besonders. Die Bergen müssen öfters der Baue wegen in der Grube bleiben; man spart die Förderkosten und die Förderzeit. Im Allgemeinen ist eine zu starke Zerkleinerung in der Grube die Ursache von Verlust; bei Steinkohlen aber strebt man immer nach großen Stücken. Diese Scheidung in der Grube gehört noch zum Bergbaue und ist erst am Tage ins ganz Reine fortzusetzen.
Zweites Stück. Besondere Gewerbslehre.
§. 107. a. Vorbegriffe.
Die besondere Gewerbslehre, welche bisher immer als Lehre von der Führung des Haues ein Hauptstück der Bergbaulehre aus- machte, lehrt die verschiedenen Arten des Baues bei den einzelnen bergmännisch zu fördernden mineralischen Stoffen, je nach ihrer eigenthümlichen Natur und besonderen Lagerstätten. Diese beiden Beziehungen bilden daher auch den Eintheilungsgrund.
I. Von dem Betriebe der Torfgräbereien.
§. 108.
Ist erwiesen, daß sich in einem Grunde Torf befindet und kann man mit Erfolg eine Torfgräberei von beträchtlicher Ausdehnung anlegen, so ist das Erste, worauf man zu achten hat, die Trocken- legung des Torfmoores. Man beginnt daher mit diesem Betriebe wegen Beförderung des Wasserabflusses am tiefsten Theile des Thales und am untersten Ende. Man durchschneidet von da aus das Moor mit Gräben und Kanälen. Dadurch entstehen einzelne Felder und Wasserwege zum Transporte des gestochenen Torfes. Man hat bei dem Ausstechen immer Rücksicht auf die beste Wiederherstellung des Bodens zu nehmen. Darum müssen die Vertiefungen sogleich, wenn man ihrer nicht mehr bedarf, wieder mit den nicht torfigen Grundtheilen und mit den Abfällen so ausgefüllt werden, daß eine regelmäßige fruchtbare Fläche daraus entsteht. Man thut daher auf Wiesengrund gut, wenn man den Rasen regelmäßig absticht und dann später wieder auflegt. Liegt der Torf noch ganz unter Wasser, so fischt man ihn mit eigenen Maschinen heraus. Derselbe wird entweder noch in seiner Weichheit schon mit dem Torf- spaten, d. h. einem Spaten mit zwei einen rechten Winkel mit einander bildenden Flächen und Schneiden, in Formen gestochen und getrocknet (Stichtorf) oder in Formen und durchlöcherten
beſonders. Die Bergen müſſen öfters der Baue wegen in der Grube bleiben; man ſpart die Förderkoſten und die Förderzeit. Im Allgemeinen iſt eine zu ſtarke Zerkleinerung in der Grube die Urſache von Verluſt; bei Steinkohlen aber ſtrebt man immer nach großen Stücken. Dieſe Scheidung in der Grube gehört noch zum Bergbaue und iſt erſt am Tage ins ganz Reine fortzuſetzen.
Zweites Stück. Beſondere Gewerbslehre.
§. 107. a. Vorbegriffe.
Die beſondere Gewerbslehre, welche bisher immer als Lehre von der Führung des Haues ein Hauptſtück der Bergbaulehre aus- machte, lehrt die verſchiedenen Arten des Baues bei den einzelnen bergmänniſch zu fördernden mineraliſchen Stoffen, je nach ihrer eigenthümlichen Natur und beſonderen Lagerſtätten. Dieſe beiden Beziehungen bilden daher auch den Eintheilungsgrund.
I. Von dem Betriebe der Torfgräbereien.
§. 108.
