Basedow, Johann Bernhard: Das in Dessau errichtete Philanthropinum. Leipzig, 1774.Einladung der Candidaten, etc. milie und Regierung, die ihn hernach zur Erziehungund zum Unterrichte gebrauchen will. Durch die zugesagte Gnade eines teutschen Fürsten bekomme ich die Mittel in die Hände, einigen Wenigen (aus dessen Landen) die ich zur Erfüllung der Absicht für vorzüglich geschickt halte, oder die mir von kundi- gen Freunden zuverlässig als solche empfohlen wer- den, nach den Umständen jährlich ein pädagogisch Stipendium von 50, 100 auch wohl 150 Rthlr. zu reichen, wenn sie auf Ehre und Gewissen ver- sichern, daß sie zu einem ähnlichen öftern Gebrauche desselben Geldes es dem Philanthropinum sobald ersetzen wollen, als sie durch Gottes Segen so viel Eigenthum übrig haben werden. Dieses sollte bey Darreichung aller Stipendien und Armengel- der eine beständige Gewohnheit seyn. Wir ersuchen also die kundigen und §. 14.
Einladung der Candidaten, ⁊c. milie und Regierung, die ihn hernach zur Erziehungund zum Unterrichte gebrauchen will. Durch die zugeſagte Gnade eines teutſchen Fuͤrſten bekomme ich die Mittel in die Haͤnde, einigen Wenigen (aus deſſen Landen) die ich zur Erfuͤllung der Abſicht fuͤr vorzuͤglich geſchickt halte, oder die mir von kundi- gen Freunden zuverlaͤſſig als ſolche empfohlen wer- den, nach den Umſtaͤnden jaͤhrlich ein paͤdagogiſch Stipendium von 50, 100 auch wohl 150 Rthlr. zu reichen, wenn ſie auf Ehre und Gewiſſen ver- ſichern, daß ſie zu einem aͤhnlichen oͤftern Gebrauche deſſelben Geldes es dem Philanthropinum ſobald erſetzen wollen, als ſie durch Gottes Segen ſo viel Eigenthum uͤbrig haben werden. Dieſes ſollte bey Darreichung aller Stipendien und Armengel- der eine beſtaͤndige Gewohnheit ſeyn. Wir erſuchen alſo die kundigen und §. 14.
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Einladung der Candidaten, ⁊c.
milie und Regierung, die ihn hernach zur Erziehung
und zum Unterrichte gebrauchen will. Durch die
zugeſagte Gnade eines teutſchen Fuͤrſten bekomme
ich die Mittel in die Haͤnde, einigen Wenigen (aus
deſſen Landen) die ich zur Erfuͤllung der Abſicht fuͤr
vorzuͤglich geſchickt halte, oder die mir von kundi-
gen Freunden zuverlaͤſſig als ſolche empfohlen wer-
den, nach den Umſtaͤnden jaͤhrlich ein paͤdagogiſch
Stipendium von 50, 100 auch wohl 150 Rthlr.
zu reichen, wenn ſie auf Ehre und Gewiſſen ver-
ſichern, daß ſie zu einem aͤhnlichen oͤftern Gebrauche
deſſelben Geldes es dem Philanthropinum ſobald
erſetzen wollen, als ſie durch Gottes Segen ſo viel
Eigenthum uͤbrig haben werden. Dieſes ſollte
bey Darreichung aller Stipendien und Armengel-
der eine beſtaͤndige Gewohnheit ſeyn.
Wir erſuchen alſo die kundigen und
beguͤterten Menſchenfreunde, oder diejenigen,
deren Rath bey Beguͤterten vermoͤgend iſt, die
Nutzung dieſer Vorleſung durch Wohlthaten an
die Unvermoͤgenden auszubreiten, und entweder
einigen paͤdagogiſchen Candidaten, die ihnen be-
kannt ſind, und herzukommen wuͤnſchen, den noͤ-
thigen Zuſchuß zur Reiſe und zu dem hieſigen Aufent-
halte zu reichen; oder Gelder herzuſchicken, deren
Capital oder Zinſe die hieſige Direction zur Bey-
huͤlfe an ſolche beduͤrfende Candidaten wird zu ge-
brauchen verpflichtet ſeyn.
§. 14.
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