II. Bodenbearbeitungslehre oder Agricultur- lehre.
A.Von der Bodengestaltung (mechanischen Agricultur).
§. 139. 1) Urbarmachen des Bodens.
Ehe man die Pflanzgeschäfte anfangen kann, muß der Boden zur Pflanzung tauglich d. h. urbar gemacht sein. Das Urbar- machen1) kann auf zwei Arten geschehen, nämlich:
1) Durch Hinwegräumung der auf und in dem Boden vor- handenen Hindernisse des Pflanzenbaues überhaupt. Die auf die- sem Wege beurbarten Felder heißt man Neubrüche, Neureuden oder Roden. Unter die hinwegzuräumenden Hindernisse gehören: a)Bäume und große Sträuche, die man durch kahles Ab- treiben, durch das Schwenden, d. h. die Tödtung des Baumes durch Ablösung eines großen Stückes Rinde am Boden, und durch das Ausroden hinwegbringt; b)kleine Sträuche, z. B. Hei- den und Ginster, die man durch Abmähen und Aufbrechen des Bodens vertreibt2); c)Flugsand, der nachbarliche Felder zu bedecken droht, und hieran dadurch verhindert wird, daß man die Sandflächen in einiger Entfernung von ihrem Ende von der Wind- seite (N. W.) her mit Reisig bedeckt oder Zäune pflanzt3); d)große lose und festsitzende Steine, die man durch Ab- fahren und Sprengen entfernt4); e)stehendes Wasser, welches nur entfernt werden kann, wenn man seine Ursachen kennt. Diese sind entweder nahe gelegene Gewässer, oder unterirdische Quellen, oder Zufließen des Wassers von Anhöhen auf Flächen und in Ver- tiefungen. Man kann solchen Boden entwässern (entsümpfen) durch Dämme und Ableitungsgräben an den Gränzen des Feldes, durch Abzugsgräben auf der sumpfigen Fläche selbst, die man bald über-, bald unterirdisch anlegt, oder endlich durch Ausfüllen von Ver- tiefungen, wenn diese nicht gerade schon von Natur dazu dienen, den Boden zu entsümpfen5).
2) Durch Umwandlung einer bisher benutzten Ackerfläche, z. B. Wiese, Weide u. dgl. zu anderen Nutzungen. Mürber, leichter Boden kann sogleich nach dem Umbruche besäet werden, unter Voraussetzung hinlänglicher vegetativer Kraft. Aber fester, bün- diger, stark bewurzelter Boden wird erst durch Verbrennung der Grasnarbe und Unterackerung der Asche urbar6). Zum Verbren- nen ist jedoch das Abschälen des Rasens und das Zusammensetzen desselben in größere Haufen erforderlich, so daß nach demselben die
II. Bodenbearbeitungslehre oder Agricultur- lehre.
A.Von der Bodengeſtaltung (mechaniſchen Agricultur).
§. 139. 1) Urbarmachen des Bodens.
Ehe man die Pflanzgeſchäfte anfangen kann, muß der Boden zur Pflanzung tauglich d. h. urbar gemacht ſein. Das Urbar- machen1) kann auf zwei Arten geſchehen, nämlich:
1) Durch Hinwegräumung der auf und in dem Boden vor- handenen Hinderniſſe des Pflanzenbaues überhaupt. Die auf die- ſem Wege beurbarten Felder heißt man Neubrüche, Neureuden oder Roden. Unter die hinwegzuräumenden Hinderniſſe gehören: a)Bäume und große Sträuche, die man durch kahles Ab- treiben, durch das Schwenden, d. h. die Tödtung des Baumes durch Ablöſung eines großen Stückes Rinde am Boden, und durch das Ausroden hinwegbringt; b)kleine Sträuche, z. B. Hei- den und Ginſter, die man durch Abmähen und Aufbrechen des Bodens vertreibt2); c)Flugſand, der nachbarliche Felder zu bedecken droht, und hieran dadurch verhindert wird, daß man die Sandflächen in einiger Entfernung von ihrem Ende von der Wind- ſeite (N. W.) her mit Reiſig bedeckt oder Zäune pflanzt3); d)große loſe und feſtſitzende Steine, die man durch Ab- fahren und Sprengen entfernt4); e)ſtehendes Waſſer, welches nur entfernt werden kann, wenn man ſeine Urſachen kennt. Dieſe ſind entweder nahe gelegene Gewäſſer, oder unterirdiſche Quellen, oder Zufließen des Waſſers von Anhöhen auf Flächen und in Ver- tiefungen. Man kann ſolchen Boden entwäſſern (entſümpfen) durch Dämme und Ableitungsgräben an den Gränzen des Feldes, durch Abzugsgräben auf der ſumpfigen Fläche ſelbſt, die man bald über-, bald unterirdiſch anlegt, oder endlich durch Ausfüllen von Ver- tiefungen, wenn dieſe nicht gerade ſchon von Natur dazu dienen, den Boden zu entſümpfen5).
2) Durch Umwandlung einer bisher benutzten Ackerfläche, z. B. Wieſe, Weide u. dgl. zu anderen Nutzungen. Mürber, leichter Boden kann ſogleich nach dem Umbruche beſäet werden, unter Vorausſetzung hinlänglicher vegetativer Kraft. Aber feſter, bün- diger, ſtark bewurzelter Boden wird erſt durch Verbrennung der Grasnarbe und Unterackerung der Aſche urbar6). Zum Verbren- nen iſt jedoch das Abſchälen des Raſens und das Zuſammenſetzen deſſelben in größere Haufen erforderlich, ſo daß nach demſelben die
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II. Bodenbearbeitungslehre oder Agricultur-
lehre.
A. Von der Bodengeſtaltung (mechaniſchen Agricultur).
§. 139.
1) Urbarmachen des Bodens.
Ehe man die Pflanzgeſchäfte anfangen kann, muß der Boden
zur Pflanzung tauglich d. h. urbar gemacht ſein. Das Urbar-
machen1) kann auf zwei Arten geſchehen, nämlich:
1) Durch Hinwegräumung der auf und in dem Boden vor-
handenen Hinderniſſe des Pflanzenbaues überhaupt. Die auf die-
ſem Wege beurbarten Felder heißt man Neubrüche, Neureuden
oder Roden. Unter die hinwegzuräumenden Hinderniſſe gehören:
a) Bäume und große Sträuche, die man durch kahles Ab-
treiben, durch das Schwenden, d. h. die Tödtung des Baumes
durch Ablöſung eines großen Stückes Rinde am Boden, und durch
das Ausroden hinwegbringt; b) kleine Sträuche, z. B. Hei-
den und Ginſter, die man durch Abmähen und Aufbrechen des
Bodens vertreibt2); c) Flugſand, der nachbarliche Felder zu
bedecken droht, und hieran dadurch verhindert wird, daß man die
Sandflächen in einiger Entfernung von ihrem Ende von der Wind-
ſeite (N. W.) her mit Reiſig bedeckt oder Zäune pflanzt3);
d) große loſe und feſtſitzende Steine, die man durch Ab-
fahren und Sprengen entfernt4); e) ſtehendes Waſſer, welches
nur entfernt werden kann, wenn man ſeine Urſachen kennt. Dieſe
ſind entweder nahe gelegene Gewäſſer, oder unterirdiſche Quellen,
oder Zufließen des Waſſers von Anhöhen auf Flächen und in Ver-
tiefungen. Man kann ſolchen Boden entwäſſern (entſümpfen) durch
Dämme und Ableitungsgräben an den Gränzen des Feldes, durch
Abzugsgräben auf der ſumpfigen Fläche ſelbſt, die man bald über-,
bald unterirdiſch anlegt, oder endlich durch Ausfüllen von Ver-
tiefungen, wenn dieſe nicht gerade ſchon von Natur dazu dienen,
den Boden zu entſümpfen5).
2) Durch Umwandlung einer bisher benutzten Ackerfläche, z. B.
Wieſe, Weide u. dgl. zu anderen Nutzungen. Mürber, leichter
Boden kann ſogleich nach dem Umbruche beſäet werden, unter
Vorausſetzung hinlänglicher vegetativer Kraft. Aber feſter, bün-
diger, ſtark bewurzelter Boden wird erſt durch Verbrennung der
Grasnarbe und Unterackerung der Aſche urbar6). Zum Verbren-
nen iſt jedoch das Abſchälen des Raſens und das Zuſammenſetzen
deſſelben in größere Haufen erforderlich, ſo daß nach demſelben die
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/192>, abgerufen am 23.11.2024.
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