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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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eine nekromante Beschwörung, selbst den tief in die Brust ver-
grabenen Gedanken einen lebendigen Ausdruck ohne Sprache ent-
locken. Die Bureaukratie der französischen Polizei war eine gegen
das Leben sogar des französischen Volks selbst völlig abge-
schlossene Körperschaft, wie viel mehr absolutistischer zerstörender
Gegensatz gegen das deutsche Volkselement, wie niemals ein
solcher dem deutschen Volke fremd und feindlich sich gegenüber ge-
stellt hatte. Sie war ein politisches gewerbliches Gaunerthum in
ihrer Art, mit einer eigenen versteckten Kunst, allzeit zu dem per-
fiden Missionsdienst bereit, zu welchem die befehlende Gewalt sie
rief, von tiefer Entsittlichung und verrätherischer Falschheit durch-
zogen, aber von furchtbarer absoluter Gewalt beherrscht und zu-
sammengehalten. So wenig man diese Polizeigewalt in ihrer
infernalen Rührigkeit äußerlich bemerkte, so wenig hatte man eine
Ahnung von ihren höllischen Mitteln; man vermochte nur zu er-
staunen über ihre Erfolge, und glaubte deshalb an ihre ungeoffen-
barte innere Tüchtigkeit, ohne zu beachten, daß eben diese fran-
zösische Polizei aus ihrem Schose mit erstaunlicher Fruchtbarkeit
ein eigenes administratives Proletariat gebar, das im Schlamme
tückischer Servilität erzogen und gehalten, nach oben und unten
eine Zersetzung aller göttlichen, menschlichen und politischen Bande
bewirkte. 1)

Als die französische Polizei mit den französischen Waffen aus
Deutschland gewichen war, trat es deutlich zu Tage, daß, wie in
vielen deutschen Verwaltungen, so auch ganz besonders in der
Polizei das unleugbar richtige Princip der Centralisation,
nach dem Vorgange der französischen Polizei, überall in Deutsch-
land Wurzel geschlagen hatte, wenn auch die entsittlichende Praxis
und Weise der französischen Polizei dem deutschen Sinne durchaus
nicht zusagte, vielmehr ihm immer fremd blieb. Die Centrali-

1) Wer mit großer Wahrhaftigkeit, Treue und Genauigkeit dargestellte
frappante Beispiele davon lesen will, der möge das bereits erwähnte Werk
des Pastor M. C. Klug zur Hand nehmen: "Geschichte Lübecks während der
Vereinigung mit dem französischen Kaiserreiche" (Lübeck 1856--57).

eine nekromante Beſchwörung, ſelbſt den tief in die Bruſt ver-
grabenen Gedanken einen lebendigen Ausdruck ohne Sprache ent-
locken. Die Bureaukratie der franzöſiſchen Polizei war eine gegen
das Leben ſogar des franzöſiſchen Volks ſelbſt völlig abge-
ſchloſſene Körperſchaft, wie viel mehr abſolutiſtiſcher zerſtörender
Gegenſatz gegen das deutſche Volkselement, wie niemals ein
ſolcher dem deutſchen Volke fremd und feindlich ſich gegenüber ge-
ſtellt hatte. Sie war ein politiſches gewerbliches Gaunerthum in
ihrer Art, mit einer eigenen verſteckten Kunſt, allzeit zu dem per-
fiden Miſſionsdienſt bereit, zu welchem die befehlende Gewalt ſie
rief, von tiefer Entſittlichung und verrätheriſcher Falſchheit durch-
zogen, aber von furchtbarer abſoluter Gewalt beherrſcht und zu-
ſammengehalten. So wenig man dieſe Polizeigewalt in ihrer
infernalen Rührigkeit äußerlich bemerkte, ſo wenig hatte man eine
Ahnung von ihren hölliſchen Mitteln; man vermochte nur zu er-
ſtaunen über ihre Erfolge, und glaubte deshalb an ihre ungeoffen-
barte innere Tüchtigkeit, ohne zu beachten, daß eben dieſe fran-
zöſiſche Polizei aus ihrem Schoſe mit erſtaunlicher Fruchtbarkeit
ein eigenes adminiſtratives Proletariat gebar, das im Schlamme
tückiſcher Servilität erzogen und gehalten, nach oben und unten
eine Zerſetzung aller göttlichen, menſchlichen und politiſchen Bande
bewirkte. 1)

