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Bastian, Adolf: Der Völkergedanke im Aufbau einer Wissenschaft vom Menschen. Berlin, 1881.

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nisse*), dann auch für Privatpersonen (besonders für Be-
günstigung des im freien Verkehr der Civilisation Bahn
brechenden Handels) zur Rücksicht gelangen mussten (wie
im engeren Kreise für die "pays de droit coutumier", neben
dem "pays du droit ecrit" anerkannt), bis weiter mit stoischem
to omologoumenos (akolouthos) te phusei zen das Naturrecht
(über Dumoulin's juristische Theorieen hinaus) zum Durch-
bruch kam.

Im natürlichen System fand Fries (in der Botanik)
"quoddam supranaturale" (in der Verwandtschaft der Or-
ganismen) und dass "singula sphaera (sectio) ideam quandam
exponit" im Schöpfungsplan, wogegen nach Darwin die im
natürlichen System ausgedrückten Verwandtschaftsgrade "die
verschiedenen Grade der Anstammung variirender Nach-
kommen gemeinsamer Ureltern" bezeichneten (s. Sachs), wobei
dann aber für die "Ureltern" selbst oder Ur-Ureltern das
"supernaturale" noch völlig dasselbe bleibt und für die Varia-
tionen ihre Weite erst durch die Aussagen objectiver That-
sachen, wenn im erschöpfenden Ueberblick bekannt, bestimmt
werden kann. Wenn es sich einerseits für die inductive
Forschung von klarem Nutzen erweist, solch' Uebernatürliches**)

*) Wer von dem Wato, als heiligem Seher, auf dem Berg Dalacha
geschützt wird, kann ungestört durch die Galla-Stämme reisen (s. Harris).
Neben dem (unter Anrufung Wak's) den Göttern Ogli und Ateti opfernden
Lubach, exorcisirt der Kalicha durch Peitschenknallen (wie in Tirol). Die
dem Festpriester (ieromenos) Agetes beim Fest der Karneia (für Apollo
Carneus) zugegebenen Gehülfen (als Carneates) durften sich während des
Amtes nicht verehlichen, zur Sühne der Pest wegen Tödtung des Seher
Carnus (wie der chinesische Kaiser büssend Landplagen sühnt). Als Rechts-
grundsatz des Rhadamanthys findet sich das jus talionis (bei Aristoteles).
In der Stadt liess Minos das Gesetz des Rhadamanthys bewahren, im
übrigen Kreta durch Talos, der dreimal jährlich die Ortschaften durchzog
für Ausübung der auf Erztafeln mitgetragenen Gesetze (s. Hoeckh).
**) Die Schwemme (aus Feuchtigkeit) wachsen am meisten, "wenn es
dondern oder regnen will" (nach Aquinas Ponto). Die Tubera haben "mit
dem Himmel etwas Vereinigung" (s. Bock). Auf diese weiss redet auch

nisse*), dann auch für Privatpersonen (besonders für Be-
günstigung des im freien Verkehr der Civilisation Bahn
brechenden Handels) zur Rücksicht gelangen mussten (wie
im engeren Kreise für die „pays de droit coutumier“, neben
dem „pays du droit écrit“ anerkannt), bis weiter mit stoischem
τὸ ὁμολογουμένως (ἀκολόυϑως) τῇ φύσει ζῇν das Naturrecht
(über Dumoulin’s juristische Theorieen hinaus) zum Durch-
bruch kam.

Im natürlichen System fand Fries (in der Botanik)
„quoddam supranaturale“ (in der Verwandtschaft der Or-
ganismen) und dass „singula sphaera (sectio) ideam quandam
exponit“ im Schöpfungsplan, wogegen nach Darwin die im
natürlichen System ausgedrückten Verwandtschaftsgrade „die
verschiedenen Grade der Anstammung variirender Nach-
kommen gemeinsamer Ureltern“ bezeichneten (s. Sachs), wobei
dann aber für die „Ureltern“ selbst oder Ur-Ureltern das
„supernaturale“ noch völlig dasselbe bleibt und für die Varia-
tionen ihre Weite erst durch die Aussagen objectiver That-
sachen, wenn im erschöpfenden Ueberblick bekannt, bestimmt
werden kann. Wenn es sich einerseits für die inductive
Forschung von klarem Nutzen erweist, solch’ Uebernatürliches**)

*) Wer von dem Wato, als heiligem Seher, auf dem Berg Dalacha
geschützt wird, kann ungestört durch die Galla-Stämme reisen (s. Harris).
Neben dem (unter Anrufung Wak’s) den Göttern Ogli und Ateti opfernden
Lubach, exorcisirt der Kalicha durch Peitschenknallen (wie in Tirol). Die
dem Festpriester (ἱερωμενος) Ἀγητής beim Fest der Κάρνεια (für Apollo
Carneus) zugegebenen Gehülfen (als Carneates) durften sich während des
Amtes nicht verehlichen, zur Sühne der Pest wegen Tödtung des Seher
Carnus (wie der chinesische Kaiser büssend Landplagen sühnt). Als Rechts-
grundsatz des Rhadamanthys findet sich das jus talionis (bei Aristoteles).
In der Stadt liess Minos das Gesetz des Rhadamanthys bewahren, im
übrigen Kreta durch Talos, der dreimal jährlich die Ortschaften durchzog
für Ausübung der auf Erztafeln mitgetragenen Gesetze (s. Hoeckh).
**) Die Schwemme (aus Feuchtigkeit) wachsen am meisten, „wenn es
dondern oder regnen will“ (nach Aquinas Ponto). Die Tubera haben „mit
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[116/0150] nisse *), dann auch für Privatpersonen (besonders für Be- günstigung des im freien Verkehr der Civilisation Bahn brechenden Handels) zur Rücksicht gelangen mussten (wie im engeren Kreise für die „pays de droit coutumier“, neben dem „pays du droit écrit“ anerkannt), bis weiter mit stoischem τὸ ὁμολογουμένως (ἀκολόυϑως) τῇ φύσει ζῇν das Naturrecht (über Dumoulin’s juristische Theorieen hinaus) zum Durch- bruch kam. Im natürlichen System fand Fries (in der Botanik) „quoddam supranaturale“ (in der Verwandtschaft der Or- ganismen) und dass „singula sphaera (sectio) ideam quandam exponit“ im Schöpfungsplan, wogegen nach Darwin die im natürlichen System ausgedrückten Verwandtschaftsgrade „die verschiedenen Grade der Anstammung variirender Nach- kommen gemeinsamer Ureltern“ bezeichneten (s. Sachs), wobei dann aber für die „Ureltern“ selbst oder Ur-Ureltern das „supernaturale“ noch völlig dasselbe bleibt und für die Varia- tionen ihre Weite erst durch die Aussagen objectiver That- sachen, wenn im erschöpfenden Ueberblick bekannt, bestimmt werden kann. Wenn es sich einerseits für die inductive Forschung von klarem Nutzen erweist, solch’ Uebernatürliches **) *) Wer von dem Wato, als heiligem Seher, auf dem Berg Dalacha geschützt wird, kann ungestört durch die Galla-Stämme reisen (s. Harris). Neben dem (unter Anrufung Wak’s) den Göttern Ogli und Ateti opfernden Lubach, exorcisirt der Kalicha durch Peitschenknallen (wie in Tirol). Die dem Festpriester (ἱερωμενος) Ἀγητής beim Fest der Κάρνεια (für Apollo Carneus) zugegebenen Gehülfen (als Carneates) durften sich während des Amtes nicht verehlichen, zur Sühne der Pest wegen Tödtung des Seher Carnus (wie der chinesische Kaiser büssend Landplagen sühnt). Als Rechts- grundsatz des Rhadamanthys findet sich das jus talionis (bei Aristoteles). In der Stadt liess Minos das Gesetz des Rhadamanthys bewahren, im übrigen Kreta durch Talos, der dreimal jährlich die Ortschaften durchzog für Ausübung der auf Erztafeln mitgetragenen Gesetze (s. Hoeckh). **) Die Schwemme (aus Feuchtigkeit) wachsen am meisten, „wenn es dondern oder regnen will“ (nach Aquinas Ponto). Die Tubera haben „mit dem Himmel etwas Vereinigung“ (s. Bock). Auf diese weiss redet auch

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Zitationshilfe: Bastian, Adolf: Der Völkergedanke im Aufbau einer Wissenschaft vom Menschen. Berlin, 1881, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bastian_voelkergedanke_1881/150>, abgerufen am 24.11.2024.