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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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im Wachsthume hindern, diese Durchholzung wiederholt, so oft
und so lange es nach der Natur der Bäume und nach dem Zwecke
der Baumzucht erforderlich ist6), und so mit jedem Schlage es
nachmacht.

c) Der Waldfeldbetrieb, d. h. derjenige, bei welchem man
wo möglich noch im Herbste nach der Abholzung und Räumung
jedes Schlages den Boden feldbaumäßig bearbeitet, die Holzüber-
bleibsel auf dem Boden verbrennt, die gewonnene Asche ausstreut,
den Boden so dem Winterfroste Preis gibt, im nächsten Frühjahre
(manchmal bei gehöriger Lockerheit des Bodens sogleich im Herbste)
mit 4-7 jährigen Waldbäumen nach localen Umständen bepflanzt,
-- zur rechten Zeit zwischen die Baumreihen Hackfrüchte (Kartof-
feln, Rüben, Mais) bauet, um so den Baumpflanzen den Boden
gehörig zu lockern und zu befruchten, -- nach 2-4 Jahren dem
Fruchtbaue die Grasnutzung eben so lange folgen läßt, weil der
Boden für jenen zu beschattet und zu entkräftet ist, -- und endlich
von dieser Zeit an den Boden und Wald in Ruhe und Schonung
läßt7).

1) Man ist bisher in der Unterscheidung zwischen den Wirthschaftsmethoden
und Betriebsarten ebenfalls gar nicht genau gewesen. Und doch sind beide Begriffe
sehr von einander verschieden. Die Wirthschaftsmethoden in der Forstwirthschaft,
nämlich Hoch-, Nieder-, Mittelwald- und Kopfholzwirthschaft, sind dasselbe, was
die Pflug-, Drill- und Pferdehackenwirthschaft im Feldbaue; die landwirth-
schaftlichen Betriebsarten, nämlich das Felder- und Wechselsystem, sind im Feld-
baue dasselbe, was obige Betriebsarten in der Forstwirthschaft. Die Wirthschafts-
methode ist die Art der Bodenbearbeitung, Saat und Pflanzung der Gewächse ohne
Rücksicht auf Zusammenhang und Nachhaltigkeit des Betriebes. Die Betriebsart
ist aber die Art des Zusammenhaltens und der Folge der Wirthschaft, um das
Gewerbe nachhaltig am besten zu betreiben. Man s. über Betriebseinrichtung im
Allgemeinen Cotta Anweisung zur Forsteinrichtung. I. 1820. Klipstein Anweis.
zur Forstbetriebsregulirung. Gießen 1823. Hartig Forstbetriebseinrichtung. Kassel
1825. Laurop Staatsforstwirthsch. L. S. 297. und Desselben Waldbau. S. 22.
Papius, die verschiedenen Betriebsarten. Aschaffenburg 1821. Hartig Anweisung
zur Ausführung jährlicher Wirthschaftsplane. Kassel 1826. Hundeshagen Ency-
clopädie. II. §. 604. 648.
2) Während der Aussetzbetrieb sich auf kleinen Waldflächen und von geringen
Privatwaldbesitzern betrieben findet, so ist er doch unwirthschaftlich, weil er den
regellosen Betrieb begünstigt, die Wälder auf diesem Wege zu leicht ruinirt, übri-
gens bei regelrechter Durchführung Capital und Zinsen nur in sehr großen Zeit-
räumen erstattet und erträgt, und das Holz nebst den Nebenproducten nicht so
liefert, daß der Waldwirth sie bei der sich einstellenden guten Gelegenheit verwerthen
kann, sondern vielmehr Hieb und Nutzung zu Zeiten erfolgen kann, wo dem Mangel
bereits abgeholfen oder wirklicher augenblicklicher Ueberfluß an Waldproducten ist, --
die günstige Zeit zu ihrer Verwerthung aber selten und dann nur zufällig getroffen
wird, wenn man den Hieb nicht anlegt in einem Zeitabschnitte, wo es die Forst-
wissenschaft im Interesse des Materialertrages und der Nachhaltigkeit verbietet.
Diese Nachtheile finden beim Schlagwaldbetriebe nicht Statt. Hundeshagen
Encyclopädie II. §. 608.
3) S. Hundeshagen Encyclopädie. I. §. 184. 595. Pfeil Handbuch. II.
S. 277. Hartig Lehrbuch für Förster. II. Bd. I. Thl. 1r Abschn. 19s Kapit.
Baumstark Encyclopädie. 21

im Wachsthume hindern, dieſe Durchholzung wiederholt, ſo oft
und ſo lange es nach der Natur der Bäume und nach dem Zwecke
der Baumzucht erforderlich iſt6), und ſo mit jedem Schlage es
nachmacht.

