Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.b) Durch äußerliche und innerliche Veredelung der 1) Es gehört hierher das Feueranmachen, das Dampfbereiten (besonders auf Weinbergen), das Schützen mit Einhängungen, das Bedecken mit Reisig, und die Treibbeete, deren Erklärung aber dem Gartenbaue angehört. 2) Das Begießen ist im Großen nicht anwendbar, und eignet sich mehr für gartenmäßige Kultur. Das Bewässern wird im Großen angewendet. In mancher Gegend thut es die Natur durch Austreten der Flüsse. Wo dies nicht der Fall ist, wird es blos bei Wiesen und wohl auch bei Weiden angewendet, und wird an seinem Orte davon die Rede sein; ebenso vom Bewässern des Reißes. 3) Durch das Behacken, das man entweder mit der Handhaue oder bei regelmäßiger Saat und Pflanzung mit den Pferdehacken u. dgl. vollführt, lockert man blos die Erde um die Pflanzen herum. Auch bedient man sich dazu, besonders beim Getreide, der Eggen, ohne daß, bei gehörig dichter Saat, viele Pflänzchen ruinirt werden. Das Behäufeln, welches auch mit obigen Werkzeugen, nur nicht mit der Egge, geschieht, hat auch den Zweck, mit dem um die Pflanzen zusammengezogenen Grunde der Pflanze mehr Nahrung, Feuchtigkeit, Schutz gegen zu vielen Regen und zu große Trockniß zu geben. Das Jäten, d. h. das Reinigen des Bodens von Unkraut, geschieht auch entweder mit der Hand- (eigentl. Jäten) oder mit der Pferdehacke oder durch obiges Behacken und Behäufeln. Das Wal- zen, besonders der Getreide, des Rapses u. dgl., ist von sehr großem Nutzen, im Frühling, wenn der Boden nach starken Frösten beim Thauwetter aufzieht. (Schnee Landw. Zeitung. X. 333. 435. 449. Rüder Landw. Zeitung. 1833. S. 129. Beschreibung und Abbildung einer Gelenkwalze von Hermes zu diesem Zwecke.) Nach v. Fredersdorf (Anleitung zur Veranschlag. S. 179.) werden zum Jäten eines preuß. Morgens in einem Tage 40 Frauen erfordert, nach Reyne aber nur 24 Frauen. Der Durchschnitt für einen 10 stündigen Arbeitstag wäre sonach 32 Frauen für den Morgen. Allein die zu berechnenden Umstände sind zu verschiedener Art, als das man eine allgemeine Angabe mit Zuverlässigkeit benutzen könnte. Nach den meisten Erfahrungen aber kann man annehmen, daß zum Be- hacken und zum Behäufeln eines Morgens in 10 stündigen Tagen in zähem Thon- boden 7, in Lehmboden 6, und in Sandboden 4 bis 5 Frauen nöthig sind. Die Ansicht, daß 1 Person täglich 1 Morgen behacke, welche v. Daum in seinen Bei- trägen II. §. 343. aus dem nach Thaers Angabe zu zahlenden Lohne von 3 Pfenn. für 40 Ruthen Länge, so daß 1 Person täglich 5 bis 6 gGr. verdiene, abstrahirt hat, verdient gar keinen Glauben. 4) Zu den Unkrautspflanzen sind besonders zu rechnen: a) Einjährige: die Wucherblume (Chrysanthemum segetum), der Hederich (Raphanus Raphani- strum), der Windhafer (Avena fatua), der Schwindelhafer (Lolch, Lolium temu- lentum), der Kuhweitzen (Wachtelweitzen, Melampyrum arvense), die Kamille (Matricaria Chamomilla), das Flohkraut (Poligonum persicaria), der Ackersenf (sinapis arvensis), der Ackerhahnenfuß (Ranunculus arvenvis), die Kornblume (Centaurea cyanus), die Kornrade (Agrostemma githago), die Korntrespe (Bromus secalinus), die Klatschrose (Papaver Rhocas), das Täschelkraut (Tlaspi arvense und Tl. bursa pastoris), der weiße und der grüne Gänsefuß (Chenopodiam album, viride), der Hahnenkamm (Rhinantus crista galli), das Klebkraut (Galium apa- rine), die gemeine Gänsedistel (sonchus oleraceus), der Rittersporn (Delphinium consolida). b) Zwei- und mehrjährige: der Kandelwisch (Equisetum arvense), der Ackerwindling (Convolvulus arvensis), die Ackerdistel (serratula arvensis), die knollige Platterbse (Lathyrus tuberosus), der Huflattig (Tussilago farfara), die Vogelwicke (Vicia cracca), der Natterkopf (Echium vulgare), der Attich (sambu- cus ebulus), der Ackerampfer (Rumex acetosella), die Ackergänsedistel (sonchus Baumstark Encyclopädie. 13
b) Durch äußerliche und innerliche Veredelung der 1) Es gehört hierher das Feueranmachen, das Dampfbereiten (beſonders auf Weinbergen), das Schützen mit Einhängungen, das Bedecken mit Reiſig, und die Treibbeete, deren Erklärung aber dem Gartenbaue angehört. 2) Das Begießen iſt im Großen nicht anwendbar, und eignet ſich mehr für gartenmäßige Kultur. Das Bewäſſern wird im Großen angewendet. In mancher Gegend thut es die Natur durch Austreten der Flüſſe. Wo dies nicht der Fall iſt, wird es blos bei Wieſen und wohl auch bei Weiden angewendet, und wird an ſeinem Orte davon die Rede ſein; ebenſo vom Bewäſſern des Reißes. 3) Durch das Behacken, das man entweder mit der Handhaue oder bei regelmäßiger Saat und Pflanzung mit den Pferdehacken u. dgl. vollführt, lockert man blos die Erde um die Pflanzen herum. Auch bedient man ſich dazu, beſonders beim Getreide, der Eggen, ohne daß, bei gehörig dichter Saat, viele Pflänzchen ruinirt werden. Das Behäufeln, welches auch mit obigen Werkzeugen, nur nicht mit der Egge, geſchieht, hat auch den Zweck, mit dem um die Pflanzen zuſammengezogenen Grunde der Pflanze mehr Nahrung, Feuchtigkeit, Schutz gegen zu vielen Regen und zu große Trockniß zu geben. Das Jäten, d. h. das Reinigen des Bodens von Unkraut, geſchieht auch entweder mit der Hand- (eigentl. Jäten) oder mit der Pferdehacke oder durch obiges Behacken und Behäufeln. Das Wal- zen, beſonders der Getreide, des Rapſes u. dgl., iſt von ſehr großem Nutzen, im Frühling, wenn der Boden nach ſtarken Fröſten beim Thauwetter aufzieht. (Schnee Landw. Zeitung. X. 333. 435. 449. Rüder Landw. Zeitung. 1833. S. 129. Beſchreibung und Abbildung einer Gelenkwalze von Hermes zu dieſem Zwecke.) Nach v. Fredersdorf (Anleitung zur Veranſchlag. S. 179.) werden zum Jäten eines preuß. Morgens in einem Tage 40 Frauen erfordert, nach Reyne aber nur 24 Frauen. Der Durchſchnitt für einen 10 ſtündigen Arbeitstag wäre ſonach 32 Frauen für den Morgen. Allein die zu berechnenden Umſtände ſind zu verſchiedener Art, als das man eine allgemeine Angabe mit Zuverläſſigkeit benutzen könnte. Nach den meiſten Erfahrungen aber kann man annehmen, daß zum Be- hacken und zum Behäufeln eines Morgens in 10 ſtündigen Tagen in zähem Thon- boden 7, in Lehmboden 6, und in Sandboden 4 bis 5 Frauen nöthig ſind. Die Anſicht, daß 1 Perſon täglich 1 Morgen behacke, welche v. Daum in ſeinen Bei- trägen II. §. 343. aus dem nach Thaers Angabe zu zahlenden Lohne von 3 Pfenn. für 40 Ruthen Länge, ſo daß 1 Perſon täglich 5 bis 6 gGr. verdiene, abſtrahirt hat, verdient gar keinen Glauben. 4) Zu den Unkrautspflanzen ſind beſonders zu rechnen: a) Einjährige: die Wucherblume (Chrysanthemum segetum), der Hederich (Raphanus Raphani- strum), der Windhafer (Avena fatua), der Schwindelhafer (Lolch, Lolium temu- lentum), der Kuhweitzen (Wachtelweitzen, Melampyrum arvense), die Kamille (Matricaria Chamomilla), das Flohkraut (Poligonum persicaria), der Ackerſenf (sinapis arvensis), der Ackerhahnenfuß (Ranunculus arvenvis), die Kornblume (Centaurea cyanus), die Kornrade (Agrostemma githago), die Korntreſpe (Bromus secalinus), die Klatſchroſe (Papaver Rhocas), das Täſchelkraut (Tlaspi arvense und Tl. bursa pastoris), der weiße und der grüne Gänſefuß (Chenopodiam album, viride), der Hahnenkamm (Rhinantus crista galli), das Klebkraut (Galium apa- rine), die gemeine Gänſediſtel (sonchus oleraceus), der Ritterſporn (Delphinium consolida). b) Zwei- und mehrjährige: der Kandelwiſch (Equisetum arvense), der Ackerwindling (Convolvulus arvensis), die Ackerdiſtel (serratula arvensis), die knollige Platterbſe (Lathyrus tuberosus), der Huflattig (Tussilago farfara), die Vogelwicke (Vicia cracca), der Natterkopf (Echium vulgare), der Attich (sambu- cus ebulus), der Ackerampfer (Rumex acetosella), die Ackergänſediſtel (sonchus Baumstark Encyclopädie. 13
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b) Durch äußerliche und innerliche Veredelung der
Pflanzen. Dieſelbe geſchieht: 1) durch das Beſchneiden und
Blatten; 2) durch die verſchiedenen Arten der Veredelung ſelbſt;
und 3) durch Heilung derſelben von ihren verſchiedenartigen Krank-
heiten5).