Iſt erwieſen, daß ſich in einem Grunde Torf befindet und kann man mit Erfolg eine Torfgräberei von beträchtlicher Ausdehnung anlegen, ſo iſt das Erſte, worauf man zu achten hat, die Trocken- legung des Torfmoores. Man beginnt daher mit dieſem Betriebe wegen Beförderung des Waſſerabfluſſes am tiefſten Theile des Thales und am unterſten Ende. Man durchſchneidet von da aus das Moor mit Gräben und Kanälen. Dadurch entſtehen einzelne Felder und Waſſerwege zum Transporte des geſtochenen Torfes. Man hat bei dem Ausſtechen immer Rückſicht auf die beſte Wiederherſtellung des Bodens zu nehmen. Darum müſſen die Vertiefungen ſogleich, wenn man ihrer nicht mehr bedarf, wieder mit den nicht torfigen Grundtheilen und mit den Abfällen ſo ausgefüllt werden, daß eine regelmäßige fruchtbare Fläche daraus entſteht. Man thut daher auf Wieſengrund gut, wenn man den Raſen regelmäßig abſticht und dann ſpäter wieder auflegt. Liegt der Torf noch ganz unter Waſſer, ſo fiſcht man ihn mit eigenen Maſchinen heraus. Derſelbe wird entweder noch in ſeiner Weichheit ſchon mit dem Torf- ſpaten, d. h. einem Spaten mit zwei einen rechten Winkel mit einander bildenden Flächen und Schneiden, in Formen geſtochen und getrocknet (Stichtorf) oder in Formen und durchlöcherten
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beſonders. Die Bergen müſſen öfters der Baue wegen in der
Grube bleiben; man ſpart die Förderkoſten und die Förderzeit.
Im Allgemeinen iſt eine zu ſtarke Zerkleinerung in der Grube die
Urſache von Verluſt; bei Steinkohlen aber ſtrebt man immer nach
großen Stücken. Dieſe Scheidung in der Grube gehört noch zum
Bergbaue und iſt erſt am Tage ins ganz Reine fortzuſetzen.
Zweites Stück.
Beſondere Gewerbslehre.
§. 107. a.
Vorbegriffe.
Die beſondere Gewerbslehre, welche bisher immer als Lehre
von der Führung des Haues ein Hauptſtück der Bergbaulehre aus-
machte, lehrt die verſchiedenen Arten des Baues bei den einzelnen
bergmänniſch zu fördernden mineraliſchen Stoffen, je nach ihrer
eigenthümlichen Natur und beſonderen Lagerſtätten. Dieſe beiden
Beziehungen bilden daher auch den Eintheilungsgrund.
I. Von dem Betriebe der Torfgräbereien.
§. 108.
Iſt erwieſen, daß ſich in einem Grunde Torf befindet und kann
man mit Erfolg eine Torfgräberei von beträchtlicher Ausdehnung
anlegen, ſo iſt das Erſte, worauf man zu achten hat, die Trocken-
legung des Torfmoores. Man beginnt daher mit dieſem Betriebe
wegen Beförderung des Waſſerabfluſſes am tiefſten Theile des Thales
und am unterſten Ende. Man durchſchneidet von da aus das Moor
mit Gräben und Kanälen. Dadurch entſtehen einzelne Felder und
Waſſerwege zum Transporte des geſtochenen Torfes. Man hat bei
dem Ausſtechen immer Rückſicht auf die beſte Wiederherſtellung des
Bodens zu nehmen. Darum müſſen die Vertiefungen ſogleich,
wenn man ihrer nicht mehr bedarf, wieder mit den nicht torfigen
Grundtheilen und mit den Abfällen ſo ausgefüllt werden, daß eine
regelmäßige fruchtbare Fläche daraus entſteht. Man thut daher
auf Wieſengrund gut, wenn man den Raſen regelmäßig abſticht
und dann ſpäter wieder auflegt. Liegt der Torf noch ganz unter
Waſſer, ſo fiſcht man ihn mit eigenen Maſchinen heraus. Derſelbe
wird entweder noch in ſeiner Weichheit ſchon mit dem Torf-
ſpaten, d. h. einem Spaten mit zwei einen rechten Winkel mit
einander bildenden Flächen und Schneiden, in Formen geſtochen
und getrocknet (Stichtorf) oder in Formen und durchlöcherten
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/159>, abgerufen am 27.11.2024.
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