Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.in Betreff des Lezteren allgemeine Erfahrungen (§. 148. Note 1.). Der Acker muß für sein geliefertes Stroh den Mist bekommen, welcher aus 3 Theilen Stroh und 1 Theil Heu, oder besser aus 2 Theilen Stroh und 1 Theil Heu, oder 2 Theilen Heu und 3 Theilen Stroh entstanden ist, wenn er in seinem gehörigen Zustande bleiben soll (Thaer, Versuch einer Ausmittelung des Reinertrags. S. 479. folg.). Allein aus dem Streu- und Heuvorrathe kann man den Dünger noch nicht berech- nen, das Gewicht des entstehenden Düngers ist größer. Die Erfahrung hat viel- mehr Multiplicatoren angegeben, mit denen man den Streu- und Futtervorrath multipliciren muß. Diese sind 2 nach v. Flotow, 2,3 nach Thaer, 1,8 nach Meyer, und 1,6 nach Schmalz, und haben sich wirklich bei verschiedenen Vieh- rassen und in verschiedenen Gegenden erprobt. Eine solche Berechnung des zu ziehenden Düngers ist jedenfalls besser, als jene nach der Kopfzahl des Viehes, weil diese im Mißverhältnisse zur Wirthschaft stehen kann. Allein auch durch die Weide wird Mist erzeugt, und man hat darüber Berechnungen angestellt. S. Thaer ration. Landw. I. 233-285. Desselben Gewerbslehre. S. 121. v. Flotow, Anleitung zur Verfertigung der Ertragsanschläge. I. 68. Meyer, Ueber Gemein- heitstheil. III. 69. Ueber Pachtanschläge. S. 18. Schmalz, Veranschlagung ländlicher Grundstücke. §. 24 folg. Burger Lehrbuch. II. 344. Thaer, Annalen der niedersächsischen Landwirthschaft. Jahrg. VI. Stück 4. S. 187 (Verhältniß des Viehstandes zum Ackerbau). §. 208. Fortsetzung. 2) Verkehrsmittel. Wenn der Grundbesitz nicht so klein 3) Tüchtige Arbeiter in zureichender Menge. Hier gilt, 4) Hinreichendes Capital. Es sind zum landwirthschaft- in Betreff des Lezteren allgemeine Erfahrungen (§. 148. Note 1.). Der Acker muß für ſein geliefertes Stroh den Miſt bekommen, welcher aus 3 Theilen Stroh und 1 Theil Heu, oder beſſer aus 2 Theilen Stroh und 1 Theil Heu, oder 2 Theilen Heu und 3 Theilen Stroh entſtanden iſt, wenn er in ſeinem gehörigen Zuſtande bleiben ſoll (Thaer, Verſuch einer Ausmittelung des Reinertrags. S. 479. folg.). Allein aus dem Streu- und Heuvorrathe kann man den Dünger noch nicht berech- nen, das Gewicht des entſtehenden Düngers iſt größer. Die Erfahrung hat viel- mehr Multiplicatoren angegeben, mit denen man den Streu- und Futtervorrath multipliciren muß. Dieſe ſind 2 nach v. Flotow, 2,3 nach Thaer, 1,8 nach Meyer, und 1,6 nach Schmalz, und haben ſich wirklich bei verſchiedenen Vieh- raſſen und in verſchiedenen Gegenden erprobt. Eine ſolche Berechnung des zu ziehenden Düngers iſt jedenfalls beſſer, als jene nach der Kopfzahl des Viehes, weil dieſe im Mißverhältniſſe zur Wirthſchaft ſtehen kann. Allein auch durch die Weide wird Miſt erzeugt, und man hat darüber Berechnungen angeſtellt. S. Thaer ration. Landw. I. 233–285. Deſſelben Gewerbslehre. S. 121. v. Flotow, Anleitung zur Verfertigung der Ertragsanſchläge. I. 68. Meyer, Ueber Gemein- heitstheil. III. 69. Ueber Pachtanſchläge. S. 18. Schmalz, Veranſchlagung ländlicher Grundſtücke. §. 24 folg. Burger Lehrbuch. II. 344. Thaer, Annalen der niederſächſiſchen Landwirthſchaft. Jahrg. VI. Stück 4. S. 187 (Verhältniß des Viehſtandes zum Ackerbau). §. 208. Fortſetzung. 2) Verkehrsmittel. Wenn der Grundbeſitz nicht ſo klein 3) Tüchtige Arbeiter in zureichender Menge. Hier gilt, 4) Hinreichendes Capital. Es ſind zum landwirthſchaft- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <note place="end" n="2)"><pb facs="#f0278" n="256"/> in Betreff des Lezteren allgemeine Erfahrungen (§. 148. Note 1.). 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²⁾ in Betreff des Lezteren allgemeine Erfahrungen (§. 148. Note 1.). Der Acker muß
für ſein geliefertes Stroh den Miſt bekommen, welcher aus 3 Theilen Stroh und
1 Theil Heu, oder beſſer aus 2 Theilen Stroh und 1 Theil Heu, oder 2 Theilen
Heu und 3 Theilen Stroh entſtanden iſt, wenn er in ſeinem gehörigen Zuſtande
bleiben ſoll (Thaer, Verſuch einer Ausmittelung des Reinertrags. S. 479. folg.).
Allein aus dem Streu- und Heuvorrathe kann man den Dünger noch nicht berech-
nen, das Gewicht des entſtehenden Düngers iſt größer. Die Erfahrung hat viel-
mehr Multiplicatoren angegeben, mit denen man den Streu- und Futtervorrath
multipliciren muß. Dieſe ſind 2 nach v. Flotow, 2,3 nach Thaer, 1,8 nach
Meyer, und 1,6 nach Schmalz, und haben ſich wirklich bei verſchiedenen Vieh-
raſſen und in verſchiedenen Gegenden erprobt. Eine ſolche Berechnung des zu
ziehenden Düngers iſt jedenfalls beſſer, als jene nach der Kopfzahl des Viehes,
weil dieſe im Mißverhältniſſe zur Wirthſchaft ſtehen kann. Allein auch durch die
Weide wird Miſt erzeugt, und man hat darüber Berechnungen angeſtellt. S. Thaer
ration. Landw. I. 233–285. Deſſelben Gewerbslehre. S. 121. v. Flotow,
Anleitung zur Verfertigung der Ertragsanſchläge. I. 68. Meyer, Ueber Gemein-
heitstheil. III. 69. Ueber Pachtanſchläge. S. 18. Schmalz, Veranſchlagung
ländlicher Grundſtücke. §. 24 folg. Burger Lehrbuch. II. 344. Thaer, Annalen
der niederſächſiſchen Landwirthſchaft. Jahrg. VI. Stück 4. S. 187 (Verhältniß
des Viehſtandes zum Ackerbau).
§. 208.
Fortſetzung.
2) Verkehrsmittel. Wenn der Grundbeſitz nicht ſo klein
iſt, daß man nur den Hausbedarf ziehen kann, und wenn auf dem
Landgute nicht andere techniſche Nutzungen in ſolcher Menge und
Ausdehnung ſind, daß in dieſen der Reſt an Producten nach Abzug
des eigenen Wirthſchaftsbedarfes verarbeitet wird; dann iſt der
Abſatz an landwirthſchaftlichen Producten und das Vorhandenſein
gehöriger Transportmittel und -Wege zur Fortſetzung des
landwirthſchaftlichen Betriebes unumgänglich nothwendig. Daher
iſt auch die Lage eines Gutes in Bezug auf die Bevölkerung des
Landes oder der Gegend, gegen den großen und kleinen Markt,
gegen gute Handelsſtraßen zu Land und zu Waſſer von eben ſo
großer Wichtigkeit, als es diejenigen Einrichtungen ſind, welche
den Unterſchied der Entfernungen von den Marktorten verringern,
z. B. Eiſenbahnen, Dampfwagen, herumziehende Getreide-,
Wolle-, Viehhändler u. dgl.1)
3) Tüchtige Arbeiter in zureichender Menge. Hier gilt,
was ſchon oben (§. 67 u. 68.) geſagt iſt2).
4) Hinreichendes Capital. Es ſind zum landwirthſchaft-
lichen Capitale zu rechnen: ſämmtliche landwirthſchaftliche Gebäu-
lichkeiten, das Saatkorn im weiteſten Sinne des Wortes, der
Dünger und die ſonſtigen Bodenverbeſſerungsmittel, die landwirth-
ſchaftlichen und Viehzuchtsgeräthſchaften aller Art nebſt den dazu
nöthigen periodiſchen Erhaltungs-, Reparatur- und ähnlichen
Koſten, das Nutzvieh, das Arbeitsvieh und ſein Geſchirre, nebſt
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