Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.auch auf einen Wink des Herrn davon, wenn er ihnen bei einem Fünsundzwanzigstes Kapitel. d) Das Hrennen. Der innige Zusammenhang des Gaunerthums, die gemein- zum Ausbruch kommen möchte, das verfängliche Erbstück auf dieselbe Weise
aus der Welt befördern, wie dem Erblasser geschehen war. Vgl. Smith, a. a. O., S. 373. auch auf einen Wink des Herrn davon, wenn er ihnen bei einem Fünſundzwanzigſtes Kapitel. d) Das Hrennen. Der innige Zuſammenhang des Gaunerthums, die gemein- zum Ausbruch kommen möchte, das verfängliche Erbſtück auf dieſelbe Weiſe
aus der Welt befördern, wie dem Erblaſſer geſchehen war. Vgl. Smith, a. a. O., S. 373. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0094" n="82"/> auch auf einen Wink des Herrn davon, wenn er ihnen bei einem<lb/> Taſchendiebſtahl das Geſtohlene hinwirft, ja ſie ſpringen, auf einen<lb/> Wink des Herrn, hurtig auf einen bezeichneten Gegenſtand zu und<lb/> rennen damit fort, während der Gauner hinter ſeinen Hund herläuft,<lb/> als ob er ihm das Geſtohlene abjagen wollte, und mit ihm ver-<lb/> ſchwindet. Ueber andere Arten des Zuplantens wird gelegentlich<lb/> weiter geſprochen werden.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#fr">Fünſundzwanzigſtes Kapitel.</hi><lb/> <hi rendition="#aq">d)</hi> <hi rendition="#fr"> <hi rendition="#g">Das Hrennen.</hi> </hi> </head><lb/> <p>Der innige Zuſammenhang des Gaunerthums, die gemein-<lb/> ſame Kenntniß der gewerbsmäßigen Kunſtgriffe, der geübte Blick,<lb/> den unter dem Schein bürgerlicher Ehrlichkeit einhergehenden gaune-<lb/> riſchen Genoſſen alsbald unter der Maske zu erkennen, das raſche<lb/> Auffinden aller geheimen Schlupfwinkel im fremden Orte, und der<lb/> ſcharfe Ueberblick des Verkehrs in demſelben, befähigt den Gauner,<lb/> nicht nur ſehr bald, alle ihm verwandten Elemente auszuſpähen,<lb/> ſondern auch raſche Kunde von allen vollführten Unternehmungen<lb/> zu erlangen. Die Gauner, welche einen glücklichen Handel ge-<lb/> macht haben, erhalten daher ſofortigen Zuſpruch von Genoſſen,<lb/> die an dem Handel ſelbſt nicht theilgenommen haben, und werden<lb/> theils beglückwünſcht, theils erhalten ſie Winke und Anerbietungen,<lb/> das Geſtohlene beiſeite zu bringen und That und Thäterſchaft<lb/> zu verhehlen, theils endlich ſucht die geſchäftige Eigennützigkeit<lb/> eine drohende Gefahr darzuſtellen, Verſchwiegenheit und Beihülfe<lb/> zu geloben und ſonſt ſich wichtig zu machen. Meiſtens ſind dieſe<lb/> Gratulanten Gauner, die am Orte ſelbſt wohnen, und daher an<lb/> dieſem nicht leicht ſelbſt ein Unternehmen wagen dürfen, häufig<lb/><note xml:id="seg2pn_11_2" prev="#seg2pn_11_1" place="foot" n="1)">zum Ausbruch kommen möchte, das verfängliche Erbſtück auf dieſelbe Weiſe<lb/> aus der Welt befördern, wie dem Erblaſſer geſchehen war. Vgl. Smith,<lb/> a. a. O., S. 373.</note><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [82/0094]
auch auf einen Wink des Herrn davon, wenn er ihnen bei einem
Taſchendiebſtahl das Geſtohlene hinwirft, ja ſie ſpringen, auf einen
Wink des Herrn, hurtig auf einen bezeichneten Gegenſtand zu und
rennen damit fort, während der Gauner hinter ſeinen Hund herläuft,
als ob er ihm das Geſtohlene abjagen wollte, und mit ihm ver-
ſchwindet. Ueber andere Arten des Zuplantens wird gelegentlich
weiter geſprochen werden.
Fünſundzwanzigſtes Kapitel.
d) Das Hrennen.
Der innige Zuſammenhang des Gaunerthums, die gemein-
ſame Kenntniß der gewerbsmäßigen Kunſtgriffe, der geübte Blick,
den unter dem Schein bürgerlicher Ehrlichkeit einhergehenden gaune-
riſchen Genoſſen alsbald unter der Maske zu erkennen, das raſche
Auffinden aller geheimen Schlupfwinkel im fremden Orte, und der
ſcharfe Ueberblick des Verkehrs in demſelben, befähigt den Gauner,
nicht nur ſehr bald, alle ihm verwandten Elemente auszuſpähen,
ſondern auch raſche Kunde von allen vollführten Unternehmungen
zu erlangen. Die Gauner, welche einen glücklichen Handel ge-
macht haben, erhalten daher ſofortigen Zuſpruch von Genoſſen,
die an dem Handel ſelbſt nicht theilgenommen haben, und werden
theils beglückwünſcht, theils erhalten ſie Winke und Anerbietungen,
das Geſtohlene beiſeite zu bringen und That und Thäterſchaft
zu verhehlen, theils endlich ſucht die geſchäftige Eigennützigkeit
eine drohende Gefahr darzuſtellen, Verſchwiegenheit und Beihülfe
zu geloben und ſonſt ſich wichtig zu machen. Meiſtens ſind dieſe
Gratulanten Gauner, die am Orte ſelbſt wohnen, und daher an
dieſem nicht leicht ſelbſt ein Unternehmen wagen dürfen, häufig
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1) zum Ausbruch kommen möchte, das verfängliche Erbſtück auf dieſelbe Weiſe
aus der Welt befördern, wie dem Erblaſſer geſchehen war. Vgl. Smith,
a. a. O., S. 373.
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