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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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tern, zu durchbrechen, indem er zuerst einen einzelnen Stein, dann
die seitlichen Steine heraushebt und nun von unten nach oben
das Loch (Pessuch, Passung, auch Rekef) zum Durchgange
erweitert. Jst die Wand in dieser Weise durchbrochen, so bieten
etwa vorhandene Panälwände -- verkroschente 1) oder vertä-
welte Wände
-- noch einen Widerstand, welcher dadurch beseitigt
wird, daß mit dem Bohrer, Brunger 2), in das Holzwerk ganz
nahe nebeneinander Löcher im Umfange der Einbruchstelle gebohrt
und die Zwischenräume zwischen den Bohrlöchern mit dem Messer
durchschnitten werden, sodaß eine entsprechende Oeffnung, Lewone,
im Holzwerk zum Durchgange hergestellt wird. Die Panäle
bieten nur dann vollkommen Widerstand, wenn sie, was man nie-
mals in Kassengewölben und Comptoirs vernachlässigen sollte,
mit Eisenblech oder Bandeisen gefüttert sind. Die geübtesten
Schränker haben erklärt, daß sie nicht im Stande sind, diese des-
halb sehr empfehlenswerthe Sicherung zu vernichten. 3)

Haben die Schränker den Krummkopf oder Schabber nicht
zur Hand, oder wollen sie die Wand nicht durchbrechen, so ver-
suchen sie, wenn jene leicht fundamentirt und auf der andern
Seite kein festverbundener Fußboden befindlich ist, einen Unter-
kabber zu machen
oder die Wand zu unterkabbern 4), d. h.

1) Von [fremdsprachliches Material - fehlt] (keresch, Plural kroschim), Bret.
2) Von der Brauchbarkeit des Brungers, der übrigens jetzt meistens als
Centrumbohrer angewandt wird, hat schon der berüchtigte, am 6. Januar
1720 zu Frankfurt a. d. O. hingerichtete Kirchenräuber Jakob Neumann durch
eine lange Reihe der schwierigsten und verwegensten Einbrüche Zeugniß ab-
gelegt. Der Brunger ist bei der Geräuschlosigkeit, Geschwindigkeit und Kraft
seiner Wirksamkeit unbezweifelt eins der furchtbarsten Jnstrumente in der
Hand des Gauners, der im Nu jedes Schloß zu umbohren weiß. Jch habe
oft die schönsten Mobilien auf diese Art ruinirt gefunden. Vgl. weiterhin
Lewone legen.
3) Ueberhaupt empfiehlt es sich, die Rähme und Füllungen von Thüren,
namentlich in der Umgebung der Schlösser, Riegel u. s. w. mit Eisenblech,
Bandeisen, Drahtstiften u. dgl. zu futtern, indem dadurch das Ausbohren und
Ausschneiden des Holzwerks wirksam gehindert wird. Vgl. Hirt, "Der Dieb-
stahl". S. 4 fg.
4) Untergraben. Vgl. die Etymologie oben bei Kawure, Kap. 34.

tern, zu durchbrechen, indem er zuerſt einen einzelnen Stein, dann
die ſeitlichen Steine heraushebt und nun von unten nach oben
das Loch (Peſſuch, Paſſung, auch Rekef) zum Durchgange
erweitert. Jſt die Wand in dieſer Weiſe durchbrochen, ſo bieten
etwa vorhandene Panälwände — verkroſchente 1) oder vertä-
welte Wände
— noch einen Widerſtand, welcher dadurch beſeitigt
wird, daß mit dem Bohrer, Brunger 2), in das Holzwerk ganz
nahe nebeneinander Löcher im Umfange der Einbruchſtelle gebohrt
und die Zwiſchenräume zwiſchen den Bohrlöchern mit dem Meſſer
durchſchnitten werden, ſodaß eine entſprechende Oeffnung, Lewone,
im Holzwerk zum Durchgange hergeſtellt wird. Die Panäle
bieten nur dann vollkommen Widerſtand, wenn ſie, was man nie-
mals in Kaſſengewölben und Comptoirs vernachläſſigen ſollte,
mit Eiſenblech oder Bandeiſen gefüttert ſind. Die geübteſten
Schränker haben erklärt, daß ſie nicht im Stande ſind, dieſe des-
halb ſehr empfehlenswerthe Sicherung zu vernichten. 3)

Haben die Schränker den Krummkopf oder Schabber nicht
zur Hand, oder wollen ſie die Wand nicht durchbrechen, ſo ver-
ſuchen ſie, wenn jene leicht fundamentirt und auf der andern
Seite kein feſtverbundener Fußboden befindlich iſt, einen Unter-
kabber zu machen
oder die Wand zu unterkabbern 4), d. h.

1) Von [fremdsprachliches Material – fehlt] (keresch, Plural kroschim), Bret.
2) Von der Brauchbarkeit des Brungers, der übrigens jetzt meiſtens als
Centrumbohrer angewandt wird, hat ſchon der berüchtigte, am 6. Januar
1720 zu Frankfurt a. d. O. hingerichtete Kirchenräuber Jakob Neumann durch
eine lange Reihe der ſchwierigſten und verwegenſten Einbrüche Zeugniß ab-
gelegt. Der Brunger iſt bei der Geräuſchloſigkeit, Geſchwindigkeit und Kraft
ſeiner Wirkſamkeit unbezweifelt eins der furchtbarſten Jnſtrumente in der
Hand des Gauners, der im Nu jedes Schloß zu umbohren weiß. Jch habe
oft die ſchönſten Mobilien auf dieſe Art ruinirt gefunden. Vgl. weiterhin
Lewone legen.
3) Ueberhaupt empfiehlt es ſich, die Rähme und Füllungen von Thüren,
namentlich in der Umgebung der Schlöſſer, Riegel u. ſ. w. mit Eiſenblech,
Bandeiſen, Drahtſtiften u. dgl. zu futtern, indem dadurch das Ausbohren und
Ausſchneiden des Holzwerks wirkſam gehindert wird. Vgl. Hirt, „Der Dieb-
ſtahl“. S. 4 fg.
4) Untergraben. Vgl. die Etymologie oben bei Kawure, Kap. 34.
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[127/0139] tern, zu durchbrechen, indem er zuerſt einen einzelnen Stein, dann die ſeitlichen Steine heraushebt und nun von unten nach oben das Loch (Peſſuch, Paſſung, auch Rekef) zum Durchgange erweitert. Jſt die Wand in dieſer Weiſe durchbrochen, ſo bieten etwa vorhandene Panälwände — verkroſchente 1) oder vertä- welte Wände — noch einen Widerſtand, welcher dadurch beſeitigt wird, daß mit dem Bohrer, Brunger 2), in das Holzwerk ganz nahe nebeneinander Löcher im Umfange der Einbruchſtelle gebohrt und die Zwiſchenräume zwiſchen den Bohrlöchern mit dem Meſſer durchſchnitten werden, ſodaß eine entſprechende Oeffnung, Lewone, im Holzwerk zum Durchgange hergeſtellt wird. Die Panäle bieten nur dann vollkommen Widerſtand, wenn ſie, was man nie- mals in Kaſſengewölben und Comptoirs vernachläſſigen ſollte, mit Eiſenblech oder Bandeiſen gefüttert ſind. Die geübteſten Schränker haben erklärt, daß ſie nicht im Stande ſind, dieſe des- halb ſehr empfehlenswerthe Sicherung zu vernichten. 3) Haben die Schränker den Krummkopf oder Schabber nicht zur Hand, oder wollen ſie die Wand nicht durchbrechen, ſo ver- ſuchen ſie, wenn jene leicht fundamentirt und auf der andern Seite kein feſtverbundener Fußboden befindlich iſt, einen Unter- kabber zu machen oder die Wand zu unterkabbern 4), d. h. 1) Von _ (keresch, Plural kroschim), Bret. 2) Von der Brauchbarkeit des Brungers, der übrigens jetzt meiſtens als Centrumbohrer angewandt wird, hat ſchon der berüchtigte, am 6. Januar 1720 zu Frankfurt a. d. O. hingerichtete Kirchenräuber Jakob Neumann durch eine lange Reihe der ſchwierigſten und verwegenſten Einbrüche Zeugniß ab- gelegt. Der Brunger iſt bei der Geräuſchloſigkeit, Geſchwindigkeit und Kraft ſeiner Wirkſamkeit unbezweifelt eins der furchtbarſten Jnſtrumente in der Hand des Gauners, der im Nu jedes Schloß zu umbohren weiß. Jch habe oft die ſchönſten Mobilien auf dieſe Art ruinirt gefunden. Vgl. weiterhin Lewone legen. 3) Ueberhaupt empfiehlt es ſich, die Rähme und Füllungen von Thüren, namentlich in der Umgebung der Schlöſſer, Riegel u. ſ. w. mit Eiſenblech, Bandeiſen, Drahtſtiften u. dgl. zu futtern, indem dadurch das Ausbohren und Ausſchneiden des Holzwerks wirkſam gehindert wird. Vgl. Hirt, „Der Dieb- ſtahl“. S. 4 fg. 4) Untergraben. Vgl. die Etymologie oben bei Kawure, Kap. 34.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/139>, abgerufen am 25.11.2024.