¹⁾ Es gehört hierher das Feueranmachen, das Dampfbereiten (beſonders auf
Weinbergen), das Schützen mit Einhängungen, das Bedecken mit Reiſig, und die
Treibbeete, deren Erklärung aber dem Gartenbaue angehört.
²⁾ Das Begießen iſt im Großen nicht anwendbar, und eignet ſich mehr für
gartenmäßige Kultur. Das Bewäſſern wird im Großen angewendet. In mancher
Gegend thut es die Natur durch Austreten der Flüſſe. Wo dies nicht der Fall
iſt, wird es blos bei Wieſen und wohl auch bei Weiden angewendet, und wird an
ſeinem Orte davon die Rede ſein; ebenſo vom Bewäſſern des Reißes.
³⁾ Durch das Behacken, das man entweder mit der Handhaue oder bei
regelmäßiger Saat und Pflanzung mit den Pferdehacken u. dgl. vollführt, lockert
man blos die Erde um die Pflanzen herum. Auch bedient man ſich dazu, beſonders
beim Getreide, der Eggen, ohne daß, bei gehörig dichter Saat, viele Pflänzchen
ruinirt werden. Das Behäufeln, welches auch mit obigen Werkzeugen, nur
nicht mit der Egge, geſchieht, hat auch den Zweck, mit dem um die Pflanzen
zuſammengezogenen Grunde der Pflanze mehr Nahrung, Feuchtigkeit, Schutz gegen
zu vielen Regen und zu große Trockniß zu geben. Das Jäten, d. h. das Reinigen
des Bodens von Unkraut, geſchieht auch entweder mit der Hand- (eigentl. Jäten)
oder mit der Pferdehacke oder durch obiges Behacken und Behäufeln. Das Wal-
zen, beſonders der Getreide, des Rapſes u. dgl., iſt von ſehr großem Nutzen, im
Frühling, wenn der Boden nach ſtarken Fröſten beim Thauwetter aufzieht.
(Schnee Landw. Zeitung. X. 333. 435. 449. Rüder Landw. Zeitung. 1833.
S. 129. Beſchreibung und Abbildung einer Gelenkwalze von Hermes zu dieſem
Zwecke.) Nach v. Fredersdorf (Anleitung zur Veranſchlag. S. 179.) werden zum
Jäten eines preuß. Morgens in einem Tage 40 Frauen erfordert, nach Reyne
aber nur 24 Frauen. Der Durchſchnitt für einen 10 ſtündigen Arbeitstag wäre
ſonach 32 Frauen für den Morgen. Allein die zu berechnenden Umſtände ſind zu
verſchiedener Art, als das man eine allgemeine Angabe mit Zuverläſſigkeit benutzen
könnte. Nach den meiſten Erfahrungen aber kann man annehmen, daß zum Be-
hacken und zum Behäufeln eines Morgens in 10 ſtündigen Tagen in zähem Thon-
boden 7, in Lehmboden 6, und in Sandboden 4 bis 5 Frauen nöthig ſind. Die
Anſicht, daß 1 Perſon täglich 1 Morgen behacke, welche v. Daum in ſeinen Bei-
trägen II. §. 343. aus dem nach Thaers Angabe zu zahlenden Lohne von 3 Pfenn.
für 40 Ruthen Länge, ſo daß 1 Perſon täglich 5 bis 6 gGr. verdiene, abſtrahirt
hat, verdient gar keinen Glauben.
⁴⁾ Zu den Unkrautspflanzen ſind beſonders zu rechnen: a) Einjährige:
die Wucherblume (Chrysanthemum segetum), der Hederich (Raphanus Raphani-
strum), der Windhafer (Avena fatua), der Schwindelhafer (Lolch, Lolium temu-
lentum), der Kuhweitzen (Wachtelweitzen, Melampyrum arvense), die Kamille
(Matricaria Chamomilla), das Flohkraut (Poligonum persicaria), der Ackerſenf
(sinapis arvensis), der Ackerhahnenfuß (Ranunculus arvenvis), die Kornblume
(Centaurea cyanus), die Kornrade (Agrostemma githago), die Korntreſpe (Bromus
secalinus), die Klatſchroſe (Papaver Rhocas), das Täſchelkraut (Tlaspi arvense und
Tl. bursa pastoris), der weiße und der grüne Gänſefuß (Chenopodiam album,
viride), der Hahnenkamm (Rhinantus crista galli), das Klebkraut (Galium apa-
rine), die gemeine Gänſediſtel (sonchus oleraceus), der Ritterſporn (Delphinium
consolida). b) Zwei- und mehrjährige: der Kandelwiſch (Equisetum arvense),
der Ackerwindling (Convolvulus arvensis), die Ackerdiſtel (serratula arvensis), die
knollige Platterbſe (Lathyrus tuberosus), der Huflattig (Tussilago farfara), die
Vogelwicke (Vicia cracca), der Natterkopf (Echium vulgare), der Attich (sambu-
cus ebulus), der Ackerampfer (Rumex acetosella), die Ackergänſediſtel (sonchus
Baumstark Encyclopädie. 13
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