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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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Bürgerlichkeit leben und beständig deren vollsten Schutz auf die
empfindlichste Weise in Anspruch nehmen, zu versteckt und selbst
bei der sorgfältigsten Vigilanz sehr schwer zu entdecken sind. 1)
Daher die freche Völlerei sogar bei den Diebstählen selbst, bei
denen sie in den Häusern der Bestohlenen die gefundenen Lebens-
mittel und Getränke ohne Wahl durcheinander mit brutaler Gierig-
keit verschlingen und sich der Gefahr aussetzen, in sinnloser Trun-
kenheit, wie davon schon Beispiele angeführt sind, entdeckt und
verhaftet zu werden. Daher die volle Rechnung, welche des
Gauners rohe Wollust in den Bordells findet. Jn diesen Orten,
wo die Schande der Brutalität dient, ist die einzige Legitimation
und Wahl das Geld. Auch der schmuzige oder häßliche Gast
ist der mit Plunder und Schminke überzogenen Lustdirne will-
kommen, sobald er sein Geld zeigt, um die handwerksmäßig ge-
botene Schande für den Genuß zu kaufen. Gerade in diesen
Bordells schwelgt der Gauner am liebsten und am meisten, selbst
bis zur Erschöpfung und bis zum Ruin seiner physischen Existenz,
weil er hier am sichersten schwelgen kann. Wenn auch nicht die
Scham, so schreibt die gebotene Ordnung doch die Heimlichkeit
des Genusses vor, und somit schläft der Gauner in den Armen
der Lustdirne mit behaglicher Sicherheit, während die für die Mel-
dung jedes einzelnen Fremden strenge verantwortlichen Gastwirthe
keinen Gast, ohne Legitimation und Meldung bei der Polizei,
aufnehmen dürfen. Diese Sicherheit der Bordells bietet den
Gaunern ein verlässiges Asyl, und wenn auch schon ganz beson-
ders die Geschichte der Rheinischen Räuberbanden zum Ueberfluß

1) Gerade in unbedeutenden Städtchen und Flecken, denen man kaum
irgenderheblichen Verkehr zumessen sollte, sind verhältnißmäßig mehr Gauner-
herbergen zu finden, als in größern Städten. Die Wirthe haben und halten
den guten Schein so für sich, daß selbst bei dem bestimmtesten Nachweis von
außen her die Behörde dieser kleinen Ortschaften anfangs keinen rechten
Glauben haben, bis denn eine energische Nachforschung die Enttäuschung her-
beiführt. Ebenso sind es nicht immer einzeln gelegene Hirtenhäuser, sondern
häufig mitten in Dörfern gelegene Behausungen, wohin sich der gaunerische
Verkehr auf dem Lande zieht.

Bürgerlichkeit leben und beſtändig deren vollſten Schutz auf die
empfindlichſte Weiſe in Anſpruch nehmen, zu verſteckt und ſelbſt
bei der ſorgfältigſten Vigilanz ſehr ſchwer zu entdecken ſind. 1)
Daher die freche Völlerei ſogar bei den Diebſtählen ſelbſt, bei
denen ſie in den Häuſern der Beſtohlenen die gefundenen Lebens-
mittel und Getränke ohne Wahl durcheinander mit brutaler Gierig-
keit verſchlingen und ſich der Gefahr ausſetzen, in ſinnloſer Trun-
kenheit, wie davon ſchon Beiſpiele angeführt ſind, entdeckt und
verhaftet zu werden. Daher die volle Rechnung, welche des
Gauners rohe Wolluſt in den Bordells findet. Jn dieſen Orten,
wo die Schande der Brutalität dient, iſt die einzige Legitimation
und Wahl das Geld. Auch der ſchmuzige oder häßliche Gaſt
iſt der mit Plunder und Schminke überzogenen Luſtdirne will-
kommen, ſobald er ſein Geld zeigt, um die handwerksmäßig ge-
botene Schande für den Genuß zu kaufen. Gerade in dieſen
Bordells ſchwelgt der Gauner am liebſten und am meiſten, ſelbſt
bis zur Erſchöpfung und bis zum Ruin ſeiner phyſiſchen Exiſtenz,
weil er hier am ſicherſten ſchwelgen kann. Wenn auch nicht die
Scham, ſo ſchreibt die gebotene Ordnung doch die Heimlichkeit
des Genuſſes vor, und ſomit ſchläft der Gauner in den Armen
der Luſtdirne mit behaglicher Sicherheit, während die für die Mel-
dung jedes einzelnen Fremden ſtrenge verantwortlichen Gaſtwirthe
keinen Gaſt, ohne Legitimation und Meldung bei der Polizei,
aufnehmen dürfen. Dieſe Sicherheit der Bordells bietet den
Gaunern ein verläſſiges Aſyl, und wenn auch ſchon ganz beſon-
ders die Geſchichte der Rheiniſchen Räuberbanden zum Ueberfluß

1) Gerade in unbedeutenden Städtchen und Flecken, denen man kaum
irgenderheblichen Verkehr zumeſſen ſollte, ſind verhältnißmäßig mehr Gauner-
herbergen zu finden, als in größern Städten. Die Wirthe haben und halten
den guten Schein ſo für ſich, daß ſelbſt bei dem beſtimmteſten Nachweis von
außen her die Behörde dieſer kleinen Ortſchaften anfangs keinen rechten
Glauben haben, bis denn eine energiſche Nachforſchung die Enttäuſchung her-
beiführt. Ebenſo ſind es nicht immer einzeln gelegene Hirtenhäuſer, ſondern
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Verkehr auf dem Lande zieht.
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[28/0040] Bürgerlichkeit leben und beſtändig deren vollſten Schutz auf die empfindlichſte Weiſe in Anſpruch nehmen, zu verſteckt und ſelbſt bei der ſorgfältigſten Vigilanz ſehr ſchwer zu entdecken ſind. 1) Daher die freche Völlerei ſogar bei den Diebſtählen ſelbſt, bei denen ſie in den Häuſern der Beſtohlenen die gefundenen Lebens- mittel und Getränke ohne Wahl durcheinander mit brutaler Gierig- keit verſchlingen und ſich der Gefahr ausſetzen, in ſinnloſer Trun- kenheit, wie davon ſchon Beiſpiele angeführt ſind, entdeckt und verhaftet zu werden. Daher die volle Rechnung, welche des Gauners rohe Wolluſt in den Bordells findet. Jn dieſen Orten, wo die Schande der Brutalität dient, iſt die einzige Legitimation und Wahl das Geld. Auch der ſchmuzige oder häßliche Gaſt iſt der mit Plunder und Schminke überzogenen Luſtdirne will- kommen, ſobald er ſein Geld zeigt, um die handwerksmäßig ge- botene Schande für den Genuß zu kaufen. Gerade in dieſen Bordells ſchwelgt der Gauner am liebſten und am meiſten, ſelbſt bis zur Erſchöpfung und bis zum Ruin ſeiner phyſiſchen Exiſtenz, weil er hier am ſicherſten ſchwelgen kann. Wenn auch nicht die Scham, ſo ſchreibt die gebotene Ordnung doch die Heimlichkeit des Genuſſes vor, und ſomit ſchläft der Gauner in den Armen der Luſtdirne mit behaglicher Sicherheit, während die für die Mel- dung jedes einzelnen Fremden ſtrenge verantwortlichen Gaſtwirthe keinen Gaſt, ohne Legitimation und Meldung bei der Polizei, aufnehmen dürfen. Dieſe Sicherheit der Bordells bietet den Gaunern ein verläſſiges Aſyl, und wenn auch ſchon ganz beſon- ders die Geſchichte der Rheiniſchen Räuberbanden zum Ueberfluß 1) Gerade in unbedeutenden Städtchen und Flecken, denen man kaum irgenderheblichen Verkehr zumeſſen ſollte, ſind verhältnißmäßig mehr Gauner- herbergen zu finden, als in größern Städten. Die Wirthe haben und halten den guten Schein ſo für ſich, daß ſelbſt bei dem beſtimmteſten Nachweis von außen her die Behörde dieſer kleinen Ortſchaften anfangs keinen rechten Glauben haben, bis denn eine energiſche Nachforſchung die Enttäuſchung her- beiführt. Ebenſo ſind es nicht immer einzeln gelegene Hirtenhäuſer, ſondern häufig mitten in Dörfern gelegene Behauſungen, wohin ſich der gauneriſche Verkehr auf dem Lande zieht.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/40>, abgerufen am 21.11.2024.