gehörige Transportmittel und -Wege1) ganz unentbehrlich. Man transportirt:
A) Zu Land das Holz durch Tragen in Körben und Holz- tragen, durch Fahren auf Karren, Wagen und Schlitten, durch Walzen auf der bloßen Erde und Unterlagen, durch Schleifen am Lotteisen (Keil, der mit einer Zugkette versehen ist und in die Blöche geschlagen wird), das man allein oder mit dem Lottbaume (einer Deichsel für zwei Menschen oder Thiere), oder mit einem halben Wagen anwendet, um die Zugkraft zu erleichtern und zu verstärken, und endlich durch Rutschen entweder auf der bloßen Erde oder in Riesen (d. h. entweder in die Erde gegrabenen und mit Holz befestigten oder durch Eisen, Stangen, Blöche und Bretter verfertigten künstlichen Rinnen, -- Erd-, Eisen-, Stangen- riesen), oder auf Rutschen (Holzwegen), oder an Seilen, indem man das herabzulassende Holz entweder auf oder ohne Unterlagen und Walzen an Seilen hält und allmälig gleiten läßt. Auf den Heerstraßen und andern Fahrwegen darf es nur mit Wagen trans- portirt werden. Bevor es aber zu diesen oder zu einer Wasser- straße gelangt, wird es auf eigenen Holztransportwegen weiter geschafft. Diese aber sind entweder Winter- (Schnee-) Wege oder Sommer- (Schmier-) Wege, und bei Beiden unterscheidet man wieder die Schiffbau-, Langholz- (Bloch-) und Feuerholz- wege. Die Winterwege sind nur bei einer durch den Schnee her- vorgebrachten natürlichen Glätte, die Sommerwege nur bei einer durch Wasser, Speck oder Talg hervorgebrachten künstlichen Glätte fahrbar. Sie sind sämmtlich mehr oder weniger mit Längen- oder Querhölzern (Streichrippen) befestigte Wege, auf welchen die Holzschlitten und Holzarchen (eigene Gerüste von Holz) mit Holz beladen von Menschen oder Thieren hingezogen werden. Da nun in Gebirgen oft Unterbrechungen der Wege Statt finden oder auf Sumpfboden kein Schlittenweg angelegt werden kann; so wird es oft nöthig, die Wege auf Jöchern u. dgl. brückenartig anzulegen. So entstehen die Sumpfschlittwege (über Sümpfen), die beweglichen Schlittwege (über Klüften) und die Leiter- wege (leiterförmig über Schluchten). Neben diesen Schlittwegen sind in der Regel auch gewöhnliche (Weich-) Wege angelegt, auf denen die Thiere und Menschen zurückgehen2).
B) Zu Wasser unmittelbar auf der Wasserfläche (Flößerei) oder mittelbar zu Floß als Oblast und zu Schiffe, wenn ein solches Gewässer vorhanden ist, auf welchem dies geschehen kann (das schiff- oder floßbar ist). Wenn weder Wassermangel noch plötzliches und häufiges Anschwellen der Flüsse, niedriger Stand
gehörige Transportmittel und -Wege1) ganz unentbehrlich. Man transportirt:
A) Zu Land das Holz durch Tragen in Körben und Holz- tragen, durch Fahren auf Karren, Wagen und Schlitten, durch Walzen auf der bloßen Erde und Unterlagen, durch Schleifen am Lotteiſen (Keil, der mit einer Zugkette verſehen iſt und in die Blöche geſchlagen wird), das man allein oder mit dem Lottbaume (einer Deichſel für zwei Menſchen oder Thiere), oder mit einem halben Wagen anwendet, um die Zugkraft zu erleichtern und zu verſtärken, und endlich durch Rutſchen entweder auf der bloßen Erde oder in Rieſen (d. h. entweder in die Erde gegrabenen und mit Holz befeſtigten oder durch Eiſen, Stangen, Blöche und Bretter verfertigten künſtlichen Rinnen, — Erd-, Eiſen-, Stangen- rieſen), oder auf Rutſchen (Holzwegen), oder an Seilen, indem man das herabzulaſſende Holz entweder auf oder ohne Unterlagen und Walzen an Seilen hält und allmälig gleiten läßt. Auf den Heerſtraßen und andern Fahrwegen darf es nur mit Wagen trans- portirt werden. Bevor es aber zu dieſen oder zu einer Waſſer- ſtraße gelangt, wird es auf eigenen Holztransportwegen weiter geſchafft. Dieſe aber ſind entweder Winter- (Schnee-) Wege oder Sommer- (Schmier-) Wege, und bei Beiden unterſcheidet man wieder die Schiffbau-, Langholz- (Bloch-) und Feuerholz- wege. Die Winterwege ſind nur bei einer durch den Schnee her- vorgebrachten natürlichen Glätte, die Sommerwege nur bei einer durch Waſſer, Speck oder Talg hervorgebrachten künſtlichen Glätte fahrbar. Sie ſind ſämmtlich mehr oder weniger mit Längen- oder Querhölzern (Streichrippen) befeſtigte Wege, auf welchen die Holzſchlitten und Holzarchen (eigene Gerüſte von Holz) mit Holz beladen von Menſchen oder Thieren hingezogen werden. Da nun in Gebirgen oft Unterbrechungen der Wege Statt finden oder auf Sumpfboden kein Schlittenweg angelegt werden kann; ſo wird es oft nöthig, die Wege auf Jöchern u. dgl. brückenartig anzulegen. So entſtehen die Sumpfſchlittwege (über Sümpfen), die beweglichen Schlittwege (über Klüften) und die Leiter- wege (leiterförmig über Schluchten). Neben dieſen Schlittwegen ſind in der Regel auch gewöhnliche (Weich-) Wege angelegt, auf denen die Thiere und Menſchen zurückgehen2).
B) Zu Waſſer unmittelbar auf der Waſſerfläche (Flößerei) oder mittelbar zu Floß als Oblaſt und zu Schiffe, wenn ein ſolches Gewäſſer vorhanden iſt, auf welchem dies geſchehen kann (das ſchiff- oder floßbar iſt). Wenn weder Waſſermangel noch plötzliches und häufiges Anſchwellen der Flüſſe, niedriger Stand
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><divn="8"><p><pbfacs="#f0335"n="313"/>
gehörige <hirendition="#g">Transportmittel</hi> und -<hirendition="#g">Wege</hi><hirendition="#sup">1</hi>) ganz unentbehrlich.<lb/>
Man transportirt:</p><lb/><p><hirendition="#aq">A)</hi> Zu <hirendition="#g">Land</hi> das Holz durch <hirendition="#g">Tragen</hi> in Körben und Holz-<lb/>
tragen, durch <hirendition="#g">Fahren</hi> auf Karren, Wagen und Schlitten, durch<lb/><hirendition="#g">Walzen</hi> auf der bloßen Erde und Unterlagen, durch <hirendition="#g">Schleifen</hi><lb/>
am Lotteiſen (Keil, der mit einer Zugkette verſehen iſt und in die<lb/>
Blöche geſchlagen wird), das man allein oder mit dem Lottbaume<lb/>
(einer Deichſel für zwei Menſchen oder Thiere), oder mit einem<lb/>
halben Wagen anwendet, um die Zugkraft zu erleichtern und zu<lb/>
verſtärken, und endlich durch <hirendition="#g">Rutſchen</hi> entweder auf der bloßen<lb/>
Erde oder in Rieſen (d. h. entweder in die Erde gegrabenen und<lb/>
mit Holz befeſtigten oder durch Eiſen, Stangen, Blöche und<lb/>
Bretter verfertigten künſtlichen Rinnen, — Erd-, Eiſen-, Stangen-<lb/>
rieſen), oder auf Rutſchen (Holzwegen), oder an Seilen, indem<lb/>
man das herabzulaſſende Holz entweder auf oder ohne Unterlagen<lb/>
und Walzen an Seilen hält und allmälig gleiten läßt. Auf den<lb/>
Heerſtraßen und andern Fahrwegen darf es nur mit Wagen trans-<lb/>
portirt werden. Bevor es aber zu dieſen oder zu einer Waſſer-<lb/>ſtraße gelangt, wird es auf eigenen Holztransportwegen weiter<lb/>
geſchafft. Dieſe aber ſind entweder Winter- (Schnee-) Wege<lb/>
oder Sommer- (Schmier-) Wege, und bei Beiden unterſcheidet<lb/>
man wieder die Schiffbau-, Langholz- (Bloch-) und Feuerholz-<lb/>
wege. Die Winterwege ſind nur bei einer durch den Schnee her-<lb/>
vorgebrachten natürlichen Glätte, die Sommerwege nur bei einer<lb/>
durch Waſſer, Speck oder Talg hervorgebrachten künſtlichen Glätte<lb/>
fahrbar. Sie ſind ſämmtlich mehr oder weniger mit Längen- oder<lb/>
Querhölzern (Streichrippen) befeſtigte Wege, auf welchen die<lb/>
Holzſchlitten und Holzarchen (eigene Gerüſte von Holz) mit Holz<lb/>
beladen von Menſchen oder Thieren hingezogen werden. Da nun<lb/>
in Gebirgen oft Unterbrechungen der Wege Statt finden oder auf<lb/>
Sumpfboden kein Schlittenweg angelegt werden kann; ſo wird es<lb/>
oft nöthig, die Wege auf Jöchern u. dgl. brückenartig anzulegen.<lb/>
So entſtehen die <hirendition="#g">Sumpfſchlittwege</hi> (über Sümpfen), die<lb/><hirendition="#g">beweglichen Schlittwege</hi> (über Klüften) und die <hirendition="#g">Leiter</hi>-<lb/><hirendition="#g">wege</hi> (leiterförmig über Schluchten). Neben dieſen Schlittwegen<lb/>ſind in der Regel auch gewöhnliche (Weich-) Wege angelegt, auf<lb/>
denen die Thiere und Menſchen zurückgehen<hirendition="#sup">2</hi>).</p><lb/><p><hirendition="#aq">B)</hi> Zu <hirendition="#g">Waſſer</hi> unmittelbar auf der Waſſerfläche (<hirendition="#g">Flößerei</hi>)<lb/>
oder mittelbar zu <hirendition="#g">Floß als Oblaſt</hi> und zu <hirendition="#g">Schiffe</hi>, wenn ein<lb/>ſolches Gewäſſer vorhanden iſt, auf welchem dies geſchehen kann<lb/>
(das ſchiff- oder floßbar iſt). Wenn weder Waſſermangel noch<lb/>
plötzliches und häufiges Anſchwellen der Flüſſe, niedriger Stand<lb/></p></div></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[313/0335]
gehörige Transportmittel und -Wege1) ganz unentbehrlich.
Man transportirt:
A) Zu Land das Holz durch Tragen in Körben und Holz-
tragen, durch Fahren auf Karren, Wagen und Schlitten, durch
Walzen auf der bloßen Erde und Unterlagen, durch Schleifen
am Lotteiſen (Keil, der mit einer Zugkette verſehen iſt und in die
Blöche geſchlagen wird), das man allein oder mit dem Lottbaume
(einer Deichſel für zwei Menſchen oder Thiere), oder mit einem
halben Wagen anwendet, um die Zugkraft zu erleichtern und zu
verſtärken, und endlich durch Rutſchen entweder auf der bloßen
Erde oder in Rieſen (d. h. entweder in die Erde gegrabenen und
mit Holz befeſtigten oder durch Eiſen, Stangen, Blöche und
Bretter verfertigten künſtlichen Rinnen, — Erd-, Eiſen-, Stangen-
rieſen), oder auf Rutſchen (Holzwegen), oder an Seilen, indem
man das herabzulaſſende Holz entweder auf oder ohne Unterlagen
und Walzen an Seilen hält und allmälig gleiten läßt. Auf den
Heerſtraßen und andern Fahrwegen darf es nur mit Wagen trans-
portirt werden. Bevor es aber zu dieſen oder zu einer Waſſer-
ſtraße gelangt, wird es auf eigenen Holztransportwegen weiter
geſchafft. Dieſe aber ſind entweder Winter- (Schnee-) Wege
oder Sommer- (Schmier-) Wege, und bei Beiden unterſcheidet
man wieder die Schiffbau-, Langholz- (Bloch-) und Feuerholz-
wege. Die Winterwege ſind nur bei einer durch den Schnee her-
vorgebrachten natürlichen Glätte, die Sommerwege nur bei einer
durch Waſſer, Speck oder Talg hervorgebrachten künſtlichen Glätte
fahrbar. Sie ſind ſämmtlich mehr oder weniger mit Längen- oder
Querhölzern (Streichrippen) befeſtigte Wege, auf welchen die
Holzſchlitten und Holzarchen (eigene Gerüſte von Holz) mit Holz
beladen von Menſchen oder Thieren hingezogen werden. Da nun
in Gebirgen oft Unterbrechungen der Wege Statt finden oder auf
Sumpfboden kein Schlittenweg angelegt werden kann; ſo wird es
oft nöthig, die Wege auf Jöchern u. dgl. brückenartig anzulegen.
So entſtehen die Sumpfſchlittwege (über Sümpfen), die
beweglichen Schlittwege (über Klüften) und die Leiter-
wege (leiterförmig über Schluchten). Neben dieſen Schlittwegen
ſind in der Regel auch gewöhnliche (Weich-) Wege angelegt, auf
denen die Thiere und Menſchen zurückgehen2).
B) Zu Waſſer unmittelbar auf der Waſſerfläche (Flößerei)
oder mittelbar zu Floß als Oblaſt und zu Schiffe, wenn ein
ſolches Gewäſſer vorhanden iſt, auf welchem dies geſchehen kann
(das ſchiff- oder floßbar iſt). Wenn weder Waſſermangel noch
plötzliches und häufiges Anſchwellen der Flüſſe, niedriger Stand
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/335>, abgerufen am 26.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.