Als die franzöſiſche Polizei mit den franzöſiſchen Waffen aus
Deutſchland gewichen war, trat es deutlich zu Tage, daß, wie in
vielen deutſchen Verwaltungen, ſo auch ganz beſonders in der
Polizei das unleugbar richtige Princip der Centraliſation,
nach dem Vorgange der franzöſiſchen Polizei, überall in Deutſch-
land Wurzel geſchlagen hatte, wenn auch die entſittlichende Praxis
und Weiſe der franzöſiſchen Polizei dem deutſchen Sinne durchaus
nicht zuſagte, vielmehr ihm immer fremd blieb. Die Centrali-

1) Wer mit großer Wahrhaftigkeit, Treue und Genauigkeit dargeſtellte
frappante Beiſpiele davon leſen will, der möge das bereits erwähnte Werk
des Paſtor M. C. Klug zur Hand nehmen: „Geſchichte Lübecks während der
Vereinigung mit dem franzöſiſchen Kaiſerreiche“ (Lübeck 1856—57).
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[351/0363] eine nekromante Beſchwörung, ſelbſt den tief in die Bruſt ver- grabenen Gedanken einen lebendigen Ausdruck ohne Sprache ent- locken. Die Bureaukratie der franzöſiſchen Polizei war eine gegen das Leben ſogar des franzöſiſchen Volks ſelbſt völlig abge- ſchloſſene Körperſchaft, wie viel mehr abſolutiſtiſcher zerſtörender Gegenſatz gegen das deutſche Volkselement, wie niemals ein ſolcher dem deutſchen Volke fremd und feindlich ſich gegenüber ge- ſtellt hatte. Sie war ein politiſches gewerbliches Gaunerthum in ihrer Art, mit einer eigenen verſteckten Kunſt, allzeit zu dem per- fiden Miſſionsdienſt bereit, zu welchem die befehlende Gewalt ſie rief, von tiefer Entſittlichung und verrätheriſcher Falſchheit durch- zogen, aber von furchtbarer abſoluter Gewalt beherrſcht und zu- ſammengehalten. So wenig man dieſe Polizeigewalt in ihrer infernalen Rührigkeit äußerlich bemerkte, ſo wenig hatte man eine Ahnung von ihren hölliſchen Mitteln; man vermochte nur zu er- ſtaunen über ihre Erfolge, und glaubte deshalb an ihre ungeoffen- barte innere Tüchtigkeit, ohne zu beachten, daß eben dieſe fran- zöſiſche Polizei aus ihrem Schoſe mit erſtaunlicher Fruchtbarkeit ein eigenes adminiſtratives Proletariat gebar, das im Schlamme tückiſcher Servilität erzogen und gehalten, nach oben und unten eine Zerſetzung aller göttlichen, menſchlichen und politiſchen Bande bewirkte. 1) Als die franzöſiſche Polizei mit den franzöſiſchen Waffen aus Deutſchland gewichen war, trat es deutlich zu Tage, daß, wie in vielen deutſchen Verwaltungen, ſo auch ganz beſonders in der Polizei das unleugbar richtige Princip der Centraliſation, nach dem Vorgange der franzöſiſchen Polizei, überall in Deutſch- land Wurzel geſchlagen hatte, wenn auch die entſittlichende Praxis und Weiſe der franzöſiſchen Polizei dem deutſchen Sinne durchaus nicht zuſagte, vielmehr ihm immer fremd blieb. Die Centrali- 1) Wer mit großer Wahrhaftigkeit, Treue und Genauigkeit dargeſtellte frappante Beiſpiele davon leſen will, der möge das bereits erwähnte Werk des Paſtor M. C. Klug zur Hand nehmen: „Geſchichte Lübecks während der Vereinigung mit dem franzöſiſchen Kaiſerreiche“ (Lübeck 1856—57).

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 351. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/363>, abgerufen am 22.11.2024.