Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 3. Leipzig, 1862.matik werden müssen, während er so von seinen Nachtretern nur Eine solche entsprechende Erscheinung ist A. Pfeiffer's (geb. Ein entschiedener Nachtreter Buxtorf's ist J. Chr. Wagenseil 1) Der sehr lange Titel ist: "J. Chr. Wagenseil's Belehrung der Jüdisch-
Teutschen Red- und Schreibart, durch welche alle, so des wahren Teutschen Lesens kundig, für sich selbsten, innerhalb wenig Stunden, zu sothaner Wissen- schaft gelangen können. Jn einem weitläuftigen Fürtrag wird klärlich erwiesen, daß solche Erfahrenheit denen hohen und niedren Obrigkeiten, wie auch deren Rathgebern und anderen Rechtsgelehrten, denen Theologis, Medicis, Handels- Leuten, und insgemein Jedermann, nützlich, auch fast nothwendig sey. Unter anderen Jüdischen Büchern, wird dargestellet: [fremdsprachliches Material] oder das Talmudi- sche Buch von dem Aussatz: was es nemlich mit dem Aussatz der Menschen, matik werden müſſen, während er ſo von ſeinen Nachtretern nur Eine ſolche entſprechende Erſcheinung iſt A. Pfeiffer’s (geb. Ein entſchiedener Nachtreter Buxtorf’s iſt J. Chr. Wagenſeil 1) Der ſehr lange Titel iſt: „J. Chr. Wagenſeil’s Belehrung der Jüdiſch-
Teutſchen Red- und Schreibart, durch welche alle, ſo des wahren Teutſchen Leſens kundig, für ſich ſelbſten, innerhalb wenig Stunden, zu ſothaner Wiſſen- ſchaft gelangen können. Jn einem weitläuftigen Fürtrag wird klärlich erwieſen, daß ſolche Erfahrenheit denen hohen und niedren Obrigkeiten, wie auch deren Rathgebern und anderen Rechtsgelehrten, denen Theologis, Medicis, Handels- Leuten, und insgemein Jedermann, nützlich, auch faſt nothwendig ſey. Unter anderen Jüdiſchen Büchern, wird dargeſtellet: [fremdsprachliches Material] oder das Talmudi- ſche Buch von dem Auſſatz: was es nemlich mit dem Auſſatz der Menſchen, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0250" n="216"/> matik werden müſſen, während er ſo von ſeinen Nachtretern nur<lb/> mechaniſch und geiſtlos ausgebeutet und die ſtereotype Grundlage zur<lb/> bloßen Anleitung zum Leſen des Judendeutſch geblieben iſt.</p><lb/> <p>Eine ſolche entſprechende Erſcheinung iſt A. Pfeiffer’s (geb.<lb/> zu Lauenburg 1640, geſt. als Superintendent zu Lübeck 1698)<lb/><hi rendition="#aq">Manuductio facilis ad lectionem talmudico-rabbinicam, Sectio I:<lb/> De lectione Ebraeo-Germanica,</hi> in ſeiner „<hi rendition="#aq">Critica sacra</hi>“ (erſte<lb/> Ausgabe 1680; zweite Ausgabe, Dresden 1688), S. 377—383.<lb/> Pfeiffer bezieht ſich hier auf Buxtorf’s „<hi rendition="#aq">Thesaurus</hi>“ und ſagt,<lb/> allerdings ziemlich anmaßend: „<hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">Brevius tamen expediri</hi> res<lb/> omnis posse videtur per duplex alphabetum.</hi>“ Dies Doppel-<lb/> alphabet iſt zwar eine Originalität Pfeiffer’s, jedoch recht unzweck-<lb/> mäßig und unfruchtbar. Pfeiffer beutet trotz ſeiner anerkannten<lb/> weitgreifenden orientaliſchen Gelehrſamkeit nur Buxtorf und zwar<lb/> auf das magerſte und geiſtloſeſte aus. Er hat dabei, namentlich<lb/> im Vocalismus, offenbare Unrichtigkeiten zu Tage gefördert, ſo-<lb/> daß es ſcheint, als ob Pfeiffer vom Judendeutſch überhaupt nicht<lb/> mehr gekannt hätte, als was er bei Buxtorf vorfand. Eigenen<lb/> Werth hat der ganze Verſuch nicht und verdient daher auch keine<lb/> weitere Beachtung. Zu widerrathen iſt ſogar der Gebrauch der<lb/> S. 377 vorgehefteten Kupfertafel, auf welcher die Charaktere der<lb/><hi rendition="#aq">Csiva merubbaas, masket, Ebraeo-Germanicus</hi> und der <hi rendition="#aq">Cha-<lb/> racter corruptior in manuscriptis</hi> (die jüdiſchdeutſche Current-<lb/> ſchrift) undeutlich und ſchlecht dargeſtellt ſind und welche ſtatt zu<lb/> einer klaren Anſchauung nur zur Verwirrung führt.</p><lb/> <p>Ein entſchiedener Nachtreter Buxtorf’s iſt J. Chr. Wagenſeil<lb/> (1633—1705) in ſeiner „Belehrung“ <note xml:id="seg2pn_28_1" next="#seg2pn_28_2" place="foot" n="1)">Der ſehr lange Titel iſt: „J. Chr. Wagenſeil’s Belehrung der Jüdiſch-<lb/> Teutſchen Red- und Schreibart, durch welche alle, ſo des wahren Teutſchen<lb/> Leſens kundig, für ſich ſelbſten, innerhalb wenig Stunden, zu ſothaner Wiſſen-<lb/> ſchaft gelangen können. Jn einem weitläuftigen Fürtrag wird klärlich erwieſen,<lb/> daß ſolche Erfahrenheit denen hohen und niedren Obrigkeiten, wie auch deren<lb/> Rathgebern und anderen Rechtsgelehrten, denen <hi rendition="#aq">Theologis, Medicis,</hi> Handels-<lb/> Leuten, und insgemein Jedermann, nützlich, auch faſt nothwendig ſey. Unter<lb/> anderen Jüdiſchen Büchern, wird dargeſtellet: <gap reason="fm"/> oder das Talmudi-<lb/> ſche Buch von dem Auſſatz: was es nemlich mit dem Auſſatz der Menſchen,</note>, obgleich er ſchon den<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [216/0250]
matik werden müſſen, während er ſo von ſeinen Nachtretern nur
mechaniſch und geiſtlos ausgebeutet und die ſtereotype Grundlage zur
bloßen Anleitung zum Leſen des Judendeutſch geblieben iſt.
Eine ſolche entſprechende Erſcheinung iſt A. Pfeiffer’s (geb.
zu Lauenburg 1640, geſt. als Superintendent zu Lübeck 1698)
Manuductio facilis ad lectionem talmudico-rabbinicam, Sectio I:
De lectione Ebraeo-Germanica, in ſeiner „Critica sacra“ (erſte
Ausgabe 1680; zweite Ausgabe, Dresden 1688), S. 377—383.
Pfeiffer bezieht ſich hier auf Buxtorf’s „Thesaurus“ und ſagt,
allerdings ziemlich anmaßend: „Brevius tamen expediri res
omnis posse videtur per duplex alphabetum.“ Dies Doppel-
alphabet iſt zwar eine Originalität Pfeiffer’s, jedoch recht unzweck-
mäßig und unfruchtbar. Pfeiffer beutet trotz ſeiner anerkannten
weitgreifenden orientaliſchen Gelehrſamkeit nur Buxtorf und zwar
auf das magerſte und geiſtloſeſte aus. Er hat dabei, namentlich
im Vocalismus, offenbare Unrichtigkeiten zu Tage gefördert, ſo-
daß es ſcheint, als ob Pfeiffer vom Judendeutſch überhaupt nicht
mehr gekannt hätte, als was er bei Buxtorf vorfand. Eigenen
Werth hat der ganze Verſuch nicht und verdient daher auch keine
weitere Beachtung. Zu widerrathen iſt ſogar der Gebrauch der
S. 377 vorgehefteten Kupfertafel, auf welcher die Charaktere der
Csiva merubbaas, masket, Ebraeo-Germanicus und der Cha-
racter corruptior in manuscriptis (die jüdiſchdeutſche Current-
ſchrift) undeutlich und ſchlecht dargeſtellt ſind und welche ſtatt zu
einer klaren Anſchauung nur zur Verwirrung führt.
Ein entſchiedener Nachtreter Buxtorf’s iſt J. Chr. Wagenſeil
(1633—1705) in ſeiner „Belehrung“ 1), obgleich er ſchon den
1) Der ſehr lange Titel iſt: „J. Chr. Wagenſeil’s Belehrung der Jüdiſch-
Teutſchen Red- und Schreibart, durch welche alle, ſo des wahren Teutſchen
Leſens kundig, für ſich ſelbſten, innerhalb wenig Stunden, zu ſothaner Wiſſen-
ſchaft gelangen können. Jn einem weitläuftigen Fürtrag wird klärlich erwieſen,
daß ſolche Erfahrenheit denen hohen und niedren Obrigkeiten, wie auch deren
Rathgebern und anderen Rechtsgelehrten, denen Theologis, Medicis, Handels-
Leuten, und insgemein Jedermann, nützlich, auch faſt nothwendig ſey. Unter
anderen Jüdiſchen Büchern, wird dargeſtellet: _ oder das Talmudi-
ſche Buch von dem Auſſatz: was es nemlich mit dem Auſſatz der Menſchen,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |