gerade so wie man die natürliche Farbe und den ungezwungenen Fall des Haupthaares dem Puder, Wachs und der Scheere des Friseurs unterwarf, und es entstanden jene langweiligen, geister- tödtend regelmäßigen, ebenen Gärten. Der andere Styl nimmt sich aber als Vorbild die Natur, und sucht ihre Formen in mög- lichster Aehnlichkeit ohne Zwang im Ideale darzustellen. Er ist jetzt der Herrschende.
II. Besondere Grundsätze.
§. 246.
Auch die besonderen Grundsätze und Regeln der Lustgartenkunst zerfallen in zwei Hauptstücke. Sie sind folgende:
1) Die Pflanzung der Lustgewächse. Auch hier muß jede Pflanze nach ihrer natürlichen und wirthschaftlichen Eigen- thümlichkeit behandelt werden. Auch hier leiten die an mehreren Orten schon angegebenen Regeln. Allein es ist unnöthig, sie hier zu wiederholen, und der Raum zu beschränkt, um die Lustgarten- pflanzen hier anzugeben, noch viel mehr, um die Eigenthümlich- keiten ihrer Behandlung zu lehren1).
2) Die kunstgerechte Anlage des Bildes im Ganzen und in den einzelnen Parthien. a) Das Erste ist, sich eine rechte Uebersicht des für die Gartenanlage bestimmten Feldes zu verschaffen; dies geschieht durch Zeichnung oder Revision eines Planes, unter Berücksichtigung der chemischen, mechanischen und klimatischen Verhältnisse der Bodenfläche. b) Das Zweite ist die Berücksichtigung des Zweckes der Anlage und der Prosa der auf- zuwendenden Geldmittel. Zu den Privat-Lustanlagen sind die Landgüter, Villen, Maiereien, Sommerhäuser u. dgl. sehr passend. Zu öffentlichen Lustanlagen gehören nicht blos die Parke für Fußgänger oder Reiter, Boulewarde, öffentliche Plätze in den Städten, sondern auch botanische Gärten. c) Das Dritte ist die Verfertigung eines Planes, wonach die Projektirung, Nivellirung u. dgl. vorgenommen wird. Dies ist sehr schwierig, weil hiervon die ganze Anlage abhängt, und es darauf ankömmt, über die Fläche so zu disponiren, wie es ihre Natur mit sich bringt. d).Das Lezte ist endlich die Ausführung desselben. Indem man alles Ent- stellende entfernt, muß man zugleich darauf sehen, die Gehölze und Gebüsche, die Gebäude jeder Art, die Wasserparthien, die Teiche, Thäler und Hügel, und die Felsenparthien so anzulegen, daß sie als Bild nicht blos einen schönen gruppirten Anblick mit Vor- und Hintergrund darstellen, sondern selbst auch, wenn man
gerade ſo wie man die natürliche Farbe und den ungezwungenen Fall des Haupthaares dem Puder, Wachs und der Scheere des Friſeurs unterwarf, und es entſtanden jene langweiligen, geiſter- tödtend regelmäßigen, ebenen Gärten. Der andere Styl nimmt ſich aber als Vorbild die Natur, und ſucht ihre Formen in mög- lichſter Aehnlichkeit ohne Zwang im Ideale darzuſtellen. Er iſt jetzt der Herrſchende.
II. Beſondere Grundſätze.
§. 246.
Auch die beſonderen Grundſätze und Regeln der Luſtgartenkunſt zerfallen in zwei Hauptſtücke. Sie ſind folgende:
1) Die Pflanzung der Luſtgewächſe. Auch hier muß jede Pflanze nach ihrer natürlichen und wirthſchaftlichen Eigen- thümlichkeit behandelt werden. Auch hier leiten die an mehreren Orten ſchon angegebenen Regeln. Allein es iſt unnöthig, ſie hier zu wiederholen, und der Raum zu beſchränkt, um die Luſtgarten- pflanzen hier anzugeben, noch viel mehr, um die Eigenthümlich- keiten ihrer Behandlung zu lehren1).
2) Die kunſtgerechte Anlage des Bildes im Ganzen und in den einzelnen Parthien. a) Das Erſte iſt, ſich eine rechte Ueberſicht des für die Gartenanlage beſtimmten Feldes zu verſchaffen; dies geſchieht durch Zeichnung oder Reviſion eines Planes, unter Berückſichtigung der chemiſchen, mechaniſchen und klimatiſchen Verhältniſſe der Bodenfläche. b) Das Zweite iſt die Berückſichtigung des Zweckes der Anlage und der Proſa der auf- zuwendenden Geldmittel. Zu den Privat-Luſtanlagen ſind die Landgüter, Villen, Maiereien, Sommerhäuſer u. dgl. ſehr paſſend. Zu öffentlichen Luſtanlagen gehören nicht blos die Parke für Fußgänger oder Reiter, Boulewarde, öffentliche Plätze in den Städten, ſondern auch botaniſche Gärten. c) Das Dritte iſt die Verfertigung eines Planes, wonach die Projektirung, Nivellirung u. dgl. vorgenommen wird. Dies iſt ſehr ſchwierig, weil hiervon die ganze Anlage abhängt, und es darauf ankömmt, über die Fläche ſo zu diſponiren, wie es ihre Natur mit ſich bringt. d).Das Lezte iſt endlich die Ausführung deſſelben. Indem man alles Ent- ſtellende entfernt, muß man zugleich darauf ſehen, die Gehölze und Gebüſche, die Gebäude jeder Art, die Waſſerparthien, die Teiche, Thäler und Hügel, und die Felſenparthien ſo anzulegen, daß ſie als Bild nicht blos einen ſchönen gruppirten Anblick mit Vor- und Hintergrund darſtellen, ſondern ſelbſt auch, wenn man
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Friſeurs unterwarf, und es entſtanden jene langweiligen, geiſter-
tödtend regelmäßigen, ebenen Gärten. Der andere Styl nimmt
ſich aber als Vorbild die Natur, und ſucht ihre Formen in mög-
lichſter Aehnlichkeit ohne Zwang im Ideale darzuſtellen. Er iſt
jetzt der Herrſchende.
II. Beſondere Grundſätze.
§. 246.
Auch die beſonderen Grundſätze und Regeln der Luſtgartenkunſt
zerfallen in zwei Hauptſtücke. Sie ſind folgende:
1) Die Pflanzung der Luſtgewächſe. Auch hier muß
jede Pflanze nach ihrer natürlichen und wirthſchaftlichen Eigen-
thümlichkeit behandelt werden. Auch hier leiten die an mehreren
Orten ſchon angegebenen Regeln. Allein es iſt unnöthig, ſie hier
zu wiederholen, und der Raum zu beſchränkt, um die Luſtgarten-
pflanzen hier anzugeben, noch viel mehr, um die Eigenthümlich-
keiten ihrer Behandlung zu lehren1).
2) Die kunſtgerechte Anlage des Bildes im Ganzen
und in den einzelnen Parthien. a) Das Erſte iſt, ſich eine
rechte Ueberſicht des für die Gartenanlage beſtimmten Feldes zu
verſchaffen; dies geſchieht durch Zeichnung oder Reviſion eines
Planes, unter Berückſichtigung der chemiſchen, mechaniſchen und
klimatiſchen Verhältniſſe der Bodenfläche. b) Das Zweite iſt die
Berückſichtigung des Zweckes der Anlage und der Proſa der auf-
zuwendenden Geldmittel. Zu den Privat-Luſtanlagen ſind die
Landgüter, Villen, Maiereien, Sommerhäuſer u. dgl. ſehr paſſend.
Zu öffentlichen Luſtanlagen gehören nicht blos die Parke für
Fußgänger oder Reiter, Boulewarde, öffentliche Plätze in den
Städten, ſondern auch botaniſche Gärten. c) Das Dritte iſt die
Verfertigung eines Planes, wonach die Projektirung, Nivellirung
u. dgl. vorgenommen wird. Dies iſt ſehr ſchwierig, weil hiervon
die ganze Anlage abhängt, und es darauf ankömmt, über die
Fläche ſo zu diſponiren, wie es ihre Natur mit ſich bringt. d).Das
Lezte iſt endlich die Ausführung deſſelben. Indem man alles Ent-
ſtellende entfernt, muß man zugleich darauf ſehen, die Gehölze
und Gebüſche, die Gebäude jeder Art, die Waſſerparthien, die
Teiche, Thäler und Hügel, und die Felſenparthien ſo anzulegen,
daß ſie als Bild nicht blos einen ſchönen gruppirten Anblick mit
Vor- und Hintergrund darſtellen, ſondern ſelbſt auch, wenn man
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 300. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/322>, abgerufen am 21.11.2024.
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