c) Der Waldfeldbetrieb, d. h. derjenige, bei welchem man
wo möglich noch im Herbſte nach der Abholzung und Räumung
jedes Schlages den Boden feldbaumäßig bearbeitet, die Holzüber-
bleibſel auf dem Boden verbrennt, die gewonnene Aſche ausſtreut,
den Boden ſo dem Winterfroſte Preis gibt, im nächſten Frühjahre
(manchmal bei gehöriger Lockerheit des Bodens ſogleich im Herbſte)
mit 4–7 jährigen Waldbäumen nach localen Umſtänden bepflanzt,
— zur rechten Zeit zwiſchen die Baumreihen Hackfrüchte (Kartof-
feln, Rüben, Mais) bauet, um ſo den Baumpflanzen den Boden
gehörig zu lockern und zu befruchten, — nach 2–4 Jahren dem
Fruchtbaue die Grasnutzung eben ſo lange folgen läßt, weil der
Boden für jenen zu beſchattet und zu entkräftet iſt, — und endlich
von dieſer Zeit an den Boden und Wald in Ruhe und Schonung
läßt7).

1) Man iſt bisher in der Unterſcheidung zwiſchen den Wirthſchaftsmethoden
und Betriebsarten ebenfalls gar nicht genau geweſen. Und doch ſind beide Begriffe
ſehr von einander verſchieden. Die Wirthſchaftsmethoden in der Forſtwirthſchaft,
nämlich Hoch-, Nieder-, Mittelwald- und Kopfholzwirthſchaft, ſind daſſelbe, was
die Pflug-, Drill- und Pferdehackenwirthſchaft im Feldbaue; die landwirth-
ſchaftlichen Betriebsarten, nämlich das Felder- und Wechſelſyſtem, ſind im Feld-
baue daſſelbe, was obige Betriebsarten in der Forſtwirthſchaft. Die Wirthſchafts-
methode iſt die Art der Bodenbearbeitung, Saat und Pflanzung der Gewächſe ohne
Rückſicht auf Zuſammenhang und Nachhaltigkeit des Betriebes. Die Betriebsart
iſt aber die Art des Zuſammenhaltens und der Folge der Wirthſchaft, um das
Gewerbe nachhaltig am beſten zu betreiben. Man ſ. über Betriebseinrichtung im
Allgemeinen Cotta Anweiſung zur Forſteinrichtung. I. 1820. Klipſtein Anweiſ.
zur Forſtbetriebsregulirung. Gießen 1823. Hartig Forſtbetriebseinrichtung. Kaſſel
1825. Laurop Staatsforſtwirthſch. L. S. 297. und Deſſelben Waldbau. S. 22.
Papius, die verſchiedenen Betriebsarten. Aſchaffenburg 1821. Hartig Anweiſung
zur Ausführung jährlicher Wirthſchaftsplane. Kaſſel 1826. Hundeshagen Ency-
clopädie. II. §. 604. 648.
2) Während der Ausſetzbetrieb ſich auf kleinen Waldflächen und von geringen
Privatwaldbeſitzern betrieben findet, ſo iſt er doch unwirthſchaftlich, weil er den
regelloſen Betrieb begünſtigt, die Wälder auf dieſem Wege zu leicht ruinirt, übri-
gens bei regelrechter Durchführung Capital und Zinſen nur in ſehr großen Zeit-
räumen erſtattet und erträgt, und das Holz nebſt den Nebenproducten nicht ſo
liefert, daß der Waldwirth ſie bei der ſich einſtellenden guten Gelegenheit verwerthen
kann, ſondern vielmehr Hieb und Nutzung zu Zeiten erfolgen kann, wo dem Mangel
bereits abgeholfen oder wirklicher augenblicklicher Ueberfluß an Waldproducten iſt, —
die günſtige Zeit zu ihrer Verwerthung aber ſelten und dann nur zufällig getroffen
wird, wenn man den Hieb nicht anlegt in einem Zeitabſchnitte, wo es die Forſt-
wiſſenſchaft im Intereſſe des Materialertrages und der Nachhaltigkeit verbietet.
Dieſe Nachtheile finden beim Schlagwaldbetriebe nicht Statt. Hundeshagen
Encyclopädie II. §. 608.
3) S. Hundeshagen Encyclopädie. I. §. 184. 595. Pfeil Handbuch. II.
S. 277. Hartig Lehrbuch für Förſter. II. Bd. I. Thl. 1r Abſchn. 19s Kapit.
Baumſtark Encyclopädie. 21
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[321/0343] im Wachsthume hindern, dieſe Durchholzung wiederholt, ſo oft und ſo lange es nach der Natur der Bäume und nach dem Zwecke der Baumzucht erforderlich iſt6), und ſo mit jedem Schlage es nachmacht. c) Der Waldfeldbetrieb, d. h. derjenige, bei welchem man wo möglich noch im Herbſte nach der Abholzung und Räumung jedes Schlages den Boden feldbaumäßig bearbeitet, die Holzüber- bleibſel auf dem Boden verbrennt, die gewonnene Aſche ausſtreut, den Boden ſo dem Winterfroſte Preis gibt, im nächſten Frühjahre (manchmal bei gehöriger Lockerheit des Bodens ſogleich im Herbſte) mit 4–7 jährigen Waldbäumen nach localen Umſtänden bepflanzt, — zur rechten Zeit zwiſchen die Baumreihen Hackfrüchte (Kartof- feln, Rüben, Mais) bauet, um ſo den Baumpflanzen den Boden gehörig zu lockern und zu befruchten, — nach 2–4 Jahren dem Fruchtbaue die Grasnutzung eben ſo lange folgen läßt, weil der Boden für jenen zu beſchattet und zu entkräftet iſt, — und endlich von dieſer Zeit an den Boden und Wald in Ruhe und Schonung läßt7). ¹⁾ Man iſt bisher in der Unterſcheidung zwiſchen den Wirthſchaftsmethoden und Betriebsarten ebenfalls gar nicht genau geweſen. Und doch ſind beide Begriffe ſehr von einander verſchieden. Die Wirthſchaftsmethoden in der Forſtwirthſchaft, nämlich Hoch-, Nieder-, Mittelwald- und Kopfholzwirthſchaft, ſind daſſelbe, was die Pflug-, Drill- und Pferdehackenwirthſchaft im Feldbaue; die landwirth- ſchaftlichen Betriebsarten, nämlich das Felder- und Wechſelſyſtem, ſind im Feld- baue daſſelbe, was obige Betriebsarten in der Forſtwirthſchaft. Die Wirthſchafts- methode iſt die Art der Bodenbearbeitung, Saat und Pflanzung der Gewächſe ohne Rückſicht auf Zuſammenhang und Nachhaltigkeit des Betriebes. Die Betriebsart iſt aber die Art des Zuſammenhaltens und der Folge der Wirthſchaft, um das Gewerbe nachhaltig am beſten zu betreiben. Man ſ. über Betriebseinrichtung im Allgemeinen Cotta Anweiſung zur Forſteinrichtung. I. 1820. Klipſtein Anweiſ. zur Forſtbetriebsregulirung. Gießen 1823. Hartig Forſtbetriebseinrichtung. Kaſſel 1825. Laurop Staatsforſtwirthſch. L. S. 297. und Deſſelben Waldbau. S. 22. Papius, die verſchiedenen Betriebsarten. Aſchaffenburg 1821. Hartig Anweiſung zur Ausführung jährlicher Wirthſchaftsplane. Kaſſel 1826. Hundeshagen Ency- clopädie. II. §. 604. 648. ²⁾ Während der Ausſetzbetrieb ſich auf kleinen Waldflächen und von geringen Privatwaldbeſitzern betrieben findet, ſo iſt er doch unwirthſchaftlich, weil er den regelloſen Betrieb begünſtigt, die Wälder auf dieſem Wege zu leicht ruinirt, übri- gens bei regelrechter Durchführung Capital und Zinſen nur in ſehr großen Zeit- räumen erſtattet und erträgt, und das Holz nebſt den Nebenproducten nicht ſo liefert, daß der Waldwirth ſie bei der ſich einſtellenden guten Gelegenheit verwerthen kann, ſondern vielmehr Hieb und Nutzung zu Zeiten erfolgen kann, wo dem Mangel bereits abgeholfen oder wirklicher augenblicklicher Ueberfluß an Waldproducten iſt, — die günſtige Zeit zu ihrer Verwerthung aber ſelten und dann nur zufällig getroffen wird, wenn man den Hieb nicht anlegt in einem Zeitabſchnitte, wo es die Forſt- wiſſenſchaft im Intereſſe des Materialertrages und der Nachhaltigkeit verbietet. Dieſe Nachtheile finden beim Schlagwaldbetriebe nicht Statt. Hundeshagen Encyclopädie II. §. 608. ³⁾ S. Hundeshagen Encyclopädie. I. §. 184. 595. Pfeil Handbuch. II. S. 277. Hartig Lehrbuch für Förſter. II. Bd. I. Thl. 1r Abſchn. 19s Kapit. Baumſtark Encyclopädie. 21

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 321. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/343>, abgerufen am 22.11.2024.