Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.auch bestechliche Vigilanten, oft aber auch fremde Gauner, denen Sechsundzwanzigstes Kapitel. e) Das Maremokum. Das geheime Verständniß und die versteckte Verbindung des 1) Jüdisch-deutsch Schibbauless, von [fremdsprachliches Material - fehlt], die Kornähre, wie über- haupt jeder Antheil an der Diebsbeute genannt wird, den ein Vertrauter für irgend geleistete Dienste erhält, der nicht selbst direct den Massematten mit- gehandelt hat. Vgl. Schränken, Cheluke halten. 2) Die Etymologie ist wol am richtigsten von berennen (insilire), nicht wol von brennen (urere), wofür der Ausdruck sarfenen der gebräuch- liche ist. Das Wort Branntweingeld ist erst eine neuere Ableitung. 6*
auch beſtechliche Vigilanten, oft aber auch fremde Gauner, denen Sechsundzwanzigſtes Kapitel. e) Das Maremokum. Das geheime Verſtändniß und die verſteckte Verbindung des 1) Jüdiſch-deutſch Schibbauleſſ, von [fremdsprachliches Material – fehlt], die Kornähre, wie über- haupt jeder Antheil an der Diebsbeute genannt wird, den ein Vertrauter für irgend geleiſtete Dienſte erhält, der nicht ſelbſt direct den Maſſematten mit- gehandelt hat. Vgl. Schränken, Cheluke halten. 2) Die Etymologie iſt wol am richtigſten von berennen (insilire), nicht wol von brennen (urere), wofür der Ausdruck ſarfenen der gebräuch- liche iſt. Das Wort Branntweingeld iſt erſt eine neuere Ableitung. 6*
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0095" n="83"/> auch beſtechliche Vigilanten, oft aber auch fremde Gauner, denen<lb/> die Kunſtreiſe misglückt iſt, indem ſich ihnen keine günſtige Ge-<lb/> legenheit zu einem Handel darbot. Beſuche der Art ſind den<lb/> glücklichen Gaunern ſo läſtig wie gefährlich, da dieſe rührige Be-<lb/> wegung des Gaunerthums dem ſcharfen Blicke des geübten Poli-<lb/> zeimanns nicht leicht entgeht, weshalb denn auch ein Grund mehr<lb/> für den Dieb vorhanden iſt, zur Sicherheit ſeiner Perſon und des<lb/> Geſtohlenen ſich ſo raſch wie möglich aus dem Staube zu machen.<lb/> Oft können jedoch die glücklichen Gauner der läſtigen Gratulation<lb/> dennoch nicht entgehen, und müſſen daher die durch Herkommen<lb/> eingeführte, nach Umſtänden unverſchämt dreiſt und hoch geforderte<lb/> Gewerbsſteuer, das <hi rendition="#g">Branntweingeld</hi> <note place="foot" n="1)">Jüdiſch-deutſch <hi rendition="#g">Schibbauleſſ,</hi> von <gap reason="fm" unit="words"/>, die Kornähre, wie über-<lb/> haupt jeder Antheil an der Diebsbeute genannt wird, den ein Vertrauter für<lb/> irgend geleiſtete Dienſte erhält, der nicht ſelbſt direct den Maſſematten mit-<lb/> gehandelt hat. Vgl. <hi rendition="#g">Schränken, Cheluke halten.</hi></note>, den Gratulanten, <hi rendition="#g">Bren-<lb/> nern,</hi> bezahlen, welche ſie um das Branntweingeld <hi rendition="#g">brennen.</hi> <note place="foot" n="2)">Die Etymologie iſt wol am richtigſten von <hi rendition="#g">berennen</hi> <hi rendition="#aq">(insilire),</hi><lb/> nicht wol von <hi rendition="#g">brennen</hi> <hi rendition="#aq">(urere),</hi> wofür der Ausdruck <hi rendition="#g">ſarfenen</hi> der gebräuch-<lb/> liche iſt. Das Wort <hi rendition="#g">Branntweingeld</hi> iſt erſt eine neuere Ableitung.</note></p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#fr">Sechsundzwanzigſtes Kapitel.</hi><lb/> <hi rendition="#aq">e)</hi> <hi rendition="#fr"> <hi rendition="#g">Das Maremokum.</hi> </hi> </head><lb/> <p>Das geheime Verſtändniß und die verſteckte Verbindung des<lb/> Gaunerthums wird auch ſelbſt im Gefängniſſe nicht unterbrochen,<lb/> ſo ſehr alle Mittel von der Behörde angewandt werden, die Ver-<lb/> bindung zu verhindern. Das geſammte gauneriſche Jntereſſe er-<lb/> fordert, den gefangenen Gauner ſobald als möglich wieder auf<lb/> freien Fuß zu bringen. Wo dieſe Befreiung nicht durch äußere<lb/> Gewalt, durch Beſtechung der Gefangenwärter, oder durch Zu-<lb/> planten von Befreiungsmitteln erreicht werden kann, wird der<lb/> Weg des Alibibeweiſes eingeſchlagen. Der hartnäckig leugnende<lb/> <fw place="bottom" type="sig">6*</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [83/0095]
auch beſtechliche Vigilanten, oft aber auch fremde Gauner, denen
die Kunſtreiſe misglückt iſt, indem ſich ihnen keine günſtige Ge-
legenheit zu einem Handel darbot. Beſuche der Art ſind den
glücklichen Gaunern ſo läſtig wie gefährlich, da dieſe rührige Be-
wegung des Gaunerthums dem ſcharfen Blicke des geübten Poli-
zeimanns nicht leicht entgeht, weshalb denn auch ein Grund mehr
für den Dieb vorhanden iſt, zur Sicherheit ſeiner Perſon und des
Geſtohlenen ſich ſo raſch wie möglich aus dem Staube zu machen.
Oft können jedoch die glücklichen Gauner der läſtigen Gratulation
dennoch nicht entgehen, und müſſen daher die durch Herkommen
eingeführte, nach Umſtänden unverſchämt dreiſt und hoch geforderte
Gewerbsſteuer, das Branntweingeld 1), den Gratulanten, Bren-
nern, bezahlen, welche ſie um das Branntweingeld brennen. 2)
Sechsundzwanzigſtes Kapitel.
e) Das Maremokum.
Das geheime Verſtändniß und die verſteckte Verbindung des
Gaunerthums wird auch ſelbſt im Gefängniſſe nicht unterbrochen,
ſo ſehr alle Mittel von der Behörde angewandt werden, die Ver-
bindung zu verhindern. Das geſammte gauneriſche Jntereſſe er-
fordert, den gefangenen Gauner ſobald als möglich wieder auf
freien Fuß zu bringen. Wo dieſe Befreiung nicht durch äußere
Gewalt, durch Beſtechung der Gefangenwärter, oder durch Zu-
planten von Befreiungsmitteln erreicht werden kann, wird der
Weg des Alibibeweiſes eingeſchlagen. Der hartnäckig leugnende
1) Jüdiſch-deutſch Schibbauleſſ, von _ , die Kornähre, wie über-
haupt jeder Antheil an der Diebsbeute genannt wird, den ein Vertrauter für
irgend geleiſtete Dienſte erhält, der nicht ſelbſt direct den Maſſematten mit-
gehandelt hat. Vgl. Schränken, Cheluke halten.
2) Die Etymologie iſt wol am richtigſten von berennen (insilire),
nicht wol von brennen (urere), wofür der Ausdruck ſarfenen der gebräuch-
liche iſt. Das Wort Branntweingeld iſt erſt eine neuere Ableitung.
6*
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |