Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.Vierundzwanzigstes Kapitel. g) Das Zuplanten. Mit der Vollendung des Diebstahls ist der Besitz des ge- 1) D. h. zupflanzen, in die Hand eines Dritten pflanzen. Dies Wort steht der Bedeutung nach mit der Kawure in enger Beziehung, s. das Ka- pitel Kawure. Die spanische Gaunersprache, Germania genannt, hat Plantar, eingraben, kawure legen. 2) Jn dem einen Falle wußte der Gauner Wolff Moses am 18. Mai 1830
Vierundzwanzigſtes Kapitel. γ) Das Zuplanten. Mit der Vollendung des Diebſtahls iſt der Beſitz des ge- 1) D. h. zupflanzen, in die Hand eines Dritten pflanzen. Dies Wort ſteht der Bedeutung nach mit der Kawure in enger Beziehung, ſ. das Ka- pitel Kawure. Die ſpaniſche Gaunerſprache, Germania genannt, hat Plantar, eingraben, kawure legen. 2) Jn dem einen Falle wußte der Gauner Wolff Moſes am 18. Mai 1830
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Vierundzwanzigſtes Kapitel.
γ) Das Zuplanten.
Mit der Vollendung des Diebſtahls iſt der Beſitz des ge-
ſtohlenen Guts noch nicht gleich geſichert und die Gefahr der
Entdeckung noch nicht gleich beſeitigt. Der Gauner weiß, daß
der Beſitz einer geſtohlenen Sache ein ſchweres Jndicium gegen
ihn iſt. Deshalb iſt ſeine erſte Sorge, das Geſtohlene ſofort aus
ſeinen Händen in die der Genoſſen zu geben, deren Gegenwart
oder Betheiligung beim Diebſtahle gar nicht oder doch ſchwieriger
zu beweiſen iſt. Dieſes raſche und heimliche Fortgeben in die
Hände der Genoſſen heißt zuplanten 1), und geht äußerſt
behende und raſch von ſtatten, da bei allen gewagtern Unter-
nehmungen, die ein Zuplanten nöthig und nützlich machen, ſich
die Genoſſen jedesmal dazu bereithalten, das Geſtohlene dem
Diebe raſch abzunehmen. So iſt oft ſchon eine Uhr oder
Doſe längſt aus dem Theater, ehe der noch bei dem Diebe ſitzende
Beſtohlene (Balhei) dieſelbe vermißt. Der Balhei hat nun ſelbſt
bei dem dringendſten Verdacht keinen Beweis gegen den Dieb, und
ſetzt ſich bei einer Anſchuldigung den gröbſten Beleidigungen oder
ſogar einer läſtigen gerichtlichen Procedur aus. Oft iſt aber auch
der Verdacht ſo raſch und dringend, daß der Gauner das Geſtoh-
lene nicht ſchnell genug den Genoſſen zuſtecken kann. Hier kommt
es nun darauf an, dem Balhei ſelbſt oder dem erſten beſten in
der Nähe befindlichen Unbekannten unvermerkt das Geſtohlene zu-
zuplanten, was häufig bei der erſtaunlichen Fertigkeit der Gauner
glänzend gelingt, und dann den anſchuldigenden Balhei in die
peinlichſte Situation verſetzt. Frappant ſind die Fälle, welche
Thiele bei Gelegenheit der Löwenthal’ſchen Unterſuchung erzählt. 2)
1) D. h. zupflanzen, in die Hand eines Dritten pflanzen. Dies Wort
ſteht der Bedeutung nach mit der Kawure in enger Beziehung, ſ. das Ka-
pitel Kawure. Die ſpaniſche Gaunerſprache, Germania genannt, hat
Plantar, eingraben, kawure legen.
2) Jn dem einen Falle wußte der Gauner Wolff Moſes am 18. Mai 1830
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