttenwesen, zu einer Sägemühle u. dgl. hat man einen größeren Platz nöthig, als zu dem Geschäfte eines Schusters, Schnei- ders einer Näherin, Putzmacherin u. dgl. Zu einer Bleiche ist ein sonniger Gartenplatz unentbehrlich, der Gerber bedarf eines Hofraumes zur Anlage der Lohgruben, u. dgl.
3) Windmühlen können ohne Wind nicht mahlen, walken, stampfen u. s. w. Die Rasenbleiche ist ohne sonnige Luft nicht möglich.
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ben, aber doch als feſte Stelle, auf welcher das Gewerk betrieben werden kann. Es gibt Gewerke, welche mehr als andere an Grund und Boden gebunden ſind, zum Theile, weil die größere Ausdeh- nung der Gewerksanſtalten es verlangt, zum Theile, weil er an ſich in manchen Gewerken unumgänglich nothwendig iſt2). Es iſt daher leicht begreiflich, daß ſeine Eigenſchaften nicht blos für die zu errichtenden Bauten, ſondern auch zur Unterſtützung des Betriebes von größter Wichtigkeit ſind, und zwar ſowohl in Betreff ſeiner phyſiſchen Beſchaffenheit als auch ſeiner klimatiſchen Lage. Dies Lezte zeigt ſich ſchon in dem zweiten hierher gehörenden Naturmittel, nämlich in der b)Luft, von welcher einerſeits der Geſundheitszuſtand der beſchäftigten Arbeiter um ſo mehr abhängt, in je größerer Anzahl ſie zugegen und bei einander ſind, — von welcher aber anderſeits der Gewerbsbetrieb weſentlich inſoweit unterſtützt wird, als das Gewerk ihrer zur Bewegung der Maſchi- nerie (mechaniſch) und zu chemiſchen Stoffveränderungen bedarf3). In lezteren beiden Eigenſchaften wird ſie daher dort entbehrlich ſein, wo die Bewegung auf andere Weiſe bewirkt und chemiſche Stoffveränderung durch künſtliche Mittel hervorgebracht wird oder aber in dem Gewerke gar nicht vorkommt4). Als bewegende Kraft iſt ſie entbehrlich, wo man das dritte Naturmittel, nämlich c) das Waſſer in hinreichender Menge, gehöriger Lage und erforderlichem Gefälle hat. Aber die Gewerke, welche der größten mechaniſchen Kraft bedürfen, ſind in einem, früher nicht geahnten, Stand der Ungebundenheit durch die Erfindung der Dampfmaſchinen geſetzt worden. Iſt durch dieſe übrigens auch Luft und Waſſer an ſich als bewegendes Moment entbehrlich geworden, ſo bedürfen dennoch viele Gewerke des Lezteren zu chemiſchen Zwecken, und es iſt durch- aus in dieſer Hinſicht nicht gleichgiltig, welche Eigenſchaften das Waſſer beſitzt5). Bei der Anlage eines Gewerkes iſt alſo, je nach ſeiner chemiſchen oder mechaniſchen Natur, die Unterſuchung der Gegend nach dieſen Punkten vorauszuſchicken.
1) Zur Literatur: Geyer, über den Haushalt in der Technik. Würzburg 1820. Ch. Babbage, On the Economy of Machinery and Manufactures. London 1832. IIIte Aufl. 1833. Ueberſetzung nach der IIten und IIIten vermehrten Auf- lage, unter dem Titel: Ueber Maſchinen- und Fabrikenweſen von Ch. Babbage, aus dem Engl. überſetzt von Dr. G. Friedenberg. Berlin 1833.
2) Zu einem Fabriksgebäude, zum Hüttenweſen, zu einer Sägemühle u. dgl. hat man einen größeren Platz nöthig, als zu dem Geſchäfte eines Schuſters, Schnei- ders einer Näherin, Putzmacherin u. dgl. Zu einer Bleiche iſt ein ſonniger Gartenplatz unentbehrlich, der Gerber bedarf eines Hofraumes zur Anlage der Lohgruben, u. dgl.
3) Windmühlen können ohne Wind nicht mahlen, walken, ſtampfen u. ſ. w. Die Raſenbleiche iſt ohne ſonnige Luft nicht möglich.
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ben, aber doch als feſte Stelle, auf welcher das Gewerk betrieben
werden kann. Es gibt Gewerke, welche mehr als andere an Grund
und Boden gebunden ſind, zum Theile, weil die größere Ausdeh-
nung der Gewerksanſtalten es verlangt, zum Theile, weil er an
ſich in manchen Gewerken unumgänglich nothwendig iſt2). Es
iſt daher leicht begreiflich, daß ſeine Eigenſchaften nicht blos für
die zu errichtenden Bauten, ſondern auch zur Unterſtützung des
Betriebes von größter Wichtigkeit ſind, und zwar ſowohl in Betreff
ſeiner phyſiſchen Beſchaffenheit als auch ſeiner klimatiſchen Lage.
Dies Lezte zeigt ſich ſchon in dem zweiten hierher gehörenden
Naturmittel, nämlich in der b) Luft, von welcher einerſeits der
Geſundheitszuſtand der beſchäftigten Arbeiter um ſo mehr abhängt,
in je größerer Anzahl ſie zugegen und bei einander ſind, — von
welcher aber anderſeits der Gewerbsbetrieb weſentlich inſoweit
unterſtützt wird, als das Gewerk ihrer zur Bewegung der Maſchi-
nerie (mechaniſch) und zu chemiſchen Stoffveränderungen bedarf3).
In lezteren beiden Eigenſchaften wird ſie daher dort entbehrlich
ſein, wo die Bewegung auf andere Weiſe bewirkt und chemiſche
Stoffveränderung durch künſtliche Mittel hervorgebracht wird oder
aber in dem Gewerke gar nicht vorkommt4). Als bewegende Kraft
iſt ſie entbehrlich, wo man das dritte Naturmittel, nämlich c) das
Waſſer in hinreichender Menge, gehöriger Lage und erforderlichem
Gefälle hat. Aber die Gewerke, welche der größten mechaniſchen
Kraft bedürfen, ſind in einem, früher nicht geahnten, Stand der
Ungebundenheit durch die Erfindung der Dampfmaſchinen geſetzt
worden. Iſt durch dieſe übrigens auch Luft und Waſſer an ſich
als bewegendes Moment entbehrlich geworden, ſo bedürfen dennoch
viele Gewerke des Lezteren zu chemiſchen Zwecken, und es iſt durch-
aus in dieſer Hinſicht nicht gleichgiltig, welche Eigenſchaften das
Waſſer beſitzt5). Bei der Anlage eines Gewerkes iſt alſo, je nach
ſeiner chemiſchen oder mechaniſchen Natur, die Unterſuchung der
Gegend nach dieſen Punkten vorauszuſchicken.
¹⁾ Zur Literatur: Geyer, über den Haushalt in der Technik. Würzburg
1820. Ch. Babbage, On the Economy of Machinery and Manufactures. London
1832. IIIte Aufl. 1833. Ueberſetzung nach der IIten und IIIten vermehrten Auf-
lage, unter dem Titel: Ueber Maſchinen- und Fabrikenweſen von Ch. Babbage,
aus dem Engl. überſetzt von Dr. G. Friedenberg. Berlin 1833.
²⁾ Zu einem Fabriksgebäude, zum Hüttenweſen, zu einer Sägemühle u. dgl.
hat man einen größeren Platz nöthig, als zu dem Geſchäfte eines Schuſters, Schnei-
ders einer Näherin, Putzmacherin u. dgl. Zu einer Bleiche iſt ein ſonniger
Gartenplatz unentbehrlich, der Gerber bedarf eines Hofraumes zur Anlage der
Lohgruben, u. dgl.
³⁾ Windmühlen können ohne Wind nicht mahlen, walken, ſtampfen u. ſ. w.
Die Raſenbleiche iſt ohne ſonnige Luft nicht möglich.
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 435. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/457>, abgerufen am 22.11.2024.
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