genießen. Ueber das Verwechseln von versiegelten Beuteln und Rollen mit Geld, Chassimechalfenen, sehe man das folgende Kapitel.
Neunundfunfzigstes Kapitel. f)Das Ennevotennemachen oder Chassimehandeln.
Das Ennevotennemachen -- von Pluralis [fremdsprachliches Material - fehlt] (Dualis [fremdsprachliches Material - fehlt]), en, von [fremdsprachliches Material - fehlt] (ajin), das Auge, und [fremdsprachliches Material - fehlt] (ot, oss), Zei- chen, Abzeichen, auch Chassimehandeln, von [fremdsprachliches Material - fehlt] (chassam) 1), er hat gesiegelt, auch ein Puddelche2)handeln -- ist der heimliche Umtausch versiegelter Werthsachen gegen werthlose oder geringfügige Gegenstände, welche von gleichem Aeußern, oder mit gleichem Verschluß und Siegel wie jene versehen sind. Zu diesem Zwecke geht der Ennevotennemacher, oft mit einem Schrekener, Vertusser oder Schmuser, zu einem Juwe- lier oder Geldwechsler, behandelt diese oder jene Waare, oder wechselt eine Münzsorte ein, thut solche in ein mitgebrachtes Käst- chen, Beutel oder Papierrolle, versiegelt diese Verschlüsse in Gegen- wart des Verkäufers, und bittet unter irgendeinem Vorgeben, daß z. B. seine Kasse nicht reiche und er nicht erst das Geld heute aus dem Gasthofe holen wolle (wobei er jenen oft noch durch Zahlung eines Angeldes oder Agios sicher macht), die so versiegelten Werthsachen bis zum andern Tage zurückzulegen. Bei der Ver- handlung weiß der Ennevotennemacher die versiegelten Gegen- stände mit bereit gehaltenen, an Form, Packung und Siegel gleichen Behältern, welche mit werthlosen Dingen gefüllt sind, geschickt zu verwechseln und jene Werthsachen an sich zu nehmen. Dies Manöver, das allerdings sorgfältige Vorbereitung und große Geschicklichkeit erfordert, ist, da es sich oft um bedeutende Schmuck-
1) Davon Chassmenen, siegeln; gechassment, gesiegelt; Chassime, das Siegel, die Beglaubigung, Unterschrift; Chassom oder Chaussom, das Petschaft; Chaussomwachs, Siegellack.
2)Puddelche, wahrscheinlich verdorben vom Stammwort [fremdsprachliches Material - fehlt] (bodal), er hat abgetheilt, ausgeschieden, gesondert, wovon Bedil, Zinn.
genießen. Ueber das Verwechſeln von verſiegelten Beuteln und Rollen mit Geld, Chaſſimechalfenen, ſehe man das folgende Kapitel.
Neunundfunfzigſtes Kapitel. f)Das Ennevotennemachen oder Chaſſimehandeln.
