Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].aus natürlicher Erkenntniß etc. noch andern darinnen nacheifern. Denn dieserEhrgeiz hat schon viele unglücklich gemacht. Der beständige Hang zum Rauchtaback ist Benebelnde Getränke, welche stärker als Wenn die nöthige Sparsamkeit es erlaubt, zu
aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc. noch andern darinnen nacheifern. Denn dieſerEhrgeiz hat ſchon viele ungluͤcklich gemacht. Der beſtaͤndige Hang zum Rauchtaback iſt Benebelnde Getränke, welche ſtärker als Wenn die noͤthige Sparſamkeit es erlaubt, zu
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0087" n="63"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.</hi></fw><lb/> noch andern darinnen nacheifern. Denn dieſer<lb/> Ehrgeiz hat ſchon viele ungluͤcklich gemacht.</p><lb/> <p>Der beſtaͤndige <hi rendition="#fr">Hang</hi> zum <hi rendition="#fr">Rauchtaback</hi> iſt<lb/> an ſich wenigſtens thoͤricht; oftmals, beſonders<lb/> bey ſtarken Getraͤnken, ſchaͤdlich; koſtet viele Zeit;<lb/> verurſacht einen Geruch und einen Schmutz, der<lb/> vielen eckelhaft iſt, und kann nicht anders anfan-<lb/> gen, als durch Erduldung mancher Beſchwerlich-<lb/> keit, welche der Trunkenheit aͤhnlich iſt. Alſo<lb/> wiederrathe ich dir den Gebrauch dieſes Krautes,<lb/> ob es gleich nicht allen vernuͤnftigen Maͤnnern in<lb/> ihren Umſtaͤnden zu verdenken iſt, daß ſie die<lb/> Beſchwerlichkeit des Abgewoͤhnens nicht ertragen<lb/> wollen. Eben daſſelbe rathe ich vom <hi rendition="#fr">Schnupf-<lb/> toback.</hi></p><lb/> <p>Benebelnde <hi rendition="#fr">Getränke, welche ſtärker als<lb/> Wein ſind,</hi> muͤſſen nur als Arzeney, und alſo<lb/> nicht gewoͤhnlicher Weiſe genoſſen werden. Wenn<lb/> man alle Gruͤnde und Gegengruͤnde zuſammen<lb/> vergleicht, ſo iſt der beſte Rath, daß man ſie<lb/> niemals trinke, ohne etwa auf Reiſen ein ver-<lb/> dorbnes Waſſer zu beſſern, wenn man andre ge-<lb/> woͤhnliche Getraͤnke nicht vertragen kann.</p><lb/> <p>Wenn die noͤthige Sparſamkeit es erlaubt,<lb/><hi rendition="#fr">Wein zu trinken,</hi> ſo iſt der ſicherſte Rath, zu<lb/> derſelbigen Zeit mindeſtens zweymal ſo viel Waſſer<lb/> <fw place="bottom" type="catch">zu</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [63/0087]
aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
noch andern darinnen nacheifern. Denn dieſer
Ehrgeiz hat ſchon viele ungluͤcklich gemacht.
Der beſtaͤndige Hang zum Rauchtaback iſt
an ſich wenigſtens thoͤricht; oftmals, beſonders
bey ſtarken Getraͤnken, ſchaͤdlich; koſtet viele Zeit;
verurſacht einen Geruch und einen Schmutz, der
vielen eckelhaft iſt, und kann nicht anders anfan-
gen, als durch Erduldung mancher Beſchwerlich-
keit, welche der Trunkenheit aͤhnlich iſt. Alſo
wiederrathe ich dir den Gebrauch dieſes Krautes,
ob es gleich nicht allen vernuͤnftigen Maͤnnern in
ihren Umſtaͤnden zu verdenken iſt, daß ſie die
Beſchwerlichkeit des Abgewoͤhnens nicht ertragen
wollen. Eben daſſelbe rathe ich vom Schnupf-
toback.
Benebelnde Getränke, welche ſtärker als
Wein ſind, muͤſſen nur als Arzeney, und alſo
nicht gewoͤhnlicher Weiſe genoſſen werden. Wenn
man alle Gruͤnde und Gegengruͤnde zuſammen
vergleicht, ſo iſt der beſte Rath, daß man ſie
niemals trinke, ohne etwa auf Reiſen ein ver-
dorbnes Waſſer zu beſſern, wenn man andre ge-
woͤhnliche Getraͤnke nicht vertragen kann.
Wenn die noͤthige Sparſamkeit es erlaubt,
Wein zu trinken, ſo iſt der ſicherſte Rath, zu
derſelbigen Zeit mindeſtens zweymal ſo viel Waſſer
zu
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |