Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.vergleiche Kap. 68, vom Stradehalten, und S. 121: Schuck- Siebenundfunfzigstes Kapitel. d) Das Schottenfellen. Schottenfellen (Schautenfällen) -- von [fremdsprachliches Material - fehlt] (schoto), Das Schottenfellen ist eine schwere Steuerauflage, unter deren 1) Vgl. Stieler, "Sprachschatz", S. 424 u. 425, und Schottelius, a. a. O., S. 1312. 2) Thiele, a. a. O., I, 87, beschränkt irrig das Schottenfellen auf die
Entwendung von Schnittwaaren. Aber auch das Stehlen von allen andern Waaren, Gold- und Silbersachen, kurzen Waaren, Lebensmitteln u. s. w. aus Läden und Buden ist Schottenfellen, wenn es im Laden vor den Augen des Verkäufers während des Behandelns geschieht. Falkenberg, a. a. O, I, 48, Kap. 3, von Marktdieben, hat diese Beschränkung nicht, son- dern bezieht das Schottenfellen auf das allgemeine Stehlen von Waaren auf Jahr- und Wochenmärkten, besonders in Kaufmannsläden. Derselbe führt auch noch die im Publikum gebräuchlichen, jetzt veralteten oder nur noch an einzelnen Plätzen üblichen bezeichnenden Ausdrücke Weiskäufer und Frei- käufer für Schottenfeller an, welche jetzt in der Uebersetzung Lowenschurer unter den Gaunern aufkommen; vom Jüdisch-Deutschen lowon, weiß, und dem Zigeunerischen tschorr, Dieb. vergleiche Kap. 68, vom Stradehalten, und S. 121: Schuck- Siebenundfunfzigſtes Kapitel. d) Das Schottenfellen. Schottenfellen (Schautenfällen) — von [fremdsprachliches Material – fehlt] (schoto), Das Schottenfellen iſt eine ſchwere Steuerauflage, unter deren 1) Vgl. Stieler, „Sprachſchatz“, S. 424 u. 425, und Schottelius, a. a. O., S. 1312. 2) Thiele, a. a. O., I, 87, beſchränkt irrig das Schottenfellen auf die
Entwendung von Schnittwaaren. Aber auch das Stehlen von allen andern Waaren, Gold- und Silberſachen, kurzen Waaren, Lebensmitteln u. ſ. w. aus Läden und Buden iſt Schottenfellen, wenn es im Laden vor den Augen des Verkäufers während des Behandelns geſchieht. Falkenberg, a. a. O, I, 48, Kap. 3, von Marktdieben, hat dieſe Beſchränkung nicht, ſon- dern bezieht das Schottenfellen auf das allgemeine Stehlen von Waaren auf Jahr- und Wochenmärkten, beſonders in Kaufmannsläden. Derſelbe führt auch noch die im Publikum gebräuchlichen, jetzt veralteten oder nur noch an einzelnen Plätzen üblichen bezeichnenden Ausdrücke Weiskäufer und Frei- käufer für Schottenfeller an, welche jetzt in der Ueberſetzung Lowenſchurer unter den Gaunern aufkommen; vom Jüdiſch-Deutſchen lowon, weiß, und dem Zigeuneriſchen tschorr, Dieb. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0204" n="192"/> vergleiche Kap. 68, vom <hi rendition="#g">Stradehalten,</hi> und S. 121: <hi rendition="#g">Schuck-<lb/> abhalten,</hi> ſowie das Wörterbuch.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#fr">Siebenundfunfzigſtes Kapitel.</hi><lb/> <hi rendition="#g"> <hi rendition="#aq">d)</hi> <hi rendition="#fr">Das Schottenfellen.</hi> </hi> </head><lb/> <p><hi rendition="#g">Schottenfellen (Schautenfällen)</hi> — von <gap reason="fm" unit="words"/> (<hi rendition="#aq">schoto</hi>),<lb/> närriſch werden, wovon <hi rendition="#g">Schote, Schaute,</hi> der Narr, und dem<lb/> wahrſcheinlich aus dem Lateiniſchen <hi rendition="#aq">fallere</hi> herzuleitenden <hi rendition="#g">fällen</hi> <note place="foot" n="1)">Vgl. Stieler, „Sprachſchatz“, S. 424 u. 425, und Schottelius,<lb/> a. a. O., S. 1312.</note><lb/> (wovon Falle), herabwerfen, fangen, betrügen, alſo eigentlich Narren-<lb/> betrug — iſt das Stehlen von Waaren aller Art <note place="foot" n="2)">Thiele, a. a. O., <hi rendition="#aq">I,</hi> 87, beſchränkt irrig das Schottenfellen auf die<lb/> Entwendung von <hi rendition="#g">Schnittwaaren.</hi> Aber auch das Stehlen von allen andern<lb/> Waaren, Gold- und Silberſachen, kurzen Waaren, Lebensmitteln u. ſ. w. aus<lb/> Läden und Buden iſt Schottenfellen, wenn es <hi rendition="#g">im Laden vor den Augen<lb/> des Verkäufers während des Behandelns</hi> geſchieht. Falkenberg,<lb/> a. a. O, <hi rendition="#aq">I,</hi> 48, Kap. 3, von Marktdieben, hat dieſe Beſchränkung nicht, ſon-<lb/> dern bezieht das Schottenfellen auf das allgemeine Stehlen von Waaren auf<lb/> Jahr- und Wochenmärkten, beſonders in Kaufmannsläden. Derſelbe führt<lb/> auch noch die im Publikum gebräuchlichen, jetzt veralteten oder nur noch an<lb/> einzelnen Plätzen üblichen bezeichnenden Ausdrücke <hi rendition="#g">Weiskäufer</hi> und <hi rendition="#g">Frei-<lb/> käufer</hi> für Schottenfeller an, welche jetzt in der Ueberſetzung <hi rendition="#g">Lowenſchurer</hi><lb/> unter den Gaunern aufkommen; vom Jüdiſch-Deutſchen <hi rendition="#aq">lowon,</hi> weiß, und<lb/> dem Zigeuneriſchen <hi rendition="#aq">tschorr,</hi> Dieb.</note> in offenen Han-<lb/> delsläden, Gewölben, Buden, Boutiquen vor den Augen des<lb/> Verkäufers und während des Beſehens und Behandelns von<lb/> Waaren; <hi rendition="#g">Schottenfeller,</hi> der Dieb, der auf die angegebene<lb/> Weiſe ſtiehlt.</p><lb/> <p>Das Schottenfellen iſt eine ſchwere Steuerauflage, unter deren<lb/> Druck die Kaufleute und Detailiſten ganz außerordentlich leiden.<lb/> Die jährliche Ausbeute der Schottenfeller iſt ungeheuer, obſchon<lb/> die von den Schottenfellern mit dem keineswegs ſchmeichelhaften<lb/> Namen „Schaute“ belegten Kaufleute ungern geſtehen mögen,<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [192/0204]
vergleiche Kap. 68, vom Stradehalten, und S. 121: Schuck-
abhalten, ſowie das Wörterbuch.
Siebenundfunfzigſtes Kapitel.
d) Das Schottenfellen.
Schottenfellen (Schautenfällen) — von _ (schoto),
närriſch werden, wovon Schote, Schaute, der Narr, und dem
wahrſcheinlich aus dem Lateiniſchen fallere herzuleitenden fällen 1)
(wovon Falle), herabwerfen, fangen, betrügen, alſo eigentlich Narren-
betrug — iſt das Stehlen von Waaren aller Art 2) in offenen Han-
delsläden, Gewölben, Buden, Boutiquen vor den Augen des
Verkäufers und während des Beſehens und Behandelns von
Waaren; Schottenfeller, der Dieb, der auf die angegebene
Weiſe ſtiehlt.
Das Schottenfellen iſt eine ſchwere Steuerauflage, unter deren
Druck die Kaufleute und Detailiſten ganz außerordentlich leiden.
Die jährliche Ausbeute der Schottenfeller iſt ungeheuer, obſchon
die von den Schottenfellern mit dem keineswegs ſchmeichelhaften
Namen „Schaute“ belegten Kaufleute ungern geſtehen mögen,
1) Vgl. Stieler, „Sprachſchatz“, S. 424 u. 425, und Schottelius,
a. a. O., S. 1312.
2) Thiele, a. a. O., I, 87, beſchränkt irrig das Schottenfellen auf die
Entwendung von Schnittwaaren. Aber auch das Stehlen von allen andern
Waaren, Gold- und Silberſachen, kurzen Waaren, Lebensmitteln u. ſ. w. aus
Läden und Buden iſt Schottenfellen, wenn es im Laden vor den Augen
des Verkäufers während des Behandelns geſchieht. Falkenberg,
a. a. O, I, 48, Kap. 3, von Marktdieben, hat dieſe Beſchränkung nicht, ſon-
dern bezieht das Schottenfellen auf das allgemeine Stehlen von Waaren auf
Jahr- und Wochenmärkten, beſonders in Kaufmannsläden. Derſelbe führt
auch noch die im Publikum gebräuchlichen, jetzt veralteten oder nur noch an
einzelnen Plätzen üblichen bezeichnenden Ausdrücke Weiskäufer und Frei-
käufer für Schottenfeller an, welche jetzt in der Ueberſetzung Lowenſchurer
unter den Gaunern aufkommen; vom Jüdiſch-Deutſchen lowon, weiß, und
dem Zigeuneriſchen tschorr, Dieb.
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