Das Ennevotennemachen — von Pluralis [fremdsprachliches Material – fehlt] (Dualis [fremdsprachliches Material – fehlt]), en, von [fremdsprachliches Material – fehlt] (ajin), das Auge, und [fremdsprachliches Material – fehlt] (ot, oss), Zei- chen, Abzeichen, auch Chaſſimehandeln, von [fremdsprachliches Material – fehlt] (chassam) 1), er hat geſiegelt, auch ein Puddelche2)handeln — iſt der heimliche Umtauſch verſiegelter Werthſachen gegen werthloſe oder geringfügige Gegenſtände, welche von gleichem Aeußern, oder mit gleichem Verſchluß und Siegel wie jene verſehen ſind. Zu dieſem Zwecke geht der Ennevotennemacher, oft mit einem Schrekener, Vertuſſer oder Schmuſer, zu einem Juwe- lier oder Geldwechsler, behandelt dieſe oder jene Waare, oder wechſelt eine Münzſorte ein, thut ſolche in ein mitgebrachtes Käſt- chen, Beutel oder Papierrolle, verſiegelt dieſe Verſchlüſſe in Gegen- wart des Verkäufers, und bittet unter irgendeinem Vorgeben, daß z. B. ſeine Kaſſe nicht reiche und er nicht erſt das Geld heute aus dem Gaſthofe holen wolle (wobei er jenen oft noch durch Zahlung eines Angeldes oder Agios ſicher macht), die ſo verſiegelten Werthſachen bis zum andern Tage zurückzulegen. Bei der Ver- handlung weiß der Ennevotennemacher die verſiegelten Gegen- ſtände mit bereit gehaltenen, an Form, Packung und Siegel gleichen Behältern, welche mit werthloſen Dingen gefüllt ſind, geſchickt zu verwechſeln und jene Werthſachen an ſich zu nehmen. Dies Manöver, das allerdings ſorgfältige Vorbereitung und große Geſchicklichkeit erfordert, iſt, da es ſich oft um bedeutende Schmuck-
1) Davon Chaſſmenen, ſiegeln; gechaſſment, geſiegelt; Chaſſime, das Siegel, die Beglaubigung, Unterſchrift; Chaſſom oder Chauſſom, das Petſchaft; Chauſſomwachs, Siegellack.
2)Puddelche, wahrſcheinlich verdorben vom Stammwort [fremdsprachliches Material – fehlt] (bodal), er hat abgetheilt, ausgeſchieden, geſondert, wovon Bedil, Zinn.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0217"n="205"/>
genießen. Ueber das Verwechſeln von verſiegelten Beuteln und<lb/>
Rollen mit Geld, Chaſſimechalfenen, ſehe man das folgende Kapitel.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><divn="4"><head><hirendition="#fr">Neunundfunfzigſtes Kapitel.</hi><lb/><hirendition="#aq">f)</hi><hirendition="#fr"><hirendition="#g">Das Ennevotennemachen oder Chaſſimehandeln.</hi></hi></head><lb/><p>Das <hirendition="#g">Ennevotennemachen</hi>— von Pluralis <gapreason="fm"unit="words"/> (Dualis<lb/><gapreason="fm"unit="words"/>), <hirendition="#aq">en,</hi> von <gapreason="fm"unit="words"/> (<hirendition="#aq">ajin</hi>), das Auge, und <gapreason="fm"unit="words"/> (<hirendition="#aq">ot, oss</hi>), Zei-<lb/>
chen, Abzeichen, auch <hirendition="#g">Chaſſimehandeln,</hi> von <gapreason="fm"unit="words"/> (<hirendition="#aq">chassam</hi>) <noteplace="foot"n="1)">Davon <hirendition="#g">Chaſſmenen,</hi>ſiegeln; <hirendition="#g">gechaſſment,</hi> geſiegelt; <hirendition="#g">Chaſſime,</hi><lb/>
das Siegel, die Beglaubigung, Unterſchrift; <hirendition="#g">Chaſſom</hi> oder <hirendition="#g">Chauſſom,</hi> das<lb/>
Petſchaft; <hirendition="#g">Chauſſomwachs,</hi> Siegellack.</note>,<lb/>
er hat geſiegelt, auch ein <hirendition="#g">Puddelche</hi><noteplace="foot"n="2)"><hirendition="#g">Puddelche,</hi> wahrſcheinlich verdorben vom Stammwort <gapreason="fm"unit="words"/> (<hirendition="#aq">bodal</hi>),<lb/>
