Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].Die Sittenlehre Zweifel handle so, daß die Sicherheit des gutenGewissens befördert werde. Rufe deine Vernunft täglich zur Prüfung deiner Gesinnungen und Thaten durch ihre Vergleichung mit dem göttli- chen Gesetze, damit dein Gewissen nicht einschlafe oder ersterbe. Diese Prüfung ist das heilsamste und unentbehrlichste Gebet. Schwöre nicht falsch, versichre nicht, daß §. 20.
Die Sittenlehre Zweifel handle ſo, daß die Sicherheit des gutenGewiſſens befoͤrdert werde. Rufe deine Vernunft taͤglich zur Pruͤfung deiner Geſinnungen und Thaten durch ihre Vergleichung mit dem goͤttli- chen Geſetze, damit dein Gewiſſen nicht einſchlafe oder erſterbe. Dieſe Pruͤfung iſt das heilſamſte und unentbehrlichſte Gebet. Schwöre nicht falſch, verſichre nicht, daß §. 20.
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Die Sittenlehre
Zweifel handle ſo, daß die Sicherheit des guten
Gewiſſens befoͤrdert werde. Rufe deine Vernunft
taͤglich zur Pruͤfung deiner Geſinnungen und
Thaten durch ihre Vergleichung mit dem goͤttli-
chen Geſetze, damit dein Gewiſſen nicht einſchlafe
oder erſterbe. Dieſe Pruͤfung iſt das heilſamſte
und unentbehrlichſte Gebet.
Schwöre nicht falſch, verſichre nicht, daß
du dich fuͤr eine Verſtellung, die du doch ausuͤbſt,
bey Gott fuͤr ſtrafbar erkenneſt. Denn hierdurch
wird ein Denkmittel Gottes und ſeiner Eigenſchaf-
ten entheiligt, und ein brauchbares Kennzeichen
der Aufrichtigkeit unter den Menſchen vernichtet.
Halte eben deswegen dein beeidigtes Verſprechen
auch in ſolchen Umſtaͤnden, wo es erlaubt waͤre,
einem bloſſen Verſprechen zuwider zu handeln.
Ueberlege mit der groͤßten Sorgfalt vorher, was
du beſchwoͤreſt. Schwoͤre nicht ohne Noth; ge-
brauche der eidlichen Worte nicht ohne Wiſſen und
nicht aus bloſſer Gewohnheit, weder, wenn du
dich verſtellſt, noch wenn du die Wahrheit ſagſt.
Fluche niemanden, wuͤnſche nicht, daß Gott
jemanden ſo und ſo ſtrenge ſtrafe, oder ihm dieſes
oder jenes Ungluͤck zuſende. Denn dein Fluch iſt
nicht nur vergeblich, ſondern auch mißfaͤllig und
lieblos.
§. 20.
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