Cervantes, Miguel de [Übers. Pahsch Basteln von der Sohle]: Don Kichote de la Mantzscha. Frankfurt, 1648.Fund vnd Hinderlist vnter seine Hände bekommen hatte / hab er jhn vnter seinen Füssen hinweg in ein gewiß Castell tieff hinunter gesencket / vnd hab sich gedachter Ritter im hinunterfallen vnter dem Erdrich in einer sehr tieffen Höle vnnd Grub an Händen vnd Füssen angefesselt befunden: Daselbs hab man jhm eine von denen Artzneyen / welche man Schneewasser vnd Sand Artzneyen nennet / zu- vnd hinunter geworffen / dannenhero er fast vffm letzten Loche hat beginnen zu pfeiffen. Vnd wo jhm nit in selbiger grosser Angst durch einen weisen Zauberer / seinen sehr grossen Freund / wer Hülff vnd Rettung widerfahren / würd es dem armen Ritter sehr vbel vnd vnerträglich ergangen seyn. Also / daß ich gleichwol vnter dem Hauffen dieser so vieler guten Leute noch wol mit durchlauffen vnd gelitten werden kan / weiln ja der Schimpff vnd Hohn / so dieselben außgestanden / viel grösser ist / als das jenige / so vns jetzo zuhanden stösset. Dann ich wil dir hiermit zuwissen gethan haben / Santscho / daß die jenigen Schläge vnd Wunden einem nicht schimpfflich oder vffzurücken seynd / welche mit derogleichen Werckzeugen geschlagen worden / so ohngefährlich einem etwa vff- vnd zuhanden stossen. Vnd also befindet sich in dem Außfoderns- vnd Palgensgesetzen mit außdrücklichen Worten geschrieben / daß / wo ein Schuster etwa einen mit einer Schuhleiste oder Stiffelbret schlüge / welches er eben zur hand hette / ohngeacht selbige von Holtz / gleich wie auch die Prügel / gemacht vnd geschnitten seynd / so könne man doch drumb mit Warheit nicht sagen / daß derjenige sey geprügelt worden / welchen er also mit gedachten Höltzern geschlagen hat. Vnd dieses sag ich der Vrsach halber / darmit du nicht etwa meinen möchtest / weiln wir bey diesem Zwiespalt vnd Streit ziemblich zerplewet vnd abgeschlagen worden / daß wir deßhalben etwa sonderlichen Fund vnd Hinderlist vnter seine Hände bekommen hatte / hab er jhn vnter seinen Füssen hinweg in ein gewiß Castell tieff hinunter gesencket / vnd hab sich gedachter Ritter im hinunterfallen vnter dem Erdrich in einer sehr tieffen Höle vnnd Grub an Händen vnd Füssen angefesselt befunden: Daselbs hab man jhm eine von denen Artzneyen / welche man Schneewasser vnd Sand Artzneyen nennet / zu- vnd hinunter geworffen / dannenhero er fast vffm letzten Loche hat beginnen zu pfeiffen. Vnd wo jhm nit in selbiger grosser Angst durch einen weisen Zauberer / seinen sehr grossen Freund / wer Hülff vnd Rettung widerfahren / würd es dem armen Ritter sehr vbel vnd vnerträglich ergangen seyn. Also / daß ich gleichwol vnter dem Hauffen dieser so vieler guten Leute noch wol mit durchlauffen vnd gelitten werden kan / weiln ja der Schimpff vnd Hohn / so dieselben außgestanden / viel grösser ist / als das jenige / so vns jetzo zuhanden stösset. Dann ich wil dir hiermit zuwissen gethan haben / Santscho / daß die jenigen Schläge vnd Wunden einem nicht schimpfflich oder vffzurücken seynd / welche mit derogleichen Werckzeugen geschlagen worden / so ohngefährlich einem etwa vff- vnd zuhanden stossen. Vnd also befindet sich in dem Außfoderns- vnd Palgensgesetzen mit außdrücklichen Worten geschrieben / daß / wo ein Schuster etwa einen mit einer Schuhleiste oder Stiffelbret schlüge / welches er eben zur hand hette / ohngeacht selbige von Holtz / gleich wie auch die Prügel / gemacht vnd geschnitten seynd / so könne man doch drumb mit Warheit nicht sagen / daß derjenige sey geprügelt worden / welchen er also mit gedachten Höltzern geschlagen hat. 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Also / daß ich gleichwol vnter dem Hauffen dieser so vieler guten Leute noch wol mit durchlauffen vnd gelitten werden kan / weiln ja der Schimpff vnd Hohn / so dieselben außgestanden / viel grösser ist / als das jenige / so vns jetzo zuhanden stösset. Dann ich wil dir hiermit zuwissen gethan haben / Santscho / daß die jenigen Schläge vnd Wunden einem nicht schimpfflich oder vffzurücken seynd / welche mit derogleichen Werckzeugen geschlagen worden / so ohngefährlich einem etwa vff- vnd zuhanden stossen. Vnd also befindet sich in dem Außfoderns- vnd Palgensgesetzen mit außdrücklichen Worten geschrieben / daß / wo ein Schuster etwa einen mit einer Schuhleiste oder Stiffelbret schlüge / welches er eben zur hand hette / ohngeacht selbige von Holtz / gleich wie auch die Prügel / gemacht vnd geschnitten seynd / so könne man doch drumb mit Warheit nicht sagen / daß derjenige sey geprügelt worden / welchen er also mit gedachten Höltzern geschlagen hat. Vnd dieses sag ich der Vrsach halber / darmit du nicht etwa meinen möchtest / weiln wir bey diesem Zwiespalt vnd Streit ziemblich zerplewet vnd abgeschlagen worden / daß wir deßhalben etwa sonderlichen </p> </div> </body> </text> </TEI> [155/0155]
Fund vnd Hinderlist vnter seine Hände bekommen hatte / hab er jhn vnter seinen Füssen hinweg in ein gewiß Castell tieff hinunter gesencket / vnd hab sich gedachter Ritter im hinunterfallen vnter dem Erdrich in einer sehr tieffen Höle vnnd Grub an Händen vnd Füssen angefesselt befunden: Daselbs hab man jhm eine von denen Artzneyen / welche man Schneewasser vnd Sand Artzneyen nennet / zu- vnd hinunter geworffen / dannenhero er fast vffm letzten Loche hat beginnen zu pfeiffen. Vnd wo jhm nit in selbiger grosser Angst durch einen weisen Zauberer / seinen sehr grossen Freund / wer Hülff vnd Rettung widerfahren / würd es dem armen Ritter sehr vbel vnd vnerträglich ergangen seyn. Also / daß ich gleichwol vnter dem Hauffen dieser so vieler guten Leute noch wol mit durchlauffen vnd gelitten werden kan / weiln ja der Schimpff vnd Hohn / so dieselben außgestanden / viel grösser ist / als das jenige / so vns jetzo zuhanden stösset. Dann ich wil dir hiermit zuwissen gethan haben / Santscho / daß die jenigen Schläge vnd Wunden einem nicht schimpfflich oder vffzurücken seynd / welche mit derogleichen Werckzeugen geschlagen worden / so ohngefährlich einem etwa vff- vnd zuhanden stossen. Vnd also befindet sich in dem Außfoderns- vnd Palgensgesetzen mit außdrücklichen Worten geschrieben / daß / wo ein Schuster etwa einen mit einer Schuhleiste oder Stiffelbret schlüge / welches er eben zur hand hette / ohngeacht selbige von Holtz / gleich wie auch die Prügel / gemacht vnd geschnitten seynd / so könne man doch drumb mit Warheit nicht sagen / daß derjenige sey geprügelt worden / welchen er also mit gedachten Höltzern geschlagen hat. Vnd dieses sag ich der Vrsach halber / darmit du nicht etwa meinen möchtest / weiln wir bey diesem Zwiespalt vnd Streit ziemblich zerplewet vnd abgeschlagen worden / daß wir deßhalben etwa sonderlichen
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