er hat abgetheilt, ausgeſchieden, geſondert, wovon <hirendition="#g">Bedil,</hi> Zinn.</note><hirendition="#g">handeln</hi>— iſt<lb/>
der heimliche Umtauſch verſiegelter Werthſachen gegen werthloſe<lb/>
oder geringfügige Gegenſtände, welche von gleichem Aeußern,<lb/>
oder mit gleichem Verſchluß und Siegel wie jene verſehen<lb/>ſind. Zu dieſem Zwecke geht der Ennevotennemacher, oft mit<lb/>
einem Schrekener, Vertuſſer oder Schmuſer, zu einem Juwe-<lb/>
lier oder Geldwechsler, behandelt dieſe oder jene Waare, oder<lb/>
wechſelt eine Münzſorte ein, thut ſolche in ein mitgebrachtes Käſt-<lb/>
chen, Beutel oder Papierrolle, verſiegelt dieſe Verſchlüſſe in Gegen-<lb/>
wart des Verkäufers, und bittet unter irgendeinem Vorgeben, daß<lb/>
z. B. ſeine Kaſſe nicht reiche und er nicht erſt das Geld heute<lb/>
aus dem Gaſthofe holen wolle (wobei er jenen oft noch durch<lb/>
Zahlung eines Angeldes oder Agios ſicher macht), die ſo verſiegelten<lb/>
Werthſachen bis zum andern Tage zurückzulegen. Bei der Ver-<lb/>
handlung weiß der Ennevotennemacher die verſiegelten Gegen-<lb/>ſtände mit bereit gehaltenen, an Form, Packung und Siegel gleichen<lb/>
Behältern, welche mit werthloſen Dingen gefüllt ſind, geſchickt zu<lb/>
verwechſeln und jene Werthſachen an ſich zu nehmen. Dies<lb/>
Manöver, das allerdings ſorgfältige Vorbereitung und große<lb/>
Geſchicklichkeit erfordert, iſt, da es ſich oft um bedeutende Schmuck-<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[205/0217]
genießen. Ueber das Verwechſeln von verſiegelten Beuteln und
Rollen mit Geld, Chaſſimechalfenen, ſehe man das folgende Kapitel.
Neunundfunfzigſtes Kapitel.
f) Das Ennevotennemachen oder Chaſſimehandeln.
Das Ennevotennemachen — von Pluralis _ (Dualis
_ ), en, von _ (ajin), das Auge, und _ (ot, oss), Zei-
chen, Abzeichen, auch Chaſſimehandeln, von _ (chassam) 1),
er hat geſiegelt, auch ein Puddelche 2) handeln — iſt
der heimliche Umtauſch verſiegelter Werthſachen gegen werthloſe
oder geringfügige Gegenſtände, welche von gleichem Aeußern,
oder mit gleichem Verſchluß und Siegel wie jene verſehen
ſind. Zu dieſem Zwecke geht der Ennevotennemacher, oft mit
einem Schrekener, Vertuſſer oder Schmuſer, zu einem Juwe-
lier oder Geldwechsler, behandelt dieſe oder jene Waare, oder
wechſelt eine Münzſorte ein, thut ſolche in ein mitgebrachtes Käſt-
chen, Beutel oder Papierrolle, verſiegelt dieſe Verſchlüſſe in Gegen-
wart des Verkäufers, und bittet unter irgendeinem Vorgeben, daß
z. B. ſeine Kaſſe nicht reiche und er nicht erſt das Geld heute
aus dem Gaſthofe holen wolle (wobei er jenen oft noch durch
Zahlung eines Angeldes oder Agios ſicher macht), die ſo verſiegelten
Werthſachen bis zum andern Tage zurückzulegen. Bei der Ver-
handlung weiß der Ennevotennemacher die verſiegelten Gegen-
ſtände mit bereit gehaltenen, an Form, Packung und Siegel gleichen
Behältern, welche mit werthloſen Dingen gefüllt ſind, geſchickt zu
verwechſeln und jene Werthſachen an ſich zu nehmen. Dies
Manöver, das allerdings ſorgfältige Vorbereitung und große
Geſchicklichkeit erfordert, iſt, da es ſich oft um bedeutende Schmuck-
1) Davon Chaſſmenen, ſiegeln; gechaſſment, geſiegelt; Chaſſime,
das Siegel, die Beglaubigung, Unterſchrift; Chaſſom oder Chauſſom, das
Petſchaft; Chauſſomwachs, Siegellack.
2) Puddelche, wahrſcheinlich verdorben vom Stammwort _ (bodal),
er hat abgetheilt, ausgeſchieden, geſondert, wovon Bedil, Zinn.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/217>, abgerufen am 01